Im CSU-regierten Bayern scheint man an seinen Schulen den Buchstabensalat LGBTIQ zum Bildungsziel erhoben zu haben. Für viel Geld engagiert man dort einen schwulen Komiker, um landesweit Schüler mit Queer-Propaganda zu indoktrinieren.
“Unterricht” im Zeichen des Regenbogens
Mindestens 64.000 Euro soll laut Stiftung CitizenGo der als „Kabarettist und Theaterpädagoge“ bezeichnete Schauspieler Timo Schweitzer vom Freistaat erhalten, um bayerischen Schülern ab der 8. Schulstufe unter dem Titel „Homologie“ „die Normalität des Andersseins“ zu zeigen, wie es im Programm heißt. Auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus liest sich das so:
Mit viel Humor und persönlichen Geschichten vermittelt er den Jugendlichen in seiner 90-minütigen Comedy-Show Hintergrundwissen über sexuelle Vielfalt, Toleranz, Diskriminierung und Mobbing und erreicht die Jugendlichen auf Augenhöhe.
Weitere 100 Aufführungen geplant
Nachdem der “Theaterpädagoge” laut Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bereits im letzten Schuljahr Schüler an 50 Schulen mit seinem Programm „unterrichten“ durfte, soll die Tournee im kommenden Schuljahr ihre Fortsetzung finden.
Demnach stellt das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales im nächsten Schuljahr aufgrund des „großen Erfolgs“ und einer „hohen Nachfrage“ nochmals für 50 bayerische Schulen bis zu 100 Aufführungen des Kabarett-Programms zur Verfügung. Im letzten Schuljahr haben laut Ministerium bereits mehr als 100 Aufführungen an über 60 Schulen für über 10.000 Schüler stattgefunden.
Auf der offiziellen Website der Stadt behauptete der Bürgermeister von London: Weiße Familien wären keine echten Londoner – wie „Telegraph“ berichtet. Sadiq Khan sah sich bald gezwungen, sich zu entschuldigen.
Der Beitrag erschien in einem Leitfaden der offiziellen Website der „Greater London Authority“ (GLA), auf der zwar beteuert wird, London wäre eine Stadt für alle Londoner, und wo der Bürgermeister versprochen hat, Menschen jeden Alters, Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung und Familienzusammensetzung zu respektieren.
Nun aber postete der Londoner Bürgermeister ein weißes heterosexuelles Paar, das mit zwei Kindern am Ufer der Themse spazieren ging – mit dem Zusatz:
Am Dienstagmorgen wurde ein Mann von der Polizei im Bahnhof von Béziers festgenommen, wie CNEWS aus Polizeikreisen erfuhr. Mit einem Messer bewaffnet hatte er die Fahrgäste bedroht und “Allah Akbar” gerufen.
“Ich werde euch töten”. Am Dienstagmorgen nahmen die Ordnungskräfte einen mit einem Messer bewaffneten Mann fest, der die Fahrgäste im Bahnhof von Béziers bedroht hatte, wie CNEWS aus Polizeikreisen erfuhr.
Der mit einer Djellaba bekleidete Mann bedrohte die Fahrgäste des Bahnhofs mit seiner Waffe. Die am Tatort anwesenden Polizisten schossen zweimal mit ihrem Taser auf ihn, aber die Kleidung des Angreifers verhinderte, dass er den elektrischen Schlag spürte.
In Österreich wurde die EU-Richtlinie 2019/1937 (bekannt als EU-Whistleblowing-Richtline) mit der hierzulande unterwürfigen Ergebenheit gegenüber den Herrschaften in Brüssel und selbstredend brav gegendert mit dem HinweisgeberInnenschutzgesetz; BGBl. I Nr. 6/2023) umgesetzt und mit 25. Februar 2023 in Kraft gesetzt. Ziel sind Unternehmen ab fünfzig Mitarbeitern.
Dies mit besonderen Bestimmungen zum Schutz der Whistleblower (Denunzianten); zum Beispiel im § 23: In gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren, in denen eine Hinweisgeberin oder ein Hinweisgeber geltend macht, durch eine der im § 20 genannten Maßnahmen als Folge eines Hinweises benachteiligt worden zu sein, ist glaubhaft zu machen, dass die Maßnahme als Vergeltung für den Hinweis erfolgte. Der Denunziant braucht also keineswegs zu beweisen, dass zum Beispiel die Kündigung des Arbeitgebers wegen seines Verhaltens erfolgt ist, sondern muss das bloß glaubhaft machen. Das geht in Richtung Beweislastumkehr, wie bereits in Vorarlberg verwirklicht.
Dort peitschen die schwarz-grünen Machthaber bereits im Vorjahr ein entsprechendes Gesetz durch den Bregenzer Landtag (LGBl. Nr. 37/2022); in jenem „Gesetz über den Schutz bei Meldungen von Rechtsverstößen“ heißt es im § 16 Absatz 4 (gerafft): „In verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren, in denen die hinweisgebende Person … geltend macht, durch eine Maßnahme als Reaktion auf eine Meldung … benachteiligt worden zu sein, wird vermutet, dass die Benachteiligung eine Repressalie für eine solche Meldung oder Offenlegung war. Der Person, der die ergriffene Maßnahme zuzurechnen ist, obliegt es zu beweisen, dass die Maßnahme durch hinreichende Gründe gerechtfertigt war.“
Mit anderen Worten: Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitgebers. Ein besonders perfides Instrument. Denn seit der Antike gilt der Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der etwas behauptet, dies auch unter Beweis stellen muss. Soweit zur Lage in Österreich.
In der Bundesrepublik ist die Ampel-Koalition etwas später dran, das entsprechende nationale Gesetz gilt ab Juli dieses Jahres. Während bei uns seitens der Regime-Medien praktisch keine Kritik an der Wiederbelebung des Denunziantentums geübt wird, rührt sich bei unserem deutschen Nachbarn Widerstand, zum Beispiel in der Berliner Tageszeitung „Die Welt“. In der genannten Zeitung ist am 19. August unter der Überschrift Die Rückkehr des Denunziantentums (Autor Hubertus Knabe) unter anderem zu lesen:
„In Deutschland wird derzeit ein neues Meldesystem für Straftaten aufgebaut. Rund 90.000 Unternehmen und Tausende öffentliche Einrichtungen müssen seit Juli sogenannte Meldestellen einrichten. Wer dies versäumt, dem droht eine Geldbuße von bis zu 20.000 Euro. Hinzukommen sogenannte externe Meldestellen, die Bund und Länder übergreifend betreiben. Die genannten Stellen sollen nicht nur Meldungen entgegennehmen, sondern auch Untersuchungen durchführen. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit, entsteht auf diese Weise ein neuer, riesiger Ermittlungsapparat, der weder im Grundgesetz noch in den Verfassungen der Länder vorgesehen ist.“
Für Informanten (volkstümlich: Vernaderer) werde das Geschäftsgeheimnis, das Steuergeheimnis und das Sozialgeheimnis (recte Privatsphäre) außer Kraft gesetzt, zudem genießen sie, so Knabe „einen weitgehenden Kündigungsschutz. Behauptet nämlich ein Beschäftigter, dass seine Benachteiligung im Beruf aufgrund einer Meldung erfolgte, muss ihm der Arbeitgeber das Gegenteil beweisen. Von Kündigung oder Abstieg bedrohte Arbeitnehmer könnten deshalb versucht sein, rasch eine Meldung einzureichen – und dann zu behaupten, diese sei die Ursache der Maßnahme. Das neue Gesetz stellt den vorläufigen Höhepunkt einer schon länger anhaltenden Entwicklung dar: Immer häufiger animiert der deutsche Staat seine Bürger, andere Mitbürger anzuschwärzen. Während das Strafgesetzbuch aus gutem Grund ausschließlich verlangt, geplante schwere Straftaten anzuzeigen, damit sie noch verhindert werden können, hat sich in Deutschland mittlerweile eine regelrechte Meldestellen-Industrie entwickelt.“
Knabe, ein Historiker, warnt vor einer Vergiftung des sozialen Klimas, wie man sie von Unrechtsstaaten kennt. Wen der Autor da im Auge hat, ist leicht zu erraten: Es ist ein Hinweis auf das Spitzelsystem der „DDR“-Stasi (Staatssicherheit; Geheimdienst des bolschewistischen Systems in Mitteldeutschland) mit ihren Hunderttausenden Mitarbeitern (IM), die meist für Geld ihre Mitbürger ausspionieren.
Am 8. Oktober findet in Bayern die wichtige Landtagswahl statt. Im Stammland der CSU steht die AfD bei der jüngsten Umfrage bei bereits 14 Prozent. Somit wäre sie gleich auf mit den Grünen auf Platz zwei.
CSU verlor in 20 Jahren ein Drittel ihrer Wähler
Laut der aktuellsten repräsentativen Umfrage steht die regierende CSU unter dem Ministerpräsidenten Markus Söder bei 39 Prozent (2018: 37 Prozent). Sie steht somit unangefochten auf Platz eins. Die Zeiten jedoch, in denen sie sogar die absolute Mehrheit stellte, sind vorbei. Vor 20 Jahren, bei der Landtagswahl 2003, erreichte sie noch sagenhafte 60 Prozent der Stimmen. Somit hat sie in den besagten 20 Jahren über einen Drittel ihrer Wähler verloren.
AfD könnte Sensation schaffen
Um Platz zwei gibt es in den Umfragen jedoch einen erbitterten Kampf. Die Grünen fallen von rund 18 auf 14 Prozent und müssen somit um ihre Position als Oppositionsführer zittern. Die konservativen Freien Wähler, der aktuelle Junior-Koalitionspartner der CSU, bleiben stabil bei rund zwölf Prozent, und damit bei ihrem Ergebnis von vor fünf Jahren. Die patriotische AfD hingegen könnte sensationell vom vierten auf den zweiten Platz rutschen, denn sie steigert sich in der Umfrage von zehn auf 14 Prozent. Für die heimatliebenden AfDler wäre dies ein Sensationsergebnis.
Bayern immens einflussreich als Bundesland
Somit ist sogar die aktuelle Regierungskonstellation in Gefahr. Zur Zeit kommen CSU und die Freien Wähler noch auch 53 Prozent. Für Ministerpräsident Söder wäre dies eine echte Blamage. Die Wahl in Bayern gilt als immens wichtig, denn immerhin leben in einem der größten Bundeländern Deutschlands mehr als 13 Millionen Menschen. Damit ist es nach Nordrhein-Westfalen das bevölkerungsreichste Bundesland. Von der Fläche her ist Bayern sogar auf Platz eins. Sowohl wirtschaftlich, als auch kulturell übt Bayern einen massiven Einfluss auf den gesamten deutschen Sprachraum aus.
Im Landesverwaltungsgericht (LVwG) Oberösterreich dürfte ein Richter mit Hausverstand sitzen. Denn dieser fällte gegen die “Klima-Kleber” ein Urteil, das im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung ist und noch bahnbrechend für weitere Verfahren sein könnte.
Störung der öffentlichen Ordnung
Wie der Kurier als erster berichtete, wurde gestern, Montag, eine Beschwerde über Geldstrafen von drei Aktivisten der „Letzten Generation“, die in Linz den Straßenverkehr blockierten, abgewiesen. Und zwar mit der Begründung, „das Sich-fest-Kleben auf einer Straße ist jedenfalls als Störung der öffentlichen Ordnung zu qualifizieren“. Außerdem sei das Versammlungsrecht „unter möglichster Schonung der Rechte Dritter” auszuüben und “darf nicht zum Schaden anderer missbraucht werden“.
Staus sorgen für Umweltbelastung
Das LVwG sah darüber hinaus auch die Rechtfertigung als “entschuldigenden Notstand”, auf den sich die Klimaschützer wegen der massiven Auswirkungen des angeblich menschengemachten Klimawandels berufen, nicht gegeben. Diese Art der Demonstration sei alleine durch die zusätzliche Umweltbelastung, die die Störaktionen bewirken würden, weder tauglich noch das Schonendste. Mit einem Satz: Die Staus, die durch die „Klima-Terroristen“ hervorgerufen werden, sorgen genau für das Gegenteil, für das die „Letzte Generation“ eintritt.
Mehrheit der Bürger für Haftstrafen
Eine ordentliche Revision gegen die Entscheidung ist nicht zulässig, den Beschwerdeführern bleibt nur noch der Weg zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) offen. Wie berichtet, hatte eine vom Meinungsforschungsinstitut Unique research im Auftrag von profil durchgeführte Umfrage ergeben, dass sich 76 Prozent der Befragten eine Haftstrafe für „Klima-Kleber“ wünschen.
Nächste Störaktion in Linz
Die „Klima-Terroristen“ lassen sich von diesem Gerichtsurteil anscheinend nicht beirren. Denn einen Tag nach der Niederlage vor dem LVwG gab es die nächste Störaktion in Linz. In einer Aussendung sagte der freiheitliche Landtagsabgeordnete Michael Gruber:
Es zeugt von besonderer Dreistigkeit, wenn man am Tag nach einer Niederlage vor Gericht erneut die gleichen strafbaren Handlungen setzt. Obwohl gestern durch das Landesverwaltungsgericht festgestellt wurde, dass die selbsternannten Klimaschützer der ‚Letzten Generation‘ Gesetzesbrecher sind und sich nicht auf das Versammlungsrecht berufen können, haben sie heute im Frühverkehr in Linz erneut blockiert und an der Eskalationsschraube gedreht. Hunderte Personen kamen deswegen zu spät in die Arbeit.
Bundesregierung muss reagieren
Der Staat lasse sich auf der Nase herumtanzen. Es wäre Zeit, hier endlich für klare Verhältnisse zu sorgen und empfindlichere Strafbestimmungen einzuführen. „Worauf wartet die Bundesregierung?“, fragt sich Gruber.
Der Vorfall ereignet sich in der katholischen Gemeinde St. Family in Haninge. Es ist jedoch nicht genau bekannt, wann der Vorgang stattfinden wird.
Das Video wird von “Fares Aziz” ins Internet gestellt und der Mann, der in dem Videoclip zu sehen ist, sagt, dass er Jesus vergewaltigen wird. Dann wirft er Steine gegen die Fensterscheiben.
Schweden, ich werde Jesus da drinnen jetzt ficken. Allahu Akbar”. Sanmytt
Ungarn feierte gestern, am 20. August, mit dem größten Feuerwerk Europas seinen Nationalfeiertag zu Ehren von König Stephan I. (969 – 1038), Gründer des christlichen Ungarns und wichtigster Heiliger des Landes. Somit setzt Ungarn erneut ein trotziges Zeichen gegen den derzeit im Westen vorherrschenden Zeitgeist einer zersetzenden Cancel Culture:
Ungarn hat das Christentum in seiner Verfassung festgeschrieben, und somit bleibt dieser Feiertag das Symbol für das 1000-jährige Ungarn.
„Der Westen fällt, während Europa nicht einmal bemerkt, dass es besetzt wird… In Westeuropa sind die alten, großen europäischen Nationen zu Einwanderungsländern geworden. Die … Abnahme der Bevölkerung christlicher Kultur, die Islamisierung der Großstädte schreitet … voran, und ich sehe jene politischen Kräfte nicht, die die Prozesse aufhalten wollten oder könnten …Wir (Ungarn) haben verhindert, dass die islamische Welt uns überströmte…
Die absurde Situation ist die, dass die Gefahr uns heute vom Westen droht. Dieser Gefahr setzen uns Brüsseler, Berliner und Pariser Politiker aus. … Jene Politik, die … den Weg für den Niedergang der christlichen Kultur und den Raumgewinn des Islam eröffnet hat. … Weil das Fremde schön, die gemischte Bevölkerung besser sei und weil der wahre Europäer keine derart mittelalterlichen Dinge verteidigen soll wie seine Heimat und seine Religion. … Wir werden niemals mit jenen europäischen führenden Politikern solidarisch sein, die Europa in ein postchristliches und postnationales Zeitalter führen wollen.“(Viktor Orban: „Rede zur Lage der Nation, 18.2.2018)
Feuerwerk der Superlative
Das Feuerwerk war so komplex wie nie zuvor und ist einzigartig in Europa: 34230 pyrotechnische Effekte, grandiose Licht- und Laserspiele, Gebäudemalerei, ein Feuerteppich auf der Donau und fast 900 Drohnen kamen zur Geltung. Die Feuerwerksraketen wurden von 230 Startpunkten, sieben Schiffen und 65 Pontons abgefeuert.
Christentum und ungarische Nation
Die Drohnen zeichneten wunderschöne Formen aus Symbolen der ungarischen Geschichte in den Nachthimmel – und zwar synchron über dem Parlament und der Petőfi-Brücke. Ungarns Bekenntnis zu seiner mehr als 1000-jährigen Geschichte bezog sich so auf die Geburt der Nation, den Blutpakt und die Eroberung, die Ära der christlich-heidnischen Kriege gegen die Tartaren und die Türken. – Getragen von einem starken Glauben und der Hoffnung zum Leben, die sowohl Vergangenheit und Gegenwart der Ungarn bestimmen…
20. August 1000: Gründung des Königreichs Ungarn
Der Nationalfeiertag am 20. August erhält seine Bedeutung durch Ereignisse im späten 10. Jahrhundert. Das Land wurde bereits ab dem 9. Jahrhundert von den Magyaren besiedelt, allerdings war es damals weder ein christliches Land, noch ein Königreich. König Stephan I. vereinte schließlich die magyarischen Stämme und rief am 20. August 1000 das Königreich Ungarn aus. Somit waren die Weichen zur Christianisierung des Landes gestellt, und Ungarn stieg in den folgenden 300 Jahren zu einer bedeutenden regionalen Großmacht auf, welches das christliche Abendland von seiner östlichen Flanke her gegen heidnische Bedrohungen schützte.
Der 20. August blieb aber auch während der sowjetischen Besatzerzeit ein subversiver Feiertag, denn der Versuch einer kommunistischen Um-Interpretierung in Richtung eines sozialistischen Ungarns scheiterte kläglich. Gleich nach den ersten freien Wahlen wurde der 20. August zum nationalen Feiertag ausgerufen.
„Gott schütze den Ungarn!“
Das gestrige Feuerwerk Ungarns endete mit der ersten Strophe des ungarischen Nationalhymnus:
„Herr, segne den Ungarn mit Frohsinn und mit Überfluss. Beschütze ihn mit deiner Hand, wenn er sich mit dem Feind schlägt.
Denen die schon lange vom Schicksal nicht verschont, bring ihnen eine bessere Zeit. Denn dies Volk hat schon genug gebüßt für Vergangenes und Kommendes.“
Somit aber wird Ungarn erneut seiner mehr als 1000-jährige Berufung gerecht: als Verteidigerin Europas gegen den derzeit wütenden postmodernen kulturellen Totentanz, der im Woke-ismus und dem LGBTG-Transgender-Wahn Formen des Nihilismus, des Satanismus und des Sexismus in seiner womöglichst schrecklichsten Ausprägung angenommen hat.
„Und dem Tod soll kein Reich mehr sein.“ (Dylan Thomas)
Ungan bleibt standhaft. Es weiß zu warten und für die Wahrheit zu kämpfen. Ungarn gibt somit aber nicht die Hoffnung auf, dass die Geschichte Europas schicksalshaft mit dem Christentum und nationaler Identität und Vielfalt verbunden sind.
Mag das christliche Europa – so wie alle politischen Reiche der Welt – noch so oft gegen christliche Ideale sich versündigt haben…
„Wenn die Liebenden fallen – die Liebe Fällt nicht.“ (Dylan Thomas)
Dieses Vermächtnis gibt Ungarn der Welt mit: Der Kampf gegen den nihilistischen, sinn-entleerten EU-Superstaat wird noch länger dauern. Am Schluss freilich wird er gewonnen werden. Denn:
„Die nackten Toten die sollen eins Mit dem Mann im Wind und im Westmond sein; Blankbeinig und bar des blanken Gebeins Ruht ihr Arm und ihr Fuß auf Sternenlicht. Wenn sie irr werden, solln sie die Wahrheit sehn. Wenn sie sinken ins Meer, solln sie auferstehn. Wenn die Liebenden fallen – die Liebe fällt nicht; Und dem Tod soll kein Reich mehr bleiben.“
Was hätten Sie Anfang 2010 gesagt, wenn Ihnen in einer Kneipe jemand die folgende Geschichte erzählt hätte: Die jetzigen Regierungen haben eine solche Angst vor politischer Konkurrenz, insbesondere vor einer weiteren politischen Kraft, dass sie jede Hemmung verlieren, um alle möglichen Akteure zu verschrecken und einzuschüchtern? Wenn diese Person dann hinzufügen würde, dass private und öffentliche Medien bei einer solchen Kampagne nicht nur bereitwillig, sondern eifrig mitmachen?
Was wäre die Erzählung? Man versucht es zunächst mit einem Rufmord – man stellt alle Handlungen der Zielperson in das schlechtest mögliche Licht – im Teil Zwei werden Sie sehen, wie das geht. Hier werden „nur“ Regeln und journalistische Standards gebeugt, bzw. verletzt – es gibt noch keine juristische Grenzüberschreitung.
Die würde erst in einer zweiten Welle versucht werden, wenn die erste Attacke nicht den gewünschten Erfolg hat.
Wie könnte eine solche zweite Attacke aussehen?
Ein Anlass ist z.B. ein medienwirksamer Schlag gegen einen Zirkel von Leuten, die wirre Sachen sagen und angeblich wirre Dinge tun (alles übrigens noch nicht gerichtsfest nachgewiesen). Es werden dann Verbindungen zum Kopf dieser Verwirrten konstruiert, ob geschäftlich oder privat. Dafür werden nicht etwa Verdächtige, sondern unbescholtene Bürger als Zeugen überprüft und die „Erkenntnisse“ illegal an die Presse durchgestochen. Die attackiert dann nicht die Verdächtigen, sondern in Laufe der Kampagne die Person, die einmal geschäftlichen Kontakt mit dem Verdächtigen gehabt hat und dann die Person, mit der der Kontaktschuldige befreundet ist – und damit das eigentliche Ziel der Kampagne. Eine Gruselstory aus der Diktatur?
Was hätten Sie zu der Person in der Kneipe gesagt, wenn die behauptet hätte, dass genau so gegen den Alt-Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen vorgegangen wird, damit er nicht in Thüringen bei der Landtagswahl im nächsten Jahr als Spitzenkandidat einer neuen, unabhängigen Kraft antritt und den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen ermöglicht Mehrheiten zu wählen, die es ermöglichen die ungeliebte Regierungskoalition abzuwählen?
In einem Rechtsstaat unmöglich?
Lesen Sie die beiden folgenden Analysen und Ihnen wird klar, dass die Kneipengeschichte keine Verschwörungstheorie, sondern bittere Realität ist.
Fall A – Die Diffamierungskampagne des „Spiegel“
Am Freitag, dem 18. August erschien gegen Mittag in Spiegel online der Text „Wir müssen weiter kämpfen“ – Ermittler werten Maaßens Chat aus“
Dieser Text ist eine Attacke, ich bezeichne sie als Diffamations-Attacke gegen Hans-Georg Maaßen, wie sie in unserer fiktiven Verschwörungs-Kneipen-Szene skizziert wurde.
Im Zuge der umfangreichen bundesweiten Ermittlungen gegen Heinrich XIII. Prinz Reuß (Beschuldigter A) geriet auch Dr. Markus Krall (Kontaktperson B) als Zeuge in die Ermittlungen. Schon vor einiger Zeit hatte Zeit online aus vertraulichen Akten zitiert und versucht Kontaktperson B per journalistischen Rufmords irgendwie an Beschuldigten A und seine Aktivitäten zu ketten.
Wer sich für die Details interessiert, sollte Markus Krall auf Twitter folgen, er kämpft (als erfolgreicher Manager und Analyst hat er sicherlich die entsprechenden Mittel) juristisch auf breiter Front gegen Zeit online und die vermuteten Urheber der Datenlecks in den Behörden oder den Gerichten.
Bei dem, was auf Zeit online zu lesen war, kann ich bei den früheren geschäftlichen und eventuellen privaten Kontakten zwischen Krall und dem Beschuldigtem Reuß nichts erkennen, was auch nur im Entferntesten justiziabel sein könnte.
Aber Kampagnenziel ist ja nicht Markus Krall, sondern Hans-Georg Maaßen (Kontaktperson C).
Und an den traut sich tatsächlich nur der Spiegel ran – in seinem Stück versuchen die, ich nenne sie mal „besorgten Journalisten“, tatsächlich mit Hilfe von durchgestochenem, vertraulichem, den Daten- und Persönlichkeitsschutz unterliegenden Material etwas gegen den Alt-Verfassungsschutzpräsidenten und Kritiker der momentanen Regierungen, insbesondere den möglichen Kandidaten bei der nächsten Landtagswahl in Thüringen vorzugehen.
Was breitet der Spiegel aus?
Nochmal: es geht um persönliche Nachrichten zwischen Krall und Maaßen, ausgelesen durch ein deutsches Sicherheitsorgan (BKA) auf Mobiltelefon von Krall (Zeuge im Verfahren gegen Reuß), illegal gelandet beim Spiegel.
Lesen Sie selber den Originaltext (unten), aber die bedeutsamste Nachricht von Maaßen , der keinerlei Verbindung zu Reuß hat, sondern mit Krall in politischem Austausch steht, ist die Folgende: Maaßen gratuliert Krall zu dessen 60. Geburtstag und verbindet dies mit einer politischen Botschaft: „Wir müssen weiter kämpfen“.
Was will uns das selbsternannte Sturmgeschütz der deutschen Demokratie mit dieser „Enthüllung“ sagen?
Ist „kämpfen“ in einem demokratisch-politischen Kontext jetzt schon verdächtig?“? Ist das Wort, wenn es sich nicht um den Kampf gegen rechts handelt, auch schon auf dem Spiegel-Index? Was ist dann mit „Wahlkampf?
Oder geht es um die Kritik an der deutschen Regierung? Immerhin hat Krall es gewagt, in seiner Antwort seine persönliche Furcht vor einer atomaren Eskalation des Ukrainekriegs auszudrücken, die er mit der großen Mehrheit der Bevölkerung teilt, und seine Kritik daran durch die Charakterisierung „diese Irren“ zu schmücken (Noch einmal: Das ist ein persönlich-privater 1:1-Chat, ausgelesen vom BKA, durchgestochen an und veröffentlicht durch den Spiegel).
Hätte nach Meinung des Spiegel Maaßen umgehend eine Anzeige gegen Krall machen müssen? Plus Selbstanzeige, weil ja offenbar Krall sich gegenüber Maaßen ermuntert gefühlt hat den deutschen Regierungskurs mit dem Wort „Irre“ in Verbindung zu bringen?
Ist das die neue deutsche Denk-, Diskurs- und Meinungsfreiheit? Wo sind beim Spiegel (und dem BKA) die professionellen demokratischen guard rails geblieben?
Der Spiegel schreibt über persönlich-private Austausche zweier Personen mit illegal übermitteltem Material des BKA mit der offenkundigen Intention Maaßen zu schaden.
Man kann es sich eigentlich gar nicht ausdenken, aber es ist bundesrepublikanische Realität.
Hans-Georg Maaßen hat übrigens auf Twitter reagiert.
Dem Spiegel signalisiert er, dass wenn er ihn, wieder zum alljährlichen Empfang eingeladen würde, dass dann der Spiegel auch einen Weihnachtsgruß von Maaßen mit „wir müssen weiter kämpfen“ erhalten würde – dann müssten sie nicht das BKA mit durchgestochenen Chatnachrichten in Bedrängnis bringen, sondern könnten problemlos, juristisch sauber erklären: „Original liegt dem Spiegel vor“.
Ich ziehe aus dieser Affäre mehrere Schlussfolgerungen:
A:
Auch wer in anscheinend geschlossenen Gruppen chattet, ist nicht sicher. Eine unpräzise oder missverständliche X-Botschaft via „Twitter“, eine Ausfälligkeit in einer „geschlossenen“ Chatgruppe, spielt den „besorgten Journalisten“ in die Hände. Deine Rede sei „ja, ja; nein, nein, alles andere ist von Übel“ – schon Jesus wusste, was in einer aufgeheizten politisch-religiösen Atmosphäre der geschicktere Weg ist.
B:
Da man sich in der heutigen politischen Auseinandersetzung nicht mehr wirklich auf die demokratischen Standards der Presse oder der Behörden verlassen kann muss an der juristischen Verteidigungsfront etwas geschehen – für juristische Auseinandersetzungen braucht man viel Zeit, aber auch und vor allem viel Geld, das weiß ich aus eigener leidvoller Erfahrung. Ich bin mir sicher, dass es hierfür Spendenbereitschaft in der Bevölkerung gibt und gute Anwälte haben wir auch. Was fehlt ist eine gemeinnützige Plattform, die beide verbindet. Wie wäre es mal, wenn in den liberal-konservativen Kreisen weniger geredet und mehr gehandelt werden würde? Die linke Seite hat längst solche Strukturen.
C:
Die deutsche Demokratie braucht wählbare Gegenkonzepte und Persönlichkeiten auf allen Ebenen. Und zwar für jede Wahl nach Bayern und Hessen. Das heißt zum Beispiel ganz konkret:
Wir brauchen eine wählbare Option, die fachlich und politisch in der Lage ist umzusteuern – davor hat ja der selbsternannte „demokratische Block“ solche Angst: Die Mehrheit für einen anderen Kurs in der Politik ist doch längst da, nicht nur, was die innere Sicherheit, inklusive Schutz der Privatsphäre und klare Trennung zwischen Politik und staatlichen Organen, wie sie das Grundgesetz verlangt, anbelangt.
Laut Angaben der örtlichen Schweizer Polizei soll am Mittwoch, den 16. August 2023, gegen Mitternacht eine Bürgerin auf einen Mann und eine Frau, beide teilweise unbekleidet, mitten auf der Straße in Neuenburg / Neuchâtel aufmerksam geworden sein. Als Reaktion auf die Hilferufe der Frau wurde die Gendarmerie alarmiert, welche dann den mutmaßlichen Vergewaltiger festnahm, obwohl dieser ins Gebüsch flüchtete, um sich zu verstecken.
Am nächsten Tag wurde der Täter dem Staatsanwalt vorgeführt, welcher ein Strafverfahren gegen ihn einleiteteinleitete und die Untersuchungshaft beantragte.
Das Opfer wurde zur medizinischen Versorgung in die Notaufnahme gebracht. Der mutmaßliche Vergewaltiger ist ein dreißigjähriger Nordafrikaner, der erst kürzlich im Asylzentrum in Boudry registriert wurde.