Ein niederländisches Gericht hat zwei junge Männer zu sechs Monaten Haft verurteilt. Sie hatten den Schriftzug „White Lives Matter“ auf eine Brücke in Rotterdam projiziert.
Zum Jahreswechsel 2022 auf 2023 hatten zwei junge Männer, 36 und 26 Jahre alt, mit einem Lichtprojektor für einige Minuten „White Lives Matter“ und „Happy White 2023“ auf die Erasmusbrücke in Rotterdam projiziert. Im Februar 2023 wurden die beiden verhaftet, nun deswegen verurteilt. Der Vorwurf lautete auf „Beleidigung einer Gruppe und Anstiftung zur Diskriminierung“. Beim Prozessbeginn im Dezember 2024 forderte die Staatsanwaltschaft sechs Monate Haft.
Nun hat das Gericht dieser Forderung der Staatsanwaltschaft entsprochen. Der flämische Aktivist und Politiker Dries Van Langenhove verglich die Strafe mit der, die kürzlich gegen einen der afrikanischen Mörder von Jimmy Schepers in den Niederlanden verhängt wurde. Der 21-jährige Schepers wurde 2023 im Streit um eine Sonnenbrille erstochen. Drei Afrikaner erstachen ihn und verletzten zwei seiner Freunde schwer. Am Montag erging das Urteil: Einer der Beteiligten kam mit gerade einmal sechs Monaten davon, ein anderer erhielt 18 Monate. Nur gegen den Haupttäter wurde eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren verhängt.
Der Untersuchungsausschuss des Bundestags hat eine klare Bilanz gezogen: Die Bundesregierung hat bewusst den Weiterbetrieb von Atomkraftwerken (AKW) blockiert, obwohl dies die Energiekrise hätte abmildern können. Statt einer ergebnisoffenen Prüfung dominierten ideologische Vorbehalte, wie freigegebene Akten und Zeugenaussagen belegen.
Ideologie statt Pragmatismus
Wieunzensuriert bereits vor fast einem Jahr berichtete, hatte das Magazin Cicero exklusiv die skandalösen Vorgänge aufgedeckt. Es folgte ein langer AKW-Untersuchungsausschuss, der nun die Vorwürfe bestätigt: Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 verkündete Wirtschaftsminister Robert Habeck eine „tabufreie Prüfung“ der Möglichkeit, Atomkraftwerke weiterzubetreiben. Doch bereits am 7. März 2022 fiel die Entscheidung gegen einen Weiterbetrieb. Der Ausschuss deckte auf, dass keine echte Prüfung stattfand. Stattdessen nutzten leitende Beamte aus den Ministerien – darunter Staatssekretär Patrick Graichen – alle Mittel, um die Diskussion im Keim zu ersticken. Die Unterlagen zeigen, dass innerhalb weniger Tage Texte formuliert wurden, die den Weiterbetrieb als unnötig, unsicher und unerwünscht darstellten. Diese Aussagen wurden gezielt von AKW-Gegnern verfasst, ohne neutrale Experten oder Fachleute aus der Kerntechnik einzubeziehen. Die Öffentlichkeit wurde damit klar getäuscht.
Falsche Behauptungen und ihre Widerlegung
Dabei gibt es eine ganze Reihe von Behauptungen aus den Ministerien, die sich widerlegen lassen:
„Ein Weiterbetrieb nutzt nichts“ – Die Betrachtung beschränkte sich absichtlich auf die ersten Monate des Jahres 2023, in denen die AKW im Streckbetrieb nur begrenzt Strom liefern konnten. Eine ehrliche Analyse hätte gezeigt, dass ein Weiterbetrieb bis Ende der 2030er-Jahre massive Mengen an CO₂-Emissionen (mehrere 100 Millionen Tonnen) hätte vermeiden können. Zudem wären Milliarden Euro in der Stromversorgung eingespart worden.
„Sicherheitsbedenken verhindern den Weiterbetrieb“ – Angeblich fehlte eine periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ). Tatsächlich lagen alle notwendigen Daten vor, und eine Überarbeitung wäre bis Ende 2022 machbar gewesen. Spätere Analysen der Reaktor-Sicherheitskommission bestätigten die Betriebssicherheit der AKW.
„Die Betreiber wollten nicht“ – Die Betreiber wurden in einer kurzfristig einberufenen Telefonkonferenz mit unbewiesenen Behauptungen zu Kosten und Risiken konfrontiert. Unter diesem Druck erklärten sie, dass der Staat die Verantwortung übernehmen müsse – eine Aussage, die später von den Ministerien manipulativ als Desinteresse dargestellt wurde.
Langfristige Folgen
Die vorschnelle Entscheidung hat schwerwiegende Konsequenzen. So etwa hohe CO₂-Emissionen: Ohne Atomkraftwerke müssen Kohlekraftwerke länger betrieben werden, was die Klimabilanz massiv belastet. Auch die Energieversorgung bleibt somit teuer. Die Kosten für Strom steigen weiter, was Haushalte und Industrie gleichermaßen trifft. Dazu kommt noch der Verlust von Fachkräften: Viele erfahrene Mitarbeiter im Kernkraftsektor haben dem Bereich den Rücken gekehrt. Ein Neustart wird somit immer schwieriger. Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses zeigen demnach, wie ideologisch motivierte Entscheidungen sachliche Analysen und pragmatische Lösungen behindern können und in weiterer Folge dem deutschen Energiesektor massiven Schaden zugefügt haben. Minister Habeck, der den Prozess leitete, müsste sich mindestens politische Naivität vorwerfen lassen, wenn nicht bewusste Täuschung.
AfD: Einziger Fürsprecher der Kernenergie
Während die Altparteien weiterhin an ihrer ideologischen Ablehnung der Kernenergie festhalten, ist es einzig die AfD, die sich konsequent für einen Wiedereinstieg in die Atomkraft ausspricht. Die Partei fordert nicht nur die Wiederinbetriebnahme der abgeschalteten Reaktoren, sondern auch den Bau moderner Kernkraftwerke, um Deutschland langfristig eine stabile, kostengünstige und klimafreundliche Energieversorgung zu sichern. Diese Position unterscheidet die AfD klar von allen anderen Parteien, die lieber teure und ineffiziente Alternativen wie Windkraft auf Kosten der Steuerzahler fördern. Die Hoffnung liegt nun darauf, dass zukünftige Entscheidungen auf realistischen Analysen basieren und die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Die Sicherung der Energieversorgung muss wieder in den Mittelpunkt rücken – ohne ideologische Scheuklappen.
Die drei nationalistischen Oppositionsparteien Rumäniens – die AUR (ECR) und zwei ihrer extremeren Abspaltungen, SOS Rumänien und POT – kündigten ihre Absicht an, ein parlamentarisches Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Klaus Iohannis einzuleiten. Dieser Schritt folgt auf die Annullierung der Präsidentschaftswahlen im vergangenen Jahr, nach der Iohannis beschloss, bis zur Wiederholung der Wahlen im Mai als Interimspräsident im Amt zu bleiben.
Die Verfassung enthält keine klaren Bestimmungen für eine solche beispiellose Situation, was eine Debatte über die Legitimität von Iohannis’ Verbleib im Amt auslöste. Iohannis hat sich einseitig dafür entschieden, im Amt zu bleiben, aber trotz der Zustimmung des Verfassungsgerichts halten ihn die Oppositionsparteien auf beiden Seiten für illegitim.
Die drei europaskeptischen Parteien sowie der vierte Oppositionsblock, die EU-freundliche Anti-Establishment-Partei USR (Renew), haben die Aufhebung der Entscheidung des Verfassungsgerichts gefordert, das die Wahl im vergangenen Monat für ungültig erklärt hatte. Bei der Annullierung wurden unbewiesene Vorwürfe der russischen Einmischung zugunsten des nationalistischen Kandidaten Călin Georgescu angeführt.
Die Opposition ist der Ansicht, dass das Gericht, das von der regierenden sozialistischen Partei (PSD) besetzt und von Brüssel unter Druck gesetzt wurde, gegen grundlegende demokratische Prinzipien verstoßen hat, indem es die zweite Runde annullierte und eine Wiederholung sechs Monate später erzwang. Bei Protesten, die von 62 % der Rumänen unterstützt wurden, forderten Zehntausende die zweite Runde der Wahl.
In der Zwischenzeit fordern die nationalistischen Parteien – ähnlich wie in der Slowakei – eine außerordentliche Parlamentssitzung, um das Verfahren zur Suspendierung von Iohannis einzuleiten.
Sie bräuchten ein Drittel des Parlaments, also 155 Unterschriften, um eine Debatte über die Suspendierung einzuleiten. AUR, SOS und POT erfüllen die Schwelle, da sie zusammen 162 Sitze haben, aber die nächsten Schritte wären viel schwieriger. Zunächst müssen sie die Abstimmung durch das Verfassungsgericht genehmigen lassen, was sehr unwahrscheinlich ist. Dann müssen sie eine Mehrheit der Abgeordneten dazu bringen, für die Suspendierung von Iohannis zu stimmen.
Obwohl die etablierten Medien diese Bemühungen als einen extremistischen Versuch darstellen, das Land zu „destabilisieren“, sind die Nationalisten nicht die einzigen, die die Absetzung des Präsidenten fordern. Die USR-Vorsitzende Elena Lasconi bezeichnete Iohannis kürzlich als „illegalen Mieter“ des Präsidentenpalastes. Lasconi argumentierte, dass Iohannis „direkt verantwortlich“ für die politische Krise sei, indem er die Geheimdienstberichte über die angeblichen Pro-Georgescu-Kampagnen Russlands freigegeben und das Gericht zur Annullierung gedrängt habe, und sagte, jeder Tag, den der Präsident im Amt bleibe, verschärfe die Spannungen im Land.
Doch selbst mit der USR verfügen die vier Oppositionsparteien nur über 221 Abgeordnete, während das Aussetzungsverfahren 233 Stimmen erfordern würde, um erfolgreich zu sein. Die Frage ist daher, ob sie ein Dutzend Abgeordnete des Establishments aus den drei Regierungsparteien, der sozialdemokratischen PSD (S&D), der Mitte-Rechts-PNL (EVP) und der ethnisch-ungarischen UDMR (EVP), abwerben können.
Es ist zwar unwahrscheinlich, dass genügend von ihnen rebellieren würden, aber es gibt Anzeichen dafür, dass zumindest einige dies in Erwägung ziehen. Medienberichten zufolge haben zwei hochrangige Funktionäre der PNL – der ehemals von Iohannis geführten Partei – den Parteivorsitzenden Ilie Bolojan gedrängt, öffentlich den Rücktritt des Präsidenten zu fordern. Mit dem Hinweis auf die Notwendigkeit politischer Stabilität lehnte Bolojan dies jedoch ab. Möglicherweise möchte er auch seine mögliche Kandidatur im Mai nicht dadurch gefährden, dass er in der derzeitigen Situation Interimspräsident wird, denn als Senatspräsident würde ihm diese Aufgabe zufallen, wenn Iohannis suspendiert würde.
Großer Schrecken am Dienstagabend an der Tankstelle in der Rue des États-Généraux im Herzen von Versailles (Yvelines). Gegen 21.45 Uhr kam ein Mann zu dieser kleinen Total-Tankstelle im Stadtzentrum, die nur wenige Schritte vom Rathaus und dem Schloss entfernt liegt. Dort sprach er einen Autofahrer an, der gerade tankte. Er forderte ihn auf, ihm sein Fahrzeug zu übergeben, und zeigte sich dabei äußerst bedrohlich.
Er forderte sein Opfer, einen 20-jährigen Mann aus Paris, auf: „Gib mir dein Auto, sonst schneide ich dir die Kehle durch“. Der Unbekannte steigerte seine Drohung noch, indem er sagte: „Das ist heute mein großer Kampf“ und dass er bereit sei, „die Tankstelle in die Luft zu sprengen“, wie eine Polizeiquelle berichtet. Dann begann er, Suren aus dem Koran zu rezitieren und „Allahu akbar“ zu rufen.
[…] Der in Polizeigewahrsam genommene 30-Jährige aus Versailles soll angehört und erneut ärztlich untersucht werden, wobei sein geistiger Zustand festgestellt werden soll. Die Diagnose wird über das weitere Vorgehen in diesem Fall entscheiden, der eine Verherrlichung des Terrorismus, wiederholte Todesdrohungen und einen versuchten Raubüberfall beinhaltet.
Am Dienstag, den 14. Januar, kam es in der Kathedrale von Nevers erneut zu einem Diebstahl. Der Schaden scheint zwar nicht groß zu sein, doch die Gemeindemitglieder fühlen sich vor allem wütend.
Die Kathedrale Sainte-Julitte in Nevers war am Dienstag, den 14. Januar, zwischen 12 und 14 Uhr Ziel eines Einbruchs. Es war Pierre-Éric Durand, ein Freiwilliger in der Kathedrale und Verantwortlicher für Sicherheitsfragen in der Diözese, der auf den Frevel aufmerksam wurde.
Als er die Leuchter wieder mit Kerzen bestücken wollte, bemerkte er, dass der Tresen am Eingang der Kathedrale aufgebrochen worden war. Drei Vorhängeschlösser waren aufgebrochen und entfernt worden. Die Beute war jedoch mager. Die Schublade des Tresens wurde zwar geöffnet, aber im Inneren wurde nur wenig entwendet. Jean-Michel Drugeon von der Vereinigung Regard sur la cathédrale de Nevers und Leiter der Kommission für sakrale Kunst in der Diözese Nevers meint: „“Wahrscheinlich Bücher oder Postkarten„“.
Die von dem Diebstahl betroffene Kasse wurde ebenfalls leicht bewegt. Die Polizei wurde eingeschaltet, um Feststellungen zu treffen. Es wird eine Anzeige erstattet.
Vor Ort stellten die Polizisten ihre Theorien auf. Ein Bolzenschneider? Eine Zange? Die Untersuchung wird eingeleitet. In jedem Fall scheint es sich nicht um einen Gelegenheitsdiebstahl zu handeln. „Die gewählte Uhrzeit ist nicht unbedeutend, ebenso wenig wie die Methode des Diebstahls“, meinen die Verantwortlichen der Kathedrale, die am Ort des Geschehens anwesend waren.
Was Jean-Michel Drugeon noch mehr ärgert, ist der Schaden. „Es ist eine riesige Empörung. Es ist zum Kotzen.“
„Der Standard“ wurde vom Wiener Landesgericht dazu verurteilt, drei FPÖ-Abgeordneten 20.250 Euro Entschädigung wegen übler Nachrede zu zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Tageszeitung „Der Standard“ hatte darüber berichtet, dass die drei freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Harald Stefan, Martin Graf und Norbert Nemeth an einem Begräbnis eines Burschenschafters teilgenommen hatten.
Bei der Trauerfeier wurde das Lied „Wenn alle untreu werden“ gesungen. Dieses Lied wurde im Jahr 1814 während der Freiheitskriege von Max von Schenkendorf gedichtet und gehört seit dem 19. Jahrhundert zum Traditionsbestand der deutschen Burschenschaft und der Nationalbewegung. Es wird vor allem bei Traueranlässen gesungen. In der Öffentlichkeit wurde es später als „Treuelied der SS“ bezeichnet (so auch noch in Norbert Nemeths Wikipedia-Eintrag).
Nun sieht das Gericht es als erwiesen an, dass in diesem Artikel mehrere Tatbestände der üblen Nachrede erfüllt seien. Die Entschädigung beläuft sich insgesamt auf 20.250 Euro, verteilt auf alle drei Geschädigten. Der Anwalt des „Standard“ hat volle Berufung eingelegt, weswegen das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Ein 43-Jähriger, der sich am Mittwochabend (15. Januar) zwischen Dachau und Karlsfeld zu Fuß auf Bahngleisen auf dem Weg nach München befand, wurde von einer S-Bahn erfasst und verletzt.
Gegen 17:25 Uhr erkannte ein Triebfahrzeugführer einer Richtung München verkehrenden S-Bahn (S2) im Gleisbereich eine Person. Trotz Schnellbremsung konnte der DB-Mitarbeiter eine Kollision nicht verhindern. Die S-Bahn erfasste den 43-jährigen Iraner am Arm, dann wurde er zur Seite geschleudert.
Ersten Ermittlungen zufolge befand sich der Mann, der in Karlsfeld wohnt, auf dem Weg nach München. Dazu nutzte der Ortsunkundige die Bahngleise. Bei der Kollision erlitt er u.a. einen offenen Bruch des Armes, weswegen er in eine Klinik eingeliefert und operiert wurde. Bei der Schnellbremsung verletzte sich keiner der rund 130 Reisenden. Der Triebfahrzeugführer musste abgelöst werden. Aufgrund des Vorfalls kam es zu erheblichen betrieblichen Auswirkungen im S-Bahn-, wie im Regionalverkehr Richtung Regensburg. Gegen den 43-jährigen Iraner wird von der Bundespolizei wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.
Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, die Gleisanlagen – auch nicht zur Orientierung – zu betreten.
Ein verhaltensauffälliger 17-Jähriger griff in einem aus Essen kommenden ICE in den frühen Morgenstunden des Mittwochs (15. Januar) zunächst Beamte der Landespolizei, anschließend – bei der Festnahme – Bundespolizisten tätlich an und verletzte mehrere Beamte leicht. Nach Flucht über die Gleise im Hauptbahnhof konnte er bei Fahndungsmaßnahmen gestellt werden.
Im ICE 821 (Essen – München) machte ein Zugbegleiter zwei Beamte der bayerischen Landespolizei auf einen Verhaltensauffälligen aufmerksam. Der 17-jährige Deutsche bedrängte Mitreisende, u.a. mittels islamischer Gebete. Bei der Ansprache verhielt sich der gebürtige Rheinländer äußerst unkooperativ. Statt sich auszuweisen und einen Fahrschein vorzuzeigen, schrie er lautstark herum und sprang im Abteil auf einen Tisch. Beim anschließenden Versuch ihn zu beruhigen und seine Handlung zu unterbinden, griff er die beiden Beamten tätlich an, bespuckte, beleidigte und verletzte sie leicht.
Nach Ankunft des Fernzuges im Hauptbahnhof München verlagerte sich die Situation gegen 00:40 Uhr auf den Bahnsteig zu den Gleisen 20/21. Der 17-Jährige entwich beim Ausstieg und floh, während die Beamten den Weg zum Querbahnsteig abschnitten, über die Gleise. Am Gleis 21 begab er sich in den Gleisbereich und kroch, unter einem auf Gleis 22 abgestellten Zug, in Richtung des Starnberger Flügelbahnhofs.
Bei einer Tatortnahbereichsfahndung erkannten Bundespolizisten den Flüchtigen, der sich zuvor über Gleis 36 aus dem Bahnhofsbereich entfernt hatte. Nach Geräuschen in einem Gebüsch, nahe eines Zaunes außerhalb des Starnberger Flügelbahnhofs, kniete der 17-Jährige im Gestrüpp. In Gebetsposition spielte er auf einem Handy Musik oder gebetsähnliche Aufnahmen ab.
Bei seiner Festnahme widersetzte er sich den Bundespolizisten, griff diese mit Schlägen und Fußtritten tätlich an. Des Weiteren setzte es Bedrohungen und Beleidigungen. Nur unter erheblichen Kraftanstrengungen und mit Verstärkung war es möglich den 17-Jährigen zu überwältigen. Bei der Festnahme wurden zwei Beamte leicht verletzt; diese konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen. Bei einem weiteren verhinderte die Diensthose eine Verletzung, nachdem der 17-Jährige versucht hatte, dem Beamten in den Oberschenkel zu beißen.
Der 17-Jährige wird wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung und Erschleichens von Leistungen heute dem Haftrichter vorgeführt. Aufgrund seines Verhaltens war er in der Nacht einer psychiatrischen Klinik zugeführt worden.