Month: November 2022
Frankreich: Ein illegaler marokkanischer Migrant mit einer Djellaba bekleidet greift vier Passanten an und würgt sie, eine Frau liegt im Koma
UPDATE
(…) Der mutmaßliche Angreifer - der bereits polizeibekannt war - wurde kurz nach der Tat am Fuße seiner Wohnung in der Avenue Condorcet in Villeurbanne von Polizisten der Gruppe für bürgernahe Sicherheit (Groupe de Sécurité de Proximité, GSP) festgenommen. Actu 17
Eine Konfrontation, die eskaliert. Am Mittwoch, den 16. November, griff ein Mann in einer Djellaba Passanten in Villeurbanne an, wie Le Progrès berichtete. Die Tat ereignete sich im Stadtteil Tonkin und obwohl die Motive des Angreifers noch nicht mit Sicherheit bekannt sind, sollen sie ihren Ursprung in einer Auseinandersetzung haben, die sich gegen 17.45 Uhr in der BP-Tankstelle in Tonkin ereignete. Aus bislang unbekannten Gründen geriet ein Djellaba-Träger mit dem Tankstellenbetreiber in Streit, woraufhin dieser ihn aus der Tankstelle verwies.
Nach dieser Auseinandersetzung ging der 25-jährige, in Villeurbanne wohnhafte Mann auf die Straße, genauer gesagt auf den Boulevard du 11-Novembre-1918, wo er in seiner Wut auf Passanten losging. Mit bloßen Händen soll er vier Personen gewürgt haben, darunter eine Frau, die nach heftigen Faustschlägen ins Gesicht noch in Lebensgefahr schwebt. Sie litt an einem Hirnödem und war bei Eintreffen der Rettungskräfte bewusstlos. Die Feuerwehr und der Rettungsdienst Samu versorgten sie eineinhalb Stunden lang vor Ort, bevor sie als absoluter Notfall in ein Krankenhaus in der Region gebracht werden konnte. Die drei anderen Opfer wurden leichter verletzt, aber mindestens eines von ihnen wurde ins Krankenhaus eingeliefert. Der Täter wurde wenige Augenblicke nach der Tat gegen 18 Uhr in der Avenue Condorcet in Villeurbanne unterhalb seines Wohnhauses festgenommen. Er wurde in Polizeigewahrsam genommen und die Sûreté départementale wurde mit den Ermittlungen wegen versuchten Mordes beauftragt. Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen wird nicht von einem terroristischen Hintergrund ausgegangen, sondern die Tat eines psychisch gestörten Menschen favorisiert.
Laut Le Progrès wurde der junge Mann, der die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzt und sich illegal in Frankreich aufhält, aus noch unbekannten Gründen aus der Tankstelle abgewiesen.
Türke zwingt seine Frau Kopftuch zu tragen, sticht elf Mal auf sie ein und sagt: „Ich wollte ihr nur Angst machen“
Häusliche Gewalt gibt es natürlich in allen Kulturen. Das zu posten ist also nur „islamfeindlich“, oder? Falsch: Häusliche Gewalt gibt es in allen Kulturen, aber nur in einer hat sie göttliche Zustimmung. Der Islam lehrt nicht, dass ein Mann seine Frau töten darf, aber sobald Sie ihm erlaubt haben, sie zu schlagen, werden Unfälle passieren.
Der Koran lehrt, dass Männer Frauen überlegen sind und diejenigen schlagen sollten, von denen sie „Ungehorsam befürchten“: „Männer haben Autorität über Frauen, weil Allah die eine über die andere gestellt hat und weil sie ihren Reichtum ausgeben, um sie zu erhalten. Gute Frauen sind gehorsam. Sie bewachen ihre unsichtbaren Teile, weil Allah sie bewacht hat. Diejenigen, vor denen ihr Ungehorsam fürchtet, ermahnt sie und schickt sie in getrennte Betten und schlagt sie.“ – Koran 4:34
Mohammeds Brautkind, Aisha, sagt in einem Hadith, dass Muhammad „mich auf die Brust schlug, was mir Schmerzen verursachte, und dann sagte: ‚Denkst du, dass Allah und Sein Apostel ungerecht mit dir umgehen würden?’“ – Sahih Muslim 2127
Ein anderer Hadith sagt: „Rifa`a ließ sich von seiner Frau scheiden, woraufhin `AbdurRahman bin Az-Zubair Al-Qurazi sie heiratete. `Aisha sagte, dass die Dame (kam) mit einem grünen Schleier (und sich bei ihr (Aisha) über ihren Ehemann beschwerte und ihr einen grünen Fleck auf ihrer Haut zeigte, der durch Schläge verursacht wurde). Es war die Gewohnheit der Damen, sich gegenseitig zu unterstützen, und als der Gesandte Allahs kam, sagte Aisha: „Ich habe keine Frau gesehen, die so sehr leidet wie die gläubigen Frauen. Aussehen! Ihre Haut ist grüner als ihre Kleidung!’“ – Sahih Bukhari 7.77.5825
Ein Türke (47) musste sich heute vor einem Wiener Geschworenengericht wegen versuchten Mordes verantworten. Er hatte seine Ex-Frau erstochen, nachdem sie Anzeige gegen ihn erstattet hatte. Sie ging am 6. Januar zu einer Polizeidienststelle in Floridsdorf, weil sie sich von dem Mann bedroht fühlte. Auf dem Heimweg überfiel er sie und stach auf sie ein – sie überlebte nur knapp.
Opfer musste Kopftuch tragen und wurde geschlagen
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat der Mann kurz nach der Hochzeit „der Türkin gezeigt, was sie zu tun hat“. Die Frau durfte keine Röcke mehr tragen und musste beim Verlassen der Wohnung ein Kopftuch tragen, sodass sie aus hygienischen Gründen ihren Beruf als Zahnarzthelferin nicht mehr ausüben konnte und in einem Callcenter arbeitete. Das Paar hatte zwei Kinder, die bald Angst vor ihrem Vater bekamen.
2012 wurde seine Frau zum ersten Mal körperlich angegriffen, weil sie über Scheidung sprach. Es kam wiederholt zu Schlägen und Würgeattacken. „Sie werden heute einen Angeklagten sehen, der ein Musterbeispiel für einen Patriarchen ist“, sagte der Staatsanwalt zu den Geschworenen.
Auf dem Heimweg vom Polizeirevier fing er sie ab
. 2019 reichte die heute 41-jährige Frau die Scheidung ein, die ihr Mann nicht akzeptierte. Aus der WG zog er erst viele Monate später aus, als die Frau ihm eine Notunterkunft organisierte. Immer wieder überfiel er die Familie, beobachtete sie, als sie das Haus verließen.
Am 6. Januar – die Frau hatte drei Jahre nach der Scheidung einen neuen Mann an ihrer Seite – verließ sie mit ihrem neuen Partner die Wohnung, um spazieren zu gehen – dort wurde sie von ihrem Ex-Mann betreut. Nach wilden Drohungen alarmierte das Paar die Polizei, doch der Türke war bereits verschwunden. Die Polizei erreichte ihn jedoch telefonisch und verhängte ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorübergehendes Waffenverbot.
Türke soll elfmal auf sie eingestochen haben
. Das soll den Mann so verärgert haben, dass er laut Anklage nach Hause fuhr, sich ein Messer mit elf Zentimeter Klinge holte und die inzwischen allein reisende Frau an ihrer Wohnadresse überfiel. Er stach elfmal auf sie ein, davon fünfmal allein in den Bauch. Schockierte Augenzeugen alarmierten Rettungsdienst und Polizei, was für die Frau ein großes Glück war. Ein zufällig anwesender Arzt übernahm die Erste Hilfe. Die Frau verlor mehr als anderthalb Liter Blut. Laut dem rechtsmedizinischen Gutachten von Christian Reiter wäre sie ohne notärztliche Hilfe verblutet.
Der Mann bestand darauf, dass er seine Frau nur „erschrecken“ wollte. Er konnte sich nicht erinnern, so oft auf sie eingestochen zu haben, es konnten nur vier Stiche gewesen sein. „Aber wer hat die restlichen sieben Stiche verursacht“, fragte Jury-Vorsitzender Christoph Bauer. Eigentlich wollte er mit ihr nur über Besuchsregelungen bezüglich der Kinder sprechen. „Aber dann sagte sie mir lächelnd ins Gesicht, dass ich die Kinder nie wieder sehen werde. Ich musste sie dort verletzen“, sagte der Angeklagte. „Sie hat meine Psyche ruiniert, weil ich meine Kinder seit drei Jahren nicht mehr gesehen habe.“
Motiv: „Wollte sie erziehen“
Der Grund für den Angriff: „Ich wollte sie damit erziehen“, antwortete er. „Ich wollte ihr nur beibringen, sich nicht so zu benehmen.“ Als der Richter beklagte, die Frau habe Glück gehabt und sich vier Operationen unterziehen müssen, sagte der Angeklagte: „Ich möchte dem Arzt danken, der ihr geholfen hat.“ Auf die Frage, warum der Mann, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, nicht die Rettung gerufen habe, sagte er: „Ich kannte die Telefonnummer nicht.“
Danach klagte er: „Meiner Frau wird mehr Respekt entgegengebracht als mir.“ Das Ganze ist ein Komplott gegen ihn. Auf die Frage des Gutachters, ob er das Scheidungsrecht einer Frau anerkenne, sagte er klar: „Nein!“ Und auf die Frage eines Geschworenen, ob Schläge und Drohungen für ihn normal seien, sagte er: „Eigentlich bin ich gegen Gewalt gegen Frauen.“ Bei einer Verurteilung gemäß der Anklage drohen dem Mann zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Der Prozess ist bis 18 Uhr angesetzt. Die Vernehmung der Angeklagten wurde erst gegen Mittag beendet, danach kamen Sachverständige und zahlreiche Zeugen zu Wort. Ob es wie angekündigt am Dienstag zu einem Urteil kommt, ist daher fraglich.
Raketen auf Polen: Ein „Verzweiflungsakt“ der Ukraine?
Am Dienstag schlug eine Rakete in einem polnischen Dorf im Grenzgebiet der Ukraine ein und tötete zwei Menschen. Russlandhasser gaben reflexartig Moskau die Schuld, doch rasch stellte sich heraus, dass Russland nicht für diesen Zwischenfall verantwortlich ist. US-Präsident Joseph „Joe“ Biden erklärte, es sei „unwahrscheinlich“, dass die in Polen eingeschlagene Rakete von Russland abgefeuert wurde.
Tatsächlich dürfte eine ukrainische Luftabwehrrakete auf polnischem Staatsgebiet eingeschlagen sein. Die Nachrichtenagentur Associated Press berichtet: „Drei US-Beamte sagten, vorläufige Einschätzungen legten nahe, dass die Rakete von den ukrainischen Streitkräften auf eine ankommende russische Rakete abgefeuert wurde, die am Dienstag die ukrainische elektrische Infrastruktur angriff. Die Beamten sprachen unter der Bedingung der Anonymität, weil sie nicht berechtigt waren, die Angelegenheit öffentlich zu diskutieren.“
Eine Möglichkeit, die von westlichen Medien nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen wird, ist, dass nicht auszuschließen ist, dass es sich um eine bewusste Provokation durch das Kiewer Regime handeln könnte. Denn trotz der letzten Geländegewinne der Ukraine stehen die militärischen Erfolge Kiews auf tönernen Füßen. Die russischen Angriffe auf die ukrainische Elektrizitätsinfrastruktur zeigen die Verwundbarkeit des US-Vasallenstaates, was angesichts des bevorstehenden Winters von besonderer Bedeutung ist. Sollte das Hinterland zusammenbrechen, wäre es nur mehr eine Frage der Zeit, bis auch die ukrainische Front zusammenbricht.
Hinzu kommt, dass in den USA der Druck auf den ukrainischen Präsidenten Wolodimir Selenski, mit Russland Friedensverhandlungen aufzunehmen, kontinuierlich zunimmt. Am 13. November schrieb das „Wall Street Journal“, hochrangige US-Beamte haben begonnen, Kiew dazu zu bringen, über Friedensgespräche nachzudenken, falls der Winter die Dynamik nach der Rückeroberung von Cherson, einem ihrer erstaunlichsten Triumphe des Krieges, stoppt“.
Gemeint ist damit, dass ein sich abzeichnender Stellungskrieg entgegen anderslautender Beteuerungen erhebliche Folgen für die Bereitschaft der USA zur bedingungslosen Unterstützung der Ukraine hätte. Das für gewöhnlich ausgezeichnet informierte „Wall Street Journal“ schreibt: „Der bevorstehende Wintereinbruch – gepaart mit Inflationsängsten, die durch steigende Energie- und Lebensmittelpreise, die bereits in die Ukraine gepumpten Waffen in Milliardenhöhe und die Zehntausende von Opfern auf beiden Seiten angeheizt werden – hat in Washington Gespräche über einen möglichen Wendepunkt im Krieg ausgelöst, der sich nun im neunten Monat befindet.“
Es sei auch daran erinnert, dass kürzlich der bekannte Politologe und Kolumnist Charles Kupchan in der „New York Times“ schrieb, es sei an der Zeit, Russland und die Ukraine an den Verhandlungstisch zu bringen. Denn die Rückkehr der Krim und des gesamten Donbass sei keinen neuen Weltkrieg Wert.
Entgegen anderslautender Behauptungen dürften die USA unter bestimmten Bedingungen durchaus bereit sein, die Krim und den Donbass zu „opfern“, was wiederum das Ende des Selenski-Regimes wäre. „Russische Raketen“ auf ein NATO-Mitglied würde sich in diesem Fall als absoluter „Gamechanger“ erweisen.
https://zurzeit.at/index.php/raketen-auf-polen-ein-verzweiflungsakt-der-ukraine/
Impfgeschädigte stellen Strafanzeige gegen schweizerische Zulassungsbehörde Swissmedic und Impfärzte
Immer mehr Geschädigte durch die diversen Covid-19-Impfstoffe finden sich weltweit zusammen, um die Verantwortlichen in der Pharmaindustrie, der Ärzteschaft und der Politik zur Rechenschaft zu ziehen. Vor Gerichten, aber auch in der Öffentlichkeit. So nun auch in der Schweiz.
Strafanzeige gegen Arzneimittelbehörde und Ärzte
Bereits im Juli brachten sechs mutmaßlich durch mRNA-Impfungen Geschädigte
und weitere Personen eine Strafanzeige gegen Swissmedic und diverse Impfärzte ein. Swissmedic ist die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte, die unter anderem den Covid-Impfstoffen bedenkenlos die Zulassung erteilte. Die Kläger werfen den angezeigten Personen unter anderem schwere und dauerhafte Verletzungen grundlegender heilmittelrechtlicher Sorgfaltspflichten vor. Ein erstes kantonales Strafverfahren gegen impfende Ärzte wurde bereits eröffnet.
Nun gingen die Kläger den Schritt an die Öffentlichkeit, um weiteren Schaden durch die mRNA-Impfstoffe für potentielle Opfer anzuwenden. Die Strafanzeige umfasst
rund 300 Seiten und kann mitsamt der wissenschaftlichen Beweisführung (Evidenzreport;
rund 300 Seiten; zuzügl. 1‘200 Beweismittel) online eingesehen werden.
Behörden stellen sich stumm
Obwohl bereits im Juli eingebracht, kam von den schweizerischen Behörden bisher nichts, sie blieben „weitgehend passiv“, so die Kläger.
In der Strafanzeige begründen sie ihre Vorwürfe im Detail. Sie zeigen auf, dass die verantwortlichen Personen bei Swissmedic ihre heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten in schwerer Weise und dauerhaft verletzt haben, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Menschen und der ganzen Bevölkerung.
Folgende strafrechtlich relevanten Verfehlungen (nicht abschließend) werden Swissmedic vorgeworfen:
• Swissmedic hat die neuartigen Arzneimittel zugelassen, obwohl die vom Gesetz
verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren
(Art. 7; 9a HMG);
• Swissmedic hat es versäumt, die mit der Zulassung dieser Produkte verbundenen,
erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der
Konsumenten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG);
• Swissmedic hat durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen
die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht
(Art. 1 Abs. 2 lit. a und 3 HMG).
Entgegen den öffentlichen Verlautbarungen von Swissmedic waren die vom Gesetz zwingend vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit bei den mRNA-Impfstoffen zu keinem Zeitpunkt gegeben. Aus den Zulassungsstudien der Hersteller lässt sich weder ableiten, dass die Vakzine eine Übertragung wirksam reduzieren, noch dass sie schwere Krankheitsverläufe oder Todesfälle verhindern können.
Massiver Gebrurtenrückgang und Anstieg der Sterbefälle in Schweiz
Neben den Schicksalen von Impfgeschädigten, machen die Kläger auch auf die alarmierenden Sterbedaten und Geburtenrückgänge in der Schweiz aufmerksam. Ein Phänomen, das mittlerweile global beobachtet werden kann, vor allem in jenen Ländern, wo massiv gegen das Coronavirus geimpft wurde.
So zeigt Prof. Dr. Konstantin Beck auf, dass seit Einführung der mRNA-Impfungen die vom Bundesamt für Statistik (BfS) publizierten Daten zur Übersterblichkeit ab 2021 dauerhaft über dem Erwartungsmaximum des BfS lagen, und dies deutlicher als im Pandemiejahr 2020. Insbesondere die jüngeren Altersgruppen liegen seit 2021 deutlich über den BfS-Erwartungsprognosen. In der Schweiz ist zudem seit April 2022 ein signifikanter und anhaltender Rückgang von Lebendgeburten zu beobachten. Dieser ist präzedenzlos in der Schweizer Geschichte. Das Ausmaß des Geburtenrückgangs korreliert sehr deutlich mit dem Einsetzen der Impfaktivität in den jüngeren Altersgruppen der Bevölkerung. Eine Korrelation mit dem COVID-Geschehen oder den gesellschaftlichen Einschränkungen während der Pandemie ist dagegen nicht feststellbar.
Irakischer Kinderschänder war bereits vorbestraft
Mit schöner Regelmäßigkeit ereignen sich in Österreich Gewaltverbrechen durch „Schutzsuchende“ – und ebenso regelmäßig stellt sich heraus, dass die mutmaßlichen Täter bereits „amtsbekannt“ bzw. vorbestraft sind. Dass solche Kriminelle noch im Land sind und weitere Untaten begehen können, anstatt umgehend abgeschoben zu werden, stört offensichtlich nur die FPÖ. Denn sie ist die einzige Partei, die seit Jahren gegen diese Praxis auftritt – leider vergeblich. ÖVP-Innenminister Gerhard Karner und die grüne Justizministerin Alma Zadić überbieten sich gegenseitig in Untätigkeit bei der Abschiebung krimineller Asylanten und Gefährder.
Gutachten bescheinigte Täter „schwere Persönlichkeitsstörung“
Jüngstes Beispiel ist jener 18-jährige Iraker, der am vergangenen Donnerstag in einer Wohnung in Wien-Meidling eine Elfjährige brutal vergewaltigt haben soll. Er war erst im Februar wegen schwerer Nötigung zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Migranten laut Medienberichten damals eine „schwere Persönlichkeitsstörung mit hoher Neigung zur emotionalen Instabilität mit explosiven Aggressionsausbrüchen“. Die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher war vom Gericht dennoch bedingt nachgesehen worden – mit bekannten Folgen. Das geschändete Mädchen kann sich bei der Kuscheljustiz bedanken, die einen offensichtlich schwer gestörten Straftäter weiter frei herumlaufen lässt, anstatt ihn sofort aus dem Verkehr zu ziehen – ob in eine Anstalt oder per Abschiebung.
Kindesvergewaltigung gefilmt und auf „Instagram“ gestellt
Die Elfjährige war mit einer 14-jährigen Freundin – beide sind in einer Einrichtung des Wiener Jugendamtes (MA11) untergebracht – zum Kauf von Drogen (Ecstasy) in die Wohnung gegangen, wo neben dem 18-Jährigen auch ein 17-Jähriger auf sie gewartet haben soll. Während sich der Jüngere an der 14-Jährigen verging, soll der Iraker über die Elfjährige hergefallen sein. Die Vergewaltigungen sollen auch gefilmt und auf „Instagram“ gestellt worden sein.
Statt Abschiebung droht nun teurer Maßnahmenvollzug
Erinnerungen an den „Fall Leonie“ kommen auf, nur dass in diesem Fall die beiden Opfer überlebt haben und flüchten konnten. Der 17-Jährige wurde auf freiem Fuß angezeigt, der Iraker sitzt in Haft. Nun wird er wohl in den Genuss des Maßnahmenvollzugs kommen, was unser Justizbudget erheblich belastet. Die sprunghaft steigenden Unterbringungen in Anstalten für geistig abnorme Kriminelle kosten ein Vielfaches des normalen Strafvollzugs. Pro Kopf und Tag fallen dabei bis zu 624 Euro an (im normalen Strafvollzug sind es rund 120 Euro).
Geistig abnorme Straftäter kosten 104,3 Millionen im Jahr
Fast 1.400 Häftlinge sitzen derzeit im Maßnahmenvollzug, das sind dreimal mehr als noch vor 20 Jahren. Die Überbelegung der dafür vorgesehenen Anstalten liegt bei 120 Prozent, weshalb immer mehr Straftäter in geschlossene psychiatrische Anstalten gesteckt werden müssen. Das Justizbudget für das Jahr 2022 liegt bei 1,9 Milliarden, 104,3 Millionen davon entfallen auf den Maßnahmenvollzug. Mehr als 50 Prozent der knapp 9.000 Strafgefangenen in Österreich haben keine österreichische Staatsbürgerschaft, der Anteil Fremder im teuren Maßnahmenvollzug liegt noch höher.
Marsch für Lola: Hunderte Menschen marschieren durch Paris und gedenken vor dem Haus des Mädchens
Die Emotionen sind auch einen Monat nach dem Tod der jungen Lola noch sehr stark. Der Mord hat das Land zutiefst schockiert und wie BFMTV am Mittwoch, den 16. November berichtete, wollten viele Franzosen ihre Unterstützung für die Familie, die Freunde und die Angehörigen des jungen Mädchens zeigen, indem sie durch die Straßen der Hauptstadt marschierten. “Jeder muss für diese Art von Marsch Verständnis haben”, meint eine Anwohnerin im Gespräch mit BFMTV. “Wir sind alle von nah oder fern betroffen, wir können nur solidarisch sein und ihnen unsere Hilfe anbieten. Wir haben ihnen gesagt, wir bleiben für sie weiterhin da”, gesteht ein anderer Bewohner.
Der Trauerzug startete um 16 Uhr in der Rue Goubet im 19. Pariser Bezirk. Er führte an der Wohnung der Familie vorbei, wo Lolas Leiche gefunden worden war, und veranstaltete eine Andacht mit Musik.
Anschließend erreichte der Trauermarsch den Vorplatz des Rathauses, wo die Mutter des Teenagers, die nicht gefilmt werden wollte, einige Worte sprach. Die Mutter sagte: “Mit und ohne Lola zu leben, das Unbegreifliche zu verstehen, das ist die Situation, in der wir uns nach dem psychologischen Tsunami befinden, der uns am 14. Oktober getroffen hat”. Und sie fügte hinzu: “Sich wieder aufzurichten wird schwierig sein”.
Die Eltern des Mädchens hatten darum gebeten, dass die Versammlung “frei von jeglichen politischen Äußerungen und Demonstrationen” sein sollte. “Die Eltern von Lola haben wirklich gewünscht, dass es ein Marsch ist, der zum Leben gewandt ist, auf jeden Fall eine Hommage an Lola, so wie sie war”, wird der Bürgermeister des 19. Arrondissements, François Dagnaud, von BFMTV zitiert.
Die Beerdigung von Lola , die am Montag, den 24. Oktober stattfand, zog viele Menschen an. Wie France 3 am selben Tag berichtete, nahmen mehrere hundert Personen an der Beerdigung teil. Unter ihnen waren auch der Innenminister Gérald Darmanin und die Staatssekretärin für Kinder, Charlotte Caubel. Was die Hauptverdächtige betrifft, so wurde sie wegen “Mordes und Vergewaltigung mit Folter und Barbarei an einer Minderjährigen unter 15 Jahren” angeklagt und im Gefängnis von Fresnes im Departement Val-de-Marne inhaftiert.
Die Aushebelung des Parlaments
Als ich 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages wurde, habe ich noch echte Parlamentarier kennengelernt, die bewandert waren in der Geschichte des Parlamentarismus. Vor allem wussten sie, dass die Parlamente geschaffen wurden, um die Regierung (ursprünglich die Königsmacht) zu kontrollieren. Eine funktionierende Demokratie beruht auf Checks and Balances, also die Kontrolle der Macht, um deren Missbrauch zu verhindern.
Heute scheint dieses Wissen kaum noch vorhanden zu sein. Auch die freie Presse kommt ihrer Funktion, der Regierung auf die Finger zu schauen, kaum noch nach. Wie weit fortgeschritten diese Entwicklung schon ist, wurde der Öffentlichkeit gestern in Thüringen vorgeführt.
Die größte Thüringer Zeitung, die TA (Thüringer Allgemeine), früher übrigens „Das Volk“, Organ der Bezirksleitung der SED, erschien auf der Titelseite mit der Schlagzeile: „Genderantrag ohne Wirkung“. Unterzeile: „Verfassungsgerichtshof urteilt schon 2011: Regierung ist nicht an Willensäußerung gebunden“. Hintergrund ist ein Antrag der CDU, dass in offiziellen Dokumenten von Landtag, Regierung und nachfolgenden Behörden nicht gegendert werden darf, der eine Mehrheit im Landtag fand. Seine Notwendigkeit ist der Tatsache geschuldet, dass eine kleine radikale Minderheit von Sprachpantschern und ihren willigen Helfern bereits erfolgreich gelungen ist, das verfassungsmäßige Neutralitätsgebot für den Staat und seine Institutionen auszuhebeln. Es wird in offiziellen Dokumenten bis zur Unleserlichkeit gegendert.
Nach einer kurzen Schockstarre begann die überraschte Linke aus allen Rohren gegen die Thüringer CDU und ihren Antrag zu schießen. Sogar die Faschismus-Keule wurde wieder geschwenkt. Zur noch größeren Überraschung blieb die CDU Thüringen standfest und auch der CDU-Vorsitzende Merz machte trotz mehrfacher Aufforderung keine Anstalten, den Antrag rückgängig zu machen.
Nun scheint ein Ausweg für die Gender-Radikalen gefunden. Der Antrag sei wirkungslos. Das Parlament hätte der Regierung keine Weisungen zu erteilen.
Dass dies die Aushebelung des Parlaments bedeutet, scheint den Befürwortern nicht bewusst, oder egal zu sein. Dabei sollte es nach der DDR-Volkskammer nie wieder ein Parlament geben, das lediglich die Regierungsvorhaben abnickt.
Interessant dabei ist die Art der Berichterstattung. Obwohl die TA sich in ihrem Untertitel auf ein Verfassungsgerichtsurteil beruft, findet sich kein Hinweis darauf, welchen Gegenstand es behandelte und wo man es nachlesen kann.
Im Text wird lediglich der Linke-Fraktionschef Dittes zitiert, der sich auf ein Urteil von 2011 bezieht, ohne nähere Angaben zu machen.
Qualitätsjournalist Fabian Klaus, gibt ungefiltert wieder, was ihm Dittes sonst noch so in den Block diktiert: Der CDU wäre es lediglich um ideologische Positionsbestimmungen gegangen und sie hätte mit der vom Verfassungsschutz beobachteten AfD gemeinsame Sache gemacht.
Dieses Argument entbehrt nicht einer gewissen Komik. Dittes scheint entfallen zu sein, dass der amtierende Ministerpräsident seiner Partei selbst vom Verfassungsschutz beobachtet wurde, was Dittes eigentlich zurückhaltend machen sollte. Außerdem werden nach wie vor extremistische Splittergruppen, die der SED-Linken nahestehen, vom Verfassungsschutz beobachtet, zum Beispiel die „Rote Hilfe“, wenn das nicht vom neuen Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang gestoppt wurde. Außerdem wurde über Jahrzehnte hinweg die „Kommunistische Plattform“ beobachtet.
Wenn von der CDU „konstruktive Opposition“, d.h. die Stützung der Minderheitsregierung Ramelow gefordert wird, beinhaltet das auch immer die indirekte Unterstützung aller Gruppierungen, die von dieser Regierung finanziert werden.
Wir haben sogar eine Bundesinnenministerin, die in einer vom Verfassungsschutz beobachteten Antifa-Zeitung publiziert hat.
Dies alles wäre Grund gewesen, Dittes ein paar kritische Fragen zu stellen. Fehlanzeige.
Die TA berichtet so regierungstreu, wie einst Das Volk“.
Der größere Skandal ist aber, dass es ein Verfassungsgerichtsurteil geben soll, in dem steht, dass der Thüringer Landtag in einer Demokratie kein Recht habe, der Regierung Weisungen zu erteilen. Wenn dem wirklich so sein sollte, könnte es sich um einen demokratie-, möglicherweise sogar verfassungsfeindlichen Beschluss handeln.
Das muss unbedingt geklärt werden.
https://vera-lengsfeld.de/2022/11/15/die-aushebelung-des-parlaments/#more-6783
„Klimabonus“ für Asylwerber und Strafgefangene verschlang 8,5 Millionen Euro
Der „Klimabonus“ wurde an sage und schreibe 8.112 Asylwerber und 8.900 Gefängnisinsassen ausgezahlt. Das kostete den österreichischen Steuerzahler 8,5 Millionen Euro.
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) wollte oder konnte vor zwei Wochen nicht sagen, an wie viele Häftlinge und Asylwerber der Klimabonus ausgezahlt wurde. Sie begründete dies damals mit Datenschutzgründen. Nun liegen die Zahlen schwarz auf weiß vor.
17.000 Bezugsberechtigte des „Klimabonus“ haben keine Strom- und Heizkosten
In einer Anfragebeantwortung an FPÖ-Generalsekretär Nationalratsabgeordneten Michael Schnedlitz führte ÖVP-Innenminister Karner aus, dass es mit dem Stichtag 1. September 2022 insgesamt 8.112 Asylwerber gab, deren Verfahren bereits seit mindestens sechs Monaten läuft. Nur wer zu diesem Stichtag sechs Monate lang seinen Hauptwohnsitz in Österreich hatte, der war auch berechtigt, die 500 Euro zu kassieren. Zu diesen 8.112 Asylwerbern kommen noch einmal rund 8.900 Gefängnisinsassen. Macht unterm Strich circa 17.000 Bezugsberechtigte und damit Ausgaben in der Höhe von rund 8,5 Millionen Euro!
Schlag ins Gesicht der Österreicher
Schnedlitz sagte in einer Aussendung:
Damit haben wir das schwarz-grüne Versagen erstmals in Zahlen dokumentiert. Diese 8,5 Millionen Euro Klimabonus für Asylwerber und „Häfenbrüder“ sind ein Schlag ins Gesicht all jener Österreicher, die seit Monaten in Armut leben und jeden Euro dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben können. Diese Menschen werden von der Regierung mit Almosen abgespeist, während 8,5 Millionen Euro an Asylwerber und Gefängnisinsassen ausbezahlt werden, die keinerlei Kosten für Miete oder Energie haben.
In Wahrheit 80 Millionen Euro für Asylanten
Am 21. September 2022 habe die FPÖ den Regierungsparteien die Chance gegeben, bei einer Abstimmung im Parlament diesen Fehler beim „Klimabonus“ rückgängig zu machen – bis auf die FPÖ habe allerdings keine andere Partei Farbe bekannt, so Schnedlitz, der weiters anführt:
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass in Österreich bereits über 150.000 Menschen mit positivem Asylbescheid leben, humanitären Aufenthalt oder subsidiären Schutz genießen, dann sprechen wir von jenseits der 80 Millionen Euro, die Österreich hier mit dem Klimabonus für Asylanten ausgegeben hat. Diese Zahlen sprechen eine deutliche Sprache.
Die offizielle Zahl der Häftlinge ist unter diesem Link einsehbar. Hier erfährt man auch, dass die Hälfte der Gefängnisinsassen keine österreichische Staatsbürgerschaft hat.
Gewessler gab sich ahnungslos
Kuriosität am Rande: Die auszahlende „Klimaministerin“ Leonore Gewessler behauptete in einer früheren Anfragebeantwortung an den FPÖ-Abgeordneten Hermann Brückl, dass sie nicht wisse, wie viele Asylwerber und Häftlinge den Klimabonus erhalten haben. Dafür führte sie aus, dass 7,98 Milliarden Menschen nicht anspruchsberechtigt waren und sich daraus eine „nicht auszuzahlende Summe“ von 3.390 Milliarden Euro ergebe.
Offenbar missverstand sie bewusst die Fragen, ob es Ausschlusskriterien für den Klimabonus gibt, wie viele Personen davon betroffen sind und wie hoch die deshalb nicht ausbezahlten Klimaboni insgesamt sind, und bezog diese anstatt auf die von Brückl angefragten Gruppen der „Häfenbrüder“ und „Asylforderer“ in bekannter grüner „No border“-Verklärung auf die gesamte Menschheit. Brückl reagierte damals fassungslos:
Noch letztklassiger kann man die Verhöhnung der Österreicher, deren Steuergeld man mit beiden Händen beim Fenster hinauswirft, nicht mehr zum Ausdruck bringen.
Spanien: Marokkaner versucht auf offener Strasse einen Homosexuellen zu erstechen
Das Generalkommissariat für Information der Mossos d’Esquadra klärte ein versuchtes homophobes Verbrechen auf, das am 04. November in Barcelona, im Stadtteil Sants, registriert worden war. Heute wurde bekannt, dass Ermittler der Zentraleinheit für Hassverbrechen und Diskriminierung (UCDOD) am 10. November einen 40-jährigen Mann marokkanischer Nationalität festgenommen hatten, der einen Homosexuellen angegriffen hatte.
Der Angreifer hielt das Opfer mitten auf der öffentlichen Straße fest, beleidigte es wegen seiner sexuellen Veranlagung und fixierte es sofort von hinten und fügte ihm mit einem scharfen und spitzen Gegenstand zwei tiefe Schnitte in den Hals zu. Das Opfer wurde mit schweren Verletzungen am Hals, die mit mehreren Stichen genäht werden mussten, in das Universitätskrankenhaus Sacré Coeur in Barcelona verlegt. Die Ermittlungen der Mossos deuten darauf hin, dass die sexuelle Orientierung des Opfers das einzige Motiv für den brutalen Angriff war.
Die Ermittlungen der Beamten der Zentralen Einheit für Hass- und Diskriminierungsverbrechen des Generalkommissariats führten dazu, dass der Urheber der schweren Verletzungen am 10. November von den Mossos ausfindig gemacht und festgenommen wurde. Am Samstag wurde er dem Untersuchungsgericht Nummer 22 in Barcelona überstellt, das seinen Haftantritt anordnete. Dem Mann, Y.A., der 1982 in Tetouan, Marokko, geboren wurde, wird ein Verbrechen des versuchten Totschlags und eine Straftat wegen Bedrohung vorgeworfen. El Caso / La Vanguardia