
Die Bundesregierung hat Pläne angekündigt, Gelder von sogenannten „nachrichtenlosen Konten“ – das sind Bankkonten, auf denen über einen längeren Zeitraum hinweg keine Aktivitäten verzeichnet sind – in einen Fonds umzuleiten. Diese Mittel sollen gemäß dem Koalitionsvertrag von Union und SPD für soziale Investitionen genutzt werden. Schätzungen zufolge schlummern auf diesen Konten mehrere Milliarden Euro, wobei die genaue Summe unklar bleibt, da sie je nach Quelle zwischen zwei und neun Milliarden Euro schwankt.
Ein zentrales Problem dieser Pläne ist die fehlende gesetzliche Definition eines „nachrichtenlosen Kontos“. Ein solcher Zugriff durch den Staat könnte rechtliche Probleme aufwerfen. So besteht die Gefahr, dass der Staat Gelder von noch lebenden Kontoinhabern einzieht, nur weil deren Konten als inaktiv eingestuft werden. Bislang bleibt der Plan jedoch eine Absichtserklärung, da ein entsprechendes Gesetz bisher nicht vorliegt.
Nach geltendem Recht tritt der Staat ohnehin als Erbe ein, wenn ein Kontoinhaber verstirbt und keine Erben ausfindig gemacht werden können. Das Geld fällt dem Bundesland zu, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Wird der Anspruch nicht innerhalb von 30 Jahren geltend gemacht, verjährt er und die Bank darf das Guthaben behalten.
Die Pläne stoßen auf scharfen Widerstand. Kay Gottschalk, der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, wettert: „Dass die Bundesregierung nun auch noch die Guthaben auf sogenannten nachrichtenlosen Konten plündern will, ist ein weiterer Schritt in Richtung Enteignung der Bürger. Eigentumsrechte werden zunehmend ausgehöhlt.“
Ob die Pläne der Bundesregierung mit dem deutschen Recht vereinbar sind, bleibt unklar. Ein Gesetz zur Umsetzung steht noch aus, zudem gibt es erhebliche rechtliche und praktische Hürden. Die Debatte über den Umgang mit „vergessenen Konten“ dürfte in den kommenden Monaten weiter an Brisanz gewinnen.
Rechtliche Grauzone: Regierung will auf inaktive Konten zugreifen