Die Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit, zwei Flüchtlingen höhere Löhne zu gewähren als ihren deutschen Kollegen, hat für Empörung und eine Debatte über Fairness auf dem deutschen Arbeitsmarkt gesorgt.
Wie die Schwäbische Zeitung am Montag berichtete, wollte das Logistikunternehmen SV Druck GmbH im vergangenen Monat zwei Flüchtlinge als Versandhelfer in einem seiner Lager in Weingarten einstellen. Das Unternehmen bot den angehenden Mitarbeitern den gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro.
Sie sollten ihre Arbeit am 1. Februar aufnehmen, doch das Verfahren stieß auf einen bürokratischen Stolperstein, als das Amt für Migration und Integration die Genehmigung für die Beschäftigung mit Verweis auf einen Einspruch der Bundesagentur für Arbeit verweigerte.
In Deutschland müssen die Arbeitsverträge von Flüchtlingen von den zuständigen Behörden abgesegnet werden.
Einem Schreiben vom 20. Januar zufolge wurde die Beschäftigung nicht genehmigt, weil der vorgeschlagene Lohn als zu niedrig erachtet wurde. Die Agentur entschied, dass Flüchtlingen mindestens 14,00 € pro Stunde gezahlt werden müssen, da dies der „übliche Lohn“ für ähnliche Tätigkeiten sei.
Das Unternehmen beschäftigt jedoch bereits zahlreiche deutsche Staatsangehörige in der gleichen Funktion zum gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 Euro. Die Personalabteilung des Unternehmens erklärte, dass es diskriminierend sei, Flüchtlingen einen höheren Lohn zu bewilligen, während deutsche Arbeitnehmer für die gleichen Aufgaben weniger verdienten, doch ihre Proteste wurden ignoriert.
Die SV Druck GmbH beschloss schließlich, die Arbeitsverträge der beiden Flüchtlinge zu kündigen, um interne Konflikte unter den Mitarbeitern zu vermeiden.
„Wenn die Flüchtlinge mehr Geld bekämen, würden unsere deutschen Mitarbeiter zu Recht die gleiche Erhöhung fordern“, erklärte das Unternehmen.
Die Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Eva Schmid, sagte auf die Frage nach der höheren Lohnforderung: „Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt nur dann, wenn keine ortsübliche Vergütung ermittelt werden kann. Für die Tätigkeit des ‘Versandhelfers’ ist der ortsübliche Lohn auf 14,00 Euro pro Stunde festgelegt.“
Sie verwies auf Lohnstatistiken, in denen Versandhelfer zwischen 15,98 und 16,52 Euro pro Stunde verdienen, und bezog sich dabei auf Referenzberufe wie Lageristen oder Druckereimitarbeiter.
Die Regelung wirft die Frage auf, inwieweit staatliche Stellen in die freie Marktwirtschaft eingreifen und Vergütungen festlegen sollten, die über die gesetzlichen Grenzen für private Unternehmen hinausgehen.
Refugees paid more than Germans? Federal body demands higher than statutory pay for foreigners