Ein Imam in der Rue Saint-Nicolas wurde am Donnerstag in Nancy auf offener Straße angegriffen, “ohne ersichtlichen Grund”, wie die Staatsanwaltschaft von Nancy mitteilte. Der mutmaßliche Täter, ein algerischer Staatsangehöriger, war zum Zeitpunkt der Tat betrunken und soll Tränengas in das Fenster eines Restaurants gesprüht haben. Die Polizei von Nancy hat am Donnerstag in Nancy einen betrunkenen Mann festgenommen. Der algerische Staatsbürger soll einen Imam in der Rue Saint-Nicolas angegriffen haben, indem er ihm “ohne ersichtlichen Grund” einen Faustschlag versetzte, erklärte François Pérain, der Staatsanwalt von Nancy.
Der Verdächtige soll auch eine Machete aus der Tasche gezogen und das Fenster eines Restaurants mit Tränengas besprüht haben.
In Polizeigewahrsam gab der Mann an, sich an nichts erinnern zu können. Ein psychiatrisches Gutachten soll erstellt werden, “um diesem Fall eine Richtung zu geben”, erklärt die Staatsanwaltschaft von Nancy. www.francebleu.fr
Ein Videoclip zeigt, wie Polizisten und Sicherheitsbeamte im Zentrum von Stockholm (Schweden) einen Migranten festnehmen. Der Mann schreit, dass er Mitglied der muslimischen Terrororganisation Der Islamische Staat (ISIS) sei und fügt hinzu, dass der Islamische Staat (ISIS) die besseren Leute seien.
Der Vorfall ereignet sich vor der U-Bahn-Station Slussen.
“Ich verspreche es dir. Ich bin ISIS, ich war mit ISIS, ich werde mit ISIS weitermachen, ISIS ist am besten, ISIS ist am besten, ISIS ist am besten”, schreit der Mann, als er festgenommen wird. Samnytt
Es klingt, als ob Gefängnis-Insassen Freigang hätten! Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) lässt zu Weihnachten Ungeimpfte zu den Familienfeiern. Allerdings nur im kleinen Kreis. Die Frage ist nur: Wer soll das kontrollieren?
Mückstein auf Denunzianten angewiesen
Kommen Polizisten ins Wohnzimmer und zählen die anwesenden Personen? Das wäre wohl der nächste Schritt in einen totalitären Staat. Doch wie sonst erfährt Mückstein von den Vergehen gegen seine Verordnung? Richtig: Er ist auf das Denunziantentum von Nachbarn angewiesen. Gute Voraussetzungen für den Weihachtsfrieden sind das jedenfalls nicht.
Ungeimpfte dürfen für vier Tage außer Haus
Mückstein und Familienministerin Susanne Raab von der ÖVP haben also heute, Freitag, mitgeteilt, dass der „Lockdown für Ungeimpfte” während der Weihnachtsfeiertage aufgehoben wird. Konkret für den 24., 25. und 26. Dezember sowie für den 31. Dezember. Für Familienfeiern und Silvester dürfen Ungeimpfte aus dem Haus – wie großzügig von den beiden!
“2G”-Regel bei Familienfeiern von elf bis 25 Personen
Allerdings gibt es da mehrere Haken: Gesunde Menschen ohne Impfung dürfen an Feiern mit maximal zehn Personen teilnehmen, für Zusammenkünfte von elf bis maximal 25 Personen ist aber schon wieder ein „2G“-Nachweis (also für Geimpfte oder Genesene) erforderlich. Und ins Wirtshaus dürfen Ungeimpfte während der Ausnahmeregelung zu den Feiertagen auch nicht.
“Gnadenakt für die Untertanen”
Für die FPÖ ist die Weihnachtsregelung laut Aussendung ein „Gnadenakt für die Untertanen“. Ungeimpfte würden auch weiterhin vom sozialen Leben ausgeschlossen. Die Regierung vergebe damit die nächste Chance, um aus der CoV-Sackgasse herauszukommen, so FPÖ-Chef Herbert Kickl, der den Lockdown für Ungeimpfte als „Frotzelei“ bezeichnete.
In der niedersächsischen Heidestadt Celle hat sich eine furchtbare Bluttat ereignet.
Die zuständige Polizei-Dienststelle weigert sich freilich, Angaben zur ethnischen Zugehörigkeit von Opfer und Täter zu machen. Fast alle Medien berichten kaum oder gar nicht über die brutale Axt-Attacke.
Die Polizei-Inspektion Celle hat eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der mit auffallend dürren Worten über den schrecklichen Axt-Angriff auf eine „Ehefrau“ berichtet wird: „Am Dienstagnachmittag erschien ein 53 Jahre alter Mann bei der Polizei in Celle, er berichtete dort, dass seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in der Neustadt liege und vermutlich tot sei.“
Weiter heißt es dort: Die eingesetzten Polizeibeamten hätten „in der Wohnung kurz darauf eine schwer verletzte Frau“ vorgefunden.
Bei der Verletzten handele es sich „um die 55 Jahre alte Ehefrau des Meldenden, die im Anschluss ins Krankenhaus gebracht wurde“. Erste Ermittlungen und die Spurenlage am Tatort hätten Hinweise auf ein „versuchtes Tötungsdelikt“ ergeben.
Es gebe einen „begründeten (…) Tatverdacht gegen den Ehemann des Opfers“. Und: „Die Polizei nahm den Mann vorläufig fest.“ Nähere Angaben zum Tathergang, zum Tatinstrument sowie zur „Ehefrau“ oder zum „Ehemann“? Fehlanzeige bei der Polizei-Pressestelle.
Nur die halbe Wahrheit
Diese behördliche Mitteilung ist – wenn überhaupt – nur die halbe Wahrheit. Die wenigen Medien – wie die Bild-Zeitung, der NDR oder die Zeit –, die über die Gewalttat berichten, bringen dazu nur sehr kleine Nachrichtenartikel.
Echt den Vogel schießt die Wochenzeitung Die Zeit ab. Sie formuliert im Internet zu den Tatvorgängen eine Schlagzeile, die den Axt-Angriff sogar eher noch verniedlicht: „Polizei nimmt 53-Jährigen fest – wollte er seine Frau töten?“ Nähere Einzelheiten? Kein einziger Satz.
Diese Medien schreiben an der Realität weit vorbei. In Wirklichkeit handelt es sich um ein ungewöhnlich grausames „Delikt“: Der Ehemann hat mehrfach mit einer Axt so brutal zugeschlagen, dass sein Opfer schwerstverletzt in ein nahe gelegenes Krankenhaus eingeliefert werden musste, die Frau schwebte noch am Donnerstag in Lebensgefahr. Ob sie überlebt und ob sie für immer durch den Axt-Angriff gezeichnet und gehandicapt sein wird, ist nicht bekannt.
CZ: Regionalzeitung nähert sich der Wahrheit
Einzig das Regionalmedium Cellesche Zeitung (CZ) bemüht sich, die Wahrheiten zumindest anzudeuten. Die CZ schreibt, der 53 Jahre alte Mann habe bei der Polizei „in gebrochener deutscher Sprache“ mitgeteilt, „dass seine Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung im Stadtteil liege und vermutlich tot sei“.
„Gebrochene deutsche Sprache“? Ein versteckter, aber klarer Hinweis darauf, dass es sich bei dem Brutalo-Täter um einen Ausländer – vermutlich einen „Flüchtling“ – handelt.
Dann ist bei der CZ zu lesen: Die Ermittlungsrichterin des Amtsgericht Celle habe „auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl gegen den (…) Ehemann wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erlassen“. Ihm werde „vorgeworfen, seiner Ehefrau im Verlauf eines Streits mit der stumpfen Seite einer Axt mehrfach auf den Kopf geschlagen zu haben“.
Der Beschuldigte sei bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestraft, teilte dazu der zuständige Oberstaatsanwalt Lars Janßen mit. Der Täter habe sich im Beisein eines Anwalts bisher nicht vor der Untersuchungsrichterin äußern wollen .
Polizei: Keine Auskunft über Ethnien
Auch auf persönliche Nachfrage verweigerte die Celler Polizei-Pressesprecherin, Hauptkommissarin Birgit Insinger, strikt eine Auskunft darüber, zu welcher Ethnie Täter und Opfer gehören. Die fadenscheinige Begründung lautete am Donnerstag: Die ethnische Zugehörigkeit habe nichts mit der Tat zu tun.
Wie in vielen ähnlich gelagerten Fällen fragen sich freilich etliche Bürger in der Heidestadt, warum solche Schwerkriminelle, die eine große Gefahr für Stadt und Land sind, nicht flugs in das Land ausgewiesen werden, woher sie ursprünglich als angebliche „Schutzbedürftige“ eingewandert sind.
Ebenfalls stellt sich die Frage, ob die Polizei-Inspektion Celle, als sie nur sehr unvollständig über das „versuchte Tötungsdelikt“ Bericht erstattet hat, sich deswegen so wortkarg verhielt, weil es dementsprechende politische Weisungen höherer Dienststellen oder des Innenministeriums in Hannover erhalten hat, das von SPD-Minister Boris Pistorius geleitet wird.
Wer hat den Maulkorb verhängt?
Leider ist davon auszugehen, dass es diesbezüglich sogar grundsätzliche Anordnungen aus dem Landeskabinett von Niedersachsen gibt, dessen Chef Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) ist. Das sind gefährliche Entwicklungen, die wenig zu tun haben mit dem Grundgesetzartikel über die Meinungs- und Pressefreiheit, die theoretisch in der geltenden Verfassung in Artikel 5 Absatz 1 gewährleistet ist.
Heißt es doch dort im Grundgesetz wörtlich: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Verfassung und Verfassungswirklichkeit driften offensichtlich in der Bundesrepublik zunehmend auseinander. Nicht auszuschließen ist, dass der Täter, der „gebrochen Deutsch spricht“, in absehbarer Zeit von irgendeinem „Gutachter“ als „nicht schuldfähig“ erklärt und alsbald in die – vergleichsweise komfortable – forensische Psychiatrie verbracht wird.
Abschreckung für potentielle Totschläger und Mörder sieht anders aus.
Vor kurzem erschienen eines Abends vier junge muslimische Migranten aus Marokko aus der Dunkelheit und umzingelten eine 30-jährige Frau in Nordspanien. „Lasst uns mal sehen, wie wir dieses hübsche Gesicht zerstören können“, riefen sie, bevor sie ihr mehrfach ins Gesicht boxten, sie krankenhausreif verletzten.
Nach Angaben des Berichts war die junge Frau alleine auf dem Heimweg und stellte fest, dass ihr mehrere junge Leute folgten, von denen sie versuchte Abstand zu gewinnen, um nach Hause zu kommen. Nachdem sie ihr den Weg versperrten und sie schlugen, flohen die vier Angreifer ohne irgendetwas von ihrem persönlichen Eigentum zu stehlen, das sie dabei hatte.
Sowohl durch ihre Worte („lasst uns das schöne Gesicht zerstören“) als auch ihre Taten (einschließlich sie nicht zu berauben) war das schlicht und einfach ein Hassverbrechen.
Das vielleicht am Interessantesten an ihrer Geschichte ist, dass Hass und/oder auf jemanden eifersüchtig zu sein, weil diese ein „schönes Gesicht“ hat – uns sie deswegen anzugreifen – durchaus in ein gut dokumentiertes Muster passt. Man kann viele Beispiele anführen, aber um Beständigkeit und Kontinuität zu demonstrieren, lassen Sie uns die Konzentration auf eines richten, der mit denselben Leuten zu tun hat, Marokkanern und Spaniern – von vor 1.300 Jahren.
Bei der Diskussion der Beziehungen zwischen den Berbern Marokkos und den Christen Spaniens, bevor erstere auf diese europäische Halbinsel vordrangen und sie eroberten, gab der muslimische Historiker Ahmed bin Muhammaed al-Maqqari (geb. 1578) Folgendes zum Besten:
Wann immer jemand von den zerstreuten Berberstämmen, die die Nordküste Afrikas bewohnten, an die Küste kam, dann verstärkten sich die Angst und die Bestürzung der Griechen [d.h. Spanier], sie flohen in alle Richtungen aus Angst vor der angedrohten Invasion und ihre Furcht vor den Berbern nahm sehr zu … In Reaktion hasten die Berber sie npch mehr und waren noch neidischer.
Das erscheint doch wie eine akkurate Beschreibung dessen, wie diese vier Marokkaner sich fühlten, als das „schöne weiße Mädchen“ versuchte ihnen zu entgehen.
Al-Maqqari fuhr fort, infolge dessen „war selbst lange Zeit später kaum ein Berber zu finden, der [einen Spanier] nicht aufrichtig hasste…“ Das ist noch untertrieben: Nachdem die Berber und ihre arabischen Führer – mit einem Wort: Muslime – im Jahr 711 nach Spanien einmarschierten und es eroberten, bewies sich ihr „aufrichtiger Hass“ in einer Gräueltat nach der anderen (einschließlich darin, aus Cordoba im Verlauf von Jahrhunderten den größte muslimischen Sklavenmarkt mit spanischen und anderen europäischen Frauen zu machen, bis Spanien schließlich den Islam im 16. Jahrhundert vertrieb).
Wie dem auch sei, al-Maqqaris Hauptpunkt – dass die spanische/europäische Aversion gegenüber grausamen Nordafrikanern und ihren „angedrohten Invasionen“ letztere dazu veranlasste „sie noch mehr zu hassen und zu beneiden“ – ist, so scheint es, ein weiterer dieser wenig bekannten oder ausgesprochenen Faktoren hinter der muslimischen Feindseligkeit gegenüber Europa, in der Vergangenheit wie der Gegenwart, gewesen.
Sollte ich den „Psychologen“ spielen, dann könnte ich die Meinung vertreten, dass dies auf so etwas wie einen Minderwertigkeitskomplex hindeutet, einen nagenden Neid, der einen dazu treibt sich an denen zu „rächen“, von denen man (zurecht?) glaubt, sie hätten eine Antipathie einem selbst gegenüber – wie diese vier Marokkaner neulich bei dieser Spanierin mit „hübschem Gesicht“ und wie es bei Horden von Marokkanern 1.300 Jahre früher war.
All das wird von der wenig bekannten und beklagenswerten Tatsache verschlimmert, dass nicht wenige Leute aus Nordafrika und dem Nahen Osten – tatsächlich nicht wenige Leute aus der gesamten nicht westlichen Welt – rassistische Tendenzen hegen; heißt, sie betrachten die Welt über eine Hierarchie der Hautfarben.
Noch einmal: Lassen Sie uns, obwohl man etliche Beispiele anführen kann, konsequent bei unserem gegenwärtigen Thema und Muster bleiben. Weniger als zwei Wochen nach dem Angriff in Nordspanien, wurde nach Angaben eines Berichtsvom 8. November 2021 ein weiterer marokkanischer Migrant in direkter Nähe der Grenze zum benachbarten Frankreich festgenommen, weil er „rassistische Beleidigungen“ schrie und offenbar versuchte mit einem Messer eine Gruppe Schwarzer zu ermorden.
Dieses Phänomen ist nicht nur auf den Islam beschränkt; man muss sich nur Indien ansehen, dort gibt es das krasseste Beispiel für nichtweißen Rassismus. Aufgrund des Kastensystems des Landes werden Hellhäutigere instinktiv und offen als „übergeordnet“ behandelt; diejenigen, die dunkler sind, werden instinktiv und offen als „untergeordnet“ behandelt. So ist das einfach und jedermann akzeptiert es.
Von hier aus beginnt man das Dilemma zu begreifen: Wenn eine braunhäutige Person glaubt, es sei richtig und angemessen auf eine schwarzhäutige Person herabzusehen, wird derselbe braunhäutige Rassist natürlich das Gefühl haben, es werde auf ihn herabgesehen, wenn er von Menschen mit hellerer Haut umgeben ist – ungeachtet dessen, wie sie ihn tatsächlich sehen und behandeln. Das, so scheint es, ruft Wut und Ressentiment hervor, oder in al-Maqqaris passenden Worten, „Hass und Neid“.
Fügen Sie dem die bereits tribalistischen Doktrinen des Islam hinzu – in denen es nur um „uns gegen die“ geht – dann kann man beginnen zu begreifen, warum Millionen Muslime einfach nicht in der Lage sind sich im Westen zu assimilieren.
Der Richter berücksichtigte den sozialen Kontext und den Rassismus, mit dem die schwarze Gemeinschaft in der Gesellschaft konfrontiert ist. In Kingston wurde ein 20-jähriger Schwarzer, der des Mordes an einem mutmaßlichen Rassisten angeklagt ist, am Freitag überraschend gegen Kaution freigelassen. Vaughan Roberts aus Ajax sieht sich mehreren Anklagen gegenüber, unter anderem wegen nicht vorsätzlichen Mordes, versuchten Mordes und unerlaubten Tragens einer Waffe.
Die Entscheidung von Richter Marc Smith vom Superior Court of Ontario ist überraschend, da Kautionsfreigaben in Fällen von nicht vorsätzlichem Mord in Kanada generell selten sind.
2006 wurde die Bevölkerung aus Ländern mit muslimischer Tradition auf 80.000 bis 100.000 Personen geschätzt, was 4 % der Gesamtbevölkerung entspricht. Mehr als die Hälfte stammte aus Ländern des Maghreb, 30 % aus der Türkei und 10 % aus Afrika südlich der Sahara und dem Nahen Osten. Im Jahr 2012 gab Saïd Aalla, der Präsident der Großen Moschee von Straßburg, 140.000 bis 160.000 Gläubige an (davon 40.000 bis 60.000 im Großraum Straßburg). Die Verteilung nach Herkunft blieb unverändert. Laut dem elsässischen Regionalrat für muslimische Glaubensgemeinschaften (CRCM) besuchen heute zwischen 150 000 und 200 000 Muslime die 120 im Elsass erfassten Gotteshäuser. Arabische, türkische und afrikanische Muslime würden 10 % der elsässischen Bevölkerung ausmachen. Bemerkenswert ist auch, dass 55 % der Ausländer außerhalb der Großstädte leben. Allein diese Zahlen zeigen, dass sich die Muslime im Elsass wohlfühlen… Innerhalb von fünfzehn Jahren hat sich ihre Zahl praktisch verdoppelt! Die Einwanderung, die in den elsässischen Großstädten stetig zunimmt, erreicht fast das Niveau der Pariser Vororte Seine-Saint-Denis [1] .
“Den gläubigen Männern und den gläubigen Frauen hat Allah Gärten verheißen, durch die Ströme fließen, damit sie ewig darin bleiben, und vorzügliche Wohnstätten…” [Koran 9,72]. Könnte das Elsass nicht dieses Paradies sein, das Allah den Muslimen versprochen hat – allerdings auf Erden. Hatte nicht Ludwig XIV. gesagt: “Was für ein schöner Garten”, als er das Elsass entdeckte, und damit die Worte Cäsars wiederholt, der angesichts des üppigen Bodens gesagt haben soll: “Optimus totius Galliae”, der Beste von ganz Gallien.
Fühlen sich Muslime im Elsass besser als anderswo in Frankreich? Das ist sehr wahrscheinlich, denn im Elsass, aber auch in der Moselle, besteht das Konkordat [2] fort, das von einigen Muslimen wie ein echtes trojanisches Pferd benutzt wird, und zwar mit Hilfe eines Teils unserer gewählten Volksvertreter und Islamos-Kollabos, die immer bereit sind, mögliche Wähler zufrieden zu stellen. Mit der Stimme der Muslime ist es möglich, das Gleichgewicht zu beeinflussen, und alle Versprechen sind gut, selbst jene, die für die Zukunft des Elsass und Frankreichs schädlich sind.
Was die Muslime betrifft, so sind sie bereit, jeden Text zu unterzeichnen, in dem steht, dass sie den Laizismus, die Werte der Republik und die Demokratie respektieren werden… Das Problem ist, dass sie ihr Hauptziel nicht aus den Augen verlieren, nämlich die Destabilisierung der Demokratie, um ein islamisches Regime zu errichten und die Scharia wieder einzuführen. Wenn man es mit Muslimen zu tun hat, kommt es nicht darauf an, was sie sagen, sondern welche Absichten sie wirklich verfolgen. Einige Imame fordern heute die Konkordatsprivilegien.
Das zwischen Pius VII. und Bonaparte geschlossene Konkordat von 1801 blieb bis 1905 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt wurde es von Frankreich nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Trennung von Kirche und Staat nicht mehr anerkannt, außer im Elsass und in Moselle, die 1905 zu diesem Zeitpunkt zum Deutschen Reich gehörten. Dieses Konkordat betrifft nur die vier 1801 eingerichteten Glaubensrichtungen: katholisch, protestantisch-lutherisch, reformiert und israelitisch. Der Islam ist nicht darin integriert, was beweist, dass er zu dieser Zeit nicht oder nur sehr marginal präsent war. Die Muslime wollen das Gegenteil behaupten, aber die Geschichte gibt ihnen nicht Recht.
Neben der Bezahlung der Kultusminister durch den Staat [3] , also der Priester, Bischöfe, Pastoren und Rabbiner, ermöglicht das Konkordat auch den Religionsunterricht in der Schule oder protestantische und katholische Theologiestudiengänge an den Universitäten Metz und Straßburg. Das ist noch nicht alles: Das Gesetz des Vicomte de Falloux aus dem Jahr 1850 gilt im Elsass und in Moselle weiterhin. Der Religionsunterricht bleibt in der öffentlichen Schule obligatorisch und die Familien der Schulkinder, die davon abweichen möchten, müssen eine Befreiung erwirken. Jeder Schüler wird somit nach seiner Religionszugehörigkeit registriert, ohne dass dies irgendeinen Gutmenschen schockiert. Die CNIL hat diese Registrierung 1995 genehmigt.
Auch wenn die muslimische Religion im Konkordatsregime nicht anerkannt wird, genießt sie dennoch zahlreiche Vorteile, die sie im übrigen Frankreich, wo das Gesetz von 1905 gilt, nicht in Anspruch nehmen könnte. Aber die gewählten Volksvertreter wissen es auch zu umgehen, indem sie das Kultische in Kulturelles umwandeln, wie es Madame Hidalgo so gut kann [4]. Über diese Ausnahmeregelung kann also eine Moschee oder jedes andere religiöse Gebäude im Elsass und in der Moselle finanziert werden. Dazu können sich die Muslime als Verein nach elsässisch-mosellanischem Lokalrecht organisieren und Subventionen erhalten, da die Finanzierung von Kulten erlaubt ist.
So nutzen die Gemeinden das lokale elsässisch-moselländische Kultusrecht, um die nicht unter das Konkordat fallenden Kulte zu integrieren. Die “Straßburger Rechtsprechung” – die 1999 unter Catherine Trautmann erlassen wurde, die übrigens vorgeschlagen hatte, den Konkordatsstatus aus angeblicher “Sorge um die Gleichheit” auf den Islam auszuweiten – ermöglicht es, dass die Stadtverwaltung Kultstätten bis zu 10 % ihrer Kosten finanziert. Die Stadtverwaltungen können auch den Erhalt von Grundstücken über Erbpachtverträge (Immobilienpacht mit sehr langer Laufzeit) erleichtern, den lokalen Bebauungsplan ändern, um kultische Aktivitäten zu ermöglichen … und Hallal-Menüs in den Schulkantinen einführen. In Straßburg nehmen 25 % der Schüler Hallal-Menüs ein … aber die anderen Schüler müssen sich den Hallal-Zwängen unterwerfen [5] . All dies ist nur dank des Konkordats möglich!
Aus diesem Grund möchten nicht nur Muslime, sondern auch Islamophile aller Couleur, dass das Konkordat in ganz Frankreich angewendet werden kann. So will beispielsweise Jacques Fernique (EELV), Senator des Departements Bas-Rhin, das Konkordat auch auf den Islam ausweiten … im Namen “des Grundsatzes der Gleichheit zwischen den Kulten”. Herr François Grosdidier hatte am 29. Juni 2006 sogar einen Gesetzentwurf vorgelegt, der darauf abzielte, den muslimischen Kult in das Konkordatsrecht des Elsass und der Moselle aufzunehmen.
Um sich dessen bewusst zu werden, muss man sich nur die gigantischen Summen ansehen, die der Staat und die lokalen Gebietskörperschaften ohne Gegenleistung in den Bau von Kultstätten investieren. Das Beispiel der großen Moschee in Straßburg ist aufschlussreich.
“Wer eine Moschee baut und sich dabei Allahs Wohlgefallen wünscht, dem wird im Paradies das Gleiche gebaut.
Die ursprünglichen Kosten für diese “Kathedralen-Moschee” mit Kupferdach, die eine der größten Frankreichs ist, beliefen sich auf 8,7 Millionen Euro, doch die endgültigen Kosten belaufen sich auf über 10 Millionen Euro, was automatisch zu zusätzlichen Kosten für die Behörden führte. Sie wurde am 27. September 2012 in Anwesenheit zahlreicher lokaler, nationaler, europäischer und ausländischer Behörden eingeweiht [6] .
Die Pressemappe der Straßburger Moschee, die 2012 erschien, gibt genaue Angaben zur Finanzierung:
Spenden der Gläubigen: 2 490 000 €.
Subventionen der Gebietskörperschaften 2 229 400 €: darunter die Stadt Straßburg: 858 400 €; Regionalrat: 685 500 €; Generalrat: 685 500 €.
Wenn man jedoch auch berücksichtigt, dass das allgemeine Steuergesetzbuch Kultvereinigungen Steuervorteile gewährt, wie die Absetzbarkeit von Spenden natürlicher oder juristischer Personen (was darauf hinausläuft, dass der Staat den “denier du culte” zu 60 % bis 66 % mitfinanziert), die Befreiung von der Grundsteuer für Kultgebäude, den administrativen Erbpachtvertrag (der Pachtzins kann gemäß der Rechtsprechung des Staatsrats “bescheiden” sein, was darauf hinausläuft, dass der Bau teilweise subventioniert wird). Das Gebäude wird auf einem Grundstück von über 10 000 m² errichtet, das von der Stadt im Rahmen eines Erbpachtvertrags zugewiesen wurde. Die Gebietskörperschaften haben also wesentlich höhere Subventionen gezahlt!
Die Stadtverwaltung von Straßburg wäre in diesem Bereich beinahe rückfällig geworden, als sie einer offen islamistischen Vereinigung, Millî Görüş, eine pharaonische Subvention in Höhe von 2,5 Millionen gewähren wollte, um ihr beim Bau der größten Moschee Europas zu helfen, deren Kosten auf über 32 Millionen Euro geschätzt werden. Die Moschee soll in osmanischer Architektur errichtet werden und von zwei Minaretten gekrönt werden, die 40 Meter in die Höhe ragen. Bei der Einweihung der großen Moschee im Jahr 2012 hatte der Straßburger Bürgermeister Ries öffentlich erklärt, er wolle den Islam in Straßburg sichtbarer machen, indem er den Bau eines Minaretts auf der neuen Moschee genehmigte. Nun sind es zwei! Die Nebengebäude (3.000 m²) sollen eine elsässische Architektur mit für die Region typischen Fachwerkhäusern erhalten… Taqiya, wenn man so will! Doch ausnahmsweise hat die von den Medien angeheizte Polemik bis in die höchsten Kreise des Staates gereicht und sogar den Innenminister Gérald Darmanin dazu veranlasst, vor Gericht zu ziehen, um die Vergabe dieser Subvention zu verhindern, obwohl sie für diese Art von Projekt in der elsässischen Hauptstadt üblich ist. Die anderen Gebietskörperschaften distanzierten sich schnell.
In den letzten Jahren wurden weitere Moscheen in den Stadtvierteln errichtet: die Moschee in Hautepierre, die Moschee in Robertsau und die Moschee in Neuhof. Weitere laufende Projekte sollen von der Stadt subventioniert werden. Neben den Moscheen ist es ein Ziel der Muslime, in Straßburg einen Schulkomplex zu errichten, der sowohl eine Bildungseinrichtung vom Kindergarten bis zur Hochschule mit Internat, Kultur- und Ausstellungszentrum, Bibliothek, Multifunktionsraum, Restaurant für die Schüler und offen für die Bewohner des Viertels sowie einen Bereich mit Geschäften und Kunsthandwerk als auch einen Gebetsraum umfasst. Die Universität Straßburg ist die erste in Frankreich, die 2009 einen Masterstudiengang in Islamic Finance angeboten hat. Weitere Studiengänge mit Bezug zur Islamwissenschaft und zum interreligiösen Dialog werden von dieser Universität angeboten. Darüber hinaus wird das Projekt, im Rahmen der Universität Marc-Bloch in Straßburg einen Lehrstuhl für muslimische Theologie einzurichten, nicht nur von muslimischen Lehrkräften, sondern auch von nichtmuslimischen Akademikern getragen.
Das französische Gesetz verbietet getrennte Friedhöfe und erlaubt nur konfessionelle Grabfelder innerhalb der kommunalen Friedhöfe, außer…. in Straßburg, wo Muslime seit 2012 über einen eigenen Friedhof verfügen, der vollständig von der Körperschaft verwaltet wird, und dies dank des in Elsass-Moselle geltenden lokalen Rechts.
Einige Abgeordnete, die auf der Suche nach Stimmen sind, um ihre Wiederwahl zu sichern, scheuen sich nicht, im Namen der Laizität Erleichterungen zu gewähren, die im Widerspruch zu den Gesetzen der Republik stehen. Die öffentlichen Gelder fließen unaufhörlich in konfessionelle Schulen und Kultstätten. Die öffentliche Hand beteiligt sich an der Entwicklung des muslimischen Kommunitarismus, der sich leider in einigen unserer Städte, die immer mehr den Städten von “Dar al-Islam” ähneln, bereits fest etabliert hat. Der Islam ist die einzige Religion, deren Ausbreitung der Staat in voller Kenntnis der Sachlage auf seinem eigenen Territorium sicherstellt.
Das Konkordat hat nichts mit dem lokalen (aus dem deutschen Recht stammenden) Recht zu tun [7] , es könnte also problemlos aufgehoben werden. Es sei darauf hingewiesen, dass die Konkordatsbestimmungen bereits in mehreren Punkten geändert wurden, insbesondere der Straftatbestand der Blasphemie, der erst 2017 abgeschafft wurde. Dies zeigt, dass das Argument einer unveränderlichen Tradition nicht stichhaltig ist.
Im Übrigen zeigt eine aktuelle Umfrage des IFOP (April 2021), dass 78 % der Gesamtbevölkerung für die Aufhebung sind, ebenso wie 52 % der Bevölkerung von Elsass-Moselle. In Straßburg selbst befürworteten ebenfalls 60 % der Befragten die Aufhebung. Diese Umfrage bricht mit den seit Jahren zu diesem Thema verbreiteten Vorurteilen und widerlegt die Aussagen einer Persönlichkeit wie Roland Ries, der vor einigen Jahren behauptete, er gehöre “zur überwiegenden Mehrheit der Elsässer und Mosellaner, die das Konkordatssystem unterstützen, sei es religiös, säkular oder sogar atheistisch”.
Auf der Ebene der Steuergerechtigkeit geht aus der Umfrage hervor, dass 83 % der Franzosen es “nicht normal” finden, dass die Finanzierung des Konkordats von allen französischen Steuerzahlern getragen wird. Tatsächlich werden die Geistlichen im Elsass und in der Mosel mit ihren Steuern in Höhe von 55 Millionen Euro bezahlt. Wenn der Laizismus eine Säule der Republik ist, müssen Sie ihnen erklären, warum er nicht auf dem gesamten Staatsgebiet gelten kann.
Der massive Zustrom von Muslimen ins Elsass ist ebenso wie der massive Zustrom jeglicher Ausländer in eine bestehende Bevölkerungsgruppe eine Beeinträchtigung der Lebensqualität der Einheimischen und führt ganz einfach zum Kommunitarismus.
Die Einwanderung ist heute so wichtig, dass sie ein ganzes Land destabilisieren kann.Einige Länder haben das verstanden und nutzen es gezielt.Dann müssen die Demokratien sicherstellen, dass ihre Kräfte nicht schwinden: Der Staat muss Quoten festlegen, und die Regionen müssen entscheiden, wen und wie viele sie aufnehmen können. Ein Ausländer, der sich in Frankreich niederlässt, ist kein Tourist, der sich bewegt, wo und wann er will, und tut, was er will; er hat Rechte, Pflichten und ist rechenschaftspflichtig. Das Ziel ist, dass er sich so schnell wie möglich integriert, und wenn das nicht sein Ziel ist, muss er wieder abreisen.
Die Abschaffung des Konkordatsregimes ist sehr wünschenswert. Bisher hat es an politischem Mut gefehlt. Seine Abschaffung wird den säkularen Gegnern, die eine Ausweitung des Konkordatssystems auf andere Religionen oder Gebiete fordern, das Argument entziehen.
Johan Zweitakter
[1] Voir le site France Stratégie qui donne des chiffres précis et impressionnants sur l’immigration en France et son évolution de 1968 à 2015. [2] Un concordat est un traité de droit international par lequel le Saint-Siège, d’une part, et un État souverain, d’autre part, règlent l’ensemble des questions concernant les institutions et les activités de l’Église catholique sur un territoire donné. [3] Les curés, les rabbins et les pasteurs reçoivent tous un salaire compris entre 1 621 et 2 624 euros net en fonction de l’ancienneté. L’évêque d’Alsace est rémunéré 4 171 euros par mois après 4 ans en poste. [4] Déclaration de la maire de Paris, Anne Hidalgo : « Le ramadan est une fête qui fait partie du patrimoine culturel français. Le célébrer fait partie du partage et ne contrecarre pas la laïcité ». [5] Les jours où le menu comportera un service de poisson ou d’œuf, il ne sera pas servi de repas hallal. Pour cette raison il est demandé que l’usage de vin pour la cuisson du poisson soit proscrit, ces mêmes jours il ne sera pas servi d’entrée comportant de la charcuterie. (Cahier des Clauses techniques particulières — 32 pages) [6] Inauguration de la grande mosquée : Said Alla, Président de la Grande Mosquée ; Abdellah Boussouf, Secrétaire d’État au Conseil de la Communauté marocaine à l’étranger ; René Gutman, Grand Rabbin de Strasbourg et du Bas-Rhin ; Mgr Jean-Pierre Grallet, archevêque de Strasbourg ; Jean-François Collange, président de l’Union des Églises protestantes d’Alsace et de Lorraine ; Mohammed Moussaoui, Président du Conseil français du Culte musulman (CFCM) ; Philippe Richert, président du Conseil Régional ; Guy-Dominique Kennel, président du Conseil Général ; Roland Ries, maire de Strasbourg ; Ahmed Taoufiq, ministre marocain des Habous et des Affaires islamiques ; Catherine Trautmann ; Manuel Valls, ministre de l’Intérieur. [7] Il touche principalement la réglementation professionnelle de l’artisanat et de l’apprentissage, le notariat et le livre foncier, la législation en matière de remboursement des dépenses de santé, l’organisation de la justice et des tribunaux, les procédures de faillite civile, les jours fériés spécifiques, le droit de la chasse, les établissements de crédit, l’aide sociale aux démunis et le droit des associations. (Wikipédia)
Unsere Kollegen vom Sender RTBF haben die Spur von Farid Alsaïd aufgenommen, einem 66-jährigen belgisch-syrischen Radiologen, der vor einigen Jahren im Mittelpunkt eines riesigen medizinischen Skandals in Frankreich stand. Der Mann, der sowohl von der französischen als auch von der belgischen Justiz verurteilt und aus der französischen Ärztekammer ausgeschlossen wurde, praktiziert noch immer in Belgien, genauer gesagt in Molenbeek.
Die Machenschaften des Radiologen waren 2007 durch einen Artikel in der Zeitung L’Express aufgedeckt worden. Eine Untersuchung der DDASS (Direction départementale des affaires sanitaires et sociales) hatte ergeben, dass es in seinen verschiedenen Praxen nahe der belgischen Grenze an Hygiene mangelte, Brustkrebsvorsorgeuntersuchungen ohne Zulassung durchgeführt wurden und es zu Sozialversicherungsbetrug gekommen war.
Die französische Ärztekammer verurteilte ihn daher im Februar 2008 zu einem dreijährigen Berufsverbot als Arzt, von dem zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen dieses Urteil legte die damalige Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot Berufung ein. Nicht weniger als 9.000 Patienten sollen demnach einem Risiko ausgesetzt worden sein.
Im März begann sich die Staatsanwaltschaft in Valenciennes für seinen Fall zu interessieren, doch der Mann floh nach Syrien. Da er mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wurde, kehrte der Mann schließlich drei Monate später nach Frankreich zurück und stellte sich der Polizei. (…) 7sur7.be
Millionen von Migranten auf der ganzen Welt wird die COVID-Impfung verweigert, weil die Impfstoffhersteller rechtliche Risiken aufgrund schädlicher Nebenwirkungen befürchten.
Damit wissen Sie alles, was Sie über die COVID-Impfstoffe wissen müssen – und über die Unternehmen, die die Impfstoffe herstellen.
Dutzende von Millionen Migranten werden möglicherweise nicht mit COVID-19-Impfstoffen aus einem globalen Programm geimpft, weil einige große Hersteller rechtliche Risiken durch schädliche Nebenwirkungen befürchten. Dies geht aus offiziellen Angaben und internen Dokumenten von Gavi, der Wohltätigkeitsorganisation, die das Programm betreibt, hervor, die von Reuters eingesehen wurden.
Fast zwei Jahre nach Ausbruch der Pandemie, die bereits mehr als 5 Millionen Menschen das Leben gekostet hat, haben nur etwa 7 % der Menschen in Ländern mit niedrigem Einkommen eine Dosis erhalten. Die Impfstofflieferungen haben sich weltweit durch Produktionsprobleme, Hortung durch reiche Länder, Exportbeschränkungen und Bürokratie verzögert. Viele Programme wurden auch durch die zögerliche Haltung der Öffentlichkeit behindert.
Die rechtlichen Bedenken sind eine zusätzliche Hürde für die Gesundheitsbehörden im Kampf gegen das Coronavirus – auch wenn Beamte sagen, dass ungeimpfte Menschen ein ideales Umfeld für das Virus bieten, um zu neuen Varianten zu mutieren, die die hart erkämpfte Immunität auf der ganzen Welt bedrohen. Laut den Vereinten Nationen haben viele COVID-19-Impfstoffhersteller verlangt, dass die Länder sie für alle unerwünschten Ereignisse entschädigen, die bei Einzelpersonen infolge der Impfung auftreten.
Dort, wo die Regierungen nicht die Kontrolle haben, ist das nicht möglich.