Offenburg: Nordafrikanischer Schwarzfahrer attackiert Polizisten und beleidigt Bahnreisende

Am Montagvormittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof Offenburg einen 22-Jährigen, der im Verdacht stand einen Zug ohne Fahrschein genutzt zu haben. Da sich der algerische Staatsangehörige während der Kontrolle aggressiv verhielt, herumschrie und mehrfach versuchte sich vom Kontrollort zu entfernen, entschied man ihn zu den Diensträumen der Bundespolizei zu verbringen. Noch am Gleis ging der junge Mann unvermittelt in aggressiver Weise auf einen der Beamten zu, schlug sich mehrfach selbst gegen den Kopf und trat gegen einen Snackautomaten. Die Beamten brachten den 22-Jährigen mit einfacher körperlicher Gewalt zu Boden und sicherten ihn mit Stahlhandfesseln, dabei wehrte er sich massiv. Ein Beamter trug dabei leichte Schürfwunden davon, blieb aber weiter dienstfähig. In den Diensträumen der Bundespolizei wurde die Personalienfeststellung beendet. Beim Verlassen der Diensträume beleidigte er dann eine völlig fremde Reisende und muss nun mit Anzeigen wegen Widerstands, Erschleichen von Leistungen und Beleidigung rechnen.

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Neulußheim: “Indischer Phänotyp” fotografiert eine Reisende unsittlich

Ein bislang unbekannter Tatverdächtiger steht im Verdacht, am Freitag, den 24. Juli, unsittliche Bildaufnahmen von einer bislang unbekannten Reisenden gefertigt zu werden.

Ersten Ermittlungen der Bundespolizei zu Folge soll der unbekannte Tatverdächtige am Bahnhof Neulußheim in die S6 in Fahrtrichtung Karlsruhe eingestiegen sein. Während der Fahrt soll der Mann unsittliche Bilder von der Geschädigten gefertigt haben, die ebenfalls in Neulußheim in den Zug gestiegen war. Reisende wiesen die unbekannte Frau auf das Verhalten des Mannes hin.

Der Mann wird wie folgt beschrieben: indischer Phänotyp mit langer, spitzer Nase. Zur Tatzeit soll er eine weiße Cap und ein weißes Shirt getragen und gebrochen Englisch gesprochen haben.

Die Bundespolizeiinspektion Karlsruhe hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen aufgenommen und sucht in diesem Zusammenhang nach Zeugen des Vorfalls. Insbesondere die bislang unbekannte Geschädigte wird gebeten, sich mit den ermittelnden Beamten unter der Rufnummer 0721 – 120160 in Verbindung zu setzen.

Presseportal

Laut Umfragen ist die AfD nur wenige Prozentpunkte von einer absoluten Mehrheit in Sachsen-Anhalt entfernt

Kaum eine Landtagswahl wird so sehr mit Spannung erwartet wie jene in Sachsen-Anhalt am 6. September 2026. Denn dann könnte es zum ersten Mal eine AfD-Landesregierung geben. Auch wenn keine der Alt-Parteien mit der AfD koalieren möchte, so besteht eine realistische Chance der AfD auf eine absolute Mehrheit im Landtag. Dazu braucht die AfD keine 50+ Prozent bei den Wahlen. Es reichen 43-45 Prozent und das Scheitern der Grünen an der Fünf-Prozent-Hürde. Beides ist nicht unwahrscheinlich.

Sven Schulze (CDU) tut so, als sei die CDU-Herrschaft garantiert

Der noch amtierende Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Sven ​Schulze (CDU), hat auf einer kürzlichen Veranstaltung des “RedaktionsNetzwerks Deutschland” (RND) in Magdeburg eine Koalition mit der AfD ⁠ausgeschlossen. Also bliebe nur ein schwarz-rot-rotes Bündnis. Doch auch eine Koalition mit der Linken schließt er aus. Wie soll das gehen? Und wieso tut er dennoch so “siegessicher”?

Das sind die aktuellen INSA-Umfrageergebnisse für Sachsen-Anhalt (14.-21-Juli):

AfD: 41 Prozent
CDU: 24 Prozent
Linke 14 Prozent
SPD: 5 Prozent
FDP: 4 Prozent
Grüne: 4 Prozent
BSW: 4 Prozent
Sonstige: 4 Prozent

Wie will Sven Schulze mit nur 24 Prozent regieren? Vor allen Dingen, wenn er nicht mit der Linken koalieren will? Das geht rechnerisch nicht, selbst wenn ein Wunder geschieht.

Die Grünen setzen auf eine massive Kampagne, um über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen. Doch das würde immer noch nicht reichen. Vermutlich würden die Grünen dann Wähler von der SPD abziehen, die dann ihrerseits unter die Fünf-Prozent-Hürde fallen würde.

Setzen die Alt-Parteien auf ein schmutziges Spiel? Läuft da etwas hinter den Kulissen?

Wird die Wahl ohne Fälschungen ablaufen? Wird es unlautere Absprachen geben? Wird die Wahl vielleicht gar nicht anerkannt werden? Oder wird alles glatt und sauber verlaufen? Das sind die Fragen, die sich viele stellen. Ist das Selbstvertrauen von Sven Schulze nur vorgetäuscht? Oder weiß er etwas, das wir nicht wissen?

Missachtung des Wählerwillens

Klar ist, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass die AfD unter die Werte der CDU fällt. Da müsste schon etwas nicht mit rechten Dingen zugehen. 

Unverschämt ist, dass der Wille des Wählers, nämlich der Wunsch nach einer neuen Regierung und einem Politikwechsel, nicht respektiert wird. Das ist im höchsten Maße anti-demokratisch.

FREIE WELT

DIW-Studie zur AfD: Das „AfD-Paradox“ beruht auf fragwürdigen Annahmen

DIW-Präsident Marcel Fratzscher präsentierte kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine Studie zu den wirtschaftlichen Folgen einer AfD-Regierung. Heinrich-Böll-Stiftung,CC-BY-SA-2.0,Wikimedia Commons

Kurz vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt präsentiert DIW-Präsident Marcel Fratzscher eine vermeintlich wissenschaftliche Sensation: Ausgerechnet die Regionen mit den höchsten AfD-Ergebnissen würden unter einer AfD-Politik besonders leiden. Das verfügbare Einkommen sinke um 6,2 Prozent, die Reallöhne um rund 200 Euro monatlich, etwa 10.000 Menschen verlören ihre Arbeit.

Was nach präziser Prognose klingt, ist eine politisch aufgeladene Szenariorechnung. Das DIW untersucht nicht ergebnisoffen, welche Folgen das Bundestagswahlprogramm 2025 und das Regierungsprogramm Sachsen-Anhalt 2026 tatsächlich hätten. Es setzt zunächst – gestützt auf eine frühere „Dexit“-Studie des IW Köln – voraus, AfD-Politik verursache binnen fünf Jahren rund sechs Prozentpunkte weniger Wachstum, mehr als fünf Prozentpunkte zusätzliche Inflation und zwei Prozentpunkte mehr Arbeitslosigkeit. Anschließend wird lediglich berechnet, welche Landkreise unter diesen vorgegebenen Schocks besonders stark leiden würden. Wer Rezession, Geldentwertung und Arbeitslosigkeit in ein Modell einspeist, erhält wenig überraschend Rezession, Geldentwertung und Arbeitslosigkeit.

Aus EU-Reform wird Selbstisolation

Fratzscher behandelt die AfD-Forderungen faktisch wie einen ungeordneten Bruch mit Europa, Binnenmarkt und Handel. Das steht so weder im Bundes- noch im Landesprogramm. Das Bundestagswahlprogramm fordert zwar den Austritt aus dem Euro-System und eine grundlegende Neuordnung der EU, zugleich aber den Erhalt eines gemeinsamen europäischen Marktes.

Die IW-Forscher Hubertus Bardt, Lennart Bolwin, Berthold Busch und Jürgen Matthes ignorieren diesen Unterschied. Ihre Dexit-Studie überträgt den britischen Brexit auf Deutschland und unterstellt damit den Verlust jener Integrationsvorteile, die das AfD-Modell ausdrücklich erhalten will. Daraus entstehen 5,6 Prozent weniger Wirtschaftsleistung, 690 Milliarden Euro kumulierte Verluste und angeblich 2,5 Millionen gefährdete Arbeitsplätze.

Auch die Realität passt schlecht zum Untergangsnarrativ der Elfenbeinturm-Ökonomen: Das reale britische BIP wuchs von 2019 bis 2025 kumuliert um rund sechs Prozent, Deutschland dagegen lediglich um etwa 0,2 Prozent. Brexit-Großbritannien wächst, während EU-Deutschland stagniert. Schon das widerlegt die primitive Behauptung, selbst ein EU-Austritt – den die AfD so gar nicht fordert – müsse zwangsläufig wirtschaftlichen Niedergang bedeuten.

Wirtschaftsprogramm wird zu Kürzungsprogramm

Das DIW behauptet zudem, die AfD wolle öffentliche Investitionen und Daseinsvorsorge abbauen. Tatsächlich enthalten das Landeswahlprogramm und das 100-Tage-Sofortprogramm zahlreiche Maßnahmen, die Wachstum, Ausbildung und private Investitionen fördern könnten: Führerscheinzuschüsse für Auszubildende, Meister- und Ausbildungsprämien, eine kostenfreie Meisterausbildung, Unterstützung für Automatisierung und Digitalisierung, eine Zwei-für-eins-Regel für neue Vorschriften sowie kostenlose Kitaplätze und ein kostenfreies Mittagessen in Kitas und Schulen.

Hinzu kommen die Senkung der Grunderwerbsteuer und die politische Initiative zur Abschaffung der Erbschaftsteuer, um insbesondere Familienunternehmen, Handwerk und Landwirtschaft bei Betriebsübergaben zu entlasten. Vorgesehen sind außerdem schnellere digitale Verwaltungsverfahren, vereinfachte Förderanträge, der Abbau bürokratischer Doppelstrukturen, zusätzliche Medizinstudienplätze, Landarztstipendien, Eigenheimförderung sowie Investitionen in Krankenhäuser, Polizei und Infrastruktur. Ob jede einzelne Maßnahme finanzierbar und wirksam ist, muss geprüft werden. Sie vollständig auszublenden und das Programm pauschal als Investitionsabbau darzustellen, ist jedoch keine ausgewogene Wissenschaft.

Migration ist nicht gleich Migration

Ebenso verzerrt das DIW die Zuwanderungspolitik. Aus der Begrenzung illegaler und geringqualifizierter Migration wird ein vermeintlich vollständiger Fachkräftestopp. Tatsächlich soll qualifizierte Erwerbsmigration nach dem AfD-Landtagswahlprogramm weiterhin möglich bleiben. Gleichzeitig will die AfD ausgewanderte deutsche Fachkräfte durch Unterstützung bei Wohnung, Kinderbetreuung und Rückkehr wiedergewinnen. Das ist relevant: Allein 2025 verließen mehr als 288.000 deutsche Staatsbürger das Land, darunter besonders viele junge und gut qualifizierte Leistungsträger.

Zudem unterscheiden sich die fiskalischen Folgen der Migration stark nach Herkunft, Qualifikation und Einwanderungsgrund. Untersuchungen aus den Niederlanden, Dänemark und Schweden zeigen positive Beiträge vor allem bei qualifizierten Einwanderern aus westlichen und ostasiatischen Ländern, während geringqualifizierte Asylmigration aus Afrika und dem Nahen Osten häufig erhebliche langfristige Nettokosten verursacht. Eine niederländische Untersuchung beziffert die Lebenszeitkosten bestimmter Herkunftsgruppen auf mehrere Hunderttausend Euro pro Person.

Die IW-Autoren Matthias Diermeier, Knut Bergmann, Benita Zink und Natalie Päßler werfen dagegen die Wertschöpfung bereits beschäftigter ausländischer Fachkräfte mit den Folgen künftiger Asyl- und Massenzuwanderung zusammen. Qualifikation, Erwerbsquote, Transferbezug, Wohnungsmarkt, Schulen und kommunale Kosten verschwinden damit komplett aus der Rechnung.

Besonders absurd ist der unmittelbare Bezug zur Landtagswahl. Eine Regierung in Magdeburg könnte weder den Euro abschaffen noch Deutschland aus der EU führen. Europa- und Außenpolitik sowie Währungs-, Zoll- und Außenhandelspolitik sind Bundeskompetenzen. Fratzscher rechnet Sachsen-Anhalt somit die Folgen von Entscheidungen zu, die eine Landesregierung überhaupt nicht treffen könnte. Das Papier ist keine landespolitische Folgenabschätzung, sondern eine Wahlkampfeinmischung mit ökonometrischer Verpackung.

Eine aktuelle IKW-Studie zur Europäischen Wohlstands- und Interessengemeinschaft (EWIG) untersucht dagegen das tatsächlich geforderte AfD-Reformmodell, bei dem Binnenmarkt und wirtschaftliche Zusammenarbeit erhalten bleiben, während Transfers, Zentralisierung, Überregulierung und klimapolitische Fehlsteuerung zurückgedrängt werden. Das Ergebnis: ein möglicher Wohlfahrtsgewinn von 5,83 Prozent des deutschen BIP, mehr als 276 Milliarden Euro beziehungsweise rund 6.600 Euro je Haushalt und Jahr.

Das eigentliche Problem der Studie

Marcel Fratzscher sowie Hubertus Bardt, Lennart Bolwin, Berthold Busch, Jürgen Matthes, Matthias Diermeier, Knut Bergmann, Benita Zink und Natalie Päßler prüfen nicht die tatsächlich vorliegenden Programme. Sie machen aus EU-Reform einen harten Dexit, aus Migrationssteuerung einen Fachkräftestopp und aus Kürzungen von ideologischer Steuergeldverschwendung einen Abbau aller Investitionen – während Entlastungen bei Energie, Steuern und Bürokratie komplett ausgeblendet werden. Eine gewisse politische Voreingenommen ist auch bei Forschern und Forschungsinstituten nur allzu menschlich. Wer aber das Untersuchungsobjekt derart faktenwidrig und absichtlich verzerrt, betreibt keine ergebnisoffene Wissenschaft mehr, sondern politische Agitation im Gewand der Ökonomie.

FREILICH Magazin

Frankfurt: Afghanisch Sprechender schlägt und beleidigt einen Schwulen

Eine der queeren Community angehörige Person wurde am frühen Sonntagmorgen (26. Juli 2026) durch einen bislang unbekannten Tatverdächtigen geschlagen und beleidigt. Die Polizei sucht jetzt nach Zeugen des Vorfalls.

Der Täter soll gegen 06:00 Uhr im Bereich der C-Ebene der Konstablerwache auf die queere Person aufmerksam geworden sein. Nachdem es zu einer Beleidigung aufgrund ihrer Kleidung gekommen sei, habe er die Person mit der flachen Hand unterhalb des Ohres geschlagen. Danach habe sich der Tatverdächtige in unbekannte Richtung entfernt.

Die 26-jährige geschädigte Person zeigte den Vorfall daraufhin bei der Polizei an. Eine umgehend eingeleitete Fahndung verlief ergebnislos.

Der Tatverdächtige kann wie folgt beschrieben werden:

Männlich, ca. 180 cm groß, dunkle Haare, dunkler Bart, sprach afghanisch; schwarz-weiß gestreiftes Hemd, weißes T-Shirt, schwarze Hose.

Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit der Polizei unter der Rufnummer 069 / 755 – 10100 oder mit jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.

Presseportal

Billigheim-Ingenheim: Sieben “Südländer” schlagen nach Weinfest  17-Jährigen bewusstlos

Symbolbild. Screengrab youtube

Am 26.07.2026 kam es gegen 00:45 Uhr zu einer Schlägerei auf dem Nachhauseweg nach dem Mühlhofener Weinfest in der Wiesenstraße unter Beteiligung von circa 11 Personen. Aufgrund von zunächst verbalen Streitigkeiten einer 7-köpfigen männlichen Personengruppe im Alter von 20-25 Jahren und des 17-Jährigen Geschädigten kam es zu einer handfesten Auseinandersetzung. Hierbei wurde der kurzzeitig bewusstlose 17-Jährige leicht verletzt. Die Gruppe flüchtete im Anschluss in Richtung Billigheim und konnte im Rahmen von Fahndungsmaßnahmen nicht angetroffen werden.

Bei der Gruppe habe es sich um sieben männliche Personen gehandelt, von welchen sechs dunkel gekleidet waren, dunkle Haare sowie einen dunklen Bart hatten. Eine Person hatte rasierte helle Haare, keinen Bart und habe ein rosafarbenes ärmelloses Shirt getragen. Die Personen seien allesamt südländischer Abstammung gewesen.

Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung wurde eingeleitet und die polizeilichen Ermittlungen aufgenommen. Sachdienliche Hinweise richten Sie bitte an die Polizeiinspektion Landau unter der Telefonnummer 06341 287-0 oder per E-Mail an pilandau@polizei.rlp.de.

Presseportal

Jetzt auf einmal ! Merz kann sich Ausbürgerungen vorstellen – Und beerdigt so das AfD-Verbotsverfahren

{YouTube CC-BY 4.0}

Plötzlich kann sich Friedrich Merz den Entzug von Staatsbürgerschaften für Islamisten vorstellen. Damit argumentiert er auf Basis eines ethnischen Volksbegriffes, der normalerweise der AfD unterstellt wird und bei ihr als Beweis für die Verfassungswidrigkeit gesehen wird. Somit hat der Kanzler die Möglichkeit eines AfD-Verbotsverfahrens auf dieser Grundlage beerdigt. Mehr dazu auf Apollo News: https://apollo-news.net/bundeskanzler…

Rotterdam richtet wegen Belästigungen durch Migranten Sperrzone in Stadtviertel ein

Eine wohl einzigartige Maßnahme gegen Migrantenexzesse hat Rotterdam beschlossen, indem große Teile des Viertels De Esch zur nächtlichen Sperrzone erklärt wurden. Zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ist das Betreten der Sperrzone ohne triftigen Grund verboten. Ausgenommen vom Verbot sind Anwohner, Besucher von Bewohnern, Personen, die dort arbeiten sowie Besucher von Veranstaltungen und Gastronomiebetrieben in der Sperrzone. Das Betretungsverbot gilt vorerst für drei Monate, dann soll der Erfolg dieser Maßnahme bewertet werden.

Rotterdams Bürgermeisterin Carola Schouten wird von Medien zitiert: Ruhe muss nach De Esch zurückkehren, und die Bewohner müssen sich wohl und sicher fühlen.“ Seit dem Ende der Corona-Zeit war es im Viertel sehr ungemütlich geworden. Drogenhandel, Prostitution, Belästigungen von Passanten und illegale Straßenrennen zählten zum nächtlichen Alltag. Bei den Ruhestörern handelte es sich überwiegend um junge Migranten.

Wie die Polizei dem Medium „Rijnmond“ mitteilte, wurden in der ersten Nacht der Sperrzone 20 Geldstrafen verhängt. Die Höhe des Betrags wird von der Staatsanwaltschaft festgelegt. Wer gegen das Betretungsverbot verstößt, riskiert also eine Vorstrafe.

Die lärmgeplagten Bewohner von De Esch zeigen sich jedenfalls erleichtert. „Ich schlafe auf der Straßenseite und habe fast jede Nacht unter Lärm, Schreien und Hupen gelitten. Sogar mit Ohrstöpseln habe ich sie gehört. Sie lassen auch viel Müll zurück, aber jetzt ist die Straße noch völlig sauber“, wird eine Bewohnerin namens Jaqueline zitiert.

ZurZeit

CSD-Anschlag: Jämmerlicher Merz als Trauerredner seines Versagens!

{YouTube CC-BY 4.0}

Merz steht da, weinerlich, jämmerlich, Lippen zusammengepresst, Kopf wippend, und erklärt den islamistischen Anschlag auf den CSD mit… politischer Unkorrektheit und dummen Witzen.
Nicht Herkunft. Nicht Ideologie. Nicht jahrelange Fehlentscheidungen. Nicht Islamismus. Nicht „Wir schaffen das“.
Sondern Sprache.
Während Blut fließt, predigt er Vielfalt – jene Vielfalt, die nur noch unter massivem Polizeischutz überlebt.
Der Mann, der vor der Wahl Grenzen und Ordnung versprach und danach denselben Kurs fortsetzt.
Kein politischer Führer. Ein jämmerlicher Verwalter des eigenen Scheiterns.
Wer endlich die richtigen Konsequenzen will:

Schwangere Polin wegen Kritik an Masseneinwanderung verurteilt und mit einer Geldstrafe belegt – Gericht wies den „voreingenommenen“ Sachverständigenbericht der Staatsanwaltschaft zurück, befand sie aber dennoch für schuldig

Oliwia Olejniczak (zur Verfügung gestellt für The Gateway Pundit)

Eine 21-jährige Studentin, junge Mutter und Schwangere wurde in Polen wegen des „Verbrechens“ verurteilt, die Wahrheit über Masseneinwanderung auszusprechen.

Am 16. Juli 2026 befand das Bezirksgericht Zamość Oliwia Olejniczak der „Anstiftung zum Hass“ für schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 3.000 PLN (etwa 800–1.000 US-Dollar) wegen Äußerungen, die sie am 19. Juli 2025 bei einer völlig legalen und friedlichen „Stoppt die Einwanderung“-Kundgebung gemacht hatte. Zum Zeitpunkt des Urteils war sie mit ihrem zweiten Kind schwanger.

Ihr Ehemann, Adam Olejniczak, wandte sich an The Gateway Pundit und schilderte die Einzelheiten dieser ungeheuerlichen Verfolgung der Meinungsfreiheit unter der linksliberalen Regierung von Donald Tusk.

Oliwia, eine herausragende Physiotherapiestudentin und Mutter eines einjährigen Kindes, betrat die Bühne in Zamość, einer von etwa hundert ähnlichen Demonstrationen, die an diesem Tag in ganz Polen stattfanden, und brachte die Ängste zum Ausdruck, die unzählige gewöhnliche Polen teilten.

Sie sprach über die realen Risiken einer unkontrollierten Masseneinwanderung aus unvereinbaren Kulturen: steigende Kriminalität, Gewalt und Vergewaltigungen, die Westeuropa bereits plagen.

Adam Olejniczak schrieb an The Gateway Pundit:

„Meine Frau, Oliwia Olejniczak, eine 21-jährige Studentin, junge Mutter und (zum Zeitpunkt des Urteils) mit unserem zweiten Kind schwanger, wurde kürzlich verurteilt und mit einer Geldstrafe von ca. 3.500 PLN (rund 1.000 US-Dollar) belegt, nur weil sie sich gegen die Masseneinwanderung ausgesprochen hatte.“

Am 19. Juli 2025 trat sie bei einer friedlichen, legalen „Stoppt die Einwanderung“-Kundgebung in Zamość auf – einer von rund hundert ähnlichen Demonstrationen, die an diesem Tag in ganz Polen stattfanden. Zwei Tage später wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Am 16. Juli 2026 befand das Bezirksgericht Zamość sie der „Anstiftung zum Hass“ für schuldig und verhängte eine Geldstrafe.

Bemerkenswerterweise wurde der Fall nicht von der örtlichen Staatsanwaltschaft in Zamość bearbeitet. Stattdessen wurde er umgehend von der anderen Bezirksstaatsanwaltschaft übernommen, einer etwa eine Stunde entfernten Behörde, die für ihre ideologisch linke Ausrichtung bekannt ist.

Sie leiteten mit außergewöhnlicher Geschwindigkeit ein Verfahren gegen Oliwia ein. Im polnischen Justizsystem kommt ein solch schnelles Vorgehen fast nie vor, es sei denn, es handelt sich um jemanden, der die aktuelle linksliberale Regierung kritisiert hat.

In ihrer Rede äußerte sie berechtigte Ängste um ihre eigene Sicherheit und die ihres kleinen Kindes. Sie warnte davor, dass eine unkontrollierte Masseneinwanderung von Menschen aus unvereinbaren Kulturen denselben Anstieg von Kriminalität, Gewalt und Vergewaltigung mit sich bringen würde, wie er bereits in Westeuropa zu beobachten sei.

Sie sagte die Worte „Das hätte ich sein können, das hättest du sein können“ und bezog sich damit direkt auf ein entsetzliches Verbrechen, das sich nur wenige Wochen zuvor in Toruń ereignet hatte: Eine 24-jährige Polin aus ihrer Heimatregion wurde brutal von einem illegalen venezolanischen Staatsbürger ermordet, der ihr die Augen ausstach, damit sie ihn nicht identifizieren konnte, und sie dann tötete.

Diese Angst war nicht abstrakt. Schon kurz vor der Kundgebung hatte Oliwia an Protesten in unserer Region gegen die Eröffnung von Sonderzentren für Migranten teilgenommen.

In ganz Polen wurden Dutzende solcher Einrichtungen errichtet, in denen illegal eingewanderte Menschen – viele von ihnen hatten die Ostgrenze illegal überquert – Unterstützung und sogar Hilfe bei der Legalisierung ihres Aufenthalts erhalten sollten. Diese Zentren waren Teil einer umfassenderen Politik, die viele Polen, darunter auch meine Frau, als direkte Bedrohung der öffentlichen Sicherheit ansahen.

Zu den emotionalen Worten, die sie sprach, gehörten:
„Ich bin Mutter, ich bin Polin. Ich fürchte um die Zukunft meines Kindes. Ich habe einfach Angst, dass ein Schwarzer kommt, wenn ich mit meinem Kind spazieren gehe, und uns etwas antut. Lasst nicht zu, dass Schwarze und Islamisten unser schönes Zamość kolonisieren. Nieder mit der Einwanderung!“

Nach dem Urteil erklärte sie unmissverständlich:
„Ich bin einfach eine Mutter, die sich wünscht, dass ihr Kind sicher durch die Straßen einer polnischen Stadt gehen kann. Ich wollte einfach nur, dass Polen sicher bleibt. Ich möchte keine Angst mehr vor abendlichen Spaziergängen haben. Ich möchte keine Angst mehr vor Fremden auf der Straße haben. Bei der Kundgebung wurden zahlreiche Statistiken aus westeuropäischen Ländern präsentiert, in denen die Masseneinwanderung, insbesondere aus Afrika und islamischen Ländern, zu einem Anstieg der Kriminalität geführt hat – das sind Fakten, kein Rassismus.“

Es gab keinen Aufruf zur Gewalt und keine Anstiftung zum Hass – lediglich die öffentliche Warnung einer Mutter vor realen Gefahren. Dennoch wurde sie verurteilt. In seiner Urteilsbegründung wertete das Gericht sogar Slogans wie „Ein Pole ist der Gastgeber in Polen“, „Das hätte mir passieren können“ oder „Nieder mit der Einwanderung“ als Rassismus, Anstiftung zum Hass und psychologische Manipulation mit dem Ziel, Menschen einzuschüchtern. Das ist absurd.

Offizielle Statistiken aus Westeuropa belegen eindeutig, dass bestimmte Einwanderergruppen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl deutlich mehr Straftaten begehen als die einheimische Bevölkerung. Diese Tatsachen aufzuzeigen ist kein Hass – es ist die Realität.

Der Doppelstandard ist eklatant: Während meine Frau für ihre Äußerungen schnell ermittelt und bestraft wurde, hat der venezolanische Mörder mehr als ein Jahr später immer noch kein endgültiges Urteil erhalten.

Das Gericht hat diese Geldstrafe in Kenntnis unserer Umstände verhängt. Wir sind beide Vollzeit-Physiotherapiestudenten an der Universität, betreuen ein kleines Kind und sind auf Stipendien angewiesen.

Meine Frau ist derzeit die Jahrgangsbeste im Fach Physiotherapie an der gesamten Universität; ich bin Zweiter. Wir arbeiten hart, weil wir durch unseren zukünftigen Beruf Menschen helfen wollen.

Letztes Jahr war meine Frau eine der Hauptorganisatorinnen einer großen Wohltätigkeitsveranstaltung, die hundert Kindern aus Waisenhäusern unserer Region zugutekam. Sie organisierte auch den lokalen Marsch für Leben und Familie. Sie ist ein Mensch mit einem engelsgleichen Herzen – dennoch behandelte das Gericht sie, als wäre sie ein Ungeheuer, das Hass schürt.

Zusätzlich zur Geldstrafe von 3.000 PLN forderte die Staatsanwaltschaft zehn Monate Freiheitsberaubung für meine schwangere Frau! Allein diese Forderung ist absurd. Außerdem wurde ein sprachwissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben, das rund 5.000 PLN (etwa 1.300 US-Dollar) kostete.

Der Experte erstellte einen extrem linksgerichteten, politisierten Bericht, der weit über die Linguistik hinausging und die Behörden sogar dazu aufforderte, solche Äußerungen hart zu bestrafen, damit Polen nicht „antidemokratisch, gefährlich und rückständig“ werde.

Das Gericht selbst wies diese Stellungnahme als unvollständig, nicht objektiv und voreingenommen zurück – wir blieben also von den zusätzlichen Kosten in Höhe von Tausenden Zloty verschont. Obwohl das Gericht den Bericht des Sachverständigen verwarf, übernahm es im Wesentlichen dieselbe Argumentation, die der linksextreme Experte vertreten hatte.

Insgesamt beliefen sich die potenziellen Kosten auf rund 8.000 PLN (etwa 2.100 US-Dollar) zuzüglich der drohenden 10-monatigen Freiheitsbeschränkung.

Die Verurteilung entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage, sei es durch das polnische Recht auf freie Meinungsäußerung oder die Europäische Menschenrechtskonvention. Ordo Iuris, das angesehene christlich-konservative Rechtsinstitut, das sich für Bürgerrechte einsetzt, vertritt Oliwia und hat bereits Berufung eingelegt, mit der Forderung nach einem vollständigen Freispruch.

Seitdem der Fall öffentlich wurde, haben die Belästigungen zugenommen. Meine Frau, ich und sogar unser kleines Kind sind Zielscheibe von Online-Beleidigungen geworden. Es gab vereinzelte, aber sehr reale Drohungen von Linken, darunter auch einige aus unserer eigenen Stadt.

Polen galt lange als eines der widerstandsfähigsten Länder Europas gegenüber der Woke-Agenda. Unter der gegenwärtigen liberalen Regierung wird dieser Widerstand systematisch abgebaut.

Bürger, die es wagen, vor den Gefahren der Masseneinwanderung zu warnen, werden nun strafrechtlich verfolgt, während echte Gewaltverbrecher einer weitaus langsameren Justiz ausgesetzt sind.“

Dies ist kein Einzelfall. Es handelt sich um dasselbe Muster der Sprachüberwachung und der Doppelmoral der Eliten, das wir in ganz Europa und zunehmend auch in den Vereinigten Staaten dokumentiert haben.

Eine junge polnische Mutter wird bestraft, weil sie ihre Kinder beschützt. Die eigentlichen Täter und die Politiker, die dieses Chaos ins Land bringen, werden weit weniger ernst genommen. Die Meinungsfreiheit ist in Polen genauso bedroht wie anderswo. Die Stimme einer jungen Mutter darf niemals als Verbrechen gelten.

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