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Die deutsche Staatsbürgerin Maja T. wurde im Juni 2024 an Ungarn ausgeliefert, doch nun hat das Bundesverfassungsgericht, das oberste Gericht des Landes, entschieden, dass die Auslieferung nie hätte erfolgen dürfen.
Die Begründung? Das ungarische Gefängnissystem ist unmenschlich, so das oberste deutsche Gericht, weil Maja T. als nicht-binär bezeichnet wird. Das Gericht argumentierte, dass es den schriftlichen Zusagen der ungarischen Behörden, dass nicht-binäre Menschen in ungarischen Gefängnissen keine Gewalt oder Diskriminierung erfahren würden, keinen Glauben schenkt.
„Insbesondere seien die Haftbedingungen, die die Beschwerdeführerin in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend geklärt worden, teilte das Gericht mit.
Maja T., die linksextremen Gruppen angehört, soll im Februar 2023 an gewalttätigen Angriffen auf Bürger im ungarischen Budapest beteiligt gewesen sein, von denen die Antifa-Gruppe viele für Rechtsextremisten hielt. Ungarische Beamte sagen, die Opfer seien von der Hammerbande falsch identifiziert worden, so die Zeitung Die Welt. Die Gruppe ist dafür bekannt, Mitglieder der extremen Rechten in Deutschland anzugreifen, wo die meisten ihrer Angriffe im Laufe der Jahre stattgefunden haben, wobei die Opfer oft bleibende, schwerwiegende Verletzungen davongetragen haben.
Das oberste deutsche Gericht erklärte, dass das Oberlandesgericht Berlin, das die Auslieferung genehmigt hatte, die Haftbedingungen in Ungarn hätte überprüfen müssen. Vor der Auslieferung hatte das Gericht ein vorläufiges Auslieferungsverbot verhängt, aber das Berliner Gericht erlaubte die Übergabe an die ungarischen Behörden in der folgenden Nacht. Offenbar wurde die einstweilige Anordnung am 28. Juni erlassen, wodurch die Überstellung blockiert wurde, aber für das Berliner Gericht kam sie zu spät.
In seiner Entscheidung berief sich das Verfassungsgericht auf das „Verbot unmenschlicher Behandlung gemäß der EU-Grundrechtecharta“.
Der Anwalt von Maja T., Sven Richwin, sprach von einem „großen Erfolg“. Anschließend kritisierte er die Haftbedingungen in Ungarn. Er hofft, dass Ungarn seine Verurteilung von Maja T. überdenkt.
Der Prozess gegen Maja T. ist für den 21. Februar angesetzt. Im Gegenzug für ein Geständnis ohne weiteren Prozess werden ihr 14 Jahre Haft angeboten. Nimmt sie dieses Angebot jedoch nicht an, könnten sich die Gerichtsverhandlungen über Jahre hinziehen.
Im Falle einer Verurteilung drohen Maja T. 24 Jahre Gefängnis. Ungarn hat bereits erklärt, dass T. nach Verbüßung der Strafe nach Deutschland zurückgeschickt werden könnte.
Trotz der Bedenken der Richter gibt es auch in Deutschland keine Garantie dafür, dass transsexuelle und nicht-binäre Menschen sicher sind. Die Deutsche Welle berichtet, dass transsexuelle Menschen in Deutschland in den Gefängnissen Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt sind und dass sich die Situation für transsexuelle Menschen aufgrund von Personalmangel immer weiter zuspitzt.
„In den meisten Gefängnissen gibt es eine sehr starke Macho-Kultur und eine Kultur des Stärkeren und nicht unbedingt viel Toleranz. Meistens sind dort auch jüngere Männer untergebracht, darunter auch problematische Persönlichkeiten, die vielleicht zu Gewalt neigen. Aus meiner Sicht besteht die Gefahr, dass Transgender gemobbt und vielleicht sogar sexuell belästigt werden und es sogar zu Übergriffen kommen kann“, so der deutsche Rechtsanwalt Thomas Galli.