»Als Soldat muss man gehorchen«, sagte die Vorsitzende Richterin beim Amtsgericht Tiergarten. Und weil ein Stabsgefreiter der Bundeswehr nicht gehorchte, wurde er am Mittwoch zu acht Monaten Haft verurteilt. Auf Bewährung.
Welchen Befehl hat er 26-Jährige verweigert? – Den Befehl, sich impfen zu lassen. Im Dezember 2021 und dann noch einmal im Januar 2022 zur Impfung befohlen, legte er gefälschte Impfpässe vor.
Das Gericht sprach den Soldat daher wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse für schuldig. Außerdem bestehe bei der Bundeswehr eine Corona-Impfpflicht.
Zur Begründung für seine Taten führte der Soldat unter anderem aus, er habe sich nicht zu einer Corona-Impfung durchringen können, weil er Angst vor erheblichen Nebenwirkungen gehabt hat. Als die Richterin ihn daraufhin fragt, ob er seriöse Quellen zu Rate gezogen oder einen Arzt um Rat gefragt habe, schwieg der Angeklagte.
Die Richterin, die den bedingungslosen Gehorsam eines Soldaten verlangte, gestand dem Verurteilten zwar einen »hohen Grad an Verzweiflung« zu – aber für sie wog der hohe »Grad an krimineller Energie« schwerer. Da das Gericht beim Urteilsmaß berücksichtigte, dass der Mann nun vor dem Nichts steht, ist davon auszugehen: Ohne diese Not, würde das Urteil noch härter ausfallen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bis es rechtskräftig wird, sollte sich der Soldat überlegen, ob er den Richter der nächsten Instanz nicht fragt, ob er noch nicht von den Nebenwirkungen der Impfung gehört hat? Die werden mittlerweile überall in der Welt registriert. Dass eine deutsche Richterin davon nichts wissen will und sich von Amts wegen unwissend stellt, darf dabei nicht verwundern. Den Gesundheitsminister interessieren die Risiken und Nebenwirkungen ja ebenfalls nicht. Was die Frage provoziert, wann über diese Art Politik vor welchem Gericht verhandelt wird? Und welches Urteil dann gefällt wird?
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