Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Landesverband Bayern e.V., Rainer Nachtigall, will die Medienberichterstattung über die polizeiliche Nutzung der Begriffe “Sinti” und “Roma” so nicht stehen lassen. Der Eindruck wird erweckt, als ob die Initiative für diese Handlungsanweisung vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ausgehen würde. “Dem ist aber nicht so”, weiß der Gewerkschaftschef. Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz führt immer wieder anlassunabhängige Kontrollen des polizeilichen Datenbestandes durch. Dies geschieht mitunter auch gezielt hinsichtlich der Verwendung der Begriffe “Sinti” und “Roma”. Bei diesen Überprüfungen stößt der Datenschützer immer wieder auf diese Begrifflichkeiten in den Vorgangssystemen der Bayerischen Polizei. In der Folge kritisiert er die Verwendung dieser Begriffe. “Mit der internen Handlungsanweisung reagiert die Bayerische Polizei also nur auf die Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten”, so Nachtigall. “Wie sinnvoll diese Beanstandungen sind, ist eine andere Frage. Schließlich bezeichnet sich der “Zentralrat Deutscher Sinti und Roma” selbst so.” Eine Diskriminierung von Angehörigen dieser Gruppen, durch die polizeiliche Verwendung dieser Begriffe in der polizeilichen Sachbearbeitung, kann Nachtigall nicht erkennen. Überhaupt muss niemand Angst haben, dass in polizeilichen Sachverhalten wahllos mit diskriminierenden Begrifflichkeiten um sich geworfen wird. Im Gegenteil. Aber: wenn für das Verständnis einer Tat oder für Rückschlüsse auf einen möglichen Täter entsprechende Begrifflichkeiten notwendig sind, sollten diese auch weiterhin, z.B. für interne Fahndungszwecke, verwendet werden dürfen.” so Nachtigall. Durch die eh schon vorhandene, hohe Sensibilisierung in der Herkunftsbezeichnung von Menschen, wird die polizeiliche Arbeit nicht leichter. Die Entscheidung, wann die Herkunft für die polizeiliche Sachbearbeitung notwendig bzw. erforderlich ist, ist nicht immer einfach. “Der Grat zwischen dem Vorwurf der Diskriminierung und dem, dass die Polizei Medien bzw. die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert, ist oft sehr schmal.” Die Polizei wird wohl auch in Zukunft mit diesen Beanstandungen leben müssen. Es liegt in der Natur der Sache, dass Dritte, in einer nachträglichen Überprüfung von Eintragungen, die Verwendung derartiger Begriffe anders bewerten, als die Kolleginnen und Kollegen sie in der Sachbearbeitung getroffen haben. “Allerdings darf es nicht so weit führen, dass die polizeiliche Arbeit durch die Suche nach den politisch korrekten Bezeichnungen beeinträchtigt wird.” so der DPolG-Landesvorsitzende abschließend.
presseportal.de/blaulicht/pm/134118/4352444