ERSTER AMERIKANISCHER PAPST! Kardinal Robert Francis Provest zum 267. Papst gewählt – unter dem Namen Leo XIV

Kardinal Robert Francis Provest wurde am Donnerstag zum 267. Papst gewählt.

Kardinal Provest aus Chicago ist der ERSTE AMERIKANISCHE PAPST!

Papst Leo XIV. (ehemals Kardinal Robert Francis Prevost) ist ein in Amerika geborener katholischer Prälat, der am 8. Mai 2025 unter dem Namen Leo XIV. zum Papst gewählt wurde. Er ist der erste Pontifex aus den Vereinigten Staaten und der erste aus Nordamerika in der Geschichte der katholischen Kirche.

Papst Leo XIV.  gilt allgemein als Zentrist innerhalb der katholischen Kirche, der progressives soziales Engagement mit doktrinärem Konservatismus verbindet.

Papst Leo XIV. hat stets Inklusivität und Mitgefühl gegenüber marginalisierten Gruppen, einschließlich der Armen und Migranten, betont. Er ist außerdem ein starker Befürworter der Synodalität und setzt sich für eine inklusivere und partizipativere Kirchenstruktur ein.

Papst Leo XIV. ist zwar in sozialen Fragen fortschrittlich, vertritt aber in zentralen Glaubensfragen traditionelle Positionen. Er lehnt die Weihe von Frauen zu Diakoninnen ab und äußert die Befürchtung, dass solche Änderungen die grundlegenden Herausforderungen innerhalb der Kirche nicht lösen könnten.

In Bezug auf das vatikanische Dokument Fiducia Supplicans aus dem Jahr 2023 , das nicht-liturgische Segnungen für Paare in irregulären Situationen (einschließlich gleichgeschlechtlicher Paare) erlaubt, betonte er, dass die nationalen Bischofskonferenzen angesichts kultureller Unterschiede über die lehrmäßige Autorität verfügen müssten, um solche Richtlinien in ihrem lokalen Kontext auszulegen und anzuwenden.

Papst Leo XIV. gilt als Fortführung der Vision von Papst Franziskus, insbesondere in Bereichen wie Umweltschutz, Hilfe für die Armen und Förderung einer synodalen Kirche.

Frühes Leben und Ausbildung

Prevost wurde am 14. September 1955 in Chicago, Illinois, geboren und stammt aus einer Familie französischer, italienischer und spanischer Abstammung. Er trat 1977 in das Noviziat der Augustiner ein und legte 1981 seine feierlichen Gelübde ab. Er erwarb 1977 einen Bachelor of Science in Mathematik an der Villanova University, einen Master of Divinity an der Catholic Theological Union in Chicago sowie ein Lizenziat und einen Doktortitel in Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität St. Thomas von Aquin in Rom.

Missionsarbeit und Führungsrollen

Prevosts Missionsarbeit begann 1985 in Peru, wo er verschiedene Funktionen innehatte, unter anderem als Kanzler der Territorialprälatur Chulucanas, Ausbildungsleiter, Seminarlehrer und Gerichtsvikar in Trujillo. 1999 wurde er zum Provinzprior der Augustinerprovinz Chicago und 2001 zum Generalprior des Augustinerordens gewählt, ein Amt, das er zwei Amtszeiten von jeweils sechs Jahren innehatte.

Bischofsdienst und kuriale Positionen

2014 ernannte Papst Franziskus Prevost zum apostolischen Administrator der Diözese Chiclayo in Peru und weihte ihn noch im selben Jahr zum Bischof. Er amtierte bis 2023 als Bischof von Chiclayo. Im Januar 2023 wurde er zum Präfekten des Dikasteriums für die Bischöfe und zum Präsidenten der Päpstlichen Kommission für Lateinamerika ernannt – Ämter, die sein Ansehen in der kirchlichen Hierarchie deutlich steigerten.

thegatewaypundit

Dortmund: Marokkanische Schwarzfahrer greifen vier Polizisten an und verletzen diese

Gestern Abend (7. Mai) fuhren zwei Minderjährige ohne gültigen Fahrschein mit einem Regionalexpress Richtung Dortmund und verhielten sich äußerst aggressiv gegenüber dem Zugpersonal. Während der strafprozessualen Maßnahmen leisteten das Mädchen und der Junge massiven Widerstand gegen die Bundespolizisten und griffen diese an. Dadurch wurden vier Beamte verletzt.

Gegen 21:05 Uhr wurde das Bundespolizeirevier am Dortmunder Hauptbahnhof über zwei Jugendliche informiert, die ohne gültigen Fahrschein mit dem RE 1 in Richtung Hamm fuhren, sich aggressiv verhielten und sich nun weigerten, den Zug in Dortmund zu verlassen. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 10 trafen die Einsatzkräfte auf das Zugpersonal, welches ihnen die 15-Jährige und den 16-Jährigen übergab. Bereits zu Beginn verhielten sich die marokkanischen Staatsbürger unkooperativ und gaben an, dass sie keine Ausweisdokumente mit sich führen würden. Zur Feststellung der Identitäten forderten die Beamten sie auf, ihnen zur Bundespolizeidienststelle zu folgen. Da sie dieser Anweisung nicht nachkamen, wurden sie an den Armen ergriffen. Dies wollte die 15-Jährige verhindern und griff einen Polizisten an. Infolgedessen wurde sie zu Boden gebracht. Da der 16-Jährige nun versuchte die polizeiliche Maßnahme durch körperliche Gewalt zu verhindern, brachten die Einsatzkräfte auch ihn zu Boden.

Zur Durchsetzung der Maßnahmen wurden weitere Bundespolizisten zur Unterstützung angefordert. Auf dem anschließenden Weg zur Bundespolizeiwache wehrte sich die Marokkanerin weiterhin so massiv, dass sie erneut zu Boden gebracht wurde. Dabei biss sie einem Beamten in den Handrücken, welcher durch das Tragen seiner Einsatzhandschuhe nicht verletzt wurde. Auch der aggressive Junge widersetzte sich weiterhin und versuchte sich aus den Griffen der Polizisten zu lösen. Dabei traf er zwei eingesetzte Kräfte am Kopf. Als auch er erneut zu Boden gebracht wurde, biss er einem Beamten in den Mittelfinger. Ein weiterer Uniformierter verletzte sich durch die Widerstandshandlung am Knie.

In den Wachräumen durchsuchten die Polizeibeamten die Wohnungslosen. Dabei fanden sie bei der 15-Jährigen einen marokkanischen Reisepass auf, wodurch ihre Identität zweifelsfrei festgestellt wurde. Die Identität des 16-Jährigen stellten die Uniformierten mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Ermittlungen ergaben, dass die Jugendlichen sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhalten.

Unterdessen klagte die Beschuldigte über Kopfschmerzen und Übelkeit, sodass die Bundespolizisten einen Rettungswagen anforderten. Die Sanitäter brachten die Minderjährige nach einer ersten Untersuchung in ein zuständiges Krankenhaus. Vor Ort wurde nach einer medizinischen Versorgung von weiteren Maßnahmen abgesehen, sodass sie zurück zur Bundespolizeiwache gebracht wurde.

Nach Rücksprache mit dem Jugendamt wurden die Marokkanerin und der Marokkaner abgeholt und einer Jugendeinrichtung in Herdecke zugeführt.

Insgesamt wurden durch die Tathandlungen vier Bundespolizisten verletzt und begaben sich in medizinische Behandlung. Zwei von ihnen waren nicht weiter dienstfähig.

Die Bundespolizisten leiteten gegen die Minderjährigen Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ein.

BPOL NRW: Vier Bundespolizisten nach Widerstand und tätlichem Angriff verletzt | Presseportal

Essen: Syrer randaliert im Zug und greift Bundespolizisten tätlich an

Gestern Mittag (7. Mai) randalierte ein Mann in einem Zug in Richtung Essener Hauptbahnhof und öffnete noch während der Fahrt die Türe eines Wagons. Anschließend versuchte er zu flüchten, widersetzte sich den eingesetzten Bundespolizisten und griff diese tätlich an. Ein Beamter wurde dabei leicht verletzt, verblieb aber weiterhin dienstfähig.

Gegen 12:45 Uhr wurde die Bundespolizei im Hauptbahnhof Essen über einen aggressiven Mann in einem FlixTrain in Richtung Essen informiert. Dieser soll zuvor randaliert haben, während der Zugfahrt die Tür eines Wagons aufgerissen und gegen die Fenster sowie gegen die Türen geschlagen haben. Beschädigungen im und am Zug seien dadurch nicht entstanden. Auf dem Bahnsteig zu Gleis 1 trafen die Uniformierten zunächst nur auf den Zugbegleiter, der ihnen gegenüber angab, dass der Verdächtige in den ICE geflüchtet sei, welcher sich zu diesem Zeitpunkt am gegenüberliegenden Bahnsteig befand. Zudem teilte er den Beamten mit, dass der Aggressor ein Messer bei sich führe. Die Einsatzkräfte stellten den Beschuldigten in dem Schnellzug. Dieser verhielt sich von Beginn an äußerst aggressiv und schrie lautstark herum. Da der syrische Staatsbürger sich weigerte, freiwillig den Zug zu verlassen, mussten ihn die Polizisten an den Armen ergreifen und aus dem ICE führen. Die Frage nach dem Messer ignorierte der 29-Jährige, sodass ihn die Einsatzkräfte an einer Wand fixierten und abtasteten. Ein Messer konnten die Uniformierten nicht auffinden. Während der Durchsuchungsmaßnahme versuchte er einen Beamten anzugreifen, sodass ihn die Uniformierten zu Boden brachten und fixierten. Dabei leistete der Mann aus Werdohl erheblichen Widerstand, um seine Fesselung zu verhindern. Das Anlegen der Handfesseln war dadurch nur mit einem erhöhten Kraftaufwand möglich. Auch auf dem Weg zur Dienststelle stemmte der Syrer sich immer wieder gegen die Laufrichtung und ließ sich mehrfach fallen, sodass die Einsatzkräfte ihn schließlich zur Wache tragen mussten.

Vor Ort stellten die Polizeibeamten die Identität des Aggressors mittels eines Fingerabdruckscans zweifelsfrei fest. Ermittlungen zeigten, dass er bereits in der Vergangenheit polizeilich in Erscheinung getreten war.

Nachdem der syrische Staatsangehörige sich beruhigt hatte und die strafprozessualen Maßnahmen beendet waren, durfte er die Wachräume verlassen.

Durch die Tathandlung wurde ein Polizeibeamter leicht am Arm verletzt, verblieb aber weiterhin dienstfähig.

Die Bundespolizisten leiteten gegen den 29-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung sowie wegen des Öffnens einer Außentür, solange sich das Fahrzeug noch bewegt, ein.

BPOL NRW: 29-Jähriger randaliert im Zug und greift Bundespolizisten tätlich an | Presseportal

Krefeld: Afghane ersticht seine Chefin in der Boutique „New Yorker“

Laut BILD-Informationen soll ein afghanischer Mitarbeiter der Modekette „New Yorker“ seine Chefin (41) erstochen haben…

New Yorker: Verkäufer ersticht Chefin | Regional | BILD.de

Am Mittwoch (7. Mai 2025) ist eine Frau in einem Ladenlokal auf der Hochstraße von einem 25-Jährigen Mann mit einem Messer schwer verletzt worden, sodass sie noch am Tatort ihren Verletzungen erlag.

Gegen 19:20 Uhr befanden sich der Tatverdächtige und das spätere Tatopfer, die Arbeitskollegen waren, im Aufenthaltsraum des Ladenlokals, wo es letztlich zu einem tödlichen Messerangriff auf das Tatopfer kam. Polizeibeamte konnten den Tatverdächtigen kurz nach Tat in der Nähe des Tatorts vorläufig festnehmen. Die Hintergründe der Tat sind derzeit unbekannt und Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Die Polizei hat eine Mordkommission eingerichtet. Der Tatverdächtige wird heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft Krefeld dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Krefeld zur Anordnung der Untersuchungshaft wegen des Tatvorwurfs des Totschlags vorgeführt werden.

POL-KR: Frau nach Messerangriff tödlich verletzt | Verdächtiger festgenommen | … | Presseportal

Verfassungsschutz rudert zurück: AfD nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat bei der Bewertung der Alternative für Deutschland (AfD) eine Kehrtwende vollzogen. Wie heute bekannt wurde, stuft das BfV die Partei vorerst nicht mehr als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein.

Das BfV erklärte, dass es die bisherige Einstufung der AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ vorläufig zurücknehme. „Die Antragstellerin wird die AfD bis zum Ergehen der Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren dementsprechend nicht öffentlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnen“. Das Amt wird die Partei allerdings weiterhin als Verdachtsfall beobachten und behandeln.

Ein weiteres Detail der Entscheidung betrifft die öffentliche Kommunikation des BfV. Eine am 2. Mai 2025 veröffentlichte Pressemitteilung, in der die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bezeichnet wurde, wird nun zurückgezogen. „Das BfV wird außerdem bis zur Entscheidung der beschließenden Kammer in diesem Eilverfahren die am 02.05.2025 veröffentlichte Pressemitteilung zur AfD von der Website des BfV entfernen.“

Verfassungsschutz rudert zurück: AfD nicht mehr „gesichert rechtsextremistisch“

Dobrindts Zurückweisungen und Merz’ Stellenstreichung: Kurswechsel mit Bremse

Mit zwei symbolstarken Entscheidungen hat die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz erste Pflöcke eingeschlagen. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) ordnete die sofortige Zurückweisung illegaler Grenzübertritte an – selbst bei geäußertem Asylwunsch. Die Bundespolizei soll aufgestockt werden, alte Merkel-Vorgaben aus 2015 sind damit offiziell Geschichte.

Was wie eine Wende klingt, ist bei genauerem Hinsehen ein überfälliger Schritt – immerhin war die rechtliche Grundlage für solche Zurückweisungen schon immer gegeben. Deutschland ist ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben. Eine Rückweisung bei fehlenden Papieren wäre nach geltendem Recht seit jeher möglich. Dass es dafür fast zehn Jahre und einen Regierungswechsel brauchte, offenbart die Trägheit des Apparats – und die politische Feigheit der Vorgänger.

Zugleich kündigte die Regierung einen Kahlschlag bei den zahllosen Sonderbeauftragten an. Insgesamt 25 Posten sollen entfallen – von der „Botschafterin für feministische Außenpolitik“ bis zum „Beauftragten für Artenhilfsprogramme“. Stattdessen sollen Ministerien wieder selbst Verantwortung übernehmen.

Ein Kurswechsel – ja. Doch nicht ohne Wermutstropfen. Denn während Koordinatoren für den Schienenverkehr oder strategische Projekte gestrichen werden, bleiben linksideologische Prestigeprojekte wie die Antidiskriminierungsbeauftragte oder der Queer-Beauftragte weiterhin unangetastet. Die Kritik der AfD kommt daher nicht überraschend. Fraktionsvize Münzenmaier spricht von einem „Witz“ und fordert, auch an die „wahren Wasserköpfe“ heranzugehen – die nämlich, die mit staatlicher Propaganda linke Narrative zementieren.

Auch das Timing zeigt politischen Opportunismus: Die Maßnahmen kommen just in der Woche der Kanzlerwahl und sollen als Beleg für Tatkraft dienen. Dabei bleibt die Frage offen, ob es sich um eine ernsthafte Rückbesinnung auf Recht und Ordnung handelt oder nur um Beruhigungspillen für ein konservatives Publikum.

Frankreichs Präsident Macron, der sich beim Treffen mit Merz unterstützend äußerte, weiß jedenfalls, wie wichtig Grenzkontrollen für innenpolitische Stabilität geworden sind. Und doch bleibt es fraglich, ob aus symbolischen Korrekturen auch strukturelle Konsequenzen erwachsen.

Dobrindts Zurückweisungen und Merz’ Stellenstreichung: Kurswechsel mit Bremse – Zur Zeit

Magdeburg: Sri-lankischer Staatsangehöriger begeht 10 Straftaten an einem Tag und verletzt bei seiner Festnahme eine Polizistin

Am Dienstag, den 6. Mai 2025 nahm ein 52-Jähriger um 02:03 Uhr an einem Imbisstand im Hauptbahnhof Magdeburg das Smartphone einer 40-jährigen Frau widerrechtlich an sich. Die Mitarbeiterin des Stores bemerkte dies, sicherte das Gerät und gab es der russischen Besitzerin zurück. Die Bestohlene meldete sich bei der Bundespolizei und zeigte den sri-lankischen Staatsangehörigen an. Mit Hilfe der couragierten Mitarbeiterin konnte der mutmaßliche Dieb eindeutig bekannt gemacht werden und erhielt nach seiner Identitätsfeststellung durch eine eingesetzte Streife eine Strafanzeige wegen Diebstahls. Um 08:01 Uhr schlug der mutmaßliche Handydieb erneut zu. In einem Regionalexpress von Berlin nach Magdeburg versuchte er ein weiteres Smartphone zu entwenden. Die 46-jährige Reisende bemerkte den Diebstahl ebenfalls und wandte sich an den Zugbegleiter, welcher die Bundespolizei informierte. Eine weitere Streife kontrollierte den Tatverdächtigen, durchsuchte ihn und konnte das gestohlene Handy in der Unterhose des Langfingers auffinden. Da der Mann sich weigerte, Angaben zu seiner Person zu machen, wurde er in die Diensträume der Bundespolizei mitgenommen. Dort erfolgte eine zweifelsfreie Feststellung seiner Identität mittels Fingerabdruck-Scan. Hierbei wurde auch bekannt, dass er an diesem Tag nicht das erste Mal mit der Bundespolizei zu tun hatte. Zur Unterbindung weiterer strafbarer Handlungen wurde er kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Er erhielt eine weitere Strafanzeige wegen Diebstahls und einem Platzverweis für den Hauptbahnhof Magdeburg. Daran hielt er sich allerdings nicht: Um 11:02 Uhr betätigte der 52-Jährige grundlos die Notrufanlage im besagten Hauptbahnhof. Im Personentunnel konnte er von Einsatzkräften gestellt und in die Räumlichkeiten der Bundespolizei mitgenommen werden. Dort angekommen, beleidigte er die eingesetzte Streife fortwährend mit ehrverletzenden Worten. Die Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn stellten ihm aufgrund seines Gebarens ein zweijähriges Hausverbot für den Hauptbahnhof aus. Außerdem wurden gegen ihn Strafverfahren wegen Hausfriedensbruchs, Missbrauch von Notrufen, Sachbeschädigung und Beleidigung eröffnet. Beim Verlassen der Räumlichkeiten der Bundespolizei trat der Tatverdächtige dann unvermittelt mit seinem, mit Stahlkappen beschuhtem Fuß, gegen die Wade einer Beamtin, wodurch diese starke Schmerzen verspürte. Demnach wurde er zu Boden gebracht und musste im weiteren Verlauf gefesselt werden. Es wurden weitere Strafanzeigen wegen des tätlichen Angriffs auf und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung erstellt.

BPOLI MD: Ein Mann – ein Tag – zehn Strafanzeigen | Presseportal