Italiens rechte Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni verbannt die “geschlechtergerechte” Sprache aus den Schulen.
Keine Sonderzeichen mehr
Offizielle Schreiben dürfen keine Sonderzeichen mehr enthalten, wie aus einem Schreiben des Bildungsministeriums in Rom an alle Schulen des Landes hervorgeht. Gendersternchen (*) oder das sogenannte “schwa” (ǝ) sollen nicht mehr verwendet werden.
Sonderzeichen sind grammatikalisch falsch
Die italienische Grammatik lässt diese Zeichen nicht zu. Zudem könnte die Verwendung von Sternchen und “schwa” dazu führen, dass die Kommunikation der staatlichen Institutionen nicht mehr klar und einheitlich ist, so das Ministerium für Unterricht.
Man verweist in dem Schreiben auf die italienische Sprachgesellschaft Accademia della Crusca, die wie etwa die französische Académie française für die Pflege der Sprache und Grammatik zuständig ist.
Empfehlung von Experten
Die Accademia hatte bereits mehrfach mitgeteilt, dass die Verwendung der Sonderzeichen grammatikalisch nicht korrekt sei. Übrigens lehnt auch der Rat für deutsche Rechtschreibung die Sonderzeichen (Unterstrich, Doppelpunkt, Genderstern) als grammatikalisch falsch ab.
Ähnlich wie in der französischen Sprache kennt das Italienische zwei Geschlechter – männlich und weiblich, wobei in der Pluralform automatisch das Maskulinum gilt.
Plural im Deutschen geschlechtsneutral
Im Deutschen hingegen existiert kein einheitlicher Plural, das auf ein Geschlecht verweist; das grammatikalische Geschlecht hängt von der Wortgruppe ab und hat keinen Zusammenhang mit einem biologischen Geschlecht.
Ein aktueller Fall aus Bayern sorgt für hitzige Debatten über politische Doppelmoral in der Strafverfolgung. Es geht um einen möglicherweise volksverhetzende Wortmeldung auf der Plattform X (vormals Twitter) – die zuständige Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Die Begründung wirft Fragen auf: Die „eindeutig linksgerichtete Gesinnung“ des Beschuldigten sei ein Argument gegen die Eröffnung eines Strafverfahrens.
Linke Gesinnung für Gericht Strafminderungsgrund
Konkret zeigte der geschmacklose Beitrag ein historisches Bild eines Zuges aus dem Jahr 1938, dem Jahr beginnender Deportationen unter dem NS-Regime, daneben ein aktuelles Foto eines Flugzeugs mit der Jahreszahl 2025 – beides als direkte Gegenüberstellung. Die Bildbotschaft: Abschiebungen illegaler Einwanderer, wie sie etwa unter Donald Trump oder auch in Europa diskutiert werden, seien mit NS-Verbrechen vergleichbar. Für den Juristen Markus Haintz ein klarer Fall von Volksverhetzung.
Wie das Freilich Magazin berichtet, hatte er deshalb Strafanzeige gestellt, doch ohne Erfolg. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth sah in dem Beitrag „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat“. Der Beitrag sei „satirisch und kritisch“ gemeint gewesen, keinesfalls habe er den Holocaust verharmlost. Entscheidend: Der Beschuldigte habe sich eindeutig vom Nationalsozialismus distanziert und setze sich „privat und beruflich für Vielfalt, Toleranz und Inklusion ein“. Zudem ergab die Auswertung seiner Social-Media-Aktivitäten eine „eindeutig linksgerichtete Gesinnung“ – ein Punkt, der offensichtlich ausdrücklich strafmildernd bewertet wurde.
Offensichtliches Zwei-Klassen-Recht
Für Beobachter wie Haintz ist diese Begründung ein Skandal. Auf X kritisiert er die Entscheidung scharf: Während oppositionelle Stimmen – besonders im rechten oder konservativen Spektrum – bei geringfügigen Aussagen mit dem Strafrecht konfrontiert würden, könnten sich Anhänger des linkspolitischen Zeitgeists „praktisch alles erlauben“. Der Fall offenbare ein politisch motiviertes Zwei-Klassen-Recht – mit klarer Schlagseite zugunsten progressiver Milieus.
Dabei ist es nicht das erste Mal, dass Haintz gegen verharmlosende Vergleiche mit der NS-Zeit rechtlich vorgeht. Erst kürzlich erstattete er erneut Anzeige, diesmal gegen den ehemaligen Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne). Dieser hatte auf X Abschiebungen krimineller Bandenmitglieder aus den USA nach El Salvador mit nationalsozialistischen Konzentrationslagern verglichen. Wie die Staatsanwaltschaft Göttingen mit dieser Anzeige umgeht, bleibt abzuwarten. Für Haintz ist der Fall ein Test für die Unabhängigkeit der Justiz. Denn im Kern geht es nicht nur um geschmacklose Vergleiche oder falsche historische Gleichsetzungen – sondern um die Frage, ob in Deutschland tatsächlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Dass politische Überzeugungen – noch dazu solche, die der vermeintlichen „Mehrheitsmeinung“ nahe stehen – offensichtlich als Schutzschild gegen Strafverfolgung gelten, ist ein fatales Signal.
Ein neuer Vorschlag, der im Nationalrat eingebracht wurde, könnte einen Teil der Schweizer Gefängniskosten vom Steuerzahler auf die Insassen selbst verlagern – zumindest für diejenigen, die es sich leisten können.
Daniel Sormanni, ein Abgeordneter des rechten Mouvement Citoyens Genevois (MCG), reichte am Donnerstag eine Motion ein, in der er vorschlug, dass Häftlinge mit beträchtlichen finanziellen Mitteln die Kosten für ihre Inhaftierung, einschließlich der medizinischen Kosten, selbst tragen sollten.
Dies würde die öffentlichen Finanzen entlasten und die Eigenverantwortung fördern.
„Ein Häftling kostet den Staat im Durchschnitt 300 bis 400 Franken (315 bis 418 Euro) pro Tag oder mehr als 10.000 Franken pro Monat auf Kosten der Steuerzahler“, wird Sormanni von der Schweizer Tageszeitung 20 Minuten zitiert.
„Es ist nicht zu rechtfertigen, dass Menschen mit einem großen Vermögen oder Einkommen vollständig vom Staat unterstützt werden, während ehrliche Bürger für sich selbst sorgen müssen“, fügte er hinzu.
Obwohl der Vorschlag im Gesetzestext keine genauen finanziellen Schwellenwerte nennt, sieht Sormanni vor, dass die Maßnahme für Personen gelten soll, die mehr als 150.000 Franken (157.000 Euro) im Jahr verdienen. Die Idee ist, dass Insassen, die diese Einkommensgrenze erreichen, verpflichtet werden sollten, einen Beitrag zu den Kosten ihrer Inhaftierung zu leisten oder diese vollständig zu decken.
Berichten zufolge sieht der Antrag zwei Zahlungsmechanismen vor: einen obligatorischen Abzug während der Inhaftierung oder einen gestaffelten Rückzahlungsplan nach der Entlassung für diejenigen, die nicht über sofortige Mittel verfügen. Außerdem wird vorgeschlagen, dass die Gefangenen ihre Krankenversicherung, Behandlungen und Medikamente während der Haft selbst finanzieren sollen.
Sormanni betonte, dass es sich bei dem vorliegenden Vorschlag noch nicht um eine Gesetzesänderung handelt, sondern um eine Aufforderung an den Bundesrat, eine Studie durchzuführen.
„Ich habe mich entschieden, ein Postulat einzureichen, weil es bedeutet, dass der Bundesrat eine Studie durchführen und Daten zu diesem Thema liefern wird“, erklärte er. „Es ist interessant, Anhaltspunkte zu haben, die es uns ermöglichen, später eine Rechtsgrundlage vorzuschlagen.“
Die Antwort des Bundesrates wird für die nächste Parlamentssession im Juni erwartet.
Der S&P Global Clean Energy Transition Index, eine wichtige Benchmark für Unternehmen aus dem Bereich der sauberen Energie, ist im vergangenen Jahr um 16 Prozent gesunken, trotz des so genannten „grünen“ Umbaus und der starken Unterstützung durch Regierung und Medien.
Der S&P-Index, der grüne Energieunternehmen in Industrie- und Schwellenländern abbildet, hatte während der Covid-19-Pandemie einen Höhenflug erlebt.
Seitdem hat die Dynamik jedoch nachgelassen, so dass alle Gewinne der letzten fünf Jahre zunichte gemacht wurden.
„Die Bewertungen sind extrem niedrig“, sagte Patric Lindqvist, Portfoliomanager der Handelsbanken, am 21. März dem schwedischen Wirtschaftsmagazin Affärsvärlden.
„Dies ist zum Teil auf die De-Globalisierung und die politischen Veränderungen zurückzuführen, die zu einer großen Unsicherheit geführt haben“.
Lindqvist wies auch auf das langsame Tempo der Umsetzung von Vorschriften hin, mit denen der Klimaschutz beschleunigt werden sollte.
Bis vor kurzem galten Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) als „goldenes Ticket“ für Investoren, da sie sowohl Rentabilität als auch einen Wohlfühlfaktor durch die Unterstützung von Nachhaltigkeit versprachen.
Grüne Aktien, die mit erneuerbaren Energien, Elektrofahrzeugen und umweltfreundlichen Innovationen verbunden sind, ritten auf einer Welle des Optimismus und zogen viel Geld an.
Jetzt hat sich das Blatt jedoch gewendet.
Steigende Zinssätze, Inflationsdruck und eine weltweite Verlagerung des Schwerpunkts auf Energiesicherheit statt Ideologie haben diese Sektoren unter Druck gesetzt.
Solar- und Windkraftunternehmen hatten mit Lieferkettenproblemen und höheren Kosten zu kämpfen, während die Aktien von Elektroautos mit einer nachlassenden Nachfrage und einem harten Wettbewerb, insbesondere aus China, zu kämpfen hatten.
Große ESG-fokussierte Fonds haben sich in den letzten Quartalen schlechter entwickelt als breitere Marktindizes, wobei einige grüne Lieblinge“, darunter Hersteller von Wasserstoff-Brennstoffzellen und kleine Clean-Tech-Firmen, zweistellige Kurseinbrüche hinnehmen mussten.
Trotzdem blieb Lindqvist positiv. „Der Reifegrad der Technologien zur Lösung der Klimakrise ist heute deutlich höher als vor fünf Jahren, und daher sind die technologischen Risiken heute etwas geringer“, sagte er.
Deirdre Cooper, Leiterin der Abteilung für nachhaltige Aktien beim globalen Investmentmanager Ninety One, sagte der Financial Times am 16. März, dass der Pessimismus, der über dem Dekarbonisierungssektor herrsche, „außergewöhnlich“ sei und nicht mit der zugrunde liegenden Unternehmensleistung übereinstimme.
„Die Unternehmen, die wir im Dekarbonisierungssektor halten, haben ein starkes Wachstum und stabile Renditen erzielt, aber sie haben sich im Hinblick auf den Aktienkurs unterdurchschnittlich entwickelt“, sagte sie.
„Ich habe noch nie eine solche Baisse bei der Bewertung von Unternehmen mit strukturellem Wachstum gesehen … Der Markt geht davon aus, dass es kein Wachstum bei der Dekarbonisierung gibt“.
Einen Tag später berichtete die FT, dass Aviva Investors, eine Abteilung des französischen Versicherungsriesen Aviva, ihre Pläne, sich von Unternehmen zu trennen, die nach ihrer Einschätzung keine ausreichenden Anstrengungen zur Dekarbonisierung unternehmen, überarbeitet hat.
Ein beträchtlicher Teil der ursprünglich für die Pandemiehilfe und den Wiederaufbau von Covid bereitgestellten staatlichen Mittel wurde in verschiedenen Ländern in grüne Projekte umgeleitet oder umgewidmet.
Die Regierungen haben versucht, die Bemühungen um den wirtschaftlichen Wiederaufbau mit Klima- und Nachhaltigkeitszielen in Einklang zu bringen, oft unter dem Schlagwort „grüne Genesung“.
Das 750 Milliarden Euro schwere EU-Konjunkturpaket der nächsten Generation, das als Reaktion auf die Pandemie auf den Weg gebracht wurde, sah etwa 30 Prozent der Mittel – rund 225 Milliarden Euro – für klimabezogene Initiativen im Rahmen des europäischen Green Deal vor.
Dazu gehören Investitionen in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltigen Verkehr, die oft als doppelte Antwort auf wirtschaftliche Erholung und Umweltziele verstanden werden.
In den USA nutzte die Biden-Harris-Regierung Covid-bezogene Gesetze wie den Inflation Reduction Act (IRA) von 2022, um Mittel in Klimainitiativen zu lenken.
Unter der neuen Regierung von US-Präsident Donald Trump hat es eine Abkehr von dieser Klimapolitik gegeben, was Hedgefonds und Pensionsfonds dazu zwingt, ihre Strategien zu überdenken.
Am 4. März erklärte der Hedgefonds-Gründer Nishant Gupta in einem Bloomberg-Artikel die Energiewende für „vorerst tot“.
„Die Fundamentaldaten sind sehr schlecht“, sagte er.
Im Jahr 2024 schränkten sowohl BlackRock als auch Vanguard ihr öffentliches Engagement für ESG-Initiativen, insbesondere solche, die mit aggressiven Klimazielen verbunden sind, unter Hinweis auf rechtliche Risiken und Kundeninteressen deutlich ein.
Im Dezember 2024 stieg BlackRock auch aus der Net Zero Asset Managers Initiative aus, einer Koalition, der das Unternehmen 2021 beigetreten war, um Portfolios auf Netto-Null-Ziele auszurichten.
Dies geschah unter dem wachsenden Druck republikanisch geführter US-Bundesstaaten, darunter Texas, die BlackRock, Vanguard und State Street im November 2024 verklagten, weil sie behaupteten, dass ihre ESG-Bemühungen die Energiemärkte manipulierten und die Verbraucherkosten in die Höhe trieben.
Das Abstimmungsverhalten von BlackRock im Jahr 2024 spiegelte diesen Schwenk weiter wider. BlackRock unterstützte nur 4 Prozent der ökologischen und sozialen (E+S) Aktionärsanträge, ein Rückgang von 7 Prozent im Jahr 2023 und ein starker Rückgang von 47 Prozent im Jahr 2021.
Blackrock-CEO Larry Fink vermied in seinem Brief an die Investoren 2024 den Begriff „ESG“ völlig und konzentrierte sich stattdessen auf Energiepragmatismus und Infrastruktur.
Sowohl Blackrock als auch Vanguard sahen sich mit einer zunehmenden Anti-ESG-Stimmung in den USA konfrontiert, vor allem von konservativen Gesetzgebern, die das Konzept als „ woken Kapitalismus“ brandmarkten.
Zwei junge Männer im Alter von 19 und 24 Jahren wurden am Dienstag im Departement Ain in der Nähe von Lyon von Ermittlern der Generaldirektion für Innere Sicherheit (DGSI) festgenommen. Sie werden verdächtigt, sich einer dschihadistischen Gruppe in Syrien anschließen zu wollen. Nach ihrer Anhörung wurde einer der beiden in Untersuchungshaft genommen, während der andere unter richterliche Aufsicht gestellt wurde.
Die beiden Verdächtigen sollen geplant haben, sich der Brigade von Omar Diaby anzuschließen, einer frankophonen Dschihad-Figur, die sich im Nordwesten Syriens fest etabliert hat. Nach Informationen von Le Parisien tauschten sie sich über verschlüsselte Messenger mit dessen Sohn aus und planten eine Route über die Türkei oder Jordanien. Einer der beiden Verdächtigen, ein türkischer Staatsangehöriger, leitete insbesondere pro-dschihadistische Inhalte über Telegram weiter. Nach Angaben der Antiterrordienste zieht die Brigade von Omar Diaby, die auch „Firqatul Guraba“ genannt wird, weiterhin französische Rekruten an.
Die beiden jungen Männer wurden im Rahmen einer von der nationalen Antiterrorismusstaatsanwaltschaft eingeleiteten Voruntersuchung wegen „krimineller terroristischer Bandenbildung“ in Polizeigewahrsam genommen und am Freitag einem Antiterrorismusrichter in Paris vorgeführt.
Erinnern wir uns: “Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen.“ Zwei Wochen später stand sie und sperrte 17 Millionen ein, trennte sie ab von familiären Verbindungen und vom Weltgeschehen, beraubte sie der Freiheit.
Und jetzt? Die Schuldenbremse, nennen wir sie Schuldenmauer, stand trotz mancher Versuche, sie einzureißen, bis zum Wahltag. Zwei Wochen später war sie Geschichte. Was schamhaft noch ‚Reform der Schuldenbremse‘ genannt wird, ist nichts anderes, als deren Abschaffung, denn für die Aufrüstung sind keine Grenzen für neue Schulden festgelegt. Die letzten Bastionen rechtsstaatlicher Verfasstheit und finanzpolitischer Solidität wurden von CDU und SPD geschliffen, das Bundesverfassungsgericht hat sich als Erfüllungsgehilfe machtversessener Politiker entpuppt. Es sollte uns nicht wundern, wenn es demnächst seiner eigenen Abschaffung zustimmt. Letzte Widerständler wurden politisch erpresst bzw. gekauft.
Wir müssen uns darauf einstellen, künftig von Leuten regiert zu werden, deren politische und moralische Verantwortung und Liebe zur Wahrheit sich etwa auf dem Niveau von Ulbricht und Genossen bewegen. Schulden heißen ab jetzt ‚Vermögen‘, also Schuldvermögen und Schuldenmachen heißt ab jetzt ‚staatspolitische Verantwortung‘. Was aber wird mit all diesen unvorstellbaren Mengen von Geld passieren? Zunächst muss es verwaltet werden, das heißt bis es dort ankommt, wo es gebraucht wird, müssen Anträge gestellt, geprüft, beraten, entschieden und beschieden werden. Das kostet Zeit und Geld. Der dafür erforderliche Apparat wird sich aufblähen, neues Personal wird benötigt. Schon jetzt rufen alle mehr oder weniger Berufenen nach dem neuen Geldsegen. Gestern las ich von einer Bertelsmann-Studie, die herausfand, dass von den 10,3 Mrd. Euro für das Bürgergeld 6,5 Mrd. in den Jobcentern versickern und nur m3,8 Mrd., also ein Drittel an die Empfänger gelangen. Während dieser Rest über 10 Jahre unverändert blieb, erhöhten sich die Kosten für die Verwaltung um 39 Prozent.
Nicht anders wird es den 100 Billionen neuer Schuldengelder ergehen, der größte Teil wird im Verteilungsapparat stecken bleiben. Statt des viel beschworenen Bürokratieabbaus wird es einen gewaltigen Aufschwung für Bürokraten geben, sozusagen einen ,großen Sprung nach vorn‘. Auch wenn beschworen wird, das viele Geld ausschließlich für notwendige Investitionen auszugeben, führt es dazu, dass diese Mittel nicht mehr dem regulären Haushalt, also den laufenden Einnahmen entnommen werden muss und somit Steuergeld für das Zukleistern der Löcher im Verwaltungshaushalt zur Verfügung stehen wird. Das wiederum wird dazu führen, dass dringend erforderliche, strukturelle Reformen der Sozialsysteme unterbleiben und deren Probleme mit noch mehr Geld ‚gelöst‘ werden. Dass sie aber damit nur aufgeschoben und nicht aufgehoben sind, wird die Zukunft zeigen, spätestens dann, wenn das Geld aufgebraucht ist. Ob Deutschland dann noch Geldgeber für neue, Vermögen genannte Schulden finden wird, ist zu bezweifeln und wenn, dann nur noch zu horrenden Zinsen. Wer verleiht einem Pleitier schon gerne Geld?
Wir müssen konstatieren, dass die ‚soziale Marktwirtschaft‘ Erhardt’scher Prägung gescheitert ist. Der ‚freie‘ Markt kann das, was der soziale Sektor benötigt, nicht mehr erwirtschaften. Das Verhältnis zwischen Produktivität und Konsum ist gekippt und kann nur noch mit immer neuen Schulden ausgeglichen werden. Ein Unternehmer würde wegen Insolvenzverschleppung schon lange hinter Schloss und Riegel sitzen. Man kann die Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland mit dem Geschick vieler familiengeführten Unternehmen vergleichen: Die erste Genration baut ein Unternehmen erfolgreich auf, die zweite führt es weiter und die dritte führt es in den Ruin. Zählen wir 25 Jahre für eine Generation, dauert dieser Prozess 75 Jahre, genauso lange, wie die Bundesrepublik existiert.
Aber auch die rechtsstaatlich verfasste Demokratie sehe ich in schweres Fahrwasser geraten. Wenn führende Politiker nicht mehr zu dem stehen, was sie ihren Wählern versprochen haben und damit das Vertrauen der Menschen und somit die Grundlage einer Demokratie aufs Spiel setzen, wenn es entgegen aller verfassungsrechtlichen Bedenken möglich ist, mit einem abgewählten Parlament die Verfassung zu ändern und damit künftigen Generationen eine schwere Schuldenlast aufzubürden, wenn es möglich ist, völlig abwegige Staatsziele, wie ‚Klimaneutralität‘ in die Verfassung zu schreiben, dann ist der Weg hin zu einer staatlich regulierten Kommandowirtschaft nicht mehr weit.
Und wenn es auf Dauer möglich werden sollte, Parteien, die den Machtanspruch der schon länger existierenden und sich allein deshalb als etabliert und demokratisch bezeichnenden Parteien gefährden, zu verbieten und ein Fünftel der Wähler vom politischen Diskurs auszuschließen und sich mit immer neuen Schulden das Wohlwollen der Wähler zu erkaufen, dann ist auch die Demokratie am Ende.
Die kürzlich erfolgte Annullierung der Präsidentschaftswahlen in Rumänien hat ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Integrität der Wahlprozesse in Osteuropa ausgelöst und den Blick auf Polen gerichtet, das sich auf eine entscheidende Präsidentschaftswahl im Mai vorbereitet. Die Einmischung der Europäischen Union in die Innenpolitik Rumäniens ist möglicherweise kein Einzelfall, sondern eher ein Testlauf für ähnliche Aktionen in anderen Ländern, deren Regierungen sich nicht vollständig an der globalistischen Agenda orientieren.
In Rumänien wurde Călin Georgescu zum Präsidenten gewählt, sein Sieg wurde jedoch auf Druck der EU von einem rumänischen Gericht annulliert. Die rechtliche Begründung war lediglich ein Vorwand; Was die Bürokraten in Brüssel wirklich beunruhigte, war Georgescus politische Haltung, die als zu unabhängig und den globalistischen Interessen zuwiderlaufend angesehen wurde. Als ob das nicht genug wäre, intervenierte die rumänische Wahlbehörde, ein Überbleibsel der postkommunistischen Strukturen des Landes, und verbot Georgescu eine erneute Kandidatur. Mit anderen Worten: Die Wahl wurde annulliert und der gewählte Kandidat aus dem demokratischen Prozess entfernt.
Dieses Muster externer Intervention ist nicht neu. In den USA versuchten dieselben Gruppen, Donald Trump durch juristische und administrative Manöver von einer erneuten Kandidatur abzuhalten. Die Ereignisse in Rumänien folgen einer ähnlichen Strategie: Wenn die Eliten den siegreichen Kandidaten missbilligen, annullieren sie einfach dessen Sieg und schreiben die Regeln neu. Diese Vorgehensweise ist besorgniserregend und offenbart die zunehmende Einmischung supranationaler Institutionen in die nationale Souveränität.
Polen könnte das nächste Ziel sein. Das Land ist eine Hochburg des Konservatismus in Europa, widersetzt sich dem Druck Brüssels auf eine progressive Politik und verteidigt seine nationale Identität. Die Präsidentschaftswahlen im Mai bieten dem polnischen Volk die Möglichkeit, seine Souveränität zu bekräftigen. Gleichzeitig bergen sie aber auch Risiken, wenn sich die Globalisten dazu entschließen, die gleiche Strategie anzuwenden wie in Rumänien. Wenn die Eliten von Davos, die City of London und die europäischen Bürokraten den siegreichen Kandidaten für inakzeptabel halten, werden wir dann in Polen eine Annullierung der Wahlen erleben, wie es in Rumänien der Fall war?
Die Bedrohung ist real und der rumänische Präzedenzfall kann nicht ignoriert werden. Die Kontrolle demokratischer Prozesse durch supranationale Strukturen untergräbt die nationale Selbstbestimmung und verstärkt den Verdacht, Demokratie sei nur dann gültig, wenn die Ergebnisse den Eliten zugutekommen. Die internationale Gemeinschaft und die polnischen Wähler müssen wachsam bleiben. Wenn das, was in Rumänien passiert ist, ein Testlauf war, könnte Polen das nächste Experiment sein.
Ein Mann in den Zwanzigern wurde am Freitag, den 21. März, von einem Antiterrorrichter des Pariser Gerichts wegen „krimineller Vereinigung in Verbindung mit einem terroristischen Vorhaben“ und „Verherrlichung des Terrorismus“ angeklagt, wie Paris Match berichtet. Er wurde in Untersuchungshaft genommen. Diese Information wurde aus Justizkreisen bestätigt.
Der Verdächtige war Anfang der Woche von Ermittlern der Generaldirektion für Innere Sicherheit (DGSI) im Haus seiner Eltern in Meaux (Seine-et-Marne) festgenommen worden. Der Mann wird verdächtigt, mehrere Websites besucht zu haben, die sich mit der Herstellung von selbstgebauten Sprengsätzen und dem Erwerb von Produkten für deren Herstellung befassten.
Er wird außerdem verdächtigt, eine Drohne erworben zu haben, um sie mit einer Bombe auszustatten, die er selbst hergestellt hatte.
Nach Angaben unserer Kollegen ergaben die Ermittlungen, dass sich der junge Mann ein Jahr lang in der irakisch-syrischen Zone aufgehalten hatte, bevor er nach Frankreich zurückkehrte. Der Verdächtige verherrlichte außerdem im Internet den Terrorismus, indem er den Anschlag auf Charlie Hebdo verherrlichte und gleichzeitig behauptete, Frankreich sei ein Land der „Kuffar“. Der Verdächtige leidet an schizophrenen Störungen, berichtet Paris Match weiter. (…)
Ein 43-jähriger Mann wurde in das Auffanglager in Plaisir (Yvelines) gebracht, um auf seine Abschiebung aus Frankreich zu warten, wie am Freitag bekannt wurde. Die Polizei hatte ihn am Mittwoch in einem Wohnheim in Mantes-la-Jolie, in dem er untergebracht war, aufgegriffen, nachdem sie auf sein besorgniserregendes und „stark radikalisiertes“ Verhalten aufmerksam geworden war. Sie verdächtigten ihn der Verherrlichung des Terrorismus. Nach den Informationen der Polizei hatte der 40-Jährige die islamistischen Anschläge auf französischem Boden seit Oktober mehrfach erwähnt und gebilligt. Er soll auch seinen Hass auf Frankreich und sein Volk zum Ausdruck gebracht und sich über die Verwaltung beschwert haben, die nur langsam auf seinen Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis reagierte.
Der Verdächtige war 2020 eingereist und befand sich seit August 2021 in einer irregulären Situation, nachdem ihm eine von der Präfektur Nanterre (Hauts-de-Seine) ausgestellte Verpflichtung zum Verlassen des französischen Hoheitsgebiets (OQTF) mitgeteilt worden war.
Bei der Hausdurchsuchung entdeckten die Ordnungskräfte einen gefälschten Personalausweis, den er laut seinem Besitzer „für die Arbeit in Barbès (in Paris, XVIII. Bezirk) für 170 Euro“ gekauft hatte. Vor den Polizisten beschrieb er sich als „normalen Muslim“, betonte seine „Verbundenheit mit Frankreich“, gab an, die vorgeworfenen Taten nicht zu verstehen, und wies damit jegliche Verherrlichung des Terrorismus zurück. (…)
Am Ende seines Polizeigewahrsams wurde der Verdächtige dem Gericht in Versailles vorgeführt, das keine strafrechtlichen Schritte in der Angelegenheit einleitete. Der 43-Jährige wurde jedoch den Präfekturbehörden zwecks Abschiebung überstellt.