München: Massenschlägerei zwischen Syrern und Afghanen wegen “Beziehungsstreit”

Am späten Samstagabend, den 8. Februar, eskalierte ein Beziehungsstreit am S-Bahn-Haltepunkt München Westkreuz, bei dem etwa 15 Jugendliche und junge Erwachsene in eine Auseinandersetzung gerieten. Zwei Personen mussten nach dem Vorfall ambulant behandelt werden. Gegen 22:30 Uhr ging bei der Bundespolizei eine Meldung über eine Schlägerei mit etwa 15 Beteiligten am S-Bahn-Haltepunkt München Westkreuz ein. Als die Streifen der Polizeiinspektion 45 und der Bundespolizei eintrafen, hatten sich die Beteiligten bereits vom Tatort entfernt, konnten jedoch im Rahmen sofort eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen teilweise gestellt werden. Ersten Ermittlungen zufolge sollen vier afghanische Staatsangehörige im Alter von 16, 19, 20 und 21 Jahren, wohnhaft in Landshut, Puchheim, Gauting und dem Main-Spessart-Kreis, gemeinsam auf drei Syrer im Alter von 19, 19 und 21 Jahren, die in München wohnen, eingeschlagen und getreten haben. Zudem sollen sie die Männer bedroht und versucht haben, den 21-Jährigen in die Gleise zu stoßen. Zu der angegriffenen Gruppe gehörten auch zwei junge Frauen im Alter von 16 und 21 Jahren, die den Notruf wählten. Der Schlägerei war nach bisherigen Ermittlungen ein Beziehungsstreit vorausgegangen. Die beiden 19-Jährigen erlitten bei dem Angriff Verletzungen im Kopf- und Rippenbereich und mussten in einem Krankenhaus behandelt werden. Der 21-Jährige erlitt leichte Gesichtsverletzungen. Eine Alkoholisierung lag bei keinem der festgestellten Beteiligten vor. Die Bundespolizei führt derzeit weitere Ermittlungen zum genauen Tathergang und zu möglichen weiteren Beteiligten durch. Auch die Aufzeichnungen der Überwachungskameras am Bahnsteig werden ausgewertet. Nach Abschluss der Maßnahmen wurden alle Beteiligten auf freien Fuß gesetzt.

Bundespolizeidirektion München: Massenschlägerei am Westkreuz / Beziehungsstreit … | Presseportal

Experte: „Müssen Gesetze ändern ohne Angst vor Europäischen Gerichtshöfen“

Flüchtlingswelle 2015: In den Rucksäcken der Einwanderer befanden sich nicht nur lebensnotwendige Dinge, sondern auch Sprengstoff und Utensilien für Anschläge.
Foto: Bundesheer / Wolfgang Grebien

Das Gesetz muss der Politik folgen. Ein offenbar verpönter Satz, wenn ihn FPÖ-Chef Herbert Kickl ausspricht. Um illegale Einwanderung und Terrorismus zu bekämpfen, müssten aber Gesetze geändert werden, fordert jetzt der Präsident eines Anti-Terror-„Thinktanks“ in Wien, Herbert Scheibner.

Rechtliche Instrumente sind da, um Probleme zu lösen

In einem Interview mit exxpress.at meinte der frühere FPÖ-Verteidigungsminister: Wenn die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht geeignet seien, die aktuellen Probleme zu lösen, dann müsse man die Rahmenbedingungen ändern. Es könne nicht sein, dass man nichts ändere, weil man Angst habe, dass ein Europäischer Gerichtshof wieder verhindert, was die Nationalstaaten für absolut notwendig halten. Genau das nämlich führe zur permanenten Kritik an der Europäischen Union. Rechtliche Instrumente wären da, um Probleme zu lösen. Sie dürften nicht als Ausrede dafür dienen, Probleme nicht zu lösen.

Kritiker des FPÖ-Volksbegehrens lagen falsch

Die Wurzeln der heutigen Probleme sieht Scheibner in den 1990er Jahren, als man begonnen hat, die multikulturelle Gesellschaft zu propagieren. Diese sei laut Scheibner mittlerweile gescheitert. Die Kritiker gegen das FPÖ-Volksbegehren „Österreich zuerst“ im Jahr 1992 seien falsch gelegen, „nur will das heute niemand zugeben”. Selbst die Grünen, behauptet der Ex-Verteidigungsminister, würden die Forderungen des Volksbegehrens heute für richtig halten, „aber sie kommen zu spät“. Scheibner nennt einen Punkt des Volksbegehrens, das zeigt, wie wichtig deren Umsetzung gewesen wäre:

Eine der Forderungen war, den Anteil der Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache in den Schulen auf 30 Prozent zu begrenzen. Das ist heute nicht mehr möglich, weil inzwischen zumindest in den Ballungszentren die Mehrheit nicht Deutsch spricht. Damals hätte man diese Probleme lösen können, aber man ist daran aus ideologischen Gründen gescheitert.

In den Rucksäcken befanden sich auch Sprengstoff

Das Institut von Herbert Scheibner beschäftigt sich mit Extremismus und Terrorismus. Auf die Frage, ob sich die Bedrohungslage seit der Flüchtlingswelle 2015 verändert habe, sagte Scheibner:

Damals, im Jahr 2015, wurden die Warnungen vor Extremisten und Terroristen, die mit dem Flüchtlingsstrom nach Europa kommen, belächelt. „Die haben andere Wege“, hieß es. Nein, es waren genau diese Wege. In ihren Rucksäcken befanden sich nicht nur lebensnotwendige Dinge, sondern auch Sprengstoff und Utensilien für Anschläge.

Man habe damals undifferenziert und unkontrolliert Menschen ins Land gelassen, darunter sehr viele Menschen, die nicht politisch verfolgt gewesen wären, sondern wirtschaftliche Interessen gehabt hätten – „und eben Extremisten mit ganz anderen Interessen“.

Experte: „Müssen Gesetze ändern ohne Angst vor Europäischen Gerichtshöfen“ – Unzensuriert

Schüsse auf AfD-Wahlkampfstand in Marl

Screen grab X

Bei einem Zwischenfall an einem Wahlkampfstand der AfD in Marl soll eine Person aus einer Wohnung heraus mit einer Waffe auf die Wahlkämpfer geschossen haben. Nach Angaben der Partei gegenüber FREILICH handelte es sich vermutlich um ein Luftgewehr oder eine Softair-Pistole. Ein 69-jähriger Mann wurde leicht verletzt.

In einem in sozialen Netzwerken kursierenden Video schildert ein AfD-Mitglied den mutmaßlichen Angriff. Er spricht von einer „Kugel“, die man bemerkt habe. Im Hintergrund sind Einsatzfahrzeuge der Polizei zu sehen.

Die Polizei hat den mutmaßlichen Schützen ermittelt.

Update: Die Polizei hat inzwischen eine Pressemitteilung veröffentlicht. Sie bestätigt den Angriff auf die AfD und erklärt, einen 24-jährigen Tatverdächtigen und eine Zwille als mögliche Tatwaffe ermittelt zu haben.

Nordrhein-Westfalen: Schüsse auf AfD-Wahlkampfstand in Marl

Afghanischer Asylbewerber, der eine ukrainische Frau mit einem Teppichmesser angegriffen hat, muss wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich nicht ins Gefängnis

Der Prozess gegen einen 19-jährigen afghanischen Asylbewerber, der am helllichten Tag eine ukrainische Frau mit einem Teppichmesser angegriffen hat, hat diese Woche in Frankfurt begonnen. Der Angreifer wird wegen psychischer Probleme wahrscheinlich nicht ins Gefängnis kommen.

Im Juni 2024 genoss die Frau, ein 42-jähriger ukrainischer Flüchtling, der im März 2022 vor dem Krieg geflohen war, ihre Mittagspause auf einer Parkbank in der Nähe des Frankfurter Ostbahnhofs, als der Angreifer plötzlich auf sie losging. Der Mann, der als Mohammad Zaman A. identifiziert wurde, stach ihr mehrfach in den Kopf und in den Hals, bevor er flüchtete.

Passanten, die durch ihre Schreie alarmiert wurden, eilten ihr zu Hilfe, woraufhin sich der Angreifer hinter einem Baum in der Nähe versteckte, wo er etwa eine Stunde später von der Polizei festgenommen wurde.
Wie die FAZ berichtet, waren sich das Opfer und der Angreifer noch nie begegnet, und es gab kein offensichtliches Motiv – weder einen Raubüberfall noch einen Streit oder eine vorherige Interaktion. Zunächst äußerten die Ermittler die Befürchtung, dass der Vorfall mit dem Terroranschlag in Mannheim in Verbindung stehen könnte, bei dem zehn Tage zuvor ein Polizeibeamter von einem afghanischen Migranten erstochen worden war, kamen aber später zu dem Schluss, dass der Angreifer aufgrund einer psychischen Erkrankung handelte.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angreifer, der heute 20 Jahre alt ist, an Schizophrenie leidet, zu der schwere Stimmungsstörungen, Paranoia und möglicherweise Wahnvorstellungen hinzukommen. Der Mann, der ursprünglich in einer Flüchtlingsunterkunft im etwa eine Autostunde entfernten Ladenburg untergebracht war, hatte eine Vorgeschichte mit Drogenmissbrauch, darunter Haschisch und Ecstasy-ähnliche Tabletten, die er sechs bis sieben Jahre lang regelmäßig konsumierte.

Seiner Verteidigung zufolge stand er zum Zeitpunkt der Tat unter dem Einfluss dieser Drogen und hatte das Messer einige Tage vor dem Angriff auf der Straße gefunden.

Der afghanische Staatsangehörige ist wegen versuchten Mordes und schwerer Körperverletzung angeklagt. Da er sich während des Angriffs in einem Zustand verminderter Zurechnungsfähigkeit befunden haben soll, wird das Verfahren jedoch anders gehandhabt, und es ist unwahrscheinlich, dass er eine Haftstrafe antreten muss. Stattdessen wird er wahrscheinlich dauerhaft in eine psychiatrische Anstalt eingewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, er stelle eine ständige Gefahr für die Öffentlichkeit dar.

Am ersten Prozesstag hat der Angeklagte die Tat vollständig gestanden. Seit November ist er in einer forensischen Psychiatrie untergebracht, wo er zwangsweise mit Medikamenten behandelt wird, was Berichten zufolge zu einer gewissen Verbesserung seines Geisteszustandes geführt hat. Er erinnert sich daran, die Frau angegriffen zu haben, kann aber nicht erklären, warum. Er behauptet nur, dass er vor dem Vorfall „schreckliche Schmerzen in seinem linken Knie“ hatte.

Das schwer traumatisierte Opfer ist inzwischen in die Ukraine zurückgekehrt, da es sich in Deutschland nicht sicher fühlt. Ihr Rechtsvertreter erklärte, dass sie weiterhin Antidepressiva nimmt und nicht in der Lage ist, persönlich auszusagen.

Stattdessen spielte das Gericht eine Aufzeichnung ihrer polizeilichen Befragung ab, in der sie erzählte, dass sie jemanden hinter sich wahrnahm und zunächst dachte, es handele sich um einen Taschendieb. „Er wollte mich umbringen“, sagte sie.

Die Messerstecherei folgte auf eine Welle von Vergewaltigungen und Übergriffen gegen ukrainische Flüchtlinge, die im Vergleich zu anderen Migrantengruppen aus Nordafrika und dem Nahen Osten eine weitaus niedrigere Kriminalitätsrate aufweisen.

Im vergangenen Jahr wurde ein ukrainischer jugendlicher Basketballspieler von einer arabischen Bande erstochen, „nur weil er Ukrainer ist“.

Im Jahr 2022 stach ein jordanischer Migrant eine 21-jährige ukrainische Flüchtlingsfrau nieder und aß anschließend in aller Ruhe Bratwurst und Pommes frites.

https://rmx.news/article/afghan-asylum-seeker-who-attacked-ukrainian-woman-with-box-cutter-unlikely-to-serve-prison-time-due-to-mental-illness/

Abgeschoben und wieder eingereist: Iraker erstach Betreiber von Asylantenheim in Sarstedt

Der Tatort: Flüchtlingsunterkunft Hotel Aris in Sarstedt. https://www.google.com/maps/place/Hotel+Aris/

Ein abgelehnter Asylbewerber soll den Betreiber der Flüchtlingsunterkunft, in der er lebte, erstochen haben. Dafür muss er sich nun vor dem Landgericht Hildesheim verantworten.

Iraker erstach Betreiber nach Streit mit Küchenmesser

Der 35-jährige Bekas A. stammt aus dem Irak und hatte in den letzten zwei Jahren in einer Asylunterkunft im niedersächsischen Sarstedt gelebt. Obwohl es sich bei dem Flüchtlingsheim sogar um ein eigens umgebautes Hotel handelt, schien es dem ausreisepflichtigen Migranten dort nicht besonders gut gefallen zu haben: Die Anklage wirft A. vor, den Betreiber des Heimes niedergestochen und dabei tödlich verletzt zu haben.

Auslöser der blutigen Tat war wohl ein vorangegangener Streit zwischen A. und dem 61-jährigen Heimleiter. Als die Auseinandersetzung eskalierte, stieß A. den Mann zu Boden, um ihm dann das Messer mit einer neun Zentimeter langen Klinge ins Herz zu rammen, ist sich die Staatsanwaltschaft sicher.

Abgelehnt, abgeschoben, wieder eingereist und wieder abgelehnt

Der Fall des tatverdächtigen Arabers zeigt einmal mehr, wie sehr die bundesdeutsche Asylpolitik täglich versagt: A. kam nach Informationen von Bild.de bereits im Jahr 2017 in die Bundesrepublik. Sein Antrag wurde damals abgelehnt, weil er über Polen einreiste. Tatsächlich wurde er nur wenig später nach Polen abgeschoben, 2022 konnte er jedoch erneut nach Deutschland einreisen und stellte ganz ungeniert einen neuen Asylantrag. Der Antrag wurde abgewiesen, der Iraker durfte natürlich trotzdem bleiben. Es dauerte schließlich bis zum Oktober des letzten Jahres, bis das zuständige Verwaltungsgericht entschied, dass A. abgeschoben werden darf.

Da war es dann aber schon zu spät, weil Bekas A. bereits in Untersuchungshaft saß. Da eine Abschiebung erst nach der – sollte er verurteilt werden – verbüßten Haftstrafe möglich ist, wird A. den deutschen Steuerzahlern wohl noch einige Jahre auf der Tasche liegen.

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Bremen: Mann durch Messerstich lebensgefährlich verletzt-Zeugen gaben an, dass er von einer Gruppe Männer aus einer dortigen Shisha-Bar getragen wurde

Ein 34 Jahre alter Mann wurde in Huchting am Freitagabend durch einen Messerstich verletzt. Die Polizei sucht Zeugen.

Etwa um 18:25 Uhr wurden Einsatzkräfte in die Kirchhuchtinger Landstraße gerufen, da dort ein verletzter Mann liegen sollte. Vor Ort fanden die Einsatzkräfte den stark blutenden 34-Jährigen vor und leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe. Der Mann wurde in ein Krankenhaus gebracht und dort operiert, zwischenzeitlich bestand Lebensgefahr. Zeugen gaben an, dass er von einer Gruppe Männer aus einer dortigen Shisha-Bar getragen wurde, eine körperliche Auseinandersetzung hatten sie nicht beobachtet. Die Einsatzkräfte sperrten den Bereich ab, sicherten Spuren und erste Beweismittel. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermitteln wegen eines versuchten Tötungsdeliktes. Die weiteren Ermittlungen zu den Hintergründen dauern an.

Weitere Zeugenhinweise nimmt der Kriminaldauerdienst der Polizei Bremen unter 0421 362-3888 entgegen.

POL-HB: Nr.: 0081 –Mann durch Messerstich verletzt– | Presseportal

Kommen Neuwahlen, wäre Kickl-FPÖ mit 34 Prozent klar auf Platz eins

FPÖ-Chef Herbert Kickl verhandelt mit der ÖVP derzeit deshalb so intensiv, um seine Versprechen an die große Wählerschaft zu halten.
Foto: Alois Endl

Allen Zeitungs-Enten zum Trotz halten die Wähler eisern zur FPÖ und ihrem Obmann Herbert Kickl. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Lanzarsfeld-Gesellschaft für Oe24.

Zweiter SPÖ ist zwölf Punkte zurück

Demnach haben die schwierigen Koalitionsgespräche mit der ÖVP nichts daran geändert, dass die FPÖ mit 34 Prozent Wähleranteil klar Nummer eins ist. Die SPÖ käme, wären am Sonntag Neuwahlen, derzeit auf 22 Prozent und wäre somit gleich zwölf Punkte getrennt von den Blauen, die ÖVP auf 19, die Neos nur noch auf neun und die Grünen auf zehn Prozentpunkte.

Kickl führt auch in Kanzlerfrage klar

Die Lazarsfeld-Umfrage wurde im Zeitraum vom 27. Jänner bis 3. Februar bei 2.000 Befragten durchgeführt. Dass nicht nur die Partei Wählergunst genießt, sondern auch ihr Chef Herbert Kickl, zeigt die sogenannte „Kanzlerfrage“. Mit 26 Prozentpunkten führt auch hier der FPÖ-Obmann ganz klar. Alexander Schallenberg (ÖVP) und Andreas Babler (SPÖ) kämen mit je 13 Prozent zusammen auf den Wert von Kickl. Beate Meinl-Reisinger von den Neos würden sieben Prozent den Kanzlerjob zutrauen, nur fünf Prozent könnte der grüne Kandidat Werner Kogler auf sich vereinen.

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Viernheim: Nach Vergewaltigung in der Neujahrsnacht – Kripo sucht mit Phantombild nach Zeugen

Wer kennt den auf dem Phantombild abgebildeten Mann oder kann Hinweise auf seine Identität geben?

Nach der Vergewaltigung einer 52 Jahre alten Frau in der Nacht zum 1. Januar 2025 suchen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nun mit einem Phantombild nach dem Täter und bitten um Zeugenhinweise. Nach derzeitigem Ermittlungsstand griff der Unbekannte die 52-Jährige auf ihrem Nachhauseweg gegen 4.15 Uhr auf einem Spielplatz in der Kettelerstraße, den die Frau durchqueren wollte, an. Nach der Tat flüchtete der Kriminelle vom Tatort.

Der Täter wird von der Geschädigten wie folgt beschrieben: Circa 30 Jahre alt, etwa 1,70 Meter groß und schlank. Der Mann hatte ein rundes Gesicht, keinen Bart und war dunkelhäutig. Der Flüchtige trug dunkle Kleidung.

Die Ermittler fragen nun:

Hat jemand am 1. Januar, um circa 4.00 bis 5.00 Uhr, am oder um den Spielplatz in der Kettelerstraße auffällige Wahrnehmungen gemacht? Hat jemand einen Mann mit dieser Beschreibung zur fraglichen Zeit dort weglaufen oder wegrennen sehen?

Hat sich jemand um die genannte Uhrzeit auf dem Spielplatz aufgehalten und verdächtige Beobachtungen gemacht? Wer erkennt die Person auf dem Phantombild?

Hinweise in diesem Zusammenhang werden erbeten an die Kriminalpolizei in Heppenheim (Kommissariat 10) unter der Rufnummer 06252/7060.

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