Der seit über zwei Jahren schwelende Streit darüber, ob der durch Corona zu deutschlandweiter Bekanntheit gelangte Virologe Christian Drosten seinen Doktortitel zu Recht führt und infolgedessen überhaupt eine Professur hätte erlangen dürfen, geht weiter. Der promovierte Chemiker Markus Kühbacher hat sich nun mit einer Anfrage an die Berliner Charité gewandt, in der er um Auskunft darüber bittet, wie Drostens Anstellung in dem renommierten Krankenhaus trotz der zahlreichen Verwirrungen um Drostens Promotion möglich gewesen sei.
Auf Twitter veröffentlichte Kühbacher sein Schreiben an die Charité:
Kühbacher erhebt seit langem den Vorwurf, dass Drostens Promotionsverfahren an der Frankfurter Goethe-Universität nicht ordnungsgemäß abgelaufen sei. Zunächst hieß es im Juli 2020, das angeblich 2002 eingereichte Werk sei im Universitätsarchiv, wo es eigentlich vorschriftsmäßig verfügbar sein müsste, nicht mehr vorhanden, weil es durch einen „Wasserschaden“ schwerstens beschädigt worden sei.
Dann ließ die Universität verlauten, es seien überhaupt nur Exemplare für die beiden Gutachter der Dissertation, nicht aber für das Archiv abgegeben worden. Die Dissertationwurde dann erst im Zuge des 2020 entstandenen öffentlichen Interesses an Drosten ins Archiv aufgenommen. Formal ein klarer Regelverstoß. Dem versuchten Drostens Verteidiger mit der nachgeschobenen Begründung für das Nichtvorhandensein des Werkes zu begegnen, dass medizinische Dissertationen dann nicht im Archiv vorliegen müssen, wenn die Promotion aufgrund der Publikation von wissenschaftlichen Arbeiten „in Fachjournalen” erfolgt sei. Dies sei hier der Fall gewesen. Drosten habe drei Artikel in drei Fachjournalen veröffentlicht und diese dann zusätzlich in einer Dissertation zusammengefasst.
Demgegenüber verweist Kühbacher darauf, dass laut Frankfurt Promotionsordnung die Veröffentlichung in einer Zeitschrift erforderlich sei, Drosten aber in drei verschiedenen publiziert habe. Überdies würde sich die deutschsprachige Dissertation von den englischsprachigen Zeitschriften-Artikeln unterscheiden. Diesbezüglich fordert Kühbacher nun auch von der Charité als Drostens Arbeitgeber Auskunft, wieso man sich über die ordnungsgemäße Einreichung und das Vorliegen der Promotionsunterlagen bei dessen Einstellung nicht, wie eigentlich vorgeschrieben, informiert habe.
Im Rahmen der Debatten um die Drostens Doktorarbeit war es in der Vergangenheit bereits zu einer erbitterten Kontroverse zwischen Kühbacher und dem Salzburger Plagiatsjäger Stefan Weber gekommen, der nach anfänglichen Zweifeln die Erklärungen der Frankfurter Universität akzeptiert und seine Vorbehalte gegen die Rechtmäßigkeit von Drostens Titel aufgegeben hatte. Kühbacher hatte er danach der Verbreitung von „Fake News“ beschuldigt, worauf dieser einen Prozess vor dem Landgericht Stuttgart anstrengte.
Auch wenn durchaus erhebliche Zweifel an der Argumentation Kühbachers bestehen, dem Kritiker einen „Kreuzzug“ gegen Drosten und die Nähe zu „Verschwörungstheorien“vorwerfen, und Drosten fachlich jedenfalls alles andere als ein Plagiator ist, so ist der Einwand durchaus berechtigt, warum es bei diesem seit langem in internationalen Forschungsprojekte involvierten Corona-„Medienstar” anscheinend mit akademischen Standards nicht so genau genommen wurde. Die Causa Drosten zieht jedenfalls noch weitere Kreise, denn Kühbacher verfolgt den Fall unbeirrt weiter; nach eigenen Angaben arbeitet er gar an einem Buchprojekt hierzu.