„Hotspot-Regeln“: So verlängert Corona-Diktatur ihre Schikanen durch die Hintertür

Nachdem sie keine Möglichkeit mehr sehen, die Fortsetzung der Corona-Maßnahmen doch noch per Bundesgesetz einheitlich zu verlängern, werden nun immer mehr deutsche Bundesländer „kreativ“: Sie nutzen die im neuen Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorgesehene Hotspot-Regelung, um die auslaufenden Schikanen irgendwie zu retten, so lange es geht. Dabei sind die Hotspot-Ausnahmen eigentlich an enge Voraussetzungen geknüpft. Beobachter sehen einen eklatanten Rechtsbruch.

Am Montag sind Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen und das Saarland mit ihrem in die Gesundheitsministerkonferenz eingebrachten Antrag gescheitert, die bundesweiten Corona-Beschränkungen bis Ende April fortzusetzen.„Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen”, hieß es in dem Papier. Dem werde Paragraf 28a IfSG „in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bedauerte über alle Maßen, dass dem Bund mit dem von der Ampel vereinbarten „Freedom Day“ (der eigentlich keiner ist) die Möglichkeiten einer zentralistischen Regelung genommen wurden. Gerne hätte er persönlich via Dekret die Deutschen durch den Sommer hindurch gegängelt – wenigstens so lange, bis im Herbst dann die schon immer dagewesene nächste saisonale Erkältungwelle den gehirngewaschenen Deutschen als tödliches Wiederaufflammen der Pandemie verkauft wird und die nächsten Freiheitsbeschränkungen nur noch Formsache sein werden.

Doch leider war nichts zu machen, das erst vorvergangene Woche geänderte IfSG bleibt. Lauterbach nahm die gestrige Ablehnung des Antrags sofort zum Anlass, erneut von den Ländern zu fordern, dann eben ersatzweise die ihnen durch das IfSG eingeräumten Möglichkeiten auszunutzen, um durch die Hintertür die Maßnahmen weiterzuführen. Dies sei allemal besser, als das IfSG zu kritisieren: „Die Länder verlangen ein Gesetz, das rechtlich nicht geht, statt ein gutes Gesetz, das sie haben, zu nutzen.“ Explizit forderte Lauterbach erneut die Länder auf, ausgiebig von der „Hotspot“-Regelung Gebrauch zu machen. Diese erlaubt es, Regionen mit hohem Infektionsgeschehen und einer drohenden Überlastung des Gesundheitssystems zu Hotspots zu erklären und dort schärfere Beschränkungen einzuführen. Damit könnten „ganze Länder zu Hotspots erklärt” werden, sagte Lauterbach.

Ein glatter Gesetzesbruch aus Sicht von Rechtsexperten und Gesundheitspolitikern – denn genau für dafür – die Verwirklichung von Lauterbach’schen Diktaturträumen durch die Hintertür – war die Hotspot-Regelung nie gedacht. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprach sich deshalb auch entschieden gegen diese Interpretation der Regelung aus: Diese sei „an strenge Voraussetzungen geknüpft“ und dürfe „eindeutig nicht pauschal angewandt werden.“Auch die Länder, denen die Regelung nicht klar genug sei, müssten „den vorhandenen Rechtsrahmen nutzen, ohne ihn auszunutzen.“ Wer etwas anderes behaupte, habe „entweder das Gesetz nicht verstanden“ oder scheue sich, „Verantwortung zu tragen.“

Anscheinend hat die FDP nicht begriffen, mit wem sie da eigentlich koaliert – und welch ein starrköpfiger Corona-Fanatiker das Amt des Gesundheitsminister bekleidet. Mit Lauterbach wird diese „Pandemie“ nie mehr enden, soviel steht fest – und ginge es nach ihm, dann wären Maskenpflicht, Abstandsregeln, Kontaktbeschränkungen und vor allem Impf-Apartheid Maßnahmen für die Ewigkeit. Umso fataler ist es da, dass erste Bundesländer bereits den offenen Missbrauch der IfSG-Bestimmungen riskieren – so etwa Mecklenburg-Vorpommern und auch Hamburg. Im Ergebnis sorgen sie dafür, dass die deutsche Corona-Geisterfahrt in ihr drittes Jahr geht.

https://www.wochenblick.at/corona/hotspot-regeln-so-verlaengert-corona-diktatur-ihre-schikanen-durch-die-hintertuer/