Ihr wollt einen grossen Skandal ? Hier ist einer: Die SPD- und SPÖ-Kooperation mit islamischen Terroristen — Das Wischnewski-Protokoll

Wer sich noch darüber wundert, weshalb ISIS-Terroristen u.a. das SPD Parteibuch besitzen hier eine mögliche Antwort darauf:

Auch die Geschichte der hier behandelten Zusammenkunft zwischen palästinensischen Terroristen und westlichen Regierungsvertretern am 24. November 1977 begann mit einem höchst vertraulichen Anruf aus Wien. Über das Treffen in der österreichischen Bundeshauptstadt selbst fertigte ein enger Mitarbeiter von Hans-Jürgen Wischnewski, deutscher Geheimdiplomat und Staatsminister im Bundeskanzleramt, ein ausführliches Protokoll an, das auch Bundeskanzler Helmut Schmidt vorgelegt wurde. Es hat sich eher zufällig im Nachlass Wischnewskis erhalten. Dieser seltene Fund, im Folgenden „Wischnewski-Protokoll“ genannt, belegt eindrucksvoll, dass es konkrete Absprachen der österreichischen Bundesregierung mit Terroristen gab, an denen auch deutsche Vertreter beteiligt waren. Schon häufiger ist öffentlich vermutet worden, dass es solche staatlichen Kooperationen mit Terroristen gegeben habe, belastbare Belege dafür fehlten aber bis- lang.[…] Aus dem Protokoll lässt sich entnehmen, dass diese internationale Zusammen- kunft zwischen Vertretern Österreichs, Deutschlands und der PLO nur eines von mehreren Treffen war, wobei Wischnewski – wie es scheint – in die vielfältigen Vorbereitungen und Sondierungen nicht eingeweiht gewesen sein dürfte. Schon wenige Wochen zuvor hatte es ein Gespräch der PLO-Vertreter mit dem Vorsit- zenden der SPD, Willy Brandt, gegeben, in dessen Folge „die PLO-Führung zu dem Ergebnis gekommen [war], daß die Bundesrepublik möglicherweise bereit sein könnte, der PLO in irgendeiner Form […] entgegenzukommen“. Brandt wie auch die Bundesregierung und die SPD „hätten bisher bereits eine konstruktive Haltung eingenommen“. Der SPD-Vorsitzende habe sich von der PLO eine „Geste“ gewünscht, die PLO-Chef Jassir Arafat mit dem Treffen in Wien machen wollte. Der deutsche Vertreter war also nicht nur Beobachter, sondern durchaus Ziel- person des von Kreisky vermittelten Gesprächs. Dass der österreichische Bundeskanzler den im Vorfeld uninformierten Wischnewski verständigte und dieser wie- derum Schmidt das Protokoll zusandte und nicht Brandt, lässt zumindest vermuten, dass auch in dieser Frage die Abstimmung zwischen SPD-Parteiführung und Bundesregierung nicht optimal gewesen ist.

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Das Strache-Video ist eine Straftat!

Bei all der künstlichen Aufregung in Medien und Politik über die „unverzeihlichen Entgleisungen“ des Ex-Politikers Heinz-Christian Strache wird ein Aspekt völlig ausgeblendet: Strache redet sich um Kopf und Kragen, hat aber offensichtlich nichts von dem getan, wovon er privat schwadroniert hat. Jedenfalls behaupten bisher weder Spiegel noch Süddeutsche, dass die Wahlkampf-Millionen tatsächlich geflossen seien und Strache, seit er in Regierungsverantwortung war, Staatsaufträge für erhaltene Millionen vergeben hätte. Das Ganze ist also nichts mehr als eine Luftnummer.

Tatsache ist dagegen, dass die Herstellung dieses Videos eine Straftat war. Das kann man inzwischen bei Juristen, die Recht und Gesetz noch ernst nehmen, nachlesen. Nicht nur das. Dieses Video ist, wie einer meiner Leser treffend feststellte, „ein ungeheuerlicher Anschlag auf die Privatheit aller Bürger. Ein Zivilisationsbruch, eine unverhohlene Drohung, es mit jedem so zu halten, der sich nicht fügt. Terror auf Kaviar – ganz ohne Bombe.“

Wollen wir das wirklich akzeptieren und in Zukunft unter solchen Bedingungen leben? Haben die Politiker, die sich heute freudig dieses kriminellen Videos bedienen, um vom eigenen Versagen abzulenken, in der hoffentlich trügerischen Hoffnung, die Europawähler davon abzuschrecken, andere Parteien als diejenigen zu wählen, die für den jämmerlichen Zustand Europas verantwortlich sind, nicht die leise Furcht, dass sich diese Praktiken auch einmal gegen sie richten könnten? Soll den Medien tatsächlich ab jetzt gestattet sein, sich künftig kriminell produzierter Videos problemlos zu bedienen?

Mit der Veröffentlichung des „Skandal-Videos“ hat das Relotius-Magazin allem Anschein nach gegen Gesetze verstoßen.

Die Juristen von Haug&Höfer stellen fest: „Liest man in § 201a StGB einige Zeilen weiter, stößt man auf die Nummer 3: Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Das ist hier der Fall. Die Abbildung von Herrn Strache im Unterhemd und mit Kippe und Blondine wurden mittlerweile hunderttausenden dritten Personen zugänglich gemacht, die Herr Strache allesamt nicht in diese Wohnung eingeladen hatte. Weil es womöglich gegen § 201a Absatz 1 Nummer 3 StGB verstößt, hätte DER SPIEGEL dies lieber bleiben lassen.“

Dem Spiegel und der Süddeutschen scheint klar zu sein, dass sie sich mit der Veröffentlichung eines solchen Videos auf sehr dünnes Eis begeben haben. Beide Blätter veröffentlichten lange Rechtfertigungen, die aber nicht überzeugen können. Was ein Mensch privat von sich gibt, hat die Öffentlichkeit nicht zu interessieren. Ob ich mich für die Königin von Saba oder für Heidi Klum halte, weil ich heimlich scharf auf Tom Kaulitz bin, geht die Öffentlichkeit nichts an, so lange ich sie mit meinen Phantasien verschone. Auch kann ich mir eine lustige Party vorstellen, wo ich mir mit meinen Blogger-Kollegen ausmale, dass wir heimlich den Spiegel bei der nächsten Gelegenheit kaufen, das Personal feuern und das Magazin zur Parteizeitung der AfD umfunktionieren. Das ist für die Öffentlichkeit irrelevant, solange es ein privater Gag bleibt.

Ich kann keinerlei öffentliches Interesse an dem betrunkenen Gerede eines Politikers erkennen, das in einem privaten Umfeld stattfand und so weit wir wissen, keinerlei praktische Konsequenzen hatte. Warum gibt es keinen #aufschrei, wenn die deutsche Presse die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und das Recht am eigenen Bild so gröblich missachtet?

Es hat aber natürlich ein Interesse an der Veröffentlichung gegeben, von allen, die sofort ihr politisches Süppchen aus diesem Video gekocht haben. Hier wird eins offensichtlich: Diejenigen, die uns mit allem propagandistischem Nachdruck immer wieder einhämmern, dass Vergewaltigungen, Messerstechereien, ja sogar Terrorattentate auf gar keinen Fall verallgemeinert werden dürften, erklären jetzt gebetsmühlenartig das trunkene Gerede von Strache sei typisch für seine Partei, für die AfD, ja alle Rechtspopulisten Europas. Mit Rechten sei kein Staat zu machen, tönt es aus der SPD, deren österreichische Schwester im Burgenland nicht daran denkt, ihre Regierungskoalition mit der FPÖ zu beenden.

Die Veröffentlichung des Videos kommt auch aus einem anderen Grund der deutschen Politik zupass. Gerade wurde ein wirklicher Skandal aufgedeckt.

Die Verhandlungen des höchst umstrittenen UN-Migrationspaktes, die allem Anschein nach hauptsächlich von Deutschland vorangetrieben, vielleicht sogar initiiert wurden, haben entgegen den Beteuerungen des Auswärtigen Amtes teilweise hinter verschlossenen Türen stattgefunden. Der ehemalige Justizminister und jetzige Außenminister wurde ganz offiziell vom Tagesspiegel der Lüge hinsichtlich seiner Aussage zur Öffentlichkeit der Sitzungen zum “Migrationspakt” überführt.

Statt der deutschen Politik auf die Finger zu schauen, soll die Öffentlichkeit mit dem Blick nach Österreich abgelenkt werden.

Wie war noch mal der Spruch des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker?

„Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.”

Der Migrationspakt sollte erst an der Öffentlichkeit vorbei gelotst werden, dann, als das schief ging, wurde versichert, er sei nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Inzwischen sickerte durch, dass er verbindlich für alle EU-Länder gemacht werden soll, auch diejenigen, die den Pakt abgelehnt haben. Das soll die Öffentlichkeit aber nicht mitkriegen. Noch mal Juncker: „Wenn es ernst wird, muss man lügen.”Oder Gesetze brechen. Die werden, seit Angela Merkel Kanzlerin ist, sowieso wie unverbindliche Absichtserklärungen behandelt. 

Wie sagte Kanzlerin Merkel bereits vor Jahren? „…wir haben wahrlich keinen Rechtsanspruch auf Demokratie und soziale Marktwirtschaft auf alle Ewigkeit. ”

Wie wahr.

Seit dem 22.11.2005 um 14 Uhr 24, als die ehemalige FDJ-Funktionärin Angela Dorothea Merkel, zur 1. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland vereidigt wurde, werden Demokratie, Rechtssaat und Marktwirtschaft immer mehr abgebaut. Inzwischen wird schon über Enteignungen, wie sie im Sozialismus gang und gäbe waren, nachgedacht.

Mit dem 22.11.2005 begann auch der wundersame Aufstieg der bis dahin bedeutungslosen „Antifa“, Schild und Schwert der Demokratie, um Abweichler zur Räson zu bringen. In Merkel-Deutschland wird nicht mehr diskutiert, sondern auf Linie gebracht. Wer sich dem widersetzt, wird ausgegrenzt. Mit Merkel begann der Umbau einer ehemals konservativen CDU zu einer linken Vereinigung.

Mit dem Ausfall der Union als Korrektiv begann eine gegen die Bürger gerichtete Politik.

Statt sich um die wahrlich ernsten Probleme Deutschlands zu kümmern, wird die Rettung der Welt als Ziel definiert, samt der damit verbundenen moralischen Hybris. Alle, die diesen Weltrettungsphantasien kritisch gegenüberstehen und meinen, dass sie als Politiker zuvörderst ihrem Land verpflichtet sind, werden in einem wahren Rundumschlag verunglimpft: von Trump bis Farange, von Salvini bis Orbán. In diesem Kampf gilt die Verletzung von Straches Grundrechten offenbar als quantité négligeable und legitimer Kollateralschaden.

Immer wieder hört man im Zusammenhang mit dem österreichischen Stracheskandal das Wort “Aufklärung”. Aufklärung wäre hier bitter nötig. Wer hat sich diese perfide Falle ausgedacht? Wer hat den Raum verwanzt? Wer sind die Auftraggeber?

Aber Spiegel und Süddeutsche haben bereits klar gemacht, dass sie zur Aufklärung nichts beitragen wollen. Sie werden ihre Quelle nicht nennen.

Jeder muss sich die Frage selbst beantworten, wie das zu bewerten ist, nicht nur juristisch.

vera-lengsfeld.de/2019/05/23/das-strache-video-ist-eine-straftat/

Gütersloh: Katholische Kirche vandalisiert

Am vergangenen Wochenende (17.-20.05.) warfen bislang unbekannte Täter mit Steinen mehrere Scheiben der katholischen Kirche St. Friedrich an der Avenwedder Straße (Foto) ein. Die zerstörten Scheiben befinden sich links neben dem Haupteingang in etwa vier Meter Höhe. Die Polizei sucht Zeugen. Wer kann Angaben zu dieser Sachbeschädigung machen? Am Samstag (18.05.) fand in unmittelbarer Nähe das Wiesenrock-Festival statt; möglicherweise haben Besucher die Täter beobachtet oder können Hinweise geben. Angaben dazu nimmt die Polizei in Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.

news.feed-reader.net/ots/4278804/pol-gt-kirchenscheiben-eingeworfen–/

Darmstadt/ Griesheim: 20-Jährige in der Linie 9 sexuell belästigt

Eine 20 Jahre alte Frau hat bei der Polizei Anzeige erstattet, nachdem sie am Mittwochnachmittag (22.5.) in der Straßenbahn der Linie 9 sexuell belästigt wurde. Die junge Frau fuhr zwischen 16.20 Uhr und 16.45 Uhr in Richtung Griesheim. Sie saß im hinteren Wagon. Ein Mann, der nur schlecht Deutsch gesprochen haben soll, saß neben der Frau. Plötzlich und ungefragt habe der Unbekannte sie am Nacken und am Oberschenkel berührt. Trotz Aufforderung dies zu unterlassen, ließ er von den Berührungen nicht ab. Die Belästigungen hörten erst auf, als ein Passagier an der Haltestelle “TZ Rhein-Main” zustieg und der jungen Frau zur Hilfe kam. Er forderte die 20-Jährige zu einem Platzwechsel auf und setzte sich demonstrativ neben dem Fremden. Beide Männer fuhren mit der Bahn weiter, nachdem die Frau an der Haltestelle “Wartehalle” ausgestiegen war. Für die weiteren Ermittlungen sucht die Kriminalpolizei (K 10) in Darmstadt dringend Zeugen des Vorfalls oder solche, die Hinweise zu dem gesuchten Unbekannten mit schwarzen Haaren geben können. Insbesondere wird der junge, etwa 20 Jahre alte Mann, der der jungen Frau geholfen hat, als Zeuge gesucht. Der etwa 1,80 Meter große Helfer soll häufig zu der Uhrzeit mit der Bahn fahren. Telefonisch sind die Beamten unter der Rufnummer 06151 / 9690 zu erreichen.

news.feed-reader.net/ots/4278912/pol-da-darmstadt–griesheim/

Essen: Sexuelle Belästigung am Hauptbahnhof durch Afrikaner

Zu einer sexuellen Belästigung zum Nachteil einer 48-jährigen Frau aus Herne soll es heute Morgen (23. Mai) im Essener Hauptbahnhof gekommen sein. Gegen 00:40 Uhr meldete sich die Bahnsicherheit, zusammen mit einem 35-jährigen Mann, in der Wache der Bundespolizei. Nach Angaben der Bahnmitarbeiter soll der 35-jährige eritreische Staatsangehörige der Hernerin an das Gesäß gefasst haben, als diese gerade in einem Geschäft einen Kaffee kaufen wollte. Daraufhin wandte sich die Frau an den Sicherheitsdienst, welcher den 35-Jährigen zur Bundespolizei brachte. Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits am Vortag aufgefallen war. Er hatte einen IC ohne Fahrausweis genutzt und ist deshalb wegen Schwarzfahrens beanzeigt worden. Weil er zudem über keine gültigen Aufenthaltsdokumente verfügte, wurde zusätzlich ein Strafverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts eingeleitet. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem Tatverdächtigen einen Wert von 2,3 Promille. Die Bundespolizei leitete gegen ihn ein weiteres Strafverfahren wegen sexueller Belästigung ein. Die zuständige Ausländerbehörde wurde über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.

news.feed-reader.net/ots/4278903/bpol-nrw-2-3-promille—nach-sexueller/

Mordprozess gegen 19jährigen Kenianer eröffnet

Mordprozess gegen 19jährigen Kenianer eröffnet

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In Bonn/St. Augustin ist der Mordprozess gegen den 19jährigen Kenianer Brian S. eröffnet worden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen im Dezember 2018 die 17jährige Elma erstickt zu haben. Die BILD-Zeitung berichtet: Elma C. (17, Foto) wird im Dezember 2018 tot in einer städtischen Unterkunft für Flüchtlinge und Obdachlose in Sankt Augustin gefunden. Bewohner Brian S. (19) soll sie vergewaltigt und erstickt haben. Seit Dienstag steht der Deutsch-Kenianer in Bonn vor Gericht. Unklar ist, warum der in einer Flüchtlingsunterkunft wohnende kenianische Staatsbürger „Deutsch-Kenianer“ genannt wird, da nicht davon auszugehen ist, daß der Mordangeklagte inzwischen im Eilverfahren auch noch die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hat.

haolam.de/artikel/Deutschland/37635/Mordprozess-gegen-19jaehrigen-Kenianer-eroeffnet.html

Volkmarsen: Afghane wegen versuchtem Tötungsdelikt festgenommen

Eine körperliche Auseinandersetzung gegen 18 Uhr im Steinweg in Volkmarsen (Waldeck-Frankenberg-Kreis) endete mit einem schwer verletzten 25-Jährigen aus Bad Arolsen. Er erlitt mehrere Stichverletzungen und musste von einem Rettungshubschrauber in ein Kasseler Krankenhaus gebracht werden. Wie die mit den weiteren Ermittlungen betrauten Beamten des für Tötungsdelikte zuständigen K 10 der Kripo Korbach berichten, sind sechs Männer im Alter von 19 bis 27 Jahren vorläufig festgenommen und auf die Dienststelle nach Korbach gebracht worden. Während die fünf aus Afghanistan und Pakistan stammenden Männer in der Nacht wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, befindet sich ein 20-Jähriger aus Afghanistan weiterhin in polizeilicher Obhut. Nun wird geprüft, ob der dringend Tatverdächtige im Laufe des Tages einem Haftrichter vorgeführt wird, der über den weiteren Verbleib entscheidet. Die genauen Hintergründe der Tat sind weiterhin noch nicht konkret bekannt. Die Ermittlungen hierzu dauern noch an. Die Verletzungen des Opfers sind nach aktueller Einschätzung nicht lebensbedrohlich. Die Ermittler des K10 der Kripo Korbach bitten weiterhin Zeugen, die die Tat beobachtet haben und sich noch nicht bei der Polizei gemeldet haben, sich unter Tel. 05631 – 971 0 bei der Polizei in Korbach zu melden.

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Hamburg: Albaner wegen versuchten Tötungsdelikt festgenommen

Gestern Nacht kam es in Rahlstedt zu einem versuchten Tötungsdelikt. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. Nach bisherigem Stand der Ermittlungen ging ein 36-jähriger Mann mit seiner weiblichen Begleitung durch die Grünanlage, die durch die Schöneberger Straße getrennt wird. Als sie sich im Bereich des Gemeindezentrums “Haus am See” befanden, kam ihnen eine männliche Person entgegen und sprach den Mann an. Es folgte ein Gespräch in albanischer Sprache. Anschließend wurde die weibliche Begleitung vom Täter aufgefordert, sich auf den Boden zu legen und das Gesicht abzuwenden. Daraufhin erfolgte ein Schuss, der den 36-Jährigen im Bereich der Schulter traf. Eine festgestellte Lebensgefahr konnte durch die medizinische Behandlung abgewendet werden. Der Täter flüchtete in unbekannte Richtung. Die bisherigen Ermittlungen der Mordkommission (LKA 41) führten nicht zur Aufklärung der Tat und deren Hintergründen. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich die Tatbeteiligten bekannt sind. Zeugen, die die Tat beobachtet haben oder Angaben zu den beteiligten Personen machen können, werden daher gebeten, sich unter der Rufnummer 040/4286-56789 beim Hinweistelefon der Polizei Hamburg oder an einer Polizeidienststelle zu melden.

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