Heute ist der Artikel 5 des immer noch geltenden Grundgesetzes unseres Landes formal noch gültig, de facto aber außer Kraft gesetzt. Die Verfahrensweise ist neu und besonders perfide. Nicht mehr der Staat verbietet etwas, sondern er verlangt, das Privatunternehmen diese Zensur vornehmen. Ob es wirklich Kanzlerin Merkel war, die auf diese Idee kam, kann ich nicht sagen. Aber seit ihrem legendären Gespräch von 2015 mit Marc Zuckerberg am Rande des UNO-Nachhaltigkeitsgipfels in New York, das wegen eines versehentlich nicht abgeschalteten Mikrophons der Öffentlichkeit bekannt wurde, war klar, was auf uns zukommt. Merkel sprach Zuckerberg damals auf der Regierung unliebsame Posts auf Facebook, genannt rassistische Hetze, an. Zuckerberg sicherte der Kanzlerin zu, dass sich sein Unternehmen um eine schärfere Kontrolle kümmern werde. „Ich denke, daran müssen wir arbeiten“, erklärte er. Seitdem löscht Facebook, dass die Tasten glühen. Was „rassistische Hetze“ ist, bestimmt nicht mehr ein Gericht, sondern Facebook. Inzwischen sind viele soziale Netzwerke dieser Praxis gefolgt. Wie willkürlich dabei vorgegangen wird und statt strafbarer Inhalte legitime Meinungsäußerungen, sofern sie regierungskritisch sind, gelöscht werden, beweisen die zahlreichen Niederlagen von Facebook und anderen sozialen Netzwerken vor Gericht, nach denen gelöschte Inhalte wieder zugänglich gemacht werden mussten.
Besonders eifrig ist auch YouTube. Heute wurde bekannt, dass YouTube den offiziellen Kanal der Achse des Guten (achgut.pogo) komplett gelöscht hat. Betroffen sind nicht nur alle Videos des Publizisten Henryk M. Broder, sondern auch die beliebte Sendung INDUBIO von Burkhard Müller- Ullrich. Mit Hass oder Hetze haben die Beiträge der Achse nichts zu tun.
Allerdings schauen sie der Politik kritisch auf die Finger, wie es die Aufgabe der Medien in einer funktionierenden Demokratie sein sollte, aber in den Mainstream-Medien kaum noch stattfindet.
Henryk M. Broder stellte schon 2018 auf dem Autorentreffen der „Achse des Guten” als Antwort auf die turnusmäßig am Tag der Wiederkehr der Reichsprogromnacht vom 9. November 1938 auftauchende Frage, wie es so weit kommen konnte, fest:
“Weil sie damals so waren, wie ihr heute seid!”
Der Angriff auf die Achse des Guten sieht aus, als wäre er Teil einer konzertierten Aktion gegen die Freien Medien. In letzter Zeit haben sich auch die Attacken auf Boris Reitschuster massiert. Ihren vorläufigen Höhepunkt haben sie in seinem Rausschmiss aus der Bundespressekonferenz gefunden. Die Ironie der Geschichte ist, dass Reitschuster ausgerechnet zu Stalins Geburtstag die Nachricht erreichte. Der sogenannte Anlass ist an den Haaren herbeigezogen. Reitschuster hätte die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der Bundespressekonferenz nicht erfüllt. Nach der Satzung §12 müsste er „eine Tätigkeit aus Berlin oder Bonn für eine Firma, die in Deutschland ansässig ist“, ausüben. Das Impressum weise aber eine Firma und Tätigkeit in Montenegro aus. Eine Website wird so lange von willigen Helfern attackiert, bis sie auf einen Server im Ausland ausweicht. Das wird dann zum Anlass genommen, weitere Schikanen einzuleiten.
Noch schockierender als die Repression gegen Reitschuster ist, dass ein Teil des bürgerlichen Milieus in den Jubel der Linken landauf landab einstimmte. Hurra, der unbequeme Fragesteller ist erledigt! Die verbotenen historischen Vergleiche drängen sich machtvoll auf.
Eine FDP, die Freiheitsrechte verteidigt, gibt es nicht mehr. Als das verfassungsbrechende Netzwerksdurchsetzungsgesetz vom damaligen Justizminister Heiko Maaß durchs Parlament geprügelt wurde, meldete FDP-Vorsitzender Lindner entschiedenen Widerstand an. In der Regierung will der FDP-Justizminister Buschmann nun mit dem Netzwerksdurchsetzungsgesetz gegen „Telegram“ vorgehen, dass aus Sicht der Regierung zu wenige Beiträge löscht. Er will es nicht hinnehmen, dass auf diesem Netzwerk zu regierungskritischen Demonstrationen aufgerufen wird und angebliche „Querdenker“ unbehindert ihre Meinung äußern können.
Buschmann: „Die Vorgaben des NetzDG sind verbindlich.“ Es gebe „keine pauschale Ausnahme für Messenger-Dienste wie Telegram“. Es sollen bereits zwei Bußgeldverfahren gegen den Anbieter von Telegram laufen.
Es sei daran erinnert, dass noch vor wenigen Monaten die FDP im Wahlkampf verkündete, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz abschaffen zu wollen. Im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 heißt es: „Wir Freie Demokraten wollen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) abschaffen und durch einen Regulierungsmix ersetzen, der den Schutz der Meinungsfreiheit in vollem Umfang gewährleistet.“ Begründet wurde diese Position damit, dass das NetzDG „einseitig einen Anreiz zur Löschung von Inhalten“ setze. Buschmann behandelt dieses Wahlversprechen, wie das klassische „Geschwätz von gestern“, das ihn nicht mehr stört.
Was aber besorgniserregender ist als Umfaller-Politiker, ist neben der Lethargie der Masse gegenüber diesen Entwicklungen das stillschweigende Einverständnis derjenigen, die es besser wissen müssten. Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden! Dafür haben die einzigen erfolgreichen deutschen Revolutionäre 1989 gekämpft. Man muss die AfD nicht wählen oder mögen, man muss nicht einmal Boris Reitschuster, Henryk M. Broder oder die Achse und ihre Arbeit mögen. Aber man muss Ihr Recht auf freie Meinungsäußerung verteidigen, sonst werden wir alle unsere Freiheitsrechte verlieren. Sage hinterher keiner, er hätte das nicht kommen sehen! Wer schweigt, stimmt zu!
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