Essen: Illegaler nordafrikanischer Ladendieb tritt, schlägt, bedroht und beleidigt Polizisten und Mediziner

Am 9. September stellten Bundespolizisten im Essener Hauptbahnhof einen Mann, der sich eines vermeintlichen Ladendiebstahls schuldig gemacht haben soll. Nachdem er die Beamten beleidigte und bedrohte, griff er diese an. Die Staatsanwaltschaft ordnete die vorläufige Festnahme zur Prüfung der Untersuchungshaft an. Gegen 19:15 Uhr informierten Mitarbeiter eines Drogeriemarktes die Bundespolizei Essen über einen Ladendiebstahl. Bei Eintreffen der Streife in den Büroräumen verhielt sich der Tatverdächtige bereits verbal aggressiv und beleidigte den Ladendetektiv. Die eingesetzten Beamten unterbanden dieses Verhalten, woraufhin sie ebenfalls beleidigt wurden. Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Beschuldigte nicht zu den Tatvorwürfen. Da eine Identitätsfeststellung vor Ort aufgrund fehlender Dokumente nicht möglich war, brachten die Beamten den 23-Jährigen zur Dienststelle. Neben der Identität stellten die Einsatzkräfte ebenfalls einen unerlaubten Aufenthalt des Tunesiers fest. Aufgrund dessen wurde der Wohnungslose vorläufig festgenommen. In den Gewahrsamsräumen schlug und trat der Beschuldigte um sich und griff dabei einen der Beamten mit einem Faustschlag gegen die Schläfe an. Eine weitere Beamtin wurde ebenfalls von dem tunesischen Staatsangehörigen mit Schlägen und Tritten attackiert. Hinzugeeilte Bundespolizisten brachten den Mann zu Boden und fesselten ihn. Ein Polizeiarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Auch den Mediziner beleidigte und bedrohte der Aggressor. Nach Rücksprache ordnete die Staatsanwaltschaft Essen die vorläufige Festnahme an. Eine weitere Streife der Bundespolizei verfrachtete den Beschuldigten in das Polizeigewahrsam. Von dort aus wird er vor den zuständigen Richter geführt.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Die verletzten Beamten verblieben dienstfähig. Die Schadenshöhe des Diebstahls beläuft sich auf 12,09 Euro.

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33 Prozent Abstand zwischen AfD und Union: Der Osten färbt sich zunehmend blau ein

Die AfD-Fürhung nach dem Wahlsieg von Ulrich Siegmund (links) in Sachsen-Anhalt. In Ostdeutschland kommt die Partei von Alice Weidel und Tino Chrupalla inzwischen auf 45 Prozent.
Foto: unzensuriert

Die AfD reißt im Osten ein Loch in die Landkarte der etablierten Parteien. Würde am Sonntag Bundestagswahl sein, käme sie in den ostdeutschen Flächenländern laut dem Trendbarometer von RTL und ntv auf 45 Prozent – die CDU landet bei zwölf Prozent und rutscht hinter die Linke.

AfD enteilt, Union bricht ein

Das Institut Forsa befragte vom 1. bis 7. September 2502 Wahlberechtigte, die Fehlerquote liegt bei plus/minus 2,5 Prozentpunkten. Der größte Teil des Umfragezeitraums lag noch vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort holte die AfD am 6. September bereits 43,8 Prozent, die CDU von Ministerpräsident Sven Schulze nur 17,2 Prozent.

Hinter der AfD folgt im Osten die Linke mit 15 Prozent. SPD und Grüne kommen jeweils auf neun Prozent, das BSW auf fünf Prozent. Bundesweit bleibt die AfD bei 28 Prozent vorn, CDU und CSU verharren bei 21 Prozent. Grüne liegen bei 16 Prozent, die SPD bei zwölf, die Linke bei elf. FDP und BSW bleiben unter der Fünf-Prozent-Hürde.

Merz im Osten fast ohne Rückhalt

Mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz sind bundesweit nur 13 Prozent zufrieden, 85 Prozent unzufrieden. Im Osten sinkt die Zustimmung auf sieben Prozent, 91 Prozent sind unzufrieden. Westlich der Elbe sind immerhin 15 Prozent zufrieden.

Volk gegen Brandmauer

Als wichtigstes Motiv nennen 34 Prozent der AfD-Anhänger, die Partei vertrete die „Interessen des deutschen Volks“ am besten. 22 Prozent führen Unzufriedenheit mit dem politischen System an, 21 Prozent Unzufriedenheit mit der Bundesregierung.

Gleichzeitig spricht sich eine Mehrheit der Befragten dafür aus, dass die CDU im Osten Absprachen mit der Linken trifft, um Landesregierungen ohne AfD zu ermöglichen: 54 Prozent ja, 38 Prozent nein. Unter Unionsanhängern sind es 63 Prozent. Unter AfD-Anhängern lehnen 89 Prozent das ab. Am 20. September folgen die Wahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin.

Unzensuriert

Wahlkampf in Mecklenburg Vorpommern: Leif-Erik Holm auf der Blauen Welle; die Union dagegen könnte an der 5%-Hürde scheitern

Der AfD fliegen die Herzen zu. Ihr Spitzenkandidat in Mecklenburg-Vorpommern, Leif-Erik Holm, kann sich über ausgezeichnete Umfragewerte freuen. Die CDU dagegen befürchtet schon das schlimmste Szenario: das Scheitern an der Fünf-Prozent-Hürde.

Durch die Medien geistert ein Schreckensgespenst, das die CDU fürchtet wie einen Weltuntergang: Was passiert, wenn die Union in Mecklenburg-Vorpommern an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert?

Derzeit steht die CDU in Mecklenburg-Vorpommern laut Umfragen bei mageren 8 Prozent. Bliebe es bei diesem Ergebnis, wäre es das schlechteste Ergebnis, dass die Union jemals bei einer Landtagswahl eingefahren hätte.

Doch es kann noch schlimmer kommen: Wenn die Union in Mecklenburg-Vorpommern weiter nach unten abrutscht, gerät sie sogar in Gefahr unter die Fünf-Prozent-Hürde zu fallen.

Das wäre eine einzigartige Schmach und Demütigung, die katastrophale Folgen für die Union und Merz-Kanzlerschaft hätte. Auf Bundesebene rutscht die CDU schon jetzt immer weiter nach unten, mittlerweile sogar unter die 20-Prozent-Marke. Wie viele Demütungen können die Union und Kanzler Merz aushalten?

Showdown zwischen Leif-Erik Holm und Manuela Schwesig?

Der ganze Wahlkampf in Meckleburg spitzt sich auf einen Zweitkampf zu, und zwar zwischen der “roten” SPD-Frontfrau Manuela Schwesig, die sich als “Frau gegen Blau” präsentiert, und Leif-Erik Holm, dem Mann der “Blauen Welle”.

Da bleibt für die CDU oder die Grünen wenig Zustimmung und Aufmerksamkeit übrig.

Schwesig kann derzeit auf 32 Prozent Zustimmung zählen, Holm auf 35 Prozent.

Ist das Ende der Brandmauer die letzte Rettung der CDU in Mecklenburg-Vorpommern? 

Wenn die CDU sich plötzlich für eine Zusammenarbeit mit der AfD entschiede, könnte ihr das neue Wähler bringen. Denn dann gäbe es die Chance eines Politikwechsels in Mecklenburg-Vorpommern.  

Ansonsten gibt es für die AfD nur den Weg der absoluten Mehrheit. Dazu müssen noch mehr Nichtwähler mobilisiert werden. 

Und wenn einige kleine Parteien im Zweikampf zwischen AfD und SPD unter die Fünf-Prozent-Marke fallen, dann steigt ebenfalls die Chance auf eine “Blaue Wende”.

Wenn Sie für eine Blaue Wende in Mecklenburg-Vorpommern sind, dann verbreiten Sie das Wort und versuchen, so viele Menschen zu überzeugen wie möglich!

Jede Stimme für die AfD ist ein weiteres Signal für eine Wende in Berlin!

FREIE WELT

Hamburg: Abgeschoben, illegal zurück – nun unter Schießerei-Verdacht

Ein 30-jähriger türkischer Staatsangehöriger ist trotz eines Einreiseverbots nach Deutschland zurückgekehrt. Er wurde nach einer Abschiebung in die Türkei gebracht. Inzwischen steht er im Verdacht, eine Schussattacke in Hamburg-Heimfeld in Auftrag gegeben zu haben. Ein erster Versuch, den ausreisepflichtigen Mann in Abschiebungshaft zu nehmen, war zuvor an einem fehlenden Haftplatz gescheitert. Dies geht aus der Antwort des Hamburger Senats auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Dirk Nockemann hervor.

Der Mann war den Angaben des Senats zufolge erstmals im September 2022 nach Deutschland gekommen und hatte im Dezember desselben Jahres einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte diesen im September 2024 ab. Seit dem 8. November 2024 war die Entscheidung rechtskräftig und der Betroffene somit ausreisepflichtig. Danach tauchte er unter. Ende Mai 2025 wurde er zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben. Im darauffolgenden Monat griffen die Behörden den Mann auf, konnten ihn jedoch nicht festhalten. Laut Senat stand kein Platz für die Abschiebungshaft zur Verfügung. Er kam deshalb wieder auf freien Fuß und hielt sich anschließend auch nicht an die Meldeauflage.

Erst bei einem weiteren Zugriff Ende August 2025 gelang es den Behörden, den Mann auf Grundlage einer richterlichen Entscheidung in Abschiebungshaft zu nehmen. Am 5. September wurde er schließlich in die Türkei abgeschoben. Drei Tage später erfolgte eine Ausschreibung im Schengener Informationssystem, um das gegen ihn bestehende Einreise- und Aufenthaltsverbot abzusichern.

Das hinderte den 30-Jährigen aber offenbar nicht an seiner Rückkehr. Wann genau er erneut nach Deutschland gelangte, ist den Behörden nicht bekannt. Fest steht jedoch, dass er entgegen dem Einreise- und Aufenthaltsverbot wieder ins Bundesgebiet kam, wie aus der Senatsantwort hervorgeht. Das Hamburger Amt für Migration hatte bis zu seiner Festnahme keine Kenntnis von dieser Rückkehr.

Inzwischen steht der Mann im Zusammenhang mit einem schweren Gewaltverbrechen im Fokus von Ermittlungen. Am 15. Juni 2026 wurde ein 45-Jähriger im Schwarzenbergpark in Hamburg-Heimfeld durch einen Schuss am Bein verletzt. Die Polizei verdächtigt den türkischen Staatsangehörigen, den Angriff in Auftrag gegeben zu haben. Bei der Durchsuchung einer Wohnanschrift in Hamburg-Neugraben nahmen Einsatzkräfte am 18. August den 30-Jährigen fest. Dabei stellten sie unter anderem eine scharfe Schusswaffe, mehrere Mobiltelefone und rund 20.000 Euro Bargeld sicher. In den Räumen befanden sich außerdem zwei weitere Männer, darunter ein 31-jähriger türkischer Staatsangehöriger, der im Besitz einer Schusswaffe war. Der andere Mann soll sich illegal in Deutschland aufgehalten haben.

Der mutmaßliche Auftraggeber war bereits vor dem Vorfall strafrechtlich in Erscheinung getreten. Aus der vom Senat angeführten Auskunft des Bundeszentralregisters gehen zwei rechtskräftige Verurteilungen hervor. So wurde er Ende 2023 vom Amtsgericht Hamburg-Harburg wegen vorsätzlichen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu 90 Tagessätzen verurteilt. Eine weitere Verurteilung erfolgte wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen, vorsätzlichen, unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg verhängte 150 Tagessätze. Das Urteil wurde Ende Dezember 2024 rechtskräftig.

Für zusätzliche Verwirrung sorgte die erste Mitteilung der Hamburger Polizei. Darin war von zwei „Abschiebehaftbefehlen“ gegen den 30-Jährigen die Rede. Wie der Senat nun klarstellt, war diese Bezeichnung jedoch nicht korrekt. Tatsächlich waren im polizeilichen Informationssystem zwei Ausschreibungen der Hamburger Ausländerbehörde zur Festnahme des Mannes gespeichert. Eine davon stammte aus dem Mai 2025 und diente der damaligen Abschiebung. Sie hätte nach deren Vollzug gelöscht werden müssen, blieb jedoch versehentlich im System und wurde erst am 19. August 2026 entfernt. Die zweite Ausschreibung erfolgte nach der Abschiebung im September 2025 zur Durchsetzung des Einreiseverbots. Nach Auffassung des Senats hatten beide Fehler keine Auswirkungen auf die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Er hält deshalb keine strukturellen Konsequenzen für erforderlich.

Der AfD-Fraktionschef und Innenpolitiker Dirk Nockemann sieht in diesem Fall hingegen schwere Versäumnisse der Behörden. Er kritisiert in einer Presseaussendung sowohl die zwischenzeitliche Freilassung des Mannes aufgrund fehlender Haftkapazitäten als auch dessen spätere Rückkehr nach Deutschland: „Was wir im Heimfeld-Fall erleben, ist ein doppeltes Staatsversagen“, so der AfD-Politiker. Ein Staat, der Abschiebungen an fehlenden Haftplätzen scheitern lasse und anschließend die illegale Wiedereinreise nicht verhindere, mache sich lächerlich und versage auf ganzer Linie. Hamburg brauche endlich ausreichend Haftkapazitäten und eine lückenlose Kontrolle bestehender Einreiseverbote, fordert er. „Ein Einreiseverbot, das niemand durchsetzt, ist eine Bankrotterklärung des Rechtsstaats.“

Unterdessen befindet sich der 30-Jährige laut Senat derzeit in Abschiebungshaft. Eine erneute Abschiebung soll in die Türkei erfolgen. Da zugleich strafrechtlich gegen ihn ermittelt wird, kann eine Rückführung allerdings nur im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft stattfinden. Strafverfolgungsmaßnahmen haben grundsätzlich Vorrang vor ausländerrechtlichen Maßnahmen.

FREILICH Magazin

PISA-Studie schockiert: Migrantenschüler in Österreich mehr als drei Lernjahre hinten

Bildungsminister Wiederkehr redet von Licht und Schatten. PISA 2025 zeigt vor allem eines: Die Integration an den Schulen ist gescheitert.
Foto: Florian Schrötter / BKA / Amanda Mills / pixnio.com

Schüler mit Migrationshintergrund liegen im aktuellen PISA-Test in Naturwissenschaft mehr als drei Lernjahre hinter ihren autochthonen Altersgenossen. Diese Zahl schockiert Bildungsexperten und politische Beobachter.

Rückstand über dem internationalen Schnitt

Getestet wurde im Frühjahr 2025, die Ergebnisse liegen seit 8. September 2026 vor. In Naturwissenschaft trennen Schüler mit Migrationshintergrund 67 PISA-Punkte von Altersgenossen ohne diesen Hintergrund. Rund 20 Punkte entsprechen etwa einem Lernjahr – der Rückstand liegt damit bei mehr als drei Schuljahren. Im OECD-Schnitt beträgt dieselbe Lücke 43 Punkte. Ein Grund liegt im Elternhaus: Fast die Hälfte der Schüler mit Migrationshintergrund kommt aus bildungsfernen Familien mit wenig Geld, im OECD-Schnitt ist es ein Drittel.

Versprochen wurde etwas anderes

Jahrelang hieß es, Zuwanderung bringe Köpfe und Dynamik. Die Realität nach Jahren der Massenzuwanderung ist ein Rückstand von mehr als drei Lernjahren – auch bei Kindern, die hier aufwachsen. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) spricht von „Licht und Schatten“ und vom „internationalen Spitzenfeld“. Die Lücke bleibt.

Kein Betriebsunfall

26 Prozent der Getesteten sprechen zu Hause kein Deutsch. Die Lücken nach Sprache bleiben auch nach Abzug des Sozialstatus groß. Das IQS (Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen) nennt den Ausgleich dieser Unterschiede weiter ein zentrales Handlungsfeld. Nach Jahrzehnten Integrationsrhetorik ist das kein Randproblem.

Unzensuriert

Söder gehört Bayern nicht

{YouTube CC-BY 4.0}

Söder gehört Bayern nicht. Ihm gehört nur sein Hintern. Söder poltert wieder: „Ich werde Bayern nicht der AfD überlassen!“
Beruhig dich. Bayern ist kein CSU-Lehen und kein Weißwurst-Erbhof.
Du redest rechts, regierst links, schiebst einen Bruchteil ab und verkaufst weniger Boote als eigene Heldentat.
Hochstapelei. Augenwischerei. Scheinkonservativer vom Dienst.
Dir gehört nicht der Freistaat. Dir gehört dein Amt – solange die Wähler es dir lassen.
Den Rest entscheidet das Volk. Nicht dein Maul.

Renten-Schock: Deutschland fällt im internationalen Vergleich ab

Medforth AI

Deutschland gilt als Sozialstaat mit einem leistungsfähigen Sicherungssystem. Beim Blick auf die internationale Rentenstatistik wird das Bild allerdings komplizierter.

Die OECD weist für einen Durchschnittsverdiener in Deutschland eine Brutto-Ersatzquote von 42,1 Prozent aus. Österreich kommt in derselben Vergleichssystematik auf 74,1 Prozent. Die Ersatzquote beschreibt dabei nicht einfach den monatlichen Rentenbetrag, sondern das Verhältnis der Rente zum früheren Einkommen unter den jeweiligen Modellannahmen.

Quelle: AfD Landesverband Hessen

45 Jahre Arbeit und trotzdem Druck

Auch die Faktensammlung der hessischen AfD verweist auf die geringe Leistungsfähigkeit des deutschen Rentensystems im internationalen Vergleich. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Altersrente nach 45 Beitragsjahren zuletzt bei 1.836 Euro.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Wie viel Alterssicherung kann ein System dauerhaft versprechen, wenn gleichzeitig die Zahl der Erwerbstätigen sinkt und die Zahl der Rentner steigt? Die Antwort hängt nicht allein vom Rentenniveau ab. Auch Beschäftigungsquote, Lohnentwicklung, Beitragssätze, Steuerzuschüsse und private Vorsorge spielen eine Rolle.

Die Rechnung wird schwieriger

Genau hier trifft sich die Rentenfrage mit der Demografie. Bis 2040 werden rund 13,3 Millionen Erwerbspersonen das gesetzliche Rentenalter überschritten haben. Das bedeutet nicht automatisch einen Kollaps des Rentensystems. Es bedeutet aber steigenden Anpassungsdruck.

Die politische Auseinandersetzung wird deshalb weitergehen: Wer soll die Kosten tragen? Arbeitnehmer über höhere Beiträge? Steuerzahler über höhere Zuschüsse? Rentner über geringere Leistungen? Oder soll länger gearbeitet werden?

Die Zahlen beantworten diese politische Frage nicht. Sie machen allerdings deutlich, dass sie niemand mehr verdrängen kann.

Unzensuriert

Wien: Afghane sitzt auf den Gleisen mit einer Schere in der Hand und verursacht Sonderkommandoeinsatz

Nachdem sich ein Mann in der U-Bahnstation Donauspital in den Gleisbereich gesetzt hatte und eine Schere in der Hand hielt, wurde der Polizeinotruf verständigt.
Polizisten des Stadtpolizeikommandos Donaustadt sowie Einsatzkräfte der WEGA begaben sich zur Örtlichkeit. Dort trafen sie auf einen aggressiven Mann, der sich weigerte, die Schere aus der Hand zu legen und den Gleisbereich zu verlassen.
Da der Mann den Aufforderungen der Polizisten nicht nachkam, wurde die Elektroimpulswaffe “Taser” eingesetzt. Dadurch konnte der 46-jährige afghanische Staatsangehörige schließlich überwältigt werden.
Der Mann wurde in weiterer Folge in ein Spital gebracht.

Presseaussendungen LPD Wien

Gießen: Drei Afghanen messern sich; ein Toter

Frankfurter Straße – Robert-Sommer-Straße Google Maps

Die Staatsanwaltschaft Gießen und die Kriminalpolizei Gießen führen aktuell ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts gegen einen 19-jährigen Mann. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in der Nacht von Samstag (5.9.) auf Sonntag in der Hindemithstraße in Gießen zwei Männer mit einem Messer derart schwer verletzt zu haben, dass einer der beiden Geschädigten noch am Tatort verstarb.

Gegen 02:44 Uhr ging bei der Rettungsleitstelle ein Notruf ein. Ein Passant meldete im Kreuzungsbereich “Frankfurter Straße – Robert-Sommer-Straße” eine Person mit blutenden Verletzungen. Bei dem Verletzten handelt es sich um einen 26 Jahre alten Mann, der sogleich notfallmäßig in das Uniklinikum Gießen verbracht wurde. Im Rahmen der ärztlichen Behandlung konnten mehrere Stichverletzungen im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes festgestellt werden. Aktuell ist sein Gesundheitszustand stabil, er konnte aber noch nicht zum Sachverhalt befragt werden. Die eingesetzten Polizeibeamten konnten den Weg des Geschädigten bis zu einem Balkon in der Hindemithstraße zurückverfolgen. In der Wohnung fanden sie schließlich einen 18-Jährigen schwerverletzt vor. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb er noch am Tatort.

Die sich anschließende Tatortaufnahme wurde durch die Kriminalpolizei unter Mitwirkung der Rechtsmedizin Gießen und des sachleitenden Staatsanwalts durchgeführt. Es wurden Lichtbilder gefertigt, der Tatort vermessen, Nachbarn befragt und umfangreiche Spuren gesichert. Ferner wurde der Leichnam noch im Verlauf des gestrigen Tages auf Anordnung der Staatsanwaltschaft obduziert. Hierbei wurden ebenfalls mehrere Messerstichverletzungen festgestellt. Ein Stich verletzte das Herz und führte zum Tod.

Zum genauen Tatablauf und dem Motiv sind nach derzeitigen Ermittlungsstand noch keine gesicherten Erkenntnisse vorhanden. Der Beschuldigte stellte sich am gestrigen Morgen auf der Polizeistation Gießen Nord und trug blutverschmierte Kleidung. Er gab an, zwei Personen mit einem Messer im Zuge eines Streits verletzt zu haben. Weitere Angaben machte er zunächst nicht. Daraufhin wurde er vorläufig festgenommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der Beschuldigte wurde außerdem gestern Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt, der Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des versuchten und vollendeten Totschlags sowie gefährlicher Körperverletzung erließ.

Der Beschuldigte, der zuletzt ohne festen Wohnsitz war, befindet sich nunmehr in einer hessischen Justizvollzugsanstalt. Bei sämtlichen Beteiligten handelt es sich um afghanische Staatsangehörige. Alle drei dürften sich zumindest bekannt gewesen sein. Offenbar hielt sich der Getötete zum Tatzeitpunkt in der Wohnung des 26-jährigen Geschädigten in der Hindemithstraße auf, bis es dort zum Angriff durch den Beschuldigten kam. Der Beschuldigte ist nach den hiesigen Erkenntnissen bislang noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Die umfangreichen Ermittlungen in Gestalt von Zeugenvernehmung und Spurenauswertungen dauern weiter an.

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Starnberg: Afrikaner nötigt eine Bahreisende sexuell und schlägt einen weiteren

Nach einer sexuellen Belästigung in einer Regionalbahn am 5. Juni 2026 ermittelt die Bundespolizei gegen einen 36-jährigen Somalier. Im Zuge der Ermittlungen wurde bekannt, dass der Mann während derselben Fahrt einen bislang unbekannten Reisenden geschlagen haben soll. Die Bundespolizei sucht nun nach dem Geschädigten. Der 36-Jährige aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen war am Freitag, 5. Juni, mit der Regionalbahn 6 von Uffing am Staffelsee in Richtung Starnberg unterwegs. Zwischen 18:38 und 19:21 Uhr soll er während der Fahrt zunächst eine 21-jährige Chinesin sexuell belästigt haben, indem er ihr unvermittelt an die Brust griff. Die Frau zeigte den Vorfall noch am selben Tag bei der Polizei an.

Bei der anschließenden Auswertung der Videoaufzeichnungen aus dem Zug stellten die Ermittler fest, dass der zunächst unbekannte Tatverdächtige im weiteren Verlauf der Fahrt auch andere Reisende verbal belästigte. Gegen 18:50 Uhr, auf Höhe des Bahnhofs Weilheim, sprach ihn ein bislang unbekannter Mann an und forderte ihn auf, sich zu entfernen. Daraufhin schlug der Tatverdächtige den Mann. Als Begleitpersonen des Geschädigten aufstanden und den 36-Jährigen ebenfalls aufforderten, sich zu entfernen, kam dieser der Aufforderung zunächst nach. Der unbekannte Geschädigte verließ den Zug später in Starnberg.

Im Zuge der weiteren Ermittlungen konnte der zunächst unbekannte Tatverdächtige anhand von Lichtbildern als ein 36-jähriger Somalier mit Wohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen identifiziert werden. Gegen ihn wird wegen des Verdachts der sexuellen Belästigung sowie der Körperverletzung ermittelt.

Die Bundespolizei sucht nun den bislang unbekannten Geschädigten der Körperverletzung. Er wird wie folgt beschrieben:

Männlich, etwa 25 bis 35 Jahre alt, ca. 175 bis 180 cm groß, kurze schwarze Haare und schwarzer Bart. Zur Tatzeit trug er eine hellblaue Jeans, eine schwarz-grau karierte Kapuzenjacke sowie dunkle Sneaker. Zudem führte er einen pinken bzw. roten Rucksack mit sich.

Der Geschädigte sowie Personen, die Hinweise zu seiner Identität geben können, werden gebeten, sich bei der Bundespolizeiinspektion München unter 089 515550 0 zu melden.

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