Niederländischer Rabbiner klagt an: Amsterdamer George-Floyd-Protest „hätte nie erlaubt werden dürfen“ – Linksradikale Bürgermeisterin der Stadt setzt das Leben ihrer Bürger aufs Spiel

Ein niederländischer Oberrabbiner schloss sich dem Chor der Kritik am Amsterdamer Bürgermeister an, der Tausende zu einem Protest gegen den Mord an George Floyd durch einen Polizisten versammeln ließ, ohne soziale Distanzierungsmaßnahmen durchzusetzen.

In einer Kolumne auf Jonet.nl argumentierte Binyomin Jacobs, dass soziale Distanzierungsregeln nicht fair durchgesetzt werden – da die Holocaust-Gedenkfeiern des Landes am 4. Mai nicht wie üblich stattfanden und die niederländischen Gotteshäuser immer noch geschlossen sind.

Darüber hinaus zitierte Binyomin Jacobs das Prinzip des jüdischen Glaubens, Leben zu erhalten, und sagte, Bürgermeister Femke Halsema habe dies ignoriert, indem er die Kundgebung in einer Zeit stattfinden ließ, in der die Ansteckung mit dem Coronavirus noch immer ein Risiko darstellt.

„Das jüdische Gesetz ist klar: Wenn Leben bedroht sind, wird kein Risiko eingegangen“, schrieb Jacobs auf Jonet.nl. „Die Demonstration auf dem Dam-Platz hätte niemals erlaubt werden dürfen.“

Halsema, der der linksextremen Partei der Grünen Linken angehört, steht vor einem Misstrauensvotum im Rathaus wegen der Kundgebung. Sie sagte, sie hatte erwartet, dass viel weniger Demonstranten kommen würden.

Die Niederlande haben eine der höchsten europäischen Todesraten von COVID-19 und mehr Todesfälle pro Million Einwohner als die Vereinigten Staaten.

http://www.israelnationalnews.com/News/News.aspx/281255

Kempten: Bespuckt, beleidigt, getreten und geschlagen – Bundespolizisten nehmen Tunesier vorläufig fest

Am Samstagabend (30. Mai) hat die Bundespolizei zwei mutmaßliche Schwarzfahrer aufgegriffen. Einer der beiden leistete erheblich Widerstand und musste ins Bezirkskrankenhaus eingeliefert werden.

Kemptener Bundespolizisten kontrollierten am Hauptbahnhof zwei tunesische Staatsangehörige. Laut der Meldung des Zugpersonals waren die beiden Reisenden ohne gültigen Fahrschein im Regionalexpress aus München unterwegs und hatten sie sich zuvor offensichtlich auf der Zugtoilette versteckt und dort geraucht. Bei der Personalienfeststellung auf dem Bahnsteig verhielt sich der 35-Jährige ruhig und kooperativ. Sein 38-jähriger Begleiter hingegen wurde zusehends aggressiver, beleidigte die Beamten und leistete mehrfach Widerstand gegen deren Maßnahmen. Selbst mit Kopfstößen versuchte er die Bundespolizisten zu treffen. Die Ordnungshüter konnten den Mann nur unter erheblicher Anstrengung zu Boden bringen und fesseln. Auf dem Weg zur Dienststelle mussten die Polizisten den Tunesier, der sich weiterhin erheblich und lautstark wehrte, teilweise tragen. Auch in den Diensträumen setzte der Festgenommene seinen Widerstand durch Schläge, Tritte, Beißen und Spucken sowie die Beleidigungen fort. Kurz nach Einschluss in den Gewahrsamsraum schlug der Mann seinen Kopf mehrfach gegen die Zellentür. Durch die Attacken des 38-Jährigen wurden zwei Bundespolizisten leicht verletzt. Sie konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen.

Der Tunesier verweigerte einen Atemalkoholtest. Die Bundespolizisten kontaktierten daraufhin die Staatsanwaltschaft Kempten, die eine Blutentnahme anordnete. Die diensthabende Ärztin nahm dem Festgenommenen Blut ab und beurteilte dessen Zustand des als fremd- und eigengefährdend. Daraufhin übernahmen zuständigkeitshalber die Beamten der bayerischen Polizei den tunesischen Staatsangehörigen und lieferten ihn ins Bezirkskrankenhaus Kempten ein. Er wird sich nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Erschleichens von Leistungen und Beleidigung verantworten müssen.

Der 35-jährige Mitreisende war nicht im Besitz von Dokumenten, die seinen Aufenthalt im Bundesgebiet legitimierten. Die Bundespolizisten zeigten den Migranten zudem wegen Erschleichens von Leistungen an. Die Grenzpolizei Pfronten übernahm zuständigkeitshalber die Person zur weiteren Bearbeitung hinsichtlich des Verdachtes des unerlaubten Aufenthaltes und leiteten ihn schließlich an die Ausländerbehörde weiter.

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