Month: June 2021
Mysteriös: Annalena Baerbocks Doktorarbeit hat jemand anderer vollendet, als sie selbst noch daran gearbeitet hat
Unfassbare Summe: Bildungsministerium gab 16.000 Euro pro positivem Test in Schulen aus
Der Spruch „Koste es, was es wolle“ trifft jedenfalls auf das Testen in den Schulen zu. Denn dort werden mittlerweile sage und schreibe 16.000 Euro für einen einzigen positiven Test ausgegeben, wie eine Unzensuriert-Berechnung ergab.
Politischer Aktionismus
Der Mediziner und Publizist Paul Brandenburg, der in Berlin selbst drei Teststationen betreibt, hat auf Servus TV gesagt, dass die Tests völlig sinnlos seien. Es handle sich dabei um politischen Aktionismus und um obszöne Verschwendung von Steuergeld.
Schaut man nun auf die Kosten-Nutzen-Rechnung der Tests in Schulen, wo Schüler und Lehrer drei Mal pro Woche gestetet werden, um Coronavirus-Infizierte (nicht Kranke) zu finden, könnte man Brandenburg uneingeschränkt recht geben.
Schon 139 Millionen Euro für Tests in Schulen
Insgesamt hat das von ÖVP-Bildungsminister Heinz Faßmann geführte Ressort schon 139 Millionen Euro für diese Tests ausgegeben, wie Faßmann im Unterrichtsausschuss des Parlaments informierte. Eine wahrlich gewaltige Summe, um 0,2 Promille, also zwei (!) positiv Getestete unter 10.000 Schülern zu finden. Oder 20 bei 100.000. Zudem musste Faßmann auch noch zugeben, dass es bei den Tests eine ungefähre Fehlerquote zwischen 25 und 30 Prozent gibt.
Nur 435 positive Fälle bekannt
Noch skurriler wird die Angelegenheit, wenn man nur die vergangenen zwei Wochen zur Berechnung hernimmt: Da sind nur 435 positive Fälle bekannt. Bei 2,6 Millionen Tests in Österreichs Schulen gab das Bildungsministerium dafür pro positiv getestetem Schüler unfassbare 12.000 Euro aus. Noch ärger wird es, wenn nun auch die von Faßmann zugegebenen 25 bis 30 Prozent Fehlerquote einberechnet werden: Dann nämlich schnellt die Summe für einen einzigen positiven Test auf annähernd 16.000 Euro hinauf.
Entzug des Schweizer Bürgerrechts: Gericht bestätigt Entscheid gegen Islamist
Es war korrekt und verhältnismässig, einem Beschwerdeführer mit islamistischem Hintergrund die Schweizer Staatsbürgerschaft zu entziehen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Ende Mai entschieden. Am Donnerstag hat es sein Urteil veröffentlicht. Das Gericht bestätigt damit den Entscheid des Staatssekretariats für Migration (SEM) vom September 2019. Das SEM hatte das Verhalten des türkisch-schweizerischen Doppelbürgers als unvereinbar mit der geltenden Verfassungsordnung erachtet und ihm den Schweizer Pass weggenommen. Erstmals wurde damit in der Schweiz eine Einbürgerung rückgängig gemacht.
Im Jahr 2017 hatte das Bundesstrafgericht den heute 37-Jährigen wegen Unterstützung der Terrorgruppe Jabhat al-Nusra verurteilt. Nach einer Untersuchung der Bundesanwaltschaft setzte das Gericht im abgekürzten Verfahren eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten fest, wovon der Mann ein halbes Jahr in Haft verbrachte. Danach wurde ihm das Schweizer Bürgerrecht entzogen. Dagegen hat er Beschwerde eingelegt.
Mit seiner Familie war der Beschwerdeführer 1989 aus der Türkei in die Schweiz gelangt und hatte sich im Tessin niedergelassen. Er erlangte eine Berufsmaturität, 2008 erhielt er die Schweizer Staatsangehörigkeit. Zwischen 2014 und 2017 soll aber auch eine islamistische Radikalisierung stattgefunden haben. Für die Gruppe Jabhat al-Nusra soll er laut Gerichtsakten in der Schweiz, in Italien und in der Türkei um Mitglieder geworben und an propagandistischen Aktionen teilgenommen haben.
Gestützt auf Erkenntnisse der internationalen Gemeinschaft stuft das Bundesverwaltungsgericht Jabhat al-Nusra als terroristisch aktive kriminelle Organisation mit Verbindungen zu al-Kaida ein. Das Gericht ist der Auffassung, dass «die religiöse und ideologische Propaganda des Beschwerdeführers darauf abzielte, radikale Muslime hervorzubringen (potenzielle Jihadisten), die nach Syrien geschickt werden konnten, um an der Seite der Gruppe Jabhat al-Nusra zu kämpfen».
Zudem habe er die Entsendung zweier «foreign fighters» nach Syrien unterstützt. Mit diesen Handlungen habe der Beschwerdeführer «der Souveränität, der Neutralität und der Diplomatie der Schweiz erheblich geschadet», schreibt das Gericht. Die Unterstützung der ausländischen Kämpfer habe zudem die «innere und äussere Sicherheit» gefährdet.
Damit folgt das Bundesverwaltungsgericht den Argumenten des Staatssekretariats für Migration. Der Entzug des Bürgerrechts sei verhältnismässig, schreibt das Gericht im Urteil. Mit den verübten Aktivitäten habe der Beschwerdeführer das Vertrauen gebrochen, das die Schweiz bei der Verleihung der Staatsangehörig in ihn gesetzt habe. Ähnliche Aktivitäten vor der Einbürgerung hätten mit grösster Wahrscheinlichkeit zu einer Ablehnung des Gesuchs geführt, steht im Urteil.
Ohnehin ist der Entzug der Schweizer Staatsbürgerschaft bei entsprechenden Handlungen vom Gesetzgeber ausdrücklich festgehalten. Das öffentliche Interesse nach Sicherheit überwiege das private des Beschwerdeführers, das stehe auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. «Diese Massnahme ist zur Erreichung des verfolgten Zieles notwendig, weil es keine weniger einschneidenden gesetzlichen Massnahmen gibt», schreibt das Bundesverwaltungsgericht in einer Medienmitteilung.
Im besten Fall soll der Entzug des Bürgerrechts «eine abschreckende Wirkung» auf das gegenwärtige und zukünftige Verhalten des Beschwerdeführers haben, um die grundlegenden Interessen des Staates zu wahren. Mit dem Entzug wird er wieder dem Ausländerrecht unterstellt. Das Urteil kann beim Bundesgericht angefochten werden.
https://www.nzz.ch/schweiz/gerichtsurteil-islamist-wird-schweizer-buergerrecht-entzogen-ld.1629669
Werden schädliche Nebenwirkungen der COVID-Impfstoffe verheimlicht? Die seltsame Rolle des Paul-Ehrlich-Instituts
Über 60% der Kinder in Wien haben Migrationshintergrund
Am Donnerstag hat Integrationsministerin Susanne Raab den Integrationsbericht präsentiert und neue Maßnahmen vorgestellt. Dieser zeigt die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Menschen mit Migrationshintergrund.
So waren etwa ausländische Arbeitskräfte coronabedingt stärker von Arbeitslosigkeit betroffen als österreichische und hier besonders Frauen. Auch hatte die Abschottung negative Folgen für die Gewaltgefährdung von Frauen.
Wie weitere Zahlen und Fakten des Berichts zeigen, hatte 2020 fast jede/-r Vierte in Österreich einen Migrationshintergrund (2,14 Millionen Menschen). Am 1.1.2021 wohnten 1.531.300 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Österreich, das entspricht 17,1 Prozent der Gesamtbevölkerung.
Die größten Gruppen sind nach wie vor die deutschen (209.000), gefolgt von rumänischen (132.000) und serbischen (122.000) Staatsangehörigen.
2020 wurden in Österreich 14.775 Asylanträge gestellt. Das ist ein Anstieg von 1.900 Anträgen oder 14,7 Prozent im Vergleich zu 2019.
29,6 Prozent aller Kinder in Kindergärten haben eine nichtdeutsche Umgangssprache (58.100 Kinder), in Wien lag ihr Anteil bei 61,6 Prozent (21.200 Kinder). Diese Kinder hätten laut Raab zu 70 Prozent einen Förderbedarf.
Von den 1,12 Millionen Schüler/innen hatten 2019/20 26,8 Prozent (299.900) eine nichtdeutsche Umgangssprache, in Wien waren es 52,7 Prozent (126.400).
Österreichweit ist der Anteil von Schüler/innen mit nichtdeutscher Umgangssprache am höchsten in Sonderschulen (40,3 Prozent oder 5.800 Schüler/innen), Polytechnischen Schulen (35,6 Prozent, 5.600) und in der NMS (33,3 Prozent, 68.600), während ihr Anteil in Berufsschulen (18,4 Prozent, 21.500), in der AHS (21,0 Prozent, 44.800) sowie in der BHS (28,5 Prozent, 29.000) am geringsten ist.
In Wien ist der Anteil von Schüler/innen mit nichtdeutscher Umgangssprache am höchsten in der NMS (76,6 Prozent oder 25.400 Schüler/innen), gefolgt von Polytechnischen Schulen (75,2 Prozent, 1.900) und Sonderschulen (63,4 Prozent, 2.200).
Im Schuljahr 2019/20 konnten 33.600 schulpflichtige Kinder und Jugendliche dem Regelschulunterricht nicht folgen. Das waren um 5.100 weniger als noch 2018/19, somit ein Rückgang von 13,2 Prozent.
Deutschförderklassen, Sommerschulen oder Elternkurse werden im Sommer 2021 wieder stattfinden, erklärte Ministerin Raab bei der Pressekonferenz.
https://www.heute.at/s/ueber-60-prozent-der-kinder-haben-migrationshintergrund-100146479
Covid-19 und Vitamin C: Das gefährliche Verschweigen der ganzen Wahrheit
„Vertrauen Sie Gesundheitsbehörden“ beschwor die amtierende Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), die Menschen am 31. März 2020 auf Twitter. „Helfen Knoblauch oder Vitamin C gegen Corona? Nein“, sagte sie in einem Video, das mehr als ein Jahr später immer noch abrufbar ist. Sie nennt es „absurde Falschmeldung“, dass Vitamin C gegen Corona hilft. Doch die Aussage ist so nicht haltbar.
Das Video wurde offensichtlich professionell inszeniert. Jedes Wort wirkt einstudiert und wohl überlegt. „Absurde Falschmeldung“ ist geschickt gewählt. Man könnte die Aussage als Tatsachenbehauptung verstehen, die im Zweifel zu belegen wäre. Oder als Meinung, die ruhig falsch sein darf. Die angeschlagene Meinungsfreiheit dürfte zumindest für Politiker mit „der richtigen Haltung“ noch vollumfänglich gelten. Ein gefährliches Spiel mit der Gesundheit und dem Leben von Menschen. Politiker in exponierter Stellung beeinflussen erheblich die öffentliche Meinung. Daher muss man erwarten können, dass sie sich sorgfältig informieren. Die Präsidentin der EU-Kommission dürfte daher wohl bewusst die wissenschaftlichen Fakten zu Vitamin C verschweigen. Wenn nicht am 31.03.2020 dann spätestens heute.
Vitamin C ist wichtig für ein starkes Immunsystem. Dieses wiederum schützt uns vor Krankheiten. Was fast jedes Kind wissen dürfte, bestreitet auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht: „Ein intaktes Immunsystem ist die wichtigste und effektivste Verteidigungslinie des Körpers gegen Krankheitserreger aller Art…Ist das Immunsystem geschädigt, steigt die Gefahr gefährlicher Infektionen.“
In der Apotheken-Umschau heißt es über Vitamin C: „Die antioxidativen Eigenschaften spielen laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) im Immunsystem eine wesentliche Rolle.“
Das ist nicht erst seit „Corona“ bekannt. Vitamin C ist wichtig. Aber hilft es auch gegen Corona? Ursula von der Leyen verbreitet ein glasklares: „Nein.“ Man könnte ihr zugutehalten, dass zum damaligen Zeitpunkt wohl noch keine Studienergebnisse das Gegenteil klar nahelegten. Das legitimiert aber nicht, so zu tun, als hätte die Wissenschaft eine eindeutige Antwort und als würde diese „Nein“ lauten. Das war und ist falsch. Die Präsidentin der Europäischen Kommission benutzt bis heute ihre herausragende Stellung, um hoch offiziell wissenschaftliche Erkenntnisse zu Unrecht als „absurde Falschmeldung“ zu brandmarken. Auf eine schlüssige Begründung verzichtet sie wohlweislich. Es gibt sie nicht.
Ihre Aussage muss ein Schlag ins Gesicht der Wissenschaftler sein, die genau an diesen Fragen forschen: Hilft Vitamin C gegen Corona? Wie kann es helfen? Wozu forschen, wenn die Politik die (gewünschte?) Antwort angeblich längst kennt? Sind Wissenschaftler zu dumm zu erkennen, wie absurd die These ist, dass Vitamin C helfen kann? Oder will Ursula von der Leyen die Menschen für dumm verkaufen?
Viele wissenschaftliche Fakten sprechen dafür, dass Vitamin C auch im Kontext „Covid-19“ hilft. Vorbeugend und als Therapie.
Beispiele:
1) Die Zeitschrift „Aktuelle Kardiologie“ berichtet: „Vitamin C reduziert Mortalität sowie Intensiv- und Beatmungstage bei ARDS-Sepsis“. ARDS-Sepsis meint, vereinfacht ausgedrückt, eine oft tödliche Komplikation bei Blutvergiftung mit Organversagen. ARDS steht für „Acute Respiratory Distress Syndrome“.
2) Die Schweizer Ärztin Dr. Madeleine Wehrmann plädiert vorbeugend und bei Erkrankung für Vitamin C: „Vitamin C ist wichtig für die Immunkompetenz und in der Behandlung des oxidativen Stresses…Anderseits führt ein viraler Infekt zu einem massiv erhöhtem Vitamin-C-Bedarf… Diese Gegebenheiten sollten uns dazu veranlassen, in dieser Pandemiezeit prophylaktisch täglich Vitamin C zu supplementieren… Vitamin C wirkt, wie In-vivo-Studien nachgewiesen haben, auf mehrere pathophysiologische Prozesse einer viralen Infektion. Insbesondere der erhöhte oxidative Stress, der Zytokinsturm und die erhöhte Thromboseneigung können reduziert werden… Aufgrund dieser Fakten sollten virale Erkrankungen, wie COVID-19, mit einer Vitamin-C-(Hochdosis)therapie behandelt werden… Zudem ist die Supplementierung von weiteren Mikronährstoffen sicherlich sinnvoll, da diese das Immunsystem ebenfalls unterstützen. Hierbei sind insbesondere Vitamin D, Vitamin A, Omega-3-Fettsäuren, Selen und Zink zu nennen…“
In-vivo-Studien bedeutet: am lebenden Organismus. Das „Gegenstück“ sind In-vitro-Studien, die nur im Reagenzglas durchgeführt wurden. Dr. Wehrmann spricht sich für weitere Studien aus, aber die Informationslage erscheint ihr offensichtlich ausreichend, um diese deutlichen Empfehlungen auszusprechen. Auch auf der Plattform „US National Library of Medicine – National Institutes of Health“ wird ihre Arbeit aufgegriffen: „Vitamin C kann in allen Phasen der viralen Infektion eingesetzt werden. Es vermindert…den Schweregrad der Infektion und verkürzt bei hospitalisierten Patienten den Klinikaufenthalt.“
3) Auf einer offiziellen Regierungsseite der USA heißt es: „Akute Ateminsuffizienz aufgrund von COV-D-19 Lungenentzündung hat schlechte Prognose und hohe Sterblichkeit… Studien deuten darauf hin, dass eine hochdosierte Vitamin-C-Behandlung die Sterblichkeit bei Patienten mit Sepsis und ARDS reduziert und auch bei der COVID-19-Krankheit von Vorteil sein kann.“
4) Ein wissenschaftliches Schwergewicht in der Vitamin C-Forschung ist Professor Harri Hemilä von der Universität Helsinki. Er beschäftigt sich seit rund 40 Jahren mit dem Thema. Zusammen mit Angelique M. E. de Man vom University Medical Center in Amsterdam publizierte er einen Artikel mit dem Titel „Vitamin C und Covid-19“:
„…Bei kritisch kranken Patienten sind die Vitamin-C-Spiegel im Plasma häufig sehr niedrig…Eine Metaanalyse von 12 Studien mit 1.766 Patienten berechnete, dass Vitamin C die Dauer des Intensivaufenthaltes im Durchschnitt um 8 % reduzierte. Eine weitere Metaanalyse ergab, dass Vitamin C die Dauer der mechanischen Beatmung bei Intensivpatienten verkürzte. Zwei randomisierte Placebo-kontrollierte Studien ergaben eine statistisch signifikante Senkung der Sterblichkeit von Sepsis-Patienten…Vitamin C ist ein sicherer und kostengünstiger essentieller Nährstoff… Darüber hinaus berichteten Zabet et al…, dass Vitamin C die Sterblichkeit bei 28 Sepsis-Patienten um 78% reduzierte… und Fowler et al. berichteten, dass Vitamin C die Sterblichkeit bei 167 Patienten mit Sepsis und ARDS um 35% reduzierte…“
Zur Wahrheit gehört auch Vollständigkeit. So zu tun als sei eine Aussage „absurd“, nur weil noch Forschungsbedarf besteht, ist unredlich und manipulativ. Weiterer Forschungsbedarf besteht bekanntlich auch bei den umstrittenen Impfstoffen, die derzeit in großem Stil an Menschen getestet werden – mit ungewissem Ausgang. Würde nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, müsste es folgerichtig heißen: „Können die Impfungen gegen Corona helfen? Nein. Absurde Falschmeldung.“
Die „Fachgruppe COVRIIN am Robert Koch-Institut“ schreibt ungeachtet der wissenschaftlichen Studien: „Keine Empfehlung zur Verwendung von Vitamin-C zur Therapie oder Prophylaxe von SARS-CoV-2-Infektionen außerhalb von kontrollierten Studien“
Die Pharmazeutische Zeitung überschreibt einen Artikel vom 05.03.2021 so: „Zink und Vitamin C helfen nicht bei Covid-19“. Sie stützt sich dabei einseitig auf eine einzige Studie, die überhaupt nicht zu Ende gebracht wurde. Aus der abgebrochenen Studie mit ihren vorläufigen Ergebnissen kann man aber dieses Fazit gar nicht seriös ziehen. Das ist irreführend und gefährlich. Nicht einmal die Autoren der Studie lassen diese allgemeine Aussage zu: „Es ist möglich, dass…die Ergebnisse möglicherweise nicht verallgemeinerbar sind… Darüber hinaus könnten die Dosen von Zink und Ascorbinsäure, obwohl sie gut vertragen werden, niedriger sein als diese zur Verkürzung der Symptomdauer erforderlich sind, und die Patienten könnten zuvor Zink und Ascorbinsäure eingenommen haben, bevor sie an der Studie teilnahmen…“.
Vielleicht waren also z. B. nur die Dosen von Vitamin C und/oder Zink zu niedrig oder die Teilnehmer hatten einen so guten Level, dass zusätzliche Gaben keinen großen Unterschied machten. Von den gravierenden Einschränkungen in der Aussagefähigkeit lesen wir aber nichts. Weder in der Pharmazeutischen Zeitung noch dort, wo wohl einfach nur „abgeschrieben“ wurde. Die „Fuldaer Zeitung“ verkauft ihren Lesern das fragwürdige Fazit sogar als Corona-Mythen-Faktencheck. Von „gefährlichen Gerüchten“ ist die Rede.
Es ist sehr gut dokumentiert, was Vitamin C leisten kann. Wem nutzt das Verschweigen und Täuschen? „Vitamin C ist ein essentieller, kostengünstiger Nährstoff. Aufgrund des schweren klinischen Verlaufs der COVID-19-Lungenentzündung können sich auch moderate Vorteile lohnen. Das ausgezeichnete Sicherheitsprofil von Vitamin C und die Notwendigkeit einer Intensivbehandlung für einen hohen Anteil von COVID-19-Patienten können jedoch eine Berücksichtigung der klinischen Anwendung von Vitamin C rechtfertigen, noch bevor die Ergebnisse großer klinischer Studien vorliegen. Vitamin C wurde für COVID-Patienten auch von anderen Autoren vorgeschlagen“
https://www.wochenblick.at/das-gefaehrliche-verschweigen-der-ganzen-wahrheit/
Weitere Entmüdigung des Bundestags: Fortbestehen einer epidemischen Lage nationaler Tragweite
Zu grosses Risiko: Flugreisen bald nur noch für die Ungeimpften?
Dass Ungeimpfte im Corona-Regime mit Repressalien zu kämpfen haben, ist nichts Neues. Zunehmend entsteht nun aber der Trend, dass Unternehmen Geimpfte ablehnen. So melden Medien in Spanien und Russland Bedenken von Fluggesellschaften beim Transport von geimpften Personen aufgrund eines erhöhten Thromboserisikos während eines Fluges. Aber auch eine Privatschule in Miami oder ein Urlaubs- und Bio-Bauernhof haben ihre Vorbehalte.
Für viele Menschen ist die Möglichkeit, wieder eine Fernreise antreten zu können ein großer Anreiz, sich eines der Impfseren gegen Covid-19 verabreichen zulassen. Umso größer dürfte die Enttäuschung sein, falls die Ansinnen einiger Fluglinien Schule machen sollten. Denn große Fluggesellschaften diskutieren offenbar, ob es ratsam ist, geimpfte Kunden wegen der Gefahr von Blutgerinnseln nach einer Corona-Impfung zu befördern.
Schon seit vielen Jahren gilt, dass Menschen mit einem erhöhten Risiko für Thrombosen nur unter strenger Aufsicht fliegen dürfen. Die Empfehlung lautet daher, dass diese Personen nicht fliegen sollten. Denn ab einer bestimmten Höhe besteht für geimpfte Personen die Gefahr von Komplikationen wie Schlaganfall, Thrombose oder Herzinfarkt, berichtet der spanische Blog mpr21.info. Auf einem russischen Portal wird es dann noch deutlicher ausgedrückt: „Geimpfte gegen COVID-19 können von Flugreisen ausgeschlossen werden“.
Privatschule in Miami nimmt keine geimpften Lehrer auf
Die Privatschule Centner Academy in Miami (Florida) hat beschlossen, keine neuen Lehrer aufzunehmen, die bereits eine Corona-Injektion bekommen haben. Die Mitbegründerin der Privatschule Leila Centner teilte den Mitarbeitern im April in einem Brief mit, dass sie die Entscheidung schweren Herzens getroffen habe. Sie bat diejenigen, die noch keinen COVID-19-Impfstoff erhalten haben, bis zum Ende des Schuljahres zu warten. Grund für diesen Schritt waren Berichte von ungeimpften Frauen, die Fehlgeburten erlitten haben, vermeintlich deshalb, weil sie Kontakt zu geimpften Menschen gehabt hatten, berichtet AP.
Urlaub am Bauernhof – Fehlanzeige
„Die Ausscheidung von Mikroorganismen der gentechnisch veränderten Impfstoffe durch Geimpfte, stellen eine Gefahr für unseren Impffreien Tierbestand dar. Um die Gefahrensituation so gering wie möglich zu halten, ist ein Urlaub / Besuch nur für UNGEIMPFTE PERSONEN / KINDER möglich“, steht auf der Webseite eines Bio-Bauernhofes zu lesen. Also auch hier gibt es, zumindest vorerst, keinen Zutritt nach einer Corona-Impfung.
https://www.wochenblick.at/schock-flugreisen-bald-nur-noch-fuer-die-ungeimpften/
Hüfingen-Fürstenberg: Altar in der Fürstenberg Kapelle vandalisiert
Im Zeitraum von Freitagabend, 20 Uhr, bis Dienstagmorgen, 09 Uhr, haben unbekannte Täter in der Fürstenberg Kapelle an der Neudinger Straße eine Steinplatte am Altar der Kapelle beschädigt. Vermutlich kletterten die Täter über das vorhandene Stahltor vor dem Altarbereich der Kapelle. Anschließend schoben die Eindringlinge die etwa 1,5 Meter breite und schwere Sandsteinplatte vom Unterbau des Altars, wobei diese zu Bruch ging. Nach erster Einschätzung entstand dabei rund 300 Euro Sachschaden. Die Polizei Donaueschingen (0771 83783-0) hat entsprechende Ermittlungen eingeleitet und bittet um sachdienliche Hinweise.