Vom Club Med gefeuert, weil er sagte: “Schweinefleisch ist sehr lecker!”

Dies erfahren wir aus einer Entscheidung des Berufungsgerichts (CAA) von Paris vom 19. Januar.

Am 27. Februar 2018 genehmigte die Arbeitsministerin (Muriel Pénicaud) dem Club Med die Entlassung eines mit repräsentativen Aufgaben betrauten Mitarbeiters, obwohl der Gewerbeaufsichtsbeamte dies abgelehnt hatte.

Die Gerichte erklärten diese Entscheidung für nichtig.

Der Club Med wirft dem Leiter der Finanzabteilung vor, zu freizügig über den Islam zu sprechen und seine muslimischen Untergebenen zu verunsichern… und im Fall Pénicaud, dass sie seiner Meinung nach die Hallalisierung der Unternehmen unterstütze.

“Den Arbeitsminister aufzufordern, die Entscheidung des Gewerbeaufsichtsbeamten aufzuheben und die Entlassung von Herrn F… zu genehmigen, da sich die Leitung des Unternehmens Club Med auf unangemessene Managementmethoden, die Nichteinhaltung der Vorbildfunktion dieses Geschäftsführers und ein schikanöses und beleidigendes Verhalten in Form von öffentlicher Demütigung und Einschüchterung gegenüber einigen seiner Untergebenen berufen hat. Bei der Erteilung der Genehmigung zur Entlassung von Herrn F. vertrat die Ministerin, die den ersten beiden Beschwerden nicht stattgab, die Auffassung, dass aufgrund der Zeugenaussagen feststehe, dass sich dieser Arbeitnehmer über die Zugehörigkeit von drei seiner Kollegen zum Islam lustig gemacht habe, dass er sich abfällig über ihr Aussehen geäußert habe und dass er sexistische und rassistische Äußerungen gegenüber einem von ihnen gemacht habe. Sie vertrat die Auffassung, dass dieses demütigende und schikanöse Verhalten einer Führungskraft ein hinreichend schwerwiegendes Fehlverhalten darstellte, um eine Entlassung zu rechtfertigen.

Im Gegensatz dazu stellten die Verwaltungsrichter fest:

“Es ist zwar unbestreitbar, dass Herr F… sich grobe oder ungeschickte Bemerkungen erlaubt hat, die die Gefühle und das Selbstwertgefühl derjenigen, für die sie bestimmt waren, berechtigterweise verletzen konnten, aber die Worte, mit denen die Entlassung begründet wurde und die in einem Kontext geäußert wurden, der aus den vorgelegten Beweisen nicht eindeutig hervorgeht, können nicht als Beleidigung aufgrund der Rasse, des Geschlechts oder der Religion der betroffenen Personen angesehen werden. Dies gilt für die Bemerkung “Schweinefleisch ist sehr gut, Sie wissen nicht, was Sie verpassen”, die unter welchen Umständen auch immer gemacht wurde und die nicht als Druck auf Mitarbeiter muslimischen Glaubens angesehen werden kann, sowie für die taktlosen Bemerkungen über diejenigen seiner Mitarbeiter, die in von Kriminalität betroffenen Vorstädten leben. Wenn Herr M. F… es für angebracht hielt, darauf hinzuweisen, dass “männliche Angestellte nicht schwanger werden” und dass einige der weiblichen Angestellten in der Buchhaltungsabteilung nicht die äußere Erscheinung hätten, um in einem Feriendorf eingestellt zu werden, spiegeln diese unangemessenen und sexistischen Bemerkungen eher die Vulgarität des Denkens ihres Verfassers und die Trivialität des Ausdrucks wider und weniger die Frauenfeindlichkeit oder ein tatsächlich diskriminierendes Verhalten, das im Übrigen durch zahlreiche, detaillierte und überzeugende Zeugenaussagen von Personen unterschiedlichen Geschlechts und unterschiedlicher Religion widerlegt wird.

Schließlich sind die in einem Moment der Überforderung geäußerten Worte wie “in welcher Sprache wollen Sie, dass ich mit Ihnen spreche, in Arabisch”, “Sie sind nicht intelligent genug, um ein professionelles Gespräch zu führen” oder “Sie sind von innen her blond” zwar beleidigend, können aber nicht als ernsthaft beleidigend eingestuft werden.

Im übrigen geht sowohl aus den Schlußfolgerungen des Disziplinarausschusses als auch aus dem Protokoll des Betriebsrats, der einstimmig gegen die Entlassung gestimmt hat, hervor, daß das Verhalten von Herrn F., das wegen seines guten persönlichen Verhaltens gewürdigt wurde, nicht mit den Zielen des Unternehmens in Einklang stand. F…, der in einem Unternehmen, in dem Spontaneität und Offenheit zu dieser Zeit vielleicht zu sehr gepflegt wurden, für seine Heiterkeit und seinen lockeren Umgangston geschätzt wurde, hatte sich in letzter Zeit nach einer Umstrukturierung der Finanzabteilung, die durch die Entmaterialisierung der Verfahren und den Personalabbau gekennzeichnet war, verschlechtert, was zu großem Stress und heftigen Spannungen zwischen diesem Manager und seinen Vorgesetzten geführt hatte.

In diesem Zusammenhang war das Verhalten von Herrn F., das zuvor von seinen Vorgesetzten, weil er eine schwierige Umstrukturierung der Abteilung erfolgreich abgeschlossen hatte, und offenbar auch von seinen Untergebenen gewürdigt worden war, zwar nicht Gegenstand förmlicher Verwarnungen oder Ermahnungen, aber die unzeitgemäßen und tadelnswerten Worte, die ihm zur Last gelegt wurden, waren zwar geeignet, eine Sanktion zu rechtfertigen, aber nicht schwerwiegend genug, um die Entlassung eines Arbeitnehmers zu rechtfertigen, der zwanzig Jahre lang im Unternehmen gearbeitet hatte, ohne dass irgendwelche Verstöße gegen die Vorschriften gemeldet worden wären.

Schließlich ist es zwar richtig, dass die Zeugenaussagen Zweifel an der Fähigkeit von Herrn F. aufkommen lassen, das Unternehmen im letzten Jahr souverän zu leiten, aber es ist auch richtig, dass das Verhalten von Herrn F. nicht schwerwiegend genug war, um eine Entlassung zu rechtfertigen. F…der in der Lage ist, seine Abteilung ruhig zu leiten, ohne seinen Arbeitsstress durch seine verbalen Ausfälle und sein Verhalten bei Meinungsverschiedenheiten an seine Untergebenen weiterzugeben, ist dieser vom Arbeitgeber vorgebrachte Entlassungsgrund nicht derjenige, den die Ministerin letztlich beibehalten hat, die sich in diesem Fall zu Unrecht auf knappe und sich wiederholende Aussagen gestützt hat, ohne den Kontext zu berücksichtigen, in dem sie von den Beschwerdeführern formuliert und vom Arbeitgeber eingeholt wurden, sowie auf den wirklich widerrechtlichen Inhalt der besagten Äußerungen.

https://resistancerepublicaine.com/2021/08/05/licencie-par-le-club-med-pour-avoir-dit-le-porc-cest-tres-bon/

Straffreie Hetze auf Instagram

Nach der öffentlichen Morddrohung gegen einen Journalisten will die Staatsanwaltschaft Mosbach keinen „hinreichenden Tatverdacht“ erkennen.

Eines kann man dem Journalisten Tobias Huch, 39, gewiss nicht vorwerfen: Dass er konfliktscheu wäre. Weil er die Liberale Flüchtlingshilfe e.V. ins Leben rief und sich in mehreren humanitären Projekten vor Ort für die Autonome Region Kurdistan im Irak einsetzt, geriet er früh ins Fadenkreuz des „Islamischen Staates“ (IS) und diverser Islamisten. Spätestens seit seiner Frontberichterstattung vom Überfall der Türkei auf die kurdische Region Rojava in Nordsyrien, in deren Zuge er türkische Kriegsverbrechen aufzeigte, gilt er auch dem türkischen Erdogan-Regime als Staatsfeind.

Zunächst bekam Huch eingeschränkten Polizeischutz; schließlich sah er sich gar gezwungen, für mehrere Jahre Deutschland zu verlassen und unter geheimer Adresse in London unterzutauchen. Im Exil schrieb der profilierte Nahost-Experte ein Buch über Kurdistan .

Da verwundert es wenig, dass Huch in Deutschland ständigen Anfeindungen von Nationaltürken, AKP-Anhängern und den extremistischen „Grauen Wölfen“ (Bozkurt) ausgesetzt ist, die ihn wegen seines prokurdischen Engagements diskreditieren, verleumden und attackieren.

„Ich habe gar nicht die Ressourcen, mich diesen Verleumdungen und auch ernsten Drohungen Angriffen auf meine Person zu beschäftigten“, so Huch, der auch in der FDP politisch aktiv ist. Allerdings gibt es klar justiziable Vorfälle, die unbedingte Gegenwehr erfordern. So wie der Instagram-Eintrag eines Deutschtürken vom April 2020, in dem über Huch folgendes zu lesen stand:

„du hurensohn wenn ich dich erwische schmeid ich dir vor laufender kamera den kopf ab du hurensohn du bastarr warte ab du hurrensohn ich finde deine Fanilie du Sohn einer hure“ (Rechtschreibung laut Original“

Es handelt sich hierbei um eine glasklare Morddrohung – von Beleidigung und Bedrohung Dritter (Huchs Familie) ganz zu schweigen. Verantwortlich war der Betreiber des Instagram-Accounts „Tolga.charmant“, als dessen Inhaber die von Huch gerufene Polizei einen gewissen Tolga Y. ermitteln konnte. Dieser bestritt bei seiner Vernehmung, den Post verfasst zu haben. Er kenne zwar den Täter, wolle diesen jedoch nicht belasten; stattdessen wolle er ihn auffordern, sich bei der Polizei zu stellen.

Tatsächlich meldete sich wenig später bei den Beamten ein gewisser Seymen B. und räumte zunächst ein, der Verfasser zu sein. Da er erst 16 Jahre ist, wurde ihm anstelle einer Vorladung eine Beschuldigtenanhörung zugesandt. In dieser schriftlichen Anhörung widerrief B. dann nicht nur sein telefonisches Geständnis, sondern teilte außerdem mit, Y. habe ihn bedrängt, die Tat an seiner Statt zuzugeben, weil er, B., ja noch minderjährig sei. Zunächst habe er dies seinem Freund zuliebe auch tun wollen; nun jedoch wolle er keinen Ärger bekommen. Den Post habe tatsächlich Y., nicht er verfasst.

Der durchschaubare (und misslungene) Versuch von Y., einen Dritten zur Falschaussage anzustiften, um die eigene Täterschaft zu verschleiern, müsste unter normalen Umständen den Ermittlungsdruck erhöhen und eine Anklageerhebung unumgänglich werden lassen. Was aber macht nun die Staatsanwaltschaft Mosbach daraus? Sie stellt das Ermittlungsverfahren gegen Y. allen Ernstes ein – mit der absurden Begründung, „aufgrund der sich widersprechenden Angaben der Beteiligten“ lasse sich nicht feststellen, wie sich der Vorgang tatsächlich zugetragen hat. Es stünde letztlich „Aussage gegen Aussage“.

Statt eben diese Widersprüche aufzuklären, wirft die Staatsanwaltschaft also das Handtuch und beendet die Ermittlungen – und zwar nicht etwa gegen irgendwelche Sühne- oder Bußauflagen, sondern bedingungslos und nach der stärksten hierfür in Frage kommenden Rechtsnorm des §170 der Strafprozessordnung. Dieser findet eigentlich nur Anwendung, wenn einer Anklageerhebung vor Gericht absehbar keine Erfolgsaussichten beschieden sind. Genauso steht es denn auch in der Einstellungsbegründung der Mosbacher Anklagebehörde: „Bei der gegebenen Sach- und Rechtslage“ sei eine Verurteilung des Beschuldigten „wegen des erhobenen Vorwurfs nicht zu erwarten“. Mehr noch: „Ein hinreichender Tatverdacht, der die Erhebung der öffentlichen Klage rechtfertigen würde, kann nicht begründet werden.“

Diese vorsätzliche Untätigkeit kommt einer Strafvereitelung im Amt gleich; es gibt Juristen, die hier sogar von Rechtsbeugung sprechen würden. In jedem Fall aber pervertiert sie das Rechtsempfinden.

Man braucht wenig Phantasie, sich auszumalen, wie unterschiedlich die Reaktion der Staatsanwaltschaft wohl ausgefallen wäre, hätte es sich bei dem Beschuldigten um keinen türkischstämmigen, sondern indigenen Deutschen oder gar eine Person mit „rechtem“ politischen Hintergrund gehandelt. Oder der Bedrohte wäre nicht ein subalterner FDP-Politiker, sondern eine grüne Bundestagsabgeordnete gewesen. Der Fall wäre zum Politikum geworden,:

Das bemerkenswerte Aufmerksamkeitsgefälle bei bundesdeutschen Organen der Rechtspflege (inzwischen sogar, wie in diesem Fall, bei angedrohten Tötungsdelikten) verstärkt weiter den Eindruck einer Zweiklassenjustiz; eine Entwicklung, die mittelfristig jedes Vertrauen in den Rechtsstaat und die Unvoreingenommenheit von Iustitia erschüttert.

Es ist dieselbe Doppelmoral, die auch bei der Anwendung der „Gemeinschaftsstandards“ und „Geschäftsbedingungen“ der Social-Media-Konzerne ungeniert zutage tritt. „Hassrede“ ist dort ein großes Thema und führt tagtäglich zu zahllosen willkürlichen Sperr- und Löschentscheidungen. Allerdings genießen Hasspostings von Islamisten (etwa nach dem Mord an Samuel Paty ) israelfeindliche und pro-palästinensische Tiraden oder eben auch türkisch-nationalistische Propaganda dort exzessive Toleranz (und ihre Verfasser oftmals Narrenfreiheit). Nur deshalb sind auf diesen Portalen Gewalt- und Morddrohungen wie die gegen Tobias Huch überhaupt möglich.

Immerhin: Wenigstens der Deutsche Journalistenverband brachte im Fall Huch auf Twitter – unter regenbogenbunt koloriertem DJV-Logo – den Mut auf, von einem „Armutszeugnis der Justiz“ zu sprechen. Unter den im DJV organisierten Journalisten allerdings fand den Fall augenscheinlich bis heute niemand berichtenswert. Ob Hatespeech, Hetze und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zum Skandal gereichen, hängt in diesem Deutschland eben in erster Linie davon ab, wer sie äußert.

Daniel Matissek – https://vera-lengsfeld.de/2021/08/05/straffreie-hetze-auf-instagram/#more-6104

Taharrush durch Migranten in Chemnitz: Frauen begrapscht, Männer verprügelt

Am Wochenende hat es in der Innenstadt mehrere Schlägereien und Übergriffe gegeben. So wurden in der Nacht zum Freitag zwei Frauen am Düsseldorfer Platz von zwei Männern bedrängt und begrapscht. In ihren Vernehmungen beschrieben die Geschädigten den Täter als etwa 1,85 Meter groß, etwa 20 Jahre alt und schlank. Er hatte dunkle, lockige Haare. Die Seiten waren abrasiert. Er trug ein weißes T-Shirt und eine lange, dunkle Hose. Zudem hatte er eine dunkle Bauchtasche und einen Rucksack bei sich. Er sprach Deutsch mit Akzent und hat einen dunkleren Teint. Sein Komplize war etwa 1,75 Meter groß und ca. 25 Jahre alt. Er hatte kurze, braune Haare und trug ein dunkelblaues T-Shirt. Er sprach französisch und hat einen dunkleren Teint.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht weitere Zeugen. Wer etwas in den frühen Samstagmorgenstunden, zwischen
02:10 Uhr und 02:35 Uhr, an den genannten Orten mitbekommen hat, soll sich bei der Chemnitzer Polizei melden (Telefon: 0371 387-3448).

In der Nacht zum Sonntag fanden Polizisten vor dem Landesarchäologiemuseum einen schwer verletzten Mann, der von Unbekannten zusammengeschlagen worden war. In diesem Zusammenhang sucht die Polizei Zeugen, die in der vergangenen Nacht, zwischen 23:45 Uhr und 00:30 Uhr, im Bereich Brückenstraße, Bahnhofstraße und Stefan-Heym-Platz eine Auseinandersetzung bzw. Schlägerei beobachtet haben.

Wenige Stunden später wurde ein 17-Jährige im Stadthallenpark von drei Männern verprügelt und ausgeraubt. Die Polizei schildert den Vorfall wie folgt: ” Wie sich vor Ort herausstellte, waren nach dem derzeitigen Kenntnisstand zuvor in der Brückenstraße drei Personen auf einer Parkbank sitzend von einem Unbekannten angesprochen worden. Als die Gruppe (m/17; m/43; w/50) nicht auf ihn einging, lief er weiter. Kurz darauf kehrte der Mann jedoch mit zwei Begleitern zu ihnen zurück und forderte eine Zigarette. Nachdem sie die Forderung ablehnten, schlug er den
43-Jährigen unvermittelt ins Gesicht.

Danach flüchteten der Angreifer und seine zwei Begleiter in den Stadthallenpark. Der 17-Jährige rannte dem Trio hinterher und konnte den Täter festhalten. In der Folge kam es zu einer Rangelei zwischen den Beteiligten, wobei der 17-Jähriger stürzte und seinen Rucksack sowie sein Handy verlor. Anschließend trat das Trio den am Boden liegenden Jugendlichen und verletzte ihn mit einem Gegenstand. Danach griff einer der Täter den Rucksack und das Handy des Jugendlichen und flüchtete zusammen mit den beiden anderen Tätern in Richtung Johannisplatz. Der 17-Jährige sowie der 43-Jährige kamen zur weiteren Untersuchung in ein Krankenhaus.

Zur Beschreibung des Trios liegen folgende Angaben vor: Der Hauptakteur wurde als, ca. 1,75 Meter groß und schlank beschrieben. Er hatte dunkle Haare, trug dunkle Bekleidung und sprach Deutsch mit Akzent. Zudem hatte er eine Tüte bei sich.
Der andere Mann, der mit dem Rucksack und dem Handy flüchtete ist schlank und
ca. 1,85 Meter groß. Er hatte dunkle Haare.
Der dritte Mann sei ebenfalls etwa 1,85 Meter groß, schlank und hat dunkle Haare. Weiterhin hat das Trio einen dunklen Teint.”

https://www.radiochemnitz.de/beitrag/mehrere-uebergriffe-in-der-chemnitzer-innenstadt-695557/

Beunruhigend: Schon 1.656 Erkrankungen trotz vollständiger Impfungen in Österreich

„Für Geimpfte ist die Pandemie vorbei“, posaunte ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz noch vor wenigen Wochen hinaus, unzensuriert berichtete. Und jetzt? Das Gesundheitsministerium veröffentlichte Daten, wonach es heuer bereits 1.656 Erkrankungen trotz vollständiger Impfung gab.

Keine Daten von Personen unter 40

Über die Impf-Durchbrüche berichtete das “Ö1 Morgenjournal”. Demnach seien 1.560 nach der zweiten Impfung und 96 nach einer Impfung von Johnson & Johnson erkrankt. 2.690 Personen sind trotz der ersten Teilimpfung an Covid erkrankt.

Die Berechnung der AGES (Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit) umfasst nur geimpfte Personen über 40 Jahren, darunter – so hieß es im “Morgenjournal” – gäbe es aufgrund einer geringeren Zahl von Geimpften noch zu wenig Daten.

16 Todesfälle unter Geimpften

Was ebenso noch fehlen würde, wären Daten über Spitalsaufenthalte von geimpften Covid-Erkrankten sowie Aufenthalte auf Intensivstationen und Todesfälle. Da gäbe es vorerst nur an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) gemeldete 16 Todesfälle, drei lebensbedrohliche Erkrankungen und 20 Spitalsaufenthalte. Altersangaben fehlen jedoch.

Insgesamt seien laut “Ö1 Morgenjournal” bisher mehr als 10.700 Menschen in Österreich (großteils ungeimpft) an oder mit Covid-19 gestorben. Und zwar seit Beginn der Pandemie vor eineinhalb Jahren.

Corona-Thematik spaltet Gesellschaft

Der klinische Pharmakologe Markus Zeitlinger sagte gegenüber dem ORF, dass Geimpfte immer noch deutlich besser abschneiden würden als Nichtgeimpfte. Beruhigend wirkt das offensichtlich nicht, denn in einer Umfrage des Linzer IMAS-Instituts nannten 63 Prozent der Befragten die Themen „Corona-Maßnahmen“ und „Impfung“ als Gründe dafür, dass die Gesellschaft gespalten sei.

https://www.unzensuriert.at/content/132628-schon-1656-erkrankungen-trotz-vollstaendiger-impfungen-in-oesterreich/

Wie ein Bürger von Thüringen die Anti-Corona-Demos in Berlin erlebt hat

Diesen Zwischenruf von Clarsen Ratz, Generalsekretär der „Bürger für Thüringen“, habe ich auf Facebook gefunden und meine, dass er eine weite Verbreitung verdient!

„Ich habe gezögert mich diesmal zu Wort zu melden, zu emotional sind meine Eindrücke vom Wochenende in Berlin. 3 Tage später fasse ich sie nun doch zusammen und möchte die vielen Bilder, die gerade durchs Netz gehen, richtigstellen. Ich bin am 1. August 11 Kilometer durch Berlin gelaufen und knapp 100 Kilometer habe ich mit dem Auto absolviert. Wieder bin ich der Einladung der Anwälte für Aufklärung gefolgt und habe mir das Geschehen live vor Ort angesehen. Mein eigenes Bild habe ich mir gemacht. Ich war an allen Brennpunkten auch im Kessel in der Reichsstraße und ich weiß, wovon ich jetzt schreiben werde. 98% aller Demo Teilnehmer waren vollkommen friedfertig, 95% aller Polizisten wollten auch nicht diese Gewalt. Die öffentlichen Medien sind voll mit Bildern der Gewalt von Demonstranten, die sozialen Netzwerke sind voll mit Bildern der Gewalt von Polizisten. Ja, diese gab es! Das ist zu verurteilen! Mir fehlen Die Bilder von den vielen friedlichen Demonstranten, mir fehlen die Bilder Polizisten und Demonstranten, die in guten Gesprächen waren, wo ein Lächeln von beiden Seiten erkennbar gewesen ist. Mir fehlen die vielen Bilder, wo die Menschen unterschiedlicher Standpunkte vernünftig miteinander diskutierten. Es fehlen auch die Bilder der geöffneten Fenster als die Demo Züge vorbei gehen und der Applaus, der ihm entgegenkam. Es fehlen die Bilder Von Menschen in den Restaurants, die sich erhoben und applaudierten als an dem Umzug vorbeigekommen ist.

Das was beide Seiten gerade machen spaltet unser Land weiter und so bin ich einig mit den Anwälten für Aufklärung wir brauchen einen runden Tisch. Lassen wir uns nicht weiter Spalten und lassen wir Demonstrationen zu. Es darf in einem freiheitlichen Staat, in einer Demokratie keinen Unterschied geben für jene die ihre Meinung auf die Straße bringen wollen. Wenn unsere Politiker noch den Rest von Anstand haben, dann lernen sie wieder die Meinung des anderen zu respektieren!
Ich werde weiter für Freiheit, Demokratie, unseren Rechtsstaat und das Grundgesetz auf den Straßen und Plätzen dieser Republik zu finden sein.
Clarsen Ratz
Generalsekretär

https://vera-lengsfeld.de/2021/08/04/wie-ein-buerger-von-thueringen-die-anti-corona-demos-in-berlin-erlebt-hat/#more-6103

WHO-Datenbank: Mehr als 1,6 Millionen gemeldete Nebenwirkungen, 10.554 Tote, überproportional viele Herzerkrankungen nach COVID-Impfung

WHO-Datenbank: Mehr als 1,6 Millionen gemeldete Nebenwirkungen, 10.554 Tote, überproportional viele Herzerkrankungen nach COVID-Impfung – ScienceFiles

Empfinden Sie es derzeit auch als Wettrennen?

Gelingt es Polit-Darstellern durch Zwangsmaßnahmen aller Art, die Anzahl der Geimpften in die Höhe zu treiben bevor die mit einer Impfung verbundenen Nebenwirkungen in ihrem vollen Ausmaß an die Öffentlichkeit gelangen oder verbreitet sich die Kunde, dass der gute Tropfen aus Lipiden und mRNA-Bauplan eine ganze Reihe von unerquicklichen Nebenwirkungen mit sich bringt, schneller?

Wir werden in den nächsten Tagen eine Reihe mit Beiträgen beginnen, in denen wir wissenschaftliche Texte zusammenstellen, die in Fachjournalen oder auf Peer-Review-Servern wie medRxiv veröffentlicht wurden und deren Autoren der Ansicht sind, bei Patienten Nebenwirkungen von COVID-Impfungen, die bislang nicht öffentlich zugegeben werden, gesehen und diagnostiziert zu haben.

Sieben Ärzte einer dermatologischen Abteilung des General Hospital in San Fransisco, die der University of California angegliedert sind, Erstautor ist Eric Dean Merrill (Literaturangabe am Ende dieses Textes), sind zum Beispiel der Ansicht, zwei Patienten, die sich bei ihnen kurz nacheinander eingefunden haben, einer 50 Jahre alt, einer 80 Jahre alt, einer nach der ersten Impfung mit Modernas mRNA-1273, einer nach der zweiten Impfung mit mRNA-1273, beide mit denselben Symptomen von Schüttelfrost und Gesichtsschwellung, zeigten eine Reaktion, für die die Impfung ursächlich sei. Die Reaktion ist im Beitrag der sieben Ärzte bildlich dargestellt. Sie nennt sich “acute localized exanthematous pustulosis”:

Heuer schon 15.000 Illegale – Soldaten dürfen sie nur “begrüßen” und ins Land lassen

Wenn das so weitergeht, wird 2021 ein Rekordjahr, was Aufgriffe von illegal Eingereisten betrifft. Laut einer Aussendung von FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz gab es heuer bereits 15.000 illegale Grenzübertritte, 600 allein in den vergangenen Wochen, am vergangenen Sonntag waren es gar 167 nur im Burgenland. Dort ist die Lage mittlerweile so brisant, dass bereits wieder eigene Notaufnahmestellen eingerichtet werden, etwa bei Stoob (Bezirk Oberpullendorf).

„Staatlich organisierte Schlepperei“

Schnedlitz kritisiert die Asylpolitik der ÖVP. Den Medien werde ein verbesserter Grenzschutz „verkauft“. Doch würde es in Wahrheit immer mehr Illegale in Österreich geben, die, wenn sie aufgegriffen werden, staatlich organisiert nach Eisenstadt oder Schwechat gebracht würden, wo sie dann alle Annehmlichkeiten genießen könnten. Was die ÖVP mache, so Schnedlitz, grenze an staatlich organisierte Schlepperei.

Einzige Alternative: Asylrecht aussetzen

In seiner Aussendung sagt Schnedlitz:

In Wahrheit zündet hier die ÖVP den Turbo für illegale Migration in unserem Land. Endlich das Asylrecht auszusetzen, wäre aber die einzige Lösung für unsere Sicherheit.

Tatsächlich ist Österreich mehrfach und ausschließlich von sicheren Ländern umgeben. Die FPÖ fordert deshalb schon seit Längerem ein Aussetzen des Asylrechts für illegale Migranten, die sich ihr Zielland aussuchen wollen.

Soldaten als „Migranten-Welcome-Service“

Die Aufstockung von 400 zusätzlichen Soldaten für den Grenzschutz auf insgesamt 1.400 durch ÖVP-Verteidigungsministerin Klaudia Tanner und ÖVP-Innenminister Karl Nehammer sei im Prinzip auch irrelevant. Einen Schutz vor illegaler Einwanderung könne von unseren Heeresangehörigen nämlich nicht geboten werden, ihnen bleibe nur die Rolle eines „Migranten-Welcome-Service“. Einer Einreise nach Österreich stehe den Illegalen nämlich nichts im Wege, meint Schnedlitz.

Ein Bericht in der Kronen Zeitung von heute, Mittwoch, zeigt das wahre Ausmaß des Desasters: Nachdem das Burgenland der vielen Migranten nicht mehr Herr wird, werden diese schon zu Hunderten mit Bussen nach Graz gekarrt, wo mitten in der Stadt ein “Registrierzentrum” eingerichtet werden soll – Erinnerungen an den Grenzsturm von 2015/16 kommen auf.

Österreich trickst sich durch eigene Gesetze selbst aus

Tatsächlich sind die vielen an den Grenzen zum “Schutz” eingesetzten Soldaten und Polizisten zu bemitleiden: Sie haben zwar teuerstes Gerät bis hin zu Drohnen und Nachtsichtgeräten – orten sie aber illegale Einwanderer, die natürlich sofort das Zauberwort “Asyl” aussprechen, dürfen sie diese lediglich registrieren und ins nächste Erstaufnahmezentrum, etwa Traiskirchen, bringen, wo ihnen dann Vollversorgung bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens garantiert ist. Rückschiebungen nach Ungarn, die Slowakei oder Slowenien sind nämlich nicht erlaubt, obwohl es sich um sichere Länder handelt. Wie es FPÖ-Parteichef Herbert Kickl schon einmal so treffend bemerkte, trickst sich Österreich bei der illegalen Migration durch seine eigenen, überholten Gesetze bzw. jene der EU selbst aus.

https://www.unzensuriert.at/content/132607-bisher-schon-mehr-als-15000-aufgriffe-von-illegal-eingereisten/