Doppelmoral der EU bei Aussetzung des Asylrechts zur Bekämpfung der illegalen Migration

Auch Polen ist von der illegalen Einwanderung betroffen. Allerdings kommen die ungebetenen Gäste, anders als in Österreich, nicht über die Balkanroute ins Land, sondern über Weißrussland. Deshalb beschloss das polnische Parlament nun ein Gesetz, welches das Asylrecht für illegale Einwanderer, die über den östlichen Nachbarstaat ins Land kommen, aussetzt.

Das neue Gesetz ermöglicht die Aussetzung von Asylanträgen für bis zu 60 Tage und kann mit Zustimmung des Parlaments verlängert werden. „Jeder Tag Verzögerung bringt unsere Grenzschützer, Soldaten und Polizisten in weitere Gefahr und verlängert die akute Krise an der Grenze. Dank dieser harten Politik können wir die Welle effektiv stoppen“, erklärte Polens Ministerpräsident Donald Tusk, ein ehemaliger Präsident des Europäischen Rates.

Tusks berufliche Laufbahn – er war auch Vorsitzender der Europäischen Volkspartei – könnten ein Grund dafür sein, dass die EU dem Plan Warschaus, das Asylrecht teilweise auszusetzen, ihre Zustimmung erteilt hat. Diesen Verdacht äußerte die freiheitliche EU- und Außenpolitiksprecherin Susanne Fürst: „Was für Polen gilt, muss auch endlich für Österreich gelten. Auf ewige Lippenbekenntnisse müssen Taten folgen – und das kann nur einen sofortigen Asylstopp und effektive Grenzsicherung bedeuten. Man hat nun allen Grund dazu, sich dafür auf EU-Ebene durchzusetzen“, forderte Fürst die Bundesregierung und insbesondere Kanzler Stocker zum Handeln auf.

Außerdem meinte die freiheitliche Politikerin, für Brüssel komme aus darauf an, aus welcher Richtung die illegalen Migranten kommen. Denn anders sei „nicht zu erklären, warum Polen nun unter Zustimmung der Kommission das Asylrecht aussetzen und Push-Backs durchführen kann, in anderen Staaten der Union genau das aber angeblich rechtlich nicht möglich sein soll. Ich erinnere nur an die hunderttausenden illegalen Migranten, die seit Jahren über das Mittelmeer und die Türkei nach Europa strömen“.

Doppelmoral der EU bei Aussetzung des Asylrechts zur Bekämpfung der illegalen Migration – Zur Zeit

Deutschland: Antidemokratische, globalistische und extremistische Grüne Partei drängt auf AfD-Verbot, „konservative“ CDU könnte mit von der Partie sein

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Deutschlands zunehmend unpopuläre und politisch irrelevante Partei – die laut neuesten Umfragen nur noch 12 % der bundesweiten Stimmen erhält – plädiert für ein Verbot der Alternative für Deutschland (AfD), der zweitstärksten Partei Deutschlands. Berichten zufolge üben sie auch Druck auf andere globalisierte Parteien aus, dieses Vorhaben zu unterstützen.

Der Vorstoß der Grünen, die AfD zu verbieten – weithin als antidemokratischer, globalistisch motivierter Schritt angesehen – folgt auf einen gescheiterten Versuch des CDU-Abgeordneten Marco Wanderwitz. Dieser CDU-Politiker, der bei der Kommunalwahl 2021 einem AfD-Kandidaten unterlag, brachte im Oktober 2023 einen Antrag auf ein Verbot der Partei ein. Die Unterstützung für das Vorhaben verpuffte jedoch.

Jetzt, da die AfD in der Bevölkerung einen neuen Rekordwert erreicht, versuchen autoritäre Globalisten – denen eine überzeugende Botschaft fehlt, die bei großen Teilen der deutschen Wählerschaft Anklang finden könnte – erneut, die Opposition zu unterdrücken.

Der Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Till Steffen, erklärte bereits vor Tagen, ein fraktionsübergreifender Verbotsantrag solle „schnellstmöglich gestellt werden“, so die 
Frankfurter Rundschau .

Der Zeitung zufolge deuten Quellen innerhalb der CDU/CSU – der nominell „konservativen“ Partei Deutschlands – darauf hin , dass die Union ein Verbot der AfD unterstützen könnte, wenn die Partei vom Verfassungsschutz (BfV), dem hoch politisierten Inlandsgeheimdienst des Landes, offiziell als „überzeugt rechtsextrem“ eingestuft würde.

Um die offene Politisierung der Behörde zu verdeutlichen, verwendete der Chef des für die innere Sicherheit des Bundeslandes zuständigen Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Thüringen im Juni 2023 eine entmenschlichende Rhetorik , um AfD-Wähler zu beschreiben, und brandmarkte alle 16 Millionen von ihnen praktisch als „faschistischen Abschaum“.

Thüringens Geheimdienstchef Stephan Kramer äußerte sich verblüffend ähnlich wie Hillary Clintons berüchtigten „Deplorables“-Kommentar aus dem Jahr 2016, in dem sie die Hälfte aller Amerikaner als „Deplorables“ bezeichnete. Kramer bezeichnete die AfD-Anhänger, die mittlerweile weit über ein Fünftel der deutschen Bevölkerung ausmachen, als „braunen Abschaum“.

Der ursprünglich für 2024 geplante Bericht der Agentur über die AfD verzögert sich nach dem Ausscheiden ihres Chefs Thomas Haldenwang. Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser hat noch keinen Nachfolger ernannt.

Innenminister Faeser hatte zuvor für eine Antifa- Publikation geschrieben , das Presseorgan des Bundes der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA), einer vom bayerischen Verfassungsschutz als linksextremistisch eingestuften Organisation.

Medienberichten zufolge soll die Ernennung erst nach der Vereidigung des neuen Bundeskanzlers erfolgen. Eine Entscheidung des BfV wird daher frühestens im Mai 2025 erwartet.

Zuvor hatte CDU-Chef Friedrich Merz, der künftiger Bundeskanzler, davor gewarnt, Anfang 2024 ein Verbotsverfahren einzuleiten. Bei einer Fraktionssitzung Anfang 2025 soll er jedoch angedeutet haben, dass die Union einen solchen Antrag erst nach der Bundestagswahl 2025 unterstützen könne.

Auch die SPD-Bundestagsfraktion wartet auf die abschließende Stellungnahme des Verfassungsschutzes.

Deutschland: Antidemokratische, globalistische und extremistische Grüne Partei drängt auf AfD-Verbot, „konservative“ CDU könnte mit von der Partie sein | The Gateway Pundit | von Robert Semonsen

Asyl-Bezahlkarte versinkt im Bürokratie-Irrsinn

Aminata Toure ist als Schleswig-Holsteins Integrationsministerin in der Verantwortung für das Staatsversagen.
Foto: Michael Brandtner / wikimedia (CC-BY-SA-4.0)

Die Bezahlkarte statt Bargeld für Asylbewerber entwickelt sich zum Beispiel für das bürokratische Versagen in Deutschland. Besonders in Schleswig-Holstein nimmt das Vorhaben immer groteskere Züge an – ein Jahr nach dem Einführen haben gerade einmal zehn Prozent der Migranten die Karte ausgehändigt bekommen.

Kaum jemand hat die Karte

Am 1. März 2024 hatte die Bundesregierung beschlossen, die Bezahlkarte bundesweit einzuführen. Sie sollte verhindern, dass Asylbewerber Bargeld direkt an Schleuser überweisen oder ins Ausland schicken. Der Norden war ehrgeizig: Rund 20.000 Migranten sollten in Schleswig-Holstein bis Ende 2024 mit der Karte ausgestattet werden. Doch der Plan ist kläglich gescheitert. Wie jetzt bekannt wurde, haben gerade einmal 2.000 Asylbewerber tatsächlich eine Karte erhalten – weniger als zehn Prozent.

Händische Dateneingabe statt Digitalisierung

Wie die Bild berichtet, ist der Grund für das Scheitern ebenso banal wie erschreckend: Die Technik funktioniert nicht. IT-Schnittstellen, die die Karten-Software mit den Behörden verbinden sollen, sind nicht funktionsfähig. Folge: Aufenthaltsstatus, Wohnortwechsel und Restguthaben können nicht automatisch aktualisiert werden – Behördenmitarbeiter müssen alles manuell eintragen. Das sind zehntausende Datensätze, jeden Monat aufs Neue. Ein digitaler Albtraum mitten im angeblich modernen Industrieland. Das von der afrikanisch-stämmigen Aminata Toure geführte Integrationsministerium in Schleswig-Holstein musste nun kleinlaut einräumen, dass die Probleme „massiv“ sind. Der ursprünglich geplante Termin für die vollständige Einführung – 30. April 2025 – wurde inzwischen auf Dezember 2025 verschoben. Damit dauert es fast zwei Jahre, bis ein längst beschlossener Verwaltungsprozess umgesetzt wird kann.

Bürokratie als Totengräber jeder Reform

Das Karten-Debakel steht exemplarisch für ein Land, das sich in Gesetzen, Zuständigkeiten und Verwaltungsakten selbst lähmt. Ob Digitalisierung, Migrationspolitik oder innere Sicherheit: Der deutsche Staat schafft es kaum noch, beschlossene Maßnahmen rechtzeitig und funktional umzusetzen. Während Asylverfahren jahrelang dauern, selbst abgelehnte Bewerber nicht abgeschoben werden und Hunderttausende in einem rechtlichen Schwebezustand leben, wird in Kiel über technische Details der Bezahlkarte diskutiert. Ein Staat, der seine eigenen Beschlüsse nicht umsetzen kann, verliert nicht nur an Glaubwürdigkeit, sondern auch die Kontrolle.

Asyl-Bezahlkarte versinkt im Bürokratie-Irrsinn – Unzensuriert

Britischer Arbeiter wegen Kritik an Hamas entlassen – Debatte über Meinungsfreiheit entfacht

Ein britischer Mitarbeiter eines Wasserunternehmens wurde fristlos entlassen, nachdem er Hamas als „widerliche Terroristen“ bezeichnet hatte. Der Fall sorgt für Diskussionen über Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz.

Damon Joshua, Angestellter bei Severn Trent Water (STW), wurde suspendiert und später ohne Kündigungsfrist entlassen, nachdem er auf einer internen Plattform einen Beitrag verfasst hatte, in dem er Hamas verurteilte.

Joshua hatte ein Bild der israelischen Flagge gepostet und geschrieben: „Vor einem Jahr wurden unsere geschätzten Partner und Freunde in Israel brutal von einer Gruppe gewalttätiger und widerlicher Terroristen angegriffen. Ich kann sagen, dass die überwältigende Mehrheit der STW-Mitarbeiter in Solidarität mit unseren jüdischen, israelischen und zionistischen Kollegen gegen das Böse des islamistischen Terrors steht.“

Nachdem einige Mitarbeiter den Beitrag als „abwertend“ und „einseitig“ kritisierten, wurde er entfernt. Wenige Stunden später wurde Joshua suspendiert und schließlich wegen „groben Fehlverhaltens“ entlassen. Sein Einspruch gegen die Kündigung blieb erfolglos.

Ein Unternehmenssprecher von Severn Trent Water erklärte, dass der Fall „komplex“ sei und „nicht die ganze Geschichte“ erzählt werde.

Der Vorfall hat eine breite Debatte über die Grenzen der Meinungsfreiheit in Unternehmen und den Umgang mit politischen Äußerungen am Arbeitsplatz ausgelöst.

Britischer Arbeiter wegen Kritik an Hamas entlassen – Debatte über Meinungsfreiheit entfacht

Massenschlägerei mit Messereinsatz endet mit einem lebensgefährlich Verletzten in Essen: Syrer und Afghane festgenommen

Gestern Nachmittag (22. März) kam es auf der Meyer-Schwickerath-Straße zu einer Auseinandersetzung, bei der ein 24-jähriger Ratinger eine lebensgefährliche Stichverletzung erlitt. Eine Mordkommission wurde eingerichtet. Die Polizei sucht Zeugen.

Nach aktuellen Erkenntnissen kam es gegen 17:20 Uhr auf der Meyer-Schwickerath-Straße zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen. Dabei wurde der 24-Jährige durch eine Stichwaffe lebensgefährlich verletzt. Daraufhin flüchteten die Beteiligten vom Tatort.

Der 24-Jährige wurde vor Ort durch die Kräfte des Rettungsdienstes sowie einen Notarzt behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Er befindet sich mittlerweile nicht mehr in Lebensgefahr.

Durch eine sofortige Fahndung konnten ein 27-jähriger Essener (syrisch) sowie ein 17-Jähriger ohne festen Wohnsitz (afghanisch) in der Nähe des Tatorts angetroffen und als Tatverdächtige identifiziert werden. Die Hintergründe der Tat sowie die genaue Tatbeteiligung der beiden Festgenommenen werden nun ermittelt. Die Kriminalpolizei sicherte Spuren am Tatort. Eine Mordkommission unter Leitung der Staatsanwaltschaft Essen wurde eingerichtet.

Zeugen, die die Auseinandersetzung beobachtet haben oder verdächtige Feststellungen zur Tatzeit gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0201/829-0 oder per E-Mail an hinweise.essen@polizei.nrw.de bei der Polizei Essen zu melden. 

POL-E: Essen: 24-Jähriger durch Stichwaffe lebensgefährlich verletzt – Zwei … | Presseportal

Deutscher Pharmariese Bayer muss US-Krebspatienten fast 2 Mrd. Euro Entschädigung zahlen

Wikimedia Commons, Flo Beck, CC-Zero

Bayer, Deutschlands größtes Pharma- und Biotechnologieunternehmen, wurde zur Zahlung eines Rekord-Schadenersatzes in Höhe von fast 2,1 Milliarden Dollar (1,94 Milliarden Euro) an einen US-Krebspatienten verurteilt.

Am 24. März verurteilte ein Geschworenengericht im US-Bundesstaat Georgia das Unternehmen zur Zahlung von 65 Millionen Dollar (60 Millionen Euro) und 2 Milliarden Dollar (1,85 Milliarden Euro) Schadenersatz an John Barnes.

Er hatte die Bayer-Tochter Monsanto im Jahr 2021 verklagt und behauptet, das Unkrautvernichtungsmittel Roundup des Unternehmens habe sein Non-Hodgkin-Lymphom verursacht.

Bei Strafschadensersatz handelt es sich um gerichtlich angeordnete Zahlungen, die den dem Kläger tatsächlich entstandenen Schaden übersteigen und den Beklagten und andere von rechtswidrigem Verhalten abhalten sollen.

Die Bayer-Strafe war einer der bisher größten gerichtlichen Vergleiche in einem Roundup-Fall. Die höchste Entschädigung in Höhe von 2,25 Milliarden Dollar (2,8 Milliarden Euro) wurde Anfang 2025 von einem Gericht in Philadelphia zugesprochen.

Roundup ist ein beliebtes Unkrautvernichtungsmittel, das von dem US-amerikanischen Agrochemieunternehmen Monsanto verkauft wird. Es enthält die umstrittene Chemikalie Glyphosat, die im Verdacht steht, Krebs zu verursachen.

Bayer hat Monsanto im Jahr 2018 für 56 Milliarden Euro übernommen. Seitdem wurde der deutsche Konzern mit einer Reihe von Urteilen, vor allem in den USA, konfrontiert, in denen er zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von mehreren Milliarden Euro verurteilt wurde.

Im Jahr 2018 wurde Monsanto vorgeworfen, Kunden unzureichend vor den Gefahren von Roundup gewarnt zu haben. Ein Geschworenengericht in Kalifornien befand, dass das Unternehmen wusste, dass seine Unkrautvernichtungsmittel Roundup und RangerPro gefährlich sind, und es versäumt hat, die Verbraucher zu warnen, wie die BBC berichtet.

Das Unternehmen wurde zur Zahlung von 289 Millionen Dollar (226 Millionen Pfund) Schadenersatz an einen Mann verurteilt, der behauptete, glyphosathaltige Herbizide hätten seinen Krebs verursacht.

Insgesamt ist Bayer bereits mit fast 180.000 Klagen konfrontiert, die dem Fall Barnes ähnlich sind, und hat 16 Milliarden Euro für mögliche Vergleiche zurückgestellt.

Das deutsche Unternehmen hat angekündigt, dass es gegen das Urteil aus Georgia Berufung einlegen wird.

„Wir sind mit dem Urteil der Jury nicht einverstanden“, schrieb das Unternehmen in einer Erklärung.

Die Entscheidung entspreche nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen und der Bewertung von Glyphosat durch Aufsichtsbehörden in aller Welt.

Die Europäische Union ist zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat nicht krebserregend ist, und hat seine Verwendung in den Mitgliedsstaaten mindestens bis 2033 erlaubt.

Bayer wies auch darauf hin, dass es dem Unternehmen in der Vergangenheit gelungen sei, die von den Geschworenen in ähnlichen Fällen zugesprochenen Schadensersatzzahlungen um durchschnittlich 90 Prozent zu reduzieren.

Die Bayer-Aktie wurde am 24. März für 22 Euro gehandelt und lag damit nur geringfügig über dem 21-Jahres-Tief von 19 Euro, das sie im Herbst 2024 erreicht hatte.

In den sechs Jahren seit der Übernahme von Monsanto hat die Bayer-Aktie fast 80 Prozent ihres Wertes verloren.

German pharma giant Bayer must pay US cancer patient almost €2bn – Brussels Signal

Frankfurter Kirche bietet Freizeitangebot für „Transkinder“ ab acht Jahren

Die evangelische Kirche Frankfurt sorgt mit einer Freizeitveranstaltung für trans*, nicht-binäre und gender-questioning Kinder und Jugendliche für Diskussionen. Das Angebot richtet sich an 8- bis 14-Jährige und findet im September im Pfarrhof Hopfmannsfeld statt. Kritiker sprechen von bedenklicher Frühsexualisierung von Kindern.

Organisiert wird die Veranstaltung von „hin und weg – Evangelische Jugendreisen“ in Kooperation mit „pro familia Groß-Gerau/Rüsselsheim“. Ziel sei es, jungen Menschen in geschützter Atmosphäre die Möglichkeit zu geben, sich mit ihrer Geschlechtsidentität auseinanderzusetzen und Gleichgesinnte zu treffen. Geplant sind gemeinsame Aktivitäten wie Basteln, Spiele, ein bunter Abend und ein Ausflug zur Sommerrodelbahn.

Kritik kommt unter anderem vom Verein Kinderseelenschützer. Auf Instagram fordern die Verantwortlichen psychologische Beratung für betroffene Kinder anstelle solcher Angebote und kritisieren eine vermeintliche Beeinflussung durch die LGBTQ-Bewegung. Ihr Appell: „Liebt wen ihr wollt, seid wer ihr wollt, aber lasst die Kinder in Ruhe.“

Kirche bietet Freizeitangebot für „Transkinder“ ab acht Jahren – UnserTirol24

Chemnitz: Afrikaner und Syrer prügeln sich am Hauptbahnhof

In den späten Abendstunden des 22.03.2025 kam es zwischen mehreren Personen zu einer Auseinandersetzung im Südtunnel des Chemnitzer Hauptbahnhofes. Mehrere Personen erlitten leichte Verletzungen. Alle Tatverdächtigen konnten gestellt werden.

Am 22.03.2025 gegen 22:55 Uhr nahmen Beamte der Bundespolizei im Personentunnel Bahnhofstraße – Dresdner Straße eine Personengruppe wahr, die sich gegenseitig traten und mit Fäusten auf sich einschlugen.

Der polizeilichen Aufforderung die gegenseitige Verletzung zu beenden und stehen zu bleiben, kamen 5 Personen aus dieser Gruppe nach. Die anderen flüchteten in Richtung Ausgang Dresdner Straße und im weiteren Verlauf in Richtung Fürstenstraße. Bei den 5 Personen handelte sich um männliche somalische und syrische Staatsangehörige. Mehrere dieser Tatverdächtigen wiesen unklare leichte Verletzungen auf. Am Tatort wurde ein Cuttermesser aufgefunden und sichergestellt werden. Dieses soll zumindest zur Verletzung einer Person eingesetzt worden sein. Eine Person musste am Klinikum Chemnitz erstversorgt, jedoch nicht stationär aufgenommen werden.

Durch die polizeilichen Maßnahmen, die Identitätsfeststellungen, Befragungen und Beweissicherungen konnten im Anschluss alle insgesamt 8 beteiligten Personen (4xsyrisch, 3xsomalisch, 1xdeutsch – im Alter zwischen 21 und 31 Jahren) namhaft gemacht werden.

Der “Schlägerei” vorausgegangen war nach derzeitigem Sachstand eine verbale Auseinandersetzung zweier Gruppen, welche dann am gestrigen Abend am Hauptbahnhof Chemnitz eskalierte.

Aufgrund des Einsatzes des oben erwähnten Cuttermessers wurde durch die Bundespolizeiinspektion Chemnitz ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Der genaue Tatablauf und die Hintergründe zur Tat sind Bestandteil dieser Ermittlungen.

Alle Personen konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen die Dienststelle verlassen.

Die Beamten der Bundespolizei wurden in diesem Einsatz von Beamten der Landespolizei (Polizeidirektion Chemnitz) unterstützt.

Augenscheinlich haben sich zum Zeitpunkt der Auseinandersetzung unbeteiligte Personen im Südtunnel bzw. an der Bushaltestelle Dresdner Straße aufgehalten, welche die Auseinandersetzung beobachtet haben und Aussagen zum Sachverhalt machen können. Die Bundespolizeiinspektion Chemnitz bittet die Zeugen sich bei der Dienststelle unter 0371/4615-0 zu melden.

BPOLI C: Auseinandersetzung mehrerer Personen am Chem- nitzer Hauptbahnhof | Presseportal

Köln: Iraker und Türken bespucken und attackieren Polizisten am Hauptbahnhof

Am vergangenen Samstag (22. März) kam es kurz nacheinander zu gleich zwei Widerständen gegen Vollstreckungsbeamte. Einen 36-jährigen Iraker und einen 38-jährigen Türken erwarten nun Strafanzeigen.

Um kurz vor 09:00 Uhr am Morgen wurden Beamte der Bundespolizei durch die Deutsche Bahn um Unterstützung gebeten, da eine männliche Person einen ICE nicht freiwillig verlassen wollte Vor Ort trafen die Einsatzkräfte sogleich auf den 36-jährigen Iraker, welcher sich im Türbereich an der Einstiegshilfe festhielt und unmittelbar begann, sie anzuschreien. Auch im weiteren Verlauf beruhigte er sich nicht und beleidigte die Uniformierten. Auf die Androhung von unmittelbarem Zwang spuckte der Iraker in Richtung der Beamten. Schließlich führten die Einsatzkräfte den Aggressor aus dem Zug und belehrten ihn der Straftaten. Auch im weiteren Verlauf der polizeilichen Maßnahmen beruhigte sich der Mann nicht und leistete aktiv Widerstand. Die Polizisten führten den Mann der Dienststelle zu und stellten seine Identität fest. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von fast einem Promille. Der Wohnungslose zog sich während des Widerstandes kleinere Verletzungen zu, eine ärztliche Behandlung verweigerte er jedoch. Nachdem sich der 36-Jährige schließlich beruhigt und die strafprozessualen Maßnahmen abgeschlossen waren, entließen die Beamten ihn mit einem Platzverweis für den Kölner Hauptbahnhof. Ihn erwarten Strafanzeigen wegen des Widerstandes, der Beleidigung sowie der Körperverletzung.

Gegen um halb eins kam es zu einer ähnlichen Situation: Nach einer Körperverletzung in einer Bäckerei im Kölner Hauptbahnhof trafen Bundespolizisten auf einen 38-jährigen Türken. Der Aufforderung, sich auszuweisen, kam dieser nicht nach und wurde zunehmend aggressiver. Schließlich schlug er einem Beamten willkürlich mit der rechten Faust in den Magen. Die Einsatzkräfte reagierten unverzüglich, brachten den Aggressor mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden und fesselten ihn. Als die Beamten ihn der Dienststelle zuführen wollten, ließ sich der 38-Jährige immer wieder fallen und trat nach ihnen. Ein Tritt traf einen 22-jährigen Polizisten am Hals, ein Weiterer am Unterarm. Ein ebenfalls 22-jähriger Beamter wurde durch einen Biss des am linken Daumen verletzt.

Auf der Dienststelle konnte schließlich die Identität des türkischen Staatsangehörigen festgestellt werden. Alkohol- sowie Drogentests verliefen positiv.

Ihn erwarten Strafanzeigen wegen des Widerstandes, des tätlichen Angriffs sowie der Körperverletzung.

Die Beamten blieben glücklicherweise dienstfähig.

BPOL NRW: Widerstand am frühen Morgen – Bundespolizei stellt Aggressive am Kölner … | Presseportal