Month: January 2022
Die CDU hat ihre Schuldigkeit getan, die Partei kann gehen
Die langjährige Vorsitzende der CDU und Ex-Kanzlerin Angela Merkel hat, wie der Deutschlandfunk heute in den Frühnachrichten meldete, ihrer Partei einen buchstäblichen Tritt in den Allerwertesten verpasst. Ausgerechnet an dem Tag, an dem der von der Basis durch Abstimmung präferierte Friedrich Merz zum neuen Vorsitzenden gewählt werden soll, muss Noch-Vorsitzender Armin Laschet verkünden, dass Merkel nicht nur dem virtuellen Parteitag fern beleibt, sondern dass sie es abgelehnt hat, Ehrenvorsitzende der Partei zu werden, der sie alles, aber wirklich alles, verdankt. Außerdem ließ sie mitteilen, dass sie nicht, der von Friedrich Merz offenbar als Versöhnungsangebot ausgesprochenen Einladung zu einem gemeinsamen Abendessen folgen würde. Mehr Verächtlichmachung geht kaum.
Was wie eine kindliche Trotzreaktion aussieht, weil die Parteibasis ihren Erzfeind aufs Schild gehoben hat, ist eher kalte Berechnung. Erinnern wir uns, dass Merkel am Abend, als Annegret Kramp-Karrenbauer als Parteivorsitzende zu einer Aufarbeitung der Fehler in der Flüchtlingskrise 2015 eingeladen hatte, demonstrativ mit „Freundinnen“ Cocktails trinken ging. Sie hat damit nicht nur demonstriert, dass sie nicht beabsichtigt, sich den Fragen der Parteimitglieder zu stellen, sondern AKKs Autorität nachhaltig beschädigt.
Möglicherweise hofft Merkel diesmal auf einen ähnlichen Effekt. Merkel hat die CDU nie gemocht, sie aber mangels Alternativen als Karrieretrittbrett benutzt. Die Partei hat ihren Zweck für Merkel erfüllt, aber Dankbarkeit kann sie dafür nicht erwarten. Es bleibt die Frage, ob sich die CDU je von der Zwangsjacke der Merkelschen Politik erholt.
Stadt Dresden verbietet offiziell regierungskritische Demonstrationen
Während die deutsche Bundesregierung jüngst Versammlungsfreiheit, freie Meinungsäußerung und Demokratie in Kasachstan (!) einforderte, bedient man sich im eigenen Land offenbar der Realsatire. Denn in immer mehr Städten versucht das Corona-Regime derzeit die Regierungs- und maßnahmenkritischen Spaziergänge hundertausender Bürger zu unterbinden. So auch in Dresden, wo die Stadtverwaltung offen zugibt, dass man keine Demonstrationen wünsche, die Regierungshandeln kritisieren.
Veranstaltung von und Teilnahme an öffentlichen Versammlungen verboten
Unter dem vielsagenden Titel „Stadtweites Verbot von Versammlungen des maßnahmenkritischen Klientels am 22. Januar 2022“ untersagt das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden jegliche öffentliche Versammlung in gesamten Stadtgebiet!
„Untersagt sind alle Versammlungen, welche den gemeinschaftlichen Protest gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie (Hygienemaßnahmen, Impfungen etc.) zum Gegenstand haben bzw. darauf Bezug nehmen. Dies gilt sowohl für sich fortbewegende Versammlungen (Aufzüge und sogenannte „Spaziergänge“), als auch für stationäre Versammlungen (Kundgebungen).“
Interessant ist vor allem die Tatsache, dass man erstmals explizit bestimmte Formen und Inhalte der Proteste kriminalisiert und verbietet. Denn aufgrund einer „Gefahrenprognose“ geht die Stadt davon aus, dass es „im Zusammenhang mit einem zentralen Spaziergang der maßnahmenkritischen Klientel am kommenden Sonnabend in Dresden zu massiven Verstößen gegen die Corona-Schutz-Vorschriften oder Strafnormen“ kommen wird.
Was in Kasachstan, Weißrussland oder Hongkong noch als demokratiefeindlich galt, ist im Deutschland unter Fürhung des Corona-Regimes offenbar probates Mittel gegen unliebsame Bürger.
Frankreich: Mann mit Koran in der Tasche will mit dem Messer Passanten und Polizisten töten
Ein 39-jähriger Mann wollte in Laon (Aisne) Polizisten und Zivilisten angreifen. Das sagte ein Verwandter des Verdächtigen, der die Polizei alarmiert hatte, wie der Sender Europe 1 berichtete.
Der Alarm wurde gegen 10 Uhr ausgelöst. Laut diesem Angehörigen war der 30-Jährige im Besitz eines Messers und eines Korans und wollte “Polizisten und Zivilisten töten”. Er war nicht für eine angebliche Radikalisierung bekannt, war aber bereits wegen gewöhnlicher Straftaten mit dem Gesetz in Berührung gekommen.
Die Polizei suchte seit dem frühen Morgen nach ihm und konnte ihn schließlich am frühen Nachmittag auf dem Vorplatz des Bahnhofs von Laon festnehmen, als er Frauen belästigte. In seiner Tasche wurden ein Messer mit einer 30 cm langen Klinge sowie ein Koran gefunden. Er soll unter psychischen Problemen leiden.
Eine Untersuchung wurde eingeleitet.Courrier Picard
In Frankreich verkaufen einige Spielzeugläden gesichtslose Puppen, um eine ultra-radikale Version des Islam zu befolgen, die die Darstellung von Menschen verbietet
Türkische Rechtsextreme beim österreichischen Heer zeigen den “Wolfsgruß”
Ein Video auf TikTok sorgt für Wirbel beim Bundesheer. Zu sehen sind junge Männer mit türkischen Wurzeln in Uniform. Sie zeigen den berüchtigten und verbotenen Wolfsgruß.
Der Film wurde in einem Mehrbettzimmer einer Kaserne in Vorarlberg gedreht. Dabei halten drei Männer nacheinander die rechte Hand in die Kamera und zeigen das Zeichen der rechtsextremen Gruppierung „Graue Wölfe“. Eine vierte Person dreht das Video: Kein Fake, wie „Krone“-Recherchen ergaben.
Bei den Beteiligten handelt es sich um vier Grundwehrdiener des Jägerbataillon 23 in Bludesch (Vorarlberg). Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums, bestätigt, dass bereits disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet und Strafanzeigen erstattet wurden. Das Abwehramt wurde eingeschaltet. Auch der Staatsschutz ermittelt.
Dies ist nicht der erste Vorfall dieser Art beim österreichischen Heer.
Regime gehörig unter Druck: Knapp 2.000 Demos in ganz Deutschland
Der Widerstand gegen gegen die sinnlosen Corona-Maßnahmen und den geplanten Gen-Stich-Zwang explodiert förmlich. 1.899 Spaziergänge fanden am Montag dem 17. Jänner deutschlandweit statt – um 331 mehr als noch in der Woche zuvor. Laut Schätzungen waren rund 350.000 Menschen auf Deutschlands Straßen, um lautstark gegen das Corona-Regime zu protestieren. Der Demo-Hotspot war dabei ganz klar Baden-Württemberg, wo 459 Spaziergänge stattfanden.
In Deutschland finden montags derzeit so viele „Spaziergänge“ statt wie auf kleineren Kundgebungen Teilnehmer zu finden sind. Schon vergangenen Montag kratzte man an der 2.000er-Marke, laut dem Demo-Zähler auf Telegram. Nächste Woche dürfte diese Hürde wohl übersprungen werden. Die „Große Breite der Proteste bis in die kleinsten Ortschaften hinein“ ist für einen Protestforscher „erdrückend“ und der Regierung bereiten die „dezentralen Aktionen“ Sorgen, berichtet eine Tageszeitung.
Regen Zulauf gab es in Nürnberg – 5.500 Menschen protestierte dort für die „Wiederherstellung der Grundrechte“. Je nach Quelle waren es In Rostock zwischen 5.000 und 10.000 Teilnehmer. In Pforzheim gingen 3.000 Menschen friedlich auf die Straße und 2.500 in Cottbus. Mehrere Tausend waren es in München, Köln und Berlin. Insgesamt sollen es am vergangenen Montag rund 350.000 Menschen gewesen sein, die gegen das Corona-Regime und dessen Spritz-Zwang-Pläne friedlich demonstrierten, wird auf reitschuster.de berichtet.
Dass die unangemeldeten „Spaziergänge“ in so vielen Orten gleichzeitig stattfinden, stellt das Regime offenbar vor unlösbare Aufgaben. Der Vizechef der Polizei-Gewerkschaft, Jörg Radek, erklärte laut einer Tageszeitung: „Es ist eine polizeiliche Herausforderung, weil wir sehr kleinteilige Versammlungen haben an unterschiedlichen Orten, und wir versuchen müssen, gleichzeitig an diesen Orten zu sein.“ Denn es werde schwierig, „wenn man an einem Tag in Sachsen an 170 Orten gleichzeitig Versammlungen hat“, gesteht er die Überforderung des Polizeiapparates ein. Landes- und Bundespolizei müssten sich gegenseitig helfen.
Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser werden die Veranstaltungen immer kleinteiliger. Die „Spreizung“ mache es den Behörden immer schwerer. Man könne doch auch angemeldet demonstrieren, gibt sie sich verständnislos. „Dafür muss ich nicht die Sicherheitsbehörden versuchen auszutricksen“, gibt auch Faeser indirekt die Überforderung mit den Spaziergängen zu. Doch diese werden aus gutem Grund nicht angemeldet. Sonst drohen nämlich Auflagen wie die Einhaltung von Mindest-Abständen oder Maskenpflicht. Spazieren gehen darf jedoch jeder.
Innenministerin Faeser will eine Instrumentalisierung der Proteste bemerkt haben. Diese würden sich zum Teil nicht gegen die Corona-Maßnahmen, sondern den Staat richten. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, fantasiert gar von einer neuen Szene von Staatsfeinden. Diese würden „unser demokratisches Staatswesen grundlegend“ ablehnen. Die Polizei würde zunehmend zum Feindbild. „Einsatzkräfte werden nicht nur bei den Protesten, sondern auch im virtuellen Raum zunehmend angefeindet und beispielsweise als ‚Söldner‘ oder ‚Mörder des Systems‘ diffamiert.“
https://www.wochenblick.at/corona/regime-gehoerig-unter-druck-knapp-2-000-demos-in-ganz-deutschland/
1 Milliarde Euro aus Katar, um Europa und die Welt zu islamisieren
Vom Middle East Forum (MEF) aufgedeckte Dokumente enthüllen, dass die katarische Regierung in großem Umfang „humanitäre“ Hilfe nutzt, um fast 1 Milliarde Dollar an islamistische Organisationen in aller Welt zu verteilen.
Der vom Forum verarbeitete und übersetzte Datensatz enthält knapp 46.000 Zuschüsse sowie Hunderttausende von Unterzuschüssen, die von der Sheikh Eid Bin Mohammad Al Thani Charitable Association, auch bekannt als Eid Charity, vergeben wurden. Die Mittel gingen zwischen 2004 und 2019 an 288 islamische Organisationen in Höhe von insgesamt mehr als 770 Millionen US-Dollar.
In offiziellen Dokumenten des katarischen Regimes wird die Eid Charity als eine „halbstaatliche Organisation“ bezeichnet.
Ihre radikalen Ursprünge standen nie in Frage. Die Carnegie Endowment for International Peace bezeichnete Eid Charity als „die wahrscheinlich größte und einflussreichste von Salafisten kontrollierte aktivistische Hilfsorganisation der Welt“. Ihr Gründer, Abdulrahman al-Nuaimi, wurde 2013 vom US-Finanzministerium wegen seiner engen Verbindungen zu Al-Qaida als „Specially Designated Global Terrorist“ (SDGT) eingestuft.
Trotz seiner Vorgeschichte genießt Eid Charity einen guten Ruf, vor allem bei internationalen Organisationen und NG Os. Diese neueste Entdeckung könnte das ändern.
Im Jemen scheint Eid Charity fast 20 Millionen Dollar an mit Al-Qaida verbundene Wohltätigkeitsorganisationen wie Al Ihsan Charitable Society, Rahma Charity und Al Hikma Yemeni Charitable Society gespendet zu haben. Al Ihsan wird von Abdullah Mohammed al-Yazidi angeführt, der Mitglied des Hadhrami-Innenrats von Al Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAP) war. Bei der Rahma Charitable Foundation handelt es sich um eine von den USA als terroristisch eingestufte Organisation, die von der Regierung als „AQAP-Tarnorganisation“ bezeichnet wird.
In den palästinensischen Gebieten verteilte die Eid Charity 3 Millionen Dollar an das katarische Komitee für den Wiederaufbau des Gazastreifens, das öffentlich den von den USA benannten Palästinensischen Islamischen Dschihad unterstützt. Sie spendete 5 Millionen Dollar an die Islamische Wohltätigkeitsgesellschaft in Hebron, obwohl sie vom deutschen Geheimdienst als „direkt mit der Hamas verbunden“ bezeichnet wird.
In Pakistan wurden 830 Zuschüsse in Höhe von insgesamt fast 11 Mio. USD von der Eid Charity an eine Organisation vergeben, die offenbar dem Namen und den Standorten des Al-Furqan Foundation Welfare Trust entspricht, den das US-Finanzministerium als „eine wichtige Leitung für die finanzielle und materielle Unterstützung terroristischer Gruppen und ihrer Aktivitäten in Pakistan und Afghanistan, in einigen Fällen unter dem Deckmantel der humanitären Arbeit“ bezeichnet. Das Finanzministerium stellt außerdem fest, dass Al-Furqan „terroristische Organisationen wie Al-Qaida, die Taliban und Lashkar-e-Tayyiba finanziell und anderweitig unterstützt hat“.
In anderen Teilen der Welt, von Ägypten bis Indien, von Ostafrika bis Indonesien, finden sich unter den Nutznießern von Wohltätigkeitsprojekten im Rahmen des Zuckerfestes häufig Anhänger der radikalen Salafisten.
Sogar im Westen haben Islamisten von der Großzügigkeit Katars profitiert. Im Vereinigten Königreich verteilte die Eid Charity 2 Millionen Dollar an den Al Muntada Al Islami Trust, eine salafistische Vereinigung, die mit dem ISIS-Finanzier Nabil al-Awadi in Verbindung steht.
In Frankreich spendete sie riesige Summen an führende Einrichtungen der Muslimbruderschaft, was die Behauptungen in den Qatar Papers, einer investigativen Studie der französischen Journalisten Christian Chesnot und Georges Malbrunot aus dem Jahr 2019, untermauert.
In Schweden spendete die Eid Charity fast 1 Million Dollar an die Al-Rashideen-Moschee, auch bekannt als Gävle-Moschee. Im Jahr 2014 applaudierte der Imam der Moschee, Abu Raad, der ISIS für die Eroberung der irakischen Stadt Mosul und forderte seine Anhänger sogar auf, die Terrororganisation zu unterstützen.
Und in den Vereinigten Staaten leitete die Eid Charity knapp 100.000 Dollar über Kanada an das Colorado Muslim Community Center weiter, eine Einrichtung, die von dem salafistischen Geistlichen Karim Abu Zaid kontrolliert wird, einem unverhohlenen Apologeten der Taliban.
Zwar gab es schon früher zahlreiche anekdotische Beweise, die das katarische Regime mit der Finanzierung des globalen Islamismus in Verbindung brachten, doch diese vom Middle East Forum aufgedeckten Dokumente sind die bisher umfangreichsten Beweise.
Der Datenbestand ist riesig, und es sind noch Zehntausende von Dokumenten zu prüfen. Doch selbst wenn dies nur ein kleiner Teil der Gesamtausgaben Katars für seine islamistischen Partner in aller Welt ist, zeigen diese neu entdeckten Informationen deutlich, dass Katar an der Spitze einer neuen globalen sunnitisch-islamistischen Achse steht.
https://unser-mitteleuropa.com/1-milliarde-euro-aus-katar-um-europa-und-die-welt-zu-islamisieren/
„Covid-19-Impfpflichtgesetz“ spaltet Österreich
Wer in der politischen und medialen Öffentlichkeit seit Beginn des Begutachtungsverfahrens zum „Covid-19-Impfpflichtgesetz“ den Eindruck gewonnen hatte, dass die türkis–grüne Bundesregierung die Stopptaste drückt, ist spätestens seit dem 16. Jänner, 12.00 Uhr Mittag, eines Besseren belehrt worden. Für rund 200.000 Bürgerinnen und Bürger, die ihre großteils kritischen Stellungnahmen gegen den Gesetzesentwurf abgegeben haben, ist die nunmehr ausgelobte Vorgangsweise nichts anders als ein weiterer Schlag ins Gesicht. Mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit hat das wenig zu tun. Vielmehr setzt sich hier ein Politik- und Staatsversagen konsequent fort. Schwarz–Grün haben sich zumindest in Gestalt ihrer Spitzenrepräsentanten in der österreichischen Bundesregierung in ein selbstverordnetes „Stockholmsyndrom“ gemeinsam mit dem Corona-Virus begeben.
Bundeskanzler Karl Nehammer, Verfassungsministerin Karoline Edstadler (beide Neue Volkspartei) und der grüne Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein ziehen den kollektiven Impfzwang gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Österreich ohne Wenn und Aber durch. Einzig und allein kosmetische verfahrensrechtliche Änderungen wurden zum ursprünglichen Gesetzesentwurf aufgenommen, die aber nur der tatsächlichen „zeitnahen“ Undurchführbarkeit des Covid-19-Impfpflichtgesetzes geschuldet sind. So soll die Corona-Impfpflicht statt mit dem 14. Lebensjahr erst mit dem 18. Lebensjahr eingeführt werden. Die faktische Uneinbringlichkeit von „Kontrollstrafen“ bis zu 2.400 Euro und Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro bei einem Großteil der Betroffenen, die als Schüler bzw. Lehrlinge über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, steht bei diesem „Liberalisierungsschritt“ Pate. Das jetzt als jugendschutzrechtliche Innovation zu verkaufen, bedeutet die Betroffenen, vor allem aber deren Eltern und Familienangehörigen nicht ernst zu nehmen. Vielmehr scheut man den verwaltungsrechtlichen Aufwand, wenn man dann womöglich gegenüber hundertausenden Elternteilen verwaltungsstrafrechtliche Haftungsbescheide ausstellen müsste.
Und das als sanften Weg ausgelobte „3-Phasen-Modell“ bei der Einführung der Corona-Impfpflicht ist ebenso ein einziger Propagandatrick. Einerseits ist aus den unzähligen Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren die faktische Undurchführbarkeit der zeitnahen Umsetzung der Impfpflicht ableitbar, andererseits befürchtet man eine Flut von Verwaltungsgerichtsverfahren. Die für die datenmäßige Implementierung des Impfstatus zuständige ELGA-GmbH sieht sich frühestens im April 2022 in der Lage, das Corona-Impfpflichtgesetz vollziehen zu können. Und die Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass nur eine massive Aufstockung der Mittel bei Personal und Infrastruktur zu einer Bewältigung der Gerichtsverfahren führen könnte.
Liest man sich die Sonderbestimmungen in den Verwaltungsgerichtsverfahren zum Covid-19-Impfpflichtgesetz durch, dann schneidet man allen jenen Bürgerinnen und Bürgern, die die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes im Verfahren geltend machen, den Anspruch auf eine mündliche Verhandlung vor den Verwaltungsgerichten einfach ab.
Auch die von Verfassungsministerin Karoline Edstadler angekündigte „Flexiklausel“ im Covid-19-Impfpflichtgesetz betreffend Umfang und Geltung ist in Wahrheit ein Trojanisches Pferd für Demokratie und Rechtsstaat. Wieder einmal werden umfangreiche Teile der Gesetzgebung durch Verordnungsermächtigungen in die Hände des Gesundheitsministers gegeben. Dass der Hauptausschuss des Nationalrats hier bei einzelnen Punkten zustimmen muss, hat sich bisher bereits als Damoklesschwert erwiesen, da dieser Ausschuss nicht öffentlich ist, und es im Gegensatz zu Gesetzesinitiativen kein parlamentarisches Begutachtungsverfahren und keine öffentliche Plenardebatte dieser sensiblen Materien geben wird. Diese bürger- und demokratiefeindliche Methode soll jetzt auf das Covid-19-Impfpflichtgesetz ebenso ausgeweitet werden. Beim Covid-19-Maßnahmengesetz hat man hier bereits negative Erfahrungen, etwa im Zusammenhang mit dem Lockdown für alle bzw. insbesondere auch für Ungeimpfte gemacht.
Unter anderem wird im Fall einer Änderung der Rechtslage hinsichtlich der Zulassung von Impfstoffen oder einer Änderung des Standes der Wissenschaft, insbesondere hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 durch bestimmte Personengruppen eine Verordnungsermächtigung vorgesehen. Das umfasst etwa die brisante gesundheitspolitische Frage, ob es „neue Ausnahmen“ von der Impfpflicht gibt bzw. ob man von bestehenden Ausnahmen etwa im Hinblick auf Voraussetzungen oder Dauer abzuweichen gedenkt. Darüber hinaus soll auch die Festlegung der anerkannten Impfstoffe per Verordnung festgelegt wird. Eine weitere Generalklausel hat noch mehr Brisanz. Denn „im Fall der Nicht-Verfügbarkeit von Impfstoffen, einer wesentlichen Änderung des Standes der Wissenschaft hinsichtlich der Wirksamkeit der Impfstoffe, der sonstigen Eignung der Impfpflicht zur Verhinderung einer Überlastung der medizinischen Versorgung, wie insbesondere bei Auftreten neuer Virusvarianten oder einer durch die Eigenschaften des Virus bedingten Veränderung des infektionsepidemiologischen Geschehens“ kann der Gesundheitsminister ebenfalls mit Verordnung unter Einbindung des Hauptausschusses jederzeit agieren. Damit ist aber dem Gesetzgebungsverfahren im Resultat eigentlich materiell das gesamte Impfpflichtgesetz entzogen, und an den Hauptausschuss delegiert. Im Resultat also ein weiteres Corona-Regime-Gesetz, das in die falsche Richtung führt, und die Bürger der machtpolitischen Willkür aussetzt.
“Allah Akbar” Rufe während der Ehrung von Samuel Paty: Vater, der seinen Sohn beglückwünscht und die Lehrer bedroht hatte, verurteilt
Im Oktober 2021, dem ersten Jahrestag des Todes von Samuel Paty, einem Lehrer, der von einem islamistischen Terroristen enthauptet worden war, gab es in den Schulen Frankreichs zahlreiche Ehrungen und einige Zwischenfälle. In Valence (Drôme) hatte ein Schüler während einer Schweigeminute “Allah Akbar” gerufen, wie France Bleu berichtet. Der 11-Jährige hatte sich entschuldigt, sein Vater hatte ihn jedoch gelobt und anschließend das Schulpersonal bedroht. Am Donnerstag, dem 20. Januar, wurde er zu sechs Monaten Haft auf Bewährung mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe und einem Verbot, sich in der Schule zu zeigen, verurteilt.
“Der Angeklagte, Hamid A, war als junger Mann in Rente gegangen. A, ein 40-jähriger Mann, der damals Nachtwächter war und nun arbeitslos ist. Als er über das Verhalten seines Sohnes informiert wurde, hatte er gedroht, die Schule oder die Autos von Mitarbeitern anzuzünden, und Gewalt angekündigt. Während des Prozesses rechtfertigte er sein Verhalten mit dem Rassismus, den er dem Bildungswesen zuschreibt, und erklärte, er habe befürchtet, dass sein Sohn “als Terrorist gebrandmarkt”, registriert oder inhaftiert werden könnte. Der Mann beteuerte, dass er den Mord an Samuel Paty, aber auch die Ehrungen für ihn verurteile, und verteidigte sich gegen der Vorwurf einer ideologischen Motivation, wie France Bleu berichtet.
“Das Problem ist Ihr törichtes Verhalten”, entgegnete die Vorsitzende Richterin, während die Anwältin der Nebenkläger die fehlende Bereitschaft des Angeklagten, sein Verhalten zu hinterfragen, kritisierte. Seine Verurteilung wurde mit einer Verpflichtung zur Behandlung und 700 EUR Schadenersatz für die drei bedrohten Lehrer verbunden.