Der Corona-Wahnsinn der Regierenden hat einen neuen Dämpfer erhalten: Jene 14 Mitarbeiterinnen des Krankenhauses Wien-Lainz (jetzt “Klinik Hietzing”), die wegen Verstößen gegen die Corona-Regeln im Zuge einer Pensionierungsfeier im heurigen Februar fristlos entlassen worden waren, müssen wieder eingestellt werden bzw. Haben Anspruch auf Schadenersatz. Ein entsprechendes Urteil fällte nun ein Senat des Arbeits- und Sozialgerichts.
Halbstündige Pausen-Feier ohne Alkohol
Der Anlass der Auseinandersetzung war ebenso nachvollziehbar wie unspektakulär: Die Hausarbeiterinnen und Abteilungshelferinnen hatten am 27. Februar – also während des endlosen dritten „Lockdown“ – im Rahmen einer halbstündigen Pause eine kleine Feier für eine in Pension gehende Kollegin veranstaltet – keine wilde Party, sondern lediglich ein Imbiss mit antialkoholischen Getränken.
Langjährige Mitarbeiterinnen gnadenlos hinausgeschmissen
Das passte dem Wiener Gesundheitsverbund nicht, und er statuierte ein Exempel: Insgesamt 17 Mitarbeiterinnen wurden vor die Wahl gestellt, entweder das Dienstverhältnis unter Verzicht auf Abfertigungs-Ansprüche freiwillig zu beenden oder fristlos entlassen zu werden. Die Frauen waren vielfach langjährig im Spital beschäftigt, einige 20 Jahre oder länger.
Arbeitsgericht verwies Stadt Wien in ihre Schranken
Zwei von ihnen ließen sich einschüchtern und gingen von sich aus, bei einer dritten handelte es sich um eine (unkündbare) Personalvertreterin. Die restlichen 14 Mitarbeiterinnen wurden fristlos entlassen – speziell in Zeiten überfüllter Spitäler eine nicht ganz nachvollziehbare Entscheidung. Entsprechend einig waren sich die Entlassenen, dagegen gerichtlich vorzugehen. Und sie sollten Recht bekommen: Die Stadt Wien muss alle 14 wieder einstellen und ihnen für die Zeit der ungerechtfertigten Entlassung Entgeltersatz bezahlen.
Gesundheitsverbund erwägt Rekurs
Doch ein tatsächliches Unrechtsbewusstsein scheint sich beim Arbeitgeber Gesundheitsverbund nicht eingestellt zu haben: Wie deren Anwalt Dieter Kiesling gegenüber der APA erklärte, werde er seiner Mandantschaft empfehlen, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, da er es für arbeitsrechtlich falsch halte. Verstöße gegen die Pandemiebestimmungen seien allemal ein Kündigungsgrund. Das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig.
Causa könnte sich zu Präzedenzfall entwickeln
Für die Gerichte ein heikles Pflaster und ziemliches Neuland – es gibt noch keine gängige Rechtsprechung, wie in solchen Fällen arbeitsrechtlich vorgegangen werden kann oder muss. Die Causa könnte sich also zu einem Präzedenzfall entwickeln.