Ein 32jährige Kosovare, der seit seinem siebten Lebensjahr in der Schweiz ist, kann trotz einer Vielzahl schwerer Straftaten nicht ausgewiesen werden. Denn das Bundesgericht hat entschieden: Man hätte abklären müssen, ob sich der Mann in seiner Heimat zurechtfinden könne. Am 27. Mai erging das Urteil des Bundesgerichtes. Die in der Schweiz „Ausschaffung“ genannte Abschiebung darf nicht vollzogen werden. Der Mann, um den es in dem Urteil ging, soll lediglich ein „Intelligenzalter von 9 bis 12 Jahren“ aufweisen. Er könne nur mit Mühe lesen, es würde am Textverständnis mangeln und auch das Rechnen bereite Probleme. Deshalb dürfe man nicht davon ausgehen, dass sich der Mann in einer anderen Umgebung zurechtfinden könne. Es ist das erste bekannte Urteil in der Schweiz, wo ein zu niedriger Intelligenzquotient vor einer Abschiebung schützt.Dabei ist das Strafregister des Kosovaren lang. Die empfindlichste Strafe fasste er aus, als er im Jahr 2012 gemeinsam mit Kollegen einen Menschen fast totprügelte. Im Rahmen einer Schlägerei mit vielen Beteiligten erlitt sein Prügelopfer mehrere Unterkieferbrüche, einen Schädelbruch und ein Schädelhirntrauma. Nur rasche notärztliche Hilfe konnte das Leben des Mannes retten. Dafür gab es zwei Jahre Gefängnis. Neben der wiederholten Straffälligkeit ist der Kosovare zumeist arbeitslos, bezieht Sozialhilfe und ist verschuldet. Eine Lehre hat er nie abgeschlossen. Zusammen mit einer österreichischen Friseuse hat er zwei Kinder, eines davon ist schwer behindert.Der Fall wird allerdings vor dem Kantonsgericht neu verhandelt. Diesem wurde die Aufgabe übertragen, genau zu prüfen, ob das Interesse der Gesellschaft, einen vielfach straffälligen Ausländer abzuschieben höher zu bewerten ist als dessen „Recht auf Familienleben“.
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