Am Sonntagnachmittag (6. Oktober) hat die Bundespolizei einen polizeibekannten Afghanen hinter Gitter gebracht. Gegen den unerlaubt Eingereisten lag ein Vollstreckungs- sowie ein Abschiebehaftbefehl vor. Lindauer Bundespolizisten kontrollierten den jungen Afghanen im Bahnhof Lindau. Zur Überprüfung legte der Mann eine österreichische Aufenthaltsberechtigung für subsidiär Schutzberechtigte vor. Im Besitz eines benötigten Passes war der 21-Jährige jedoch nicht. Bei der Abfrage der Personaldaten stellten die Polizisten fest, dass der afghanische Staatsangehörige von der Staatsanwaltschaft Traunstein per Vollstreckungshaftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Rosenheim hatte den Angeklagten im November 2018 wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem ergab die Fahndungsüberprüfung, dass gegen den 21-Jährigen, der im Dezember 2017 erstmals nach Deutschland einreiste, ein Abschiebehaftbefehl bestand. Der Migrant hatte zunächst in der Justizvollzugsanstalt Bernau eingesessen und war dann im Januar 2019 abgeschoben und mit einer zweijährigen Wiedereinreisesperre belegt worden. Die Bundespolizisten zeigten den Mann wegen unerlaubter Einreise an und lieferten ihn zur Verbüßung seiner noch über sechsmonatigen Restfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
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