Am Donnerstagabend gegen 21:45 Uhr wurde die Polizei zur Skaterbahn gerufen, die an den Mühlenplatz grenzt. Die Beamten trafen dort neben einem Zeugen einen Mann mit einigen Schnittwunden an, die über den gesamten Oberkörper verteilt waren. Er war zwar ansprechbar, drohte aber bewusstlos zu werden. Die Beamten holten einen Rettungswagen, der den 20jährigen zur Behandlung ins Krankenhaus brachte. Wie am heutigen Vormittag zu erfahren war, wird er das Krankenhaus noch heute verlassen können. Was das Geschehen an sich angeht, stehen die Ermittlungen ganz am Anfang. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Geschädigten und dem Zeugen auf der einen und vier weiteren Männern auf der anderen Seite. Die Hintergründe sind momantan unklar. Die Tatverdächtigen sollen, wie die angetroffenen Personen auch, afrikanischer Herkunft, mit dunklerem Hauttyp sein. Beim Kriminalkommissariat Güstrow wird ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung geführt. Wer Hinweise zu der beschriebenen Personengruppe geben kann, die sich am Donnerstagabend zwischen 21:30 Uhr und 22:00 Uhr im Bereich Mühlenplatz aufhielt, wird gebeten, die Kripo unter Tel. 03843/2660 zu informieren.
Ein Afrikaner hat am Mittwochmorgen (10.04.2019) gegen 05:15 Uhr einen 29-Jährigen in der S-Bahnebene des Stuttgarter Hauptbahnhofs mehrfach ins Gesicht geschlagen. Nach derzeitigen Erkenntnissen sollen beiden Personen nach der Tathandlung gemeinsam in eine S-Bahn der Linie S6 nach Weil der Stadt gestiegen sein. Ein Reisender im Zug teilte daraufhin den Sachverhalt über den Polizeinotruf mit. Eine alarmierte Streife der Bundespolizei traf den 29-Jährigen nach Ausstieg am Haltepunkt Korntal-Münchingen an. Er erlitt durch den körperlichen Angriff Verletzungen im Gesicht und wurde anschließend durch Rettungskräfte in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der mutmaßliche Täter mit der S-Bahn weiter. Im Zuge der Ermittlungsarbeit der Beamten der Bundespolizei konnte nun anhand des ausgewerteten Videomaterials aus der S-Bahn ein 35-jähriger Tatverdächtiger ermittelt werden. Der somalische Staatsangehörige steht zudem im Verdacht, am Freitag, den 26.04.2019 Reisende am Haltepunkt Stuttgart-Schwabstraße beleidigt und genötigt zu haben. Im weiteren Verlauf leistete er nach seiner vorläufigen Festnahme Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizeibeamten und biss im Zuge dessen einen Bundespolizisten in die Hand.
Ein 26-jähriger Mann wurde in der letzten Nacht in Nordhausen vorläufig festgenommen. Er steht im Verdacht, seine 28-jährige Lebensgefährtin mit einem Messer attackiert und schwer verletzt zu haben. Kurz nach 21 Uhr erreichte die Polizei der Notruf, dass eine Frau in der Stolberger Straße mit einem Messer angegriffen worden sei. Die Polizisten entdeckten die schwerstverletzte Frau. Sie kam ins Krankenhaus und musste noch in der Nacht notoperiert werden. Der Tatverdächtige befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht. Umfangreiche Suchmaßnahmen mit Spezialhunden und dem Polizeihubschrauber führten letztendlich zum Auffinden des Tatverdächtigen im Stadtgebiet von Nordhausen. Ersten Ermittlungen zufolge kam es am Abend in der Wohnung der 28-Jährigen zu einem Streit, der sich ins Treppenhaus verlagerte. Dort soll der Mann mehrfach zugestochen haben. Noch in der Nacht kamen Spezialisten des Thüringer Landeskriminalamtes zum Einsatz, um Spuren zu sichern. Der Tatverdächtige soll einem Haftrichter vorgeführt werden. Bei ihm handelt es sich um einen Asylbewerber aus Algerien. Das knapp einjährige, gemeinsame Kind, welches sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung befunden hat, kam vorsorglich ins Krankenhaus. Erst am 22. Mai 2019 waren Spezialeinsatzkräfte der Polizei in der Wohnung der 28-Jährigen im Einsatz. Der 26-jährige Tatverdächtige stand im Verdacht, seine Lebensgefährtin in der Wohnung gegen ihren Willen festgehalten zu haben.
In der Nacht zum vergangenen Montag beschädigten unbekannte Täter ein Holzkreuz auf dem Kirchplatz in Harbach. Das Kreuz ist im Eigentum der Ortsgemeinde und steht auf dem Platz gegenüber der katholischen Kirche, unmittelbar am Fußweg in Richtung Grillhütte. Der am Kreuz angebrachte Korpus (Jesusfigur) wurde abgeschlagen und vollständig zerstört. Hinweise nimmt der Polizeibezirksdienst in Niederfischbach unter 02734/60167 oder die Polizei in Betzdorf entgegen.
Erneut soll es zu einer brutalen Kinderschändung durch einen Migranten gekommen sein. Diesmal war das Opfer sogar erst neun Jahre alt! Die Horror-Tat ereignete sich in Dessau-Roßlau (deutsches Bundesland Sachsen-Anhalt). Während die Tat in der Region für Unruhe sorgt, schweigen deutschsprachige Mainstream-Medien eisern. Stattdessen wird über die Schändung von circa 50 Koran-Exemplaren in Bremen breit berichtet!
„Unter Bremens Muslimen wächst nach Koran-Schändung die Angst“, titelt „Welt online“ bedeutungsschwanger. Am Samstag hatten Unbekannte in einer Bremer Moschee 50 Koran-Ausgaben beschädigt und teils in Toiletten geworfen. Obwohl noch nicht einmal die geschmacklosen Übeltäter feststehen, herrscht bei Mainstream-Medien und etablierter Politik Einigkeit: Es handele sich ganz klar um Islamfeindlichkeit! „Islamfeindlicher Übergriff: Massenhafte Koranschändung in Bremer Moschee“, heißt es bei der „Berliner Zeitung“.
Dass derart frühe Spekulationen über den Täterhintergrund hier unangemessen sind, zeigt eine andere Schlagzeile dieser Tage. Denn bei dem „Moschee-Attentäter“, der in Dresden-Cotta vergangene Woche unter anderem die Scheiben der DITIB-Gemeinde eingeschlagen hatte, handelte es sich keineswegs um einen sächsischen Rechtsradikalen. Genau das hatten viele Sachsen-Hasser und Mainstream-Medien in ihrem „Haltungsjournalismus“ wieder einmal unterstellt.
Peinlich: Jetzt kam heraus, dass ein Asylwerber aus Tunesien die Scheiben eingeschlagen hatte. „Die haben den Koran falsch ausgelegt, Allah hat mir befohlen, die Steine zu werfen“, begründete dieser kurz und knapp laut Medienberichten seine Tat. Im Eilverfahren wurde der Mann, der munter durch die EU reiste und in Deutschland seinen dritten Asyl-Antrag stellte, zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Mindestens ebenso bedenklich wie die übereilten Urteile etablierter „Haltungsjournalisten“ bleibt jedoch deren Themenauswahl. Denn fast zeitgleich sorgte die Kinderschändung aus Dessau-Roßlau für Entsetzen – doch nur die „Bild-Zeitung“ in ihrer Regionalsparte „Sachsen-Anhalt“ und wenige andere, hauptsächlich vor Ort verankerte Medien berichteten darüber. Dabei handelte es sich keineswegs um einen „Einzelfall“ in der Region. Bereits 2017 schändeten vier inzwischen verurteilte Asylwerber eine einheimische Flaschensammlerin bestialisch, taten der damals 56-Jährigen Furchtbares an …
Dabei hat die Horror-Tat, durch die ein schändender Asylwerber ein Menschenleben zerstört haben könnte, nun auch eine hochpolitische Dimension. So kam es bereits zu einer Demonstration von rund hundert Personen. Die Teilnehmer wurden in Bausch und Bogen als „Rechte“ abgestempelt… Besonders empörend: Der abgelehnte Asylwerber, für den wieder einmal die Unschuldsvermutung gilt, kann nicht abgeschoben werden!
„Die Voraussetzungen für Ausreise oder Abschiebung in das Herkunftsland sind nicht gegeben“, zitieren Medien indes einen Behördensprecher. Schließlich habe der Nigrer keine Ausweispapiere… Einfach unfassbar, das macht wütend und traurig zugleich! Erneut muss das Schicksal eines jungen Mädchens für das ganze Versagen der Merkel-Regierung herhalten.
Merkel scheint indes ihre volle Aufmerksamkeit den Bücherschändern von Bremen zu widmen. „Das ist genau diese Form der Aggression gegen die friedliche Ausübung einer Religion, die wir nicht tolerieren werden in diesem Land“, erklärte ihr Sprecher Steffen Seibert. Ich frage mich: Was ist mit der Aggression gegen ihre eigenen Landsleute, Herr Seibert? Warum haben Sie sich nicht dazu klipp und klar geäußert? Dieser Fall zeigt auf sehr bedrückende Weise, wo bei dieser Regierung die Prioritäten liegen!
Zwei Mädchen im Alter von 16 und 17 Jahren unsittlich berührt haben soll ein 23-Jähriger in der Nacht von Mittwoch, 12.06.2019, auf Donnerstag in der Freiburger Innenstadt. Wie der Polizei durch die Geschädigten mitgeteilt wurde, bedrängte der Mann mit tunesischer Staatsangehörigkeit gegen 2 Uhr im Bereich des Bertoldsbrunnen die zwei Mädchen verbal und körperlich. Dabei entwendete er nach derzeitigem Ermittlungsstand ein Smartphone aus der Brusttasche der 17-jährigen Geschädigten. Der mutmaßliche Täter flüchtete anschließend, konnte jedoch im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung auf Höhe der Basler Straße / Lörracher Straße durch Kräfte des Polizeipräsidiums Freiburg kontrolliert und festgenommen werden. Dabei leistete der Tatverdächtige Widerstand. Bei der Durchsuchung des 23-Jährigen konnte das mutmaßlich entwendete Smartphone sichergestellt werden. Der Tatverdächtige wurde nach Erfassung der Personalien wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die Hinweise zum Tatablauf geben können, sich unter der Telefonnummer 0761-882-5777 zu melden.
Zwei betrunkene Männer forderten gestern (12. Juni) einen 17-Jährigen zum Kampf auf. Weil dieser sich weigerte, sollen die Männer zwei Flaschen nach dem Jugendlichen geworfen und auf ihn eingeschlagen haben. Bundespolizisten konnten die Tatverdächtigen festnehmen. Gegen 01:30 Uhr (12. Juni) bekam die Bundespolizei Kenntnis über eine Körperverletzung im Bereich der Busbahnsteige am Essener Hauptbahnhof. Vor Ort informierten Zeugen die Einsatzkräfte über zwei Männer, die mit einem 17-jährigen Essener in Streit geraten waren. Weil dieser sich nicht auf die Provokationen und der Aufforderung zum Kampf einließ, sollen sie erst ihre Bierflaschen nach ihm geworfen und anschließend gemeinschaftlich auf ihn eingeschlagen haben. Durch den Angriff erlitt der Essener Verletzungen im Gesicht und eine Schwellung an der Hand. Die beiden Tatverdächtigen, zwei 21- und 24-jährige afghanische Staatsangehörige aus Essen und Erftstadt, konnten noch im Bahnhofsbereich vorläufig festgenommen werden. Ein Atemalkoholtest ergab, dass beide Männer mit 1,4 Promille nicht unerheblich alkoholisiert waren. Gegen die beide Tatverdächtige wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Der Vater des 17-jährigen Opfers holte seinen Sohn von der Bundespolizeiwache ab, um mit ihn in eine Klinik zu fahren.
So mancher deutscher Richter dürfte aus dem Fall des islamistischen Massenmörders Anis Amri nichts gelernt haben. Eine haarsträubende Begebenheit wird aus Mönchengladbach gemeldet. Bei einem islamistischen Gefährder der höchsten Risikoklasse wurde nach vielfachen Straftaten nun eine geladene Waffe gefunden. Der Haftrichter setzt ihn auf freiem Fuß. Dort verbleibt er trotz einer weiteren Straftat! Man möchte schon fast vermuten, dass die deutsche Justiz Leib und Leben von EU-Bürgern völlig leichtfertig aufs Spiel setzt. Die Justizposse um den salafistischen Gewalttäter Rashid K. deutet auf ein Systemversagen hin, welches nahezu der Selbstaufgabe des Rechtsstaates gleichzusetzen ist. Trotz einer Vielzahl an Straftaten ist der Mann bis heute auf freiem Fuß. Nicht einmal seine Identität gilt als gesichert.Rashid K., wohnhaft in Mönchengladbach, der sich in Brandenburg auch als Islam H. ausgab, kam im Jahr 2004 aus Tschetschenien nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde 2005 abgelehnt. Nordrhein-Westfalen sprach ihm dennoch die „Duldung“ aus. In Kürze wird diese verlängert – zum einunddreißigsten Mal. Aus einer aktuellen Berichterstattung im deutschen Magazin Spiegel geht hervor, dass Rashid K. sich ungeniert mit automatischen Waffen im Internet zeigt. Seine radikalen Ansichten sind aktenkundig. Im polizeilichen Analysesystem für Gefährder ist der Mann unter „hohes Risiko“ registriert. Das bedeutet, dass man ihm zutraut, ihn Zukunft einen Terroranschlag zu verüben. Zu seinem Vorstrafenregister zählen schwere und gefährliche Körperverletzung, Drogen und Diebstahl. Er soll bereits in eine Schießerei verwickelt gewesen sein, Gefängnisstrafen sind Aktenkundig. Nach längerer Observation hätten Kriminalbeamte seinen Wohnraum, einer konspirativen Wohnung ohne korrekte Wohnsitzmeldung, durchsucht. In einem Regal fanden sich eine geladene halbautomatische Waffe, Munition und ein Schalldämpfer. Doch der Haftrichter entschied, dass die scharfe halbautomatische Waffe der spanischen Marke Astra kein Grund für Untersuchungshaft wäre. Speziell wenn der Beschuldigte bis zum Ende des Verfahrens straffrei bliebe, könne er auf freiem Fuß bleiben. Zwei Wochen nach dem Waffenfund in seiner Wohnung wurde Raschid K. mit einem tschetschenischen Komplizen in Neuss gestellt. Sie hatten erfolglos versucht in ein Mehrfamilienhaus einzubrechen. Das Düsseldorfer Amtsgericht entschied: „Eine Invollzugsetzung des Haftbefehls wurde zurückgewiesen, da die Voraussetzungen, nämlich eine gröbliche Zuwiderhandlung gegen eine Auflage des Haftverschonungsbeschlusses, nicht vorlag“.Dem gewöhnlichen deutschen Bürger, der schon mal wegen Nicht-Bezahlens der Fernsehgebühr in Beugehaft genommen wird, bleibt da die Spucke weg. Wer wird in diesem Fall die Schuld auf sich nehmen, wenn sich Rashid K. dazu entscheidet, seine Waffen nicht nur in seiner Bleibe zu deponieren sondern auch einzusetzen? Die Vorgangsweise der deutschen Justiz erinnert auf tragische Weise an das Versagen der Staatsanwaltschaft Graz, welche gleich 14 islamistische Gefährder aus der Untersuchungshaft entließ, weil keine Zeit für die Vollendung einer Anklageschrift gefunden werden konnte. All diese Verbrecher laufen auf freiem Fuß quer durch Europa und müssen vom Steuerzahler „toleriert“ werden. Beim nächsten Einzelfall will aber bestimmt wieder niemand von irgendetwas gewusst haben.