Deutsche Normalität auch in der Türkei: Mutter von Ex-Mann vor Augen der Tochter erstochen

Der Mord an einer Frau vor den Augen ihrer zehnjährigen Tochter hat in der Türkei großes Entsetzen ausgelöst. Die 38-Jährige war der Nachrichtenagentur DHA zufolge schon am 18. August von ihrem Ex-Ehemann in der zentraltürkischen Provinz Kirikkale erstochen worden. Am Freitag verbreiteten sich im Internet Video- und Audio-Aufnahmen von Momenten nach der Tat, die sich in einem Café abgespielt haben soll. Die Frau soll zu hören sein wie sie wiederholt, dass sie nicht sterben will. Auch die Tochter soll zu hören sein: „Mutter, bitte stirb nicht.“Die Frau starb später im Krankenhaus. Der mutmaßliche Täter, der zunächst geflohen war, ist laut Staatsanwaltschaft in Haft und wegen Mordes angeklagt. Im den Sozialen Medien gab es am Freitag zahlreiche Posts zu dem Verbrechen, auf vielen Fernsehsendern liefen immer wieder Berichte. Außerdem wurde zu Demonstrationen gegen Gewalt an Frauen aufgerufen, die erste sollte noch am Freitagabend in der Hauptstadt Ankara stattfinden. Weitere sind für das Wochenende unter anderem in Istanbul angekündigt.Viele Politiker, Prominente oder Institutionen wie die Fußballclubs Fenerbahce oder Besiktas drückten ihr Entsetzen aus. Der Kommunikationsdirektor von Präsident Recep Tayyip Erdogan, Fahrettin Altun, sagte der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu, Erdogan sei „tief betroffen über die brutale Ermordung“. Er habe die Autoritäten beauftragt, „den Täter entsprechend zu bestrafen und die nötigen Schritte für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen“ zu machen. Der Istanbuler Bürgermeister Ekrem Imamoglu von der linksliberalen Oppositionspartei CHP schrieb auf Twitter: „Wir stehen auf der Seite von Frauen und Kindern im Kampf gegen Gewalt.“Gewalt gegen Frauen ist auch in der Türkei ein verbreitetes Problem. Nach Angaben der Plattform „Wir werden Frauenmorde stoppen“ wurden im vergangenen Jahr 440 Frauen von Männern getötet – in mehr als einem Viertel der Fälle waren die Ehepartner die Täter.

krone.at/1983120

Keine Nobelschüler: Migrantenmob wollte in Starnberg Afrikaner befreien

Die Ereignisse vom 25. Juli im beschaulichen deutschen Dorf Starnberg nahe München machten überregional Schlagzeilen. Angeblich wäre ein randalierender Schüler eines Gymnasiums von der Polizei mitgenommen worden. In Folge hätten 50 bis 100 Schüler dieser Institution die Polizei angegriffen und versucht, den Gefangenen zu befreien. Nun stellt sich heraus: Der randalierende 15-jährige Afrikaner war nie Schüler des Gymnasiums. Vielmehr wollte er auf des Festgelände vordringen und von der Security Drogen kaufen. Auch eine Beteiligung von Schülern an der gescheiterten „Befreiung“ ist bislang nicht bewiesen. Eine zeitgleich auf dem Gehweg stattfindende Party mit gänzlich anderer Klientel wurde von den meisten Medien verschwiegen. Vielleicht haben manche die schockierenden Szenen des John Carpenter Films „Das Ende – Assault on Precinct 13“ vor Augen, wo eine Gruppe Krimineller wieder und wieder versucht eine Polizeistation zu stürmen um einen Komplizen zu befreien, während die darin verschanzten Beamten und Zivilisten versuchen, am Leben zu bleiben. Immer häufiger scheint es in Deutschland solche Massenübergriffe auf Polizeistationen zu geben, das Potential an Zerstörungswut und Gewalt steigt jedes Mal.Besonders schockiert war die Öffentlichkeit, als ein gewaltbereiter Mob aus 50 bis 100 Menschen die Polizeiwache in Starnberg angriff. Als Grund wurde in sämtlichen Medienberichten angegeben, dass Schüler sich über die Verhaftung eines schwarzen Mitschülers aufgeregt hätten. Nun stellt sich heraus, dass die Geschichte wohl gänzlich anders ablief, als sie von Systemmedien kolportiert und dramatisiert wurde. Ein angeblich 15-jähriger Afrikaner versuchte auf das Schulgelände zu gelangen, wo gerade ein Sommerfest in Gange war. Dieses wird seit einigen Jahren von Sicherheitspersonal geschützt, um sicherzustellen, dass nur geladene Gäste Zutritt erhalten. Der Jugendliche stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Er verhielt sich aggressiv, nachdem ihm die Security den Zutritt verwehrte. Es wird berichtet, dass er von den Sicherheitsmännern auch Drogen kaufen wollte. Nachdem sich die Person nicht beruhigen ließ, wurde die Polizei gerufen. Der Afrikaner pöbelte weiter, beleidigte die Polizisten und weigerte sich, einem Platzverweis Folge zu leisten. Ein Fußtritt verfehlte nur Knapp den Kopf eines Beamten. Als letztes Mittel blieb den Polizisten nur die Verhaftung. Eine „Gruppe von Menschen“, welche sich ebenso außerhalb des Party-Geländes aufhielt, versuchte die Amtshandlung zu stören und schon vor Ort eine Gefangenenbefreiung durchzuführen. Später wurde bekannt, dass direkt neben dem Schulfest auch eine „Gehweg-Party“ gefeiert wurde, die mit der Schule nichts zu tun hat. Der Schulleitung war nach eigener Aussage jedenfalls nicht bekannt, wer bei diesem zweiten Fest feierte. Nach den Ausschreitungen äußerten sich die Bürgermeisterin Starnbergs und die Polizei dahingehend, dass man versuchen möchte, diese zeitgleich stattfindende Gehweg-Party in Hinkunft zu unterbinden.Welche Personen nun wirklich zur Polizeiwache marschierten, ist noch nicht endgültig geklärt, es könnte sich durchgehend um Schulfremde aber auch um eine Mischung aus Schülern und externen Personen gehandelt haben. Auf vorliegendem Videomaterial sind häufig Flüche wie „Hurensöhne“ zu hören, welche in Richtung der Polizei gebrüllt werden. Ob diese dem durchschnittlichen Sprachgebrauch verwöhnter Schüler eines Nobelgymnasiums entsprechen, kann kritisch hinterfragt werden. Die im Gewirr verständlichen Stimmen weisen jedenfalls den Charakter von massivem Migrationshintergrund auf. In der gleichen Entfernung wie das Gymnasium befindet sich auch eine Shisha Lounge. Vor der Polizeiwache eskalierte die Situation völlig. Die Amtsräumlichkeiten wurden beschädigt, der Eingang belagert. Dennoch gelang es den Angreifern nicht, in das Gebäude einzudringen. Die Polizei rief einen Großeinsatz aus. Mit dem Personal umliegender Dienststellen konnte die Situation schließlich unter Kontrolle gebracht werden. Seither laufen Ermittlungen wegen Landfriedensbruchs, versuchter Gefangenenbefreiung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. Starnberg gilt als Nobel-Ort in Deutschland. In sozialen Netzen kursierten auch Gerüchte, dass der zuerst kolportierte Schüler-Mob aus wohlstandsverwahrlosten Jugendlichen bestanden hat, welche in ihrer feinen Nobelschule (Motto: „Schule ohne Rassismus- Schule mit Courage“) auf die Willkommenskultur eingeschworen wurden. Ob diese Version haltbar ist, erscheint nun fraglich. Die Schule und ihre Schüler distanzierten sich jedenfalls von dem Vorfall und erklärten, voll hinter der Arbeit der Polizei zu stehen. Weder wäre der Verhaftete Schüler des Gymnasiums gewesen, noch hätte es beim Schulfest irgendwelche Zwischenfälle gegeben. Der Vorfall hat das Potenzial, ein ähnlicher Skandal zu werden wie die angeblichen Ausländerjagden von Chemnitz. Auch diese hatten sich als frei erfunden herausgestellt. Der dort gefilmte und in alle Welt übertragene Hitlergruß stammte übrigens von einem linksextremen Aktivisten, wie mittlerweile gerichtlich festgestellt wurde.

wochenblick.at/keine-nobelschueler-migrantenmob-wollte-in-starnberg-afrikaner-befreien/

GroKo angeblich besser als ihr Ruf! Wirklich?

Zeitgleich mit dem Ende der Sommerpause und kurz vor den Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen, bei denen die Regierungsparteien zum Teil erdrutschartige Stimmenverluste befürchten müssen, wurde dem staunenden Publikum eine Bertelsmann-Studie darüber präsentiert, dass die vierte Regierung Merkel und die dritte Große Koalition besser seinen, als ihr Ruf. Die Bundesregierung arbeite „rekordverdächtig“ schnell und effizient. Nach nur 15 Monaten Regierungstätigkeit „hat sie bereits 61 Prozent ihrer Versprechen aus dem Koalitionsvertrag vollständig oder teilweise umgesetzt oder zumindest substantiell in Angriff genommen“, heißt es. Bei der Umsetzung der Wahlversprechen liegt die SPD vorne: 33 ihrer Vorhaben sind bereits realisiert, bei der Union sind es mit nur 14 nicht einmal die Hälfte. Von den gemeinsamen Versprechen sind 17 umgesetzt.
Warum nur haben die Wähler das Gefühl, dass die Regierung alle wirklich wichtigen Probleme vor sich herschiebt?

Das liegt am Koalitionsvertrag, der eine Erfindung der Merkel-Regentschaft ist. Vorher gab es lediglich lockere Koaltionsabsprachen. Man konzentrierte sich auf die während der Amtszeit anfallenden Probleme. Bei den Merkel-Regierungen wirkt der Koalitionsvertrag wie ein Panzer, der die Administration von den realen Problemen abschirmt. Man kann innerhalb der Koalitions-Blase immer auf Erfolge verweisen, egal wie das Land ringsum verfällt. Das erinnert an die Planerfüllungen in der DDR, aber der Vergleich ist bereits nicht mehr erlaubt.
Die Erfolgs-Kriterien der Studienersteller sind übrigens mehr als vage. Was heißt „teilweise umgesetzt oder zumindest substantiell in Angriff genommen“?

Nehmen wir die wieder neu präsentierte Initiative zur Mietpreisbremsung, die auf der ersten Kabinettssitzung nach der Sommerpause beschlossen wurde. Ein Ende der Mietsteigerungen hat also die Mietpreisbremse von 2016 nicht gebracht. Sind die neuen Maßnahmen, um den Mietenanstieg zu begrenzen, nun eine vollständige, teilweise oder nur substantiell in Angriff genommene Erfüllung eines Wahlversprechens?

Ein Blick auf die Vorhaben von 2016 ist da hilfreich. Die damalige Bundesbauministerin Barbara Hendricks hatte einen Zehn-Punkte-Plan präsentiert, der zur Bremsung der Mieten und der Ankurbelung des Wohungsbaus dienen sollte. Wie ein Experte im Deutschlandfunk gestern einschätzte, ist von diesen zehn Punkten keiner realisiert worden. Aber der Plan wäre von den Wissenschaftlern der Bertelsmann-Stiftung sicher als „substantiell in Angriff genommen“ beurteilt worden.

Nun wird das, was nicht realisiert wurde, erneut „substantiell in Angriff genommen“.
Obwohl schon 2016 bezweifelt wurde, ob die Mietpreisbremse ein wirkungsvolles Instrument sein könnte und sich seitdem die Zweifel bestätigt haben, wird unbeirrt an ihr festgehalten. Die wahren Ursachen für die Wohungsnot werden nicht beseitigt, denn es waren Beschlüsse der Politik, die das Bauen erheblich verteuert haben. Politisch festgelegte Maklerkosten und Notargebühren, Grundbuchkosten, Grunderwerbssteuern, die sich nach dem Kaufpreis der Wohnung richten, inklusive der Badgarnituren und der Kücheneinrichtungen, die nichts mit Grunderwerb zu tun haben, haben die Baunebenkosten in schwer bezahlbare Höhen von 30-35% der Bausumme getrieben. Hier könnte die Politik merklich gegensteuern, tut sie aber nicht. Man könnte das Bauen von Wohnungen auch mehrwertsteuerfrei stellen. Das würde die Mieten von neu gebauten Wohnungen deutlich senken.

Statt dessen wird die bestehende Mietpreisbremse bis 2025 verlängert und verschärft. Künftig sollen Mieter auch im Nachhinein zu viel gezahlte Miete vom Vermieter zurückfordern können, rückwirkend für zweieinhalb Jahre. Maßgeblich dafür ist die ortsübliche Vergleichsmiete, also die Kosten, die in einer Gemeinde in den vergangenen vier Jahren durchschnittlich für vergleichbaren Wohnraum gezahlt wurden. Der Betrachtungszeitraum soll sogar von vier auf künftig sechs Jahre verlängert werden. Diese Maßnahmen sind ein Angriff auf die Vermieter, keine Reduzierung der Baukosten. Wie trotzdem durch die Mietpreisbremse neue Wohnungen entstehen sollen, bleibt ein Geheimnis der Politiker. Die Haltungsmedien fragen auch nicht kritisch nach.
Was ist, wenn sich 2025 herausstellt, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot nicht gemildert, sondern verschärft hat?

Kommt dann ein Vorschlag der Jungen Linken zum Zuge, der heißt, Wohnraum müsste solidarisch geteilt werden? Steht eines Tages eine freundliche Kommission vor meiner Tür, die meint, meine Wohnung sei für mich allein zu groß und ich müsste jemanden bei mir aufnehmen? Zwangseinweisungen hat es in der jüngsten Geschichte immer wieder gegeben. Die letzten Zwangseinweisungen, die Deutschland erlebt hat, waren eine Kriegsfolge, künftige Zwangseinweisungen wären die Folge des kompletten Politikversagens.

vera-lengsfeld.de/2019/08/23/groko-angeblich-besser-als-ihr-ruf-wirklich/#more-4653

Rastatt: Aus dem Nichts angegriffen und geschlagen

Ein noch unbekannter und muskulöser Mann mit südländischer Erscheinung hat in der Nacht auf Freitag in einem Schnellrestaurant in der Ettlinger Straße einen 20-Jährigen angegriffen und ihm eine blutige Nase geschlagen. Die sich kurz nach Mitternacht zugetragene Attacke soll laut Schilderung des Geschlagenen und Zeugen ohne erkennbaren Grund erfolgt sein. Der Verletzte musste mit einem Rettungswagen in ein örtliches Krankenhaus gebracht werden. Die Ermittlungen zu den Hintergründen des Vorfalls sowie zu dem Anfang 20 Jahre alten und etwa 180 Zentimeter großen Mann dauern an. Er hatte kurze bis mittellange, schwarze und lockige Haare sowie einen schwarzen Vollbart.

presseportal.de/blaulicht/pm/110975/4355888

Würzburger Medizinstudent unterstützt Terror

Der Bundesgerichtshof bestätigt: Der Würzburger Student Abdulhadi B. ist Terrorunterstützer. Er war aufgefallen, weil er seine Freundin geschlagen und mit einem Messer bedroht hatte. Der Weg führte von einer Beziehungstat zum Terrorunterstützer. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat bestätigt, dass der Würzburger Medizinstudent Abdulhadi B. Terror unterstützt habe. Der Syrer ist zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte den Mann wegen Werbens um Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum Verbrechen des Totschlags sowie Körperverletzung verurteilt.Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte in den Jahren 2014 bis 2016 bekennender Anhänger, aber kein Mitglied der terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS). In diesem Zeitraum beging er laut Gericht vier Taten: Der Mann versuchte, per Chat-Nachrichten mehrere Syrer in ihrem Heimatland zu einem Selbstmordattentat zu bewegen. Die Chat-Partner hatten sich aber darauf nicht eingelassen.Ferner wollte der Mann aus Syrien den Vater seiner ehemaligen Freundin per Fake-News umbringen lassen. Er nannte im Internet Namen und Anschrift des Mannes und erklärte, er helfe der syrischen und russischen Armee bei Anschlägen auf Syrien. Der Syrer hatte damit sogenannte Exekutivkräfte zum Mord auf den Vater seiner ehemaligen Freundin veranlassen wollen. Später stellte sich heraus, dass der Vater unschuldig war.Schließlich schlug der Angeklagte in seiner Studentenwohnung den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem länglichen, hölzernen Gegenstand auf den Bauch. Der Mann hatte seinem Opfer zuvor erklärt, die Schläge dienten der Abhärtung. Sie seien Vorbereitung auf eine künftige Tätigkeit als Kämpfer. Der Syrer hat mit seiner Revision das Verfahren beanstandet und Rechtsfehler des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Die Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
br.de

München: Afghane tritt einer Frau ins Gesicht

Am Dienstag, 20.08.2019, gegen 06:10 Uhr, stieg ein 20-jähriger Afghane mit zwei Begleitern von denen aktuell nur einer namentlich bekannt ist, an der U-Bahnstation „Theresienstraße“ aus der U-Bahn aus. Dort trat der 20-Jährige unvermittelt mit dem rechten Fuß in Richtung Oberkörper eines Fahrgastes. Dieser wurde leicht getroffen, ging jedoch weiter und fuhr mit der Rolltreppe nach oben. Der 20-Jährige wollte ihm nachgehen, wurde aber von einem seiner Begleiter mit beiden Händen zurückgehalten. Die Personalien des Mannes beziehungsweise etwaige Verletzungen sind nicht bekannt. 

Der 20-Jährige betätigte daraufhin den Nothalt der Rolltreppe, ging zur Notrufsäule und drückte den Notknopf. Als sich ein Mitarbeiter der U-Bahnleitstelle über den Lautsprecher meldete, gab der 20-Jährige an, dass er eine Frau für sexuelle Handlungen suche. Kurz darauf kam eine 32-jährige Münchnerin, die als Krankenschwester aus einer Nachtschicht kam, über die Rolltreppe nach unten an den Bahnsteig und ging an dem 20-Jährigen und seinen beiden Begleitern vorbei und setze sich einige Meter entfernt auf eine Bank. 

Der namentlich unbekannte Begleiter des 20-Jährigen setzte sich links neben die 32-Jährige und äußerte ihr gegenüber, dass er eine Frau brauche. Dabei berührte er die 32-Jährige am Oberschenkel. Die 32-Jährige stand direkt nach der Berührung auf und gab an, dass sie die Polizei rufen werde. Von der linken Seite ging nun der 20-Jährige auf die Frau zu und trat dieser unvermittelt mit dem rechten Fuß gegen die linke Gesichtsseite. 
Der 20-Jährige wurde daraufhin von einem Begleiter festgehalten und einige Meter zur Seite gebracht, dadurch verhinderte er, dass der 20-Jährige weiter auf die 32-Jährige einschlug. 

Als die 32-Jährige ihr Mobiltelefon aus der Tasche nahm, um die Polizei zu rufen, flüchtete die Gruppe an die Oberfläche. 

Glücklicherweise wurde die 32-Jährige trotz des massiven Fußtritts nur leicht verletzt und benötigte vor Ort keine ärztliche Behandlung. 

Die drei Personen wurden an der Oberfläche durch Angehörige der U-Bahnwache gestellt, als diese einen lautstarken Streit mit einem anderen Passanten begannen. Die gesamte Gruppe flüchtete. 

Durch die U-Bahnwache konnte jedoch der 20-Jährige festgehalten und den Polizeibeamten übergeben werden. Der 20-Jährige zeigte sich äußerst aggressiv gegenüber den eingesetzten Beamten. Er beleidigte zwei Beamte verbal und spuckte einen Beamten an. 

Der zuständige Ermittlungsrichter erließ Haftbefehl gegen den 20-Jährigen. Gegen ihn wird neben gefährlicher Körperverletzung auch wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung ermittelt. 

Beschreibung des unbekannten Geschädigten:
Männlich, ca. 25 bis 35 Jahre alt, ca. 180-185 cm groß, südländischer Typ, kräftige, athletische Statur, kurzgeschorene Haare/Glatze; bekleidet mit einer dunklen, knielangen Arbeitshose mit Seitentaschen , graue Kapuzenjacke, dunkle Arbeitsschuhe; führte einen dunklen Rucksack über der Schulter mit

Zeugenaufruf: 
Personen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall machen können, insbesondere der unbekannte Mann, der von dem 20-Jährigen an der U-Bahnstation „Theresienstraße“ getreten wurde und anschließend mit der Rolltreppe nach oben fuhr, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 24, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

polizei.bayern.de/muenchen/news/presse/aktuell/index.html/301727

Lüdinghausen: Zwei Mädchen angesprochen und unsittlich berührt

In Zusammenhang mit einer sexuellen Belästigung sucht die Polizei in Lüdinghausen nach einem ca. 25-jährigen Mann mit dunklen Dreadlocks. Drei Mädchen hielten sich am Mittwoch (21.08) gegen 12.20 Uhr im Außenbereich des Klutenseebades auf, als sie am Fahrradständer der Skateranlage von dem Mann angesprochen und nach dem Weg zum Maggiwerk gefragt wurden. Hierbei legte der Mann den Arm und die Schultern eines der Mädchen und streichelte es oberflächlich an der Brust und dem Bauch. Bei einem Dankeschön an ein zweites Mädchen umarmte er auch dieses und berührte auch sie hierbei an der Brust. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei Zeugen, die die Tat möglicherweise beobachtet haben oder Hinweise zu dem Mann geben können. Täterbeschreibung: ca. 25-30 Jahre alt, ca. 175-180cm groß, schwarze Haare zu Dreadlocks frisiert, dunkle Hautfarbe. Der Mann sprach gebrochen deutsch. Er trug eine braune Lederjacke und führte ein älteres Fahrrad mit. Hinweise an die Polizei Lüdinghausen, Tel. 02591/7930.

presseportal.de/blaulicht/pm/6006/4355093

Syrer tötet Ehefrau (23) – jetzt sitzt er lebenslang

Nach der Ermordung seiner Ehefrau in Innsbruck in der Nacht auf den Stefanitag hat das Oberlandesgericht Innsbruck die Haftstrafe für den angeklagten 38-jährigen Syrer am Donnerstag auf lebenslänglich erhöht. In erster Instanz war der Mann wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sowohl der Beschuldigte als auch die Staatsanwaltschaft hatten jedoch Berufung angemeldet.Der Mann soll seine 23-jährige Ehefrau aus Eifersucht geschlagen, getreten und gewürgt und ihr dabei schwerste Verletzungen zugefügt haben, die letztendlich zum Tod der Frau führten. Die Vorsitzende des Richtersenats sprach von einer “besonders brutalen und grausamen Tat”. “Die Tat war derart massiv und grausam, dass es der Höchststrafe bedarf”, begründete die Richterin das Urteil, das somit rechtskräftig ist.Der Angeklagte sei zwar unbescholten und hatte aufgrund einer Alkoholisierung von etwa einem Promille eine verminderte Diskretionsfähigkeit, das Geständnis, das in erster Instanz noch als mildernd gewertet wurde, habe es aber nicht gegeben. “Es war kein reumütiges Geständnis und es hat auch nicht zur Wahrheitsfindung beigetragen”, meinte die Richterin. Zudem habe der Angeklagte behauptet, seine Frau lediglich gestoßen zu haben. Außerdem seien die beiden kleinen gemeinsamen Kinder zum Tatzeitpunkt im selben Raum gewesen. Sie hätten zwar geschlafen, die Tat war für sie aber trotzdem wahrnehmbar, führte die Richterin als weiteren erschwerenden Punkt ins Treffen. Zu dem tödlichen Streit war es in der Nacht auf den 26. Dezember des Vorjahres gekommen. Die 23-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits seit Längerem Kontakt zu einem anderen Mann, für den sie auch Gefühle hegte. Die Ehepartner waren auf Wunsch der Frau in Innsbruck auch in getrennten Flüchtlingsunterkünften untergebracht worden. Der Angeklagte hatte im erstinstanzlichen Prozess zwar gestanden, seine Frau aus Eifersucht zu Boden gestoßen zu haben, an alles Weitere konnte er sich jedoch nicht mehr erinnern. Als die Frau am Boden lag, soll der Syrer noch auf sie eingeschlagen und eingetreten haben. Zudem soll er sie auch gewürgt und ihren Kopf mehrmals wuchtig gegen den Boden geschlagen haben. Auch als die Frau bereits nicht mehr ansprechbar war, soll ihr Mann noch weiter auf sie eingetreten haben.

unsertirol24.com/2019/08/22/mann-toetet-ehefrau-23-jetzt-sitzt-er-lebenslang/