Etwa 30 Demonstranten forderten vor dem Rathaus von Grenoble das Recht, den Burkini zu tragen

Am Montag, den 12. Juli, standen ein paar Dutzend Demonstranten in ihren Badeanzügen vor dem Rathaus von Grenoble, berichtet France Bleu. Der Termin wurde zunächst auf dem Platz der Metropole, rue Malakoff, vergeben. Angesichts der wenigen städtischen Polizeibeamten, die sich vor dem Gebäude versammelt hatten, in dem die städtische Sitzung stattfand, beschlossen sie schließlich, vor das Rathaus von Grenoble zu gehen, um eine “Poolparty” zu feiern. Ihre Forderung? Um in den städtischen Schwimmbädern schwimmen zu können … im Burkini. “Wir haben diesen Pool vor dem Rathaus aufgebaut, um den Bürgermeister zu bitten, die bedeckenden Badeanzüge zu genehmigen und ihn vor seine Verantwortung zu stellen”, sagt Naïma, Aktivistin des Kollektivs Alliance citoyenne. Letzterer ergänzt: “Herr Piolle, Sie wollen Präsident werden? Kümmern Sie sich zuerst um die Dinge in Ihrer Stadt”.

Diese Demonstration richtete sich eindeutig gegen den grünen Bürgermeister der Stadt, Eric Piolle. Am 30. Juni hatte Eric Piolle nach einer Aktion des Vereins Action Citoyenne zugunsten des Tragens des Burkini “die heiße Kartoffel” an die Staatsregierung zurückgegeben. In einem öffentlichen Brief an den Premierminister Jean Castex forderte er den Staat auf, die Regeln für Sicherheit und Hygiene in den Schwimmbädern zu beschließen und zu klären. Eine Position, die nun von Feministinnen kritisiert wird, darunter Fanny von der Vereinigung NousToustes38: “Er muss aufhören, Zeit zu schinden. Wir wollen ein Treffen mit ihm, damit er endlich eine Entscheidung auf lokaler Ebene trifft. Im Moment hat der Bürgermeister noch keine Entscheidung zu diesem heiklen Thema getroffen.

https://www.valeursactuelles.com/regions/auvergne-rhone-alpes/isere/grenoble/societe/nouvelle-operation-des-pro-burkinis-a-grenoble/

Anwältin: Ohne umfassende Aufklärung haftet Arzt bei Impf-Schaden

Seit der bedingten Zulassung der experimentellen Corona-Impfung von BioNTech/Pfizer für Kinder ab 12 Jahren wird immer wieder die Ansicht vertreten, dass Kinder ab 14 Jahren selbst und ohne Zustimmung der Eltern darüber entscheiden können, ob sie sich impfen lassen oder nicht. Anders als Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein unlängst behauptete, gibt es für die Kinder-Impfung ab 12 keine WHO-Empfehlung. Eine Rechtsanwältin der Anwälte für Grundrechte erklärt unter welchen Umständen Kinder ab 14 diese Entscheidung treffen können.

Anfang Juni wurde von der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) die Kinder-Impfung mit dem Serum von BioNTech/Pfizer für Kinder ab 12 bedingt zugelassen, wie Wochenblick berichtete. Die ständige Impfkommission (STIKO) hat sich daraufhin gegen eine generelle Impfung ab 12 ausgesprochen und empfiehlt diese nur im Fall von Vorerkrankungen bzw. einem „anzunehmenden erhöhten Risiko“. Anders als vorige Woche von Gesundheitsminister Mückstein behauptet wurde, empfiehlt sie auch die WHO nicht. Die Anwältin Mag. Andrea Steindl ist Mitglied der Rechtsanwälte für Grundrechte und hat sich eingehend mit dem Thema befasst.

Die Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 basierten auf einer völlig neuen Technologie und seien nur bedingt zugelassen. Die Studien zur Sicherheit seien noch nicht abgeschlossen. Die Risiken der Impfungen, vor allem mögliche Langzeitfolgen, wie vor allem mögliche Auswirkungen auf die Fruchtbarkeit seien noch nicht bekannt. Dass viele Ärzte abgesehen von anderen schweren Nebenwirkungen auch auf eine mögliche Gefährdung der Fruchtbarkeit hinweisen, hat Wochenblick bereits berichtet. Die Anwältin ist der Auffassung, dass die Zustimmung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters erforderlich wäre. Die Voraussetzung für eine Einwilligung sei die Aufklärung über die möglichen Risiken und Folgen.

Grundsätzlich könne ein entscheidungsfähiges Kind über medizinische Behandlungen selbst entscheiden. Diese Entscheidungsfähigkeit wird im Alter von 14 Jahren angenommen. Bei den herkömmlichen, jahrelang erprobten und vollzugelassenen Impfungen, bei denen die Risiken bekannt seien und auch wie wahrscheinlich sie eintreten, habe man bisher die Ansicht vertreten, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nicht erforderlich ist. Eine medizinische Behandlung erfordere aber eine „wirksame Einwilligung“, da sonst eine „eigenmächtige Heilbehandlung“ vorliegen würde. Sollte ein Impf-Schaden auftreten, hätte dies auch für den Impf-Arzt „haftungsrechtliche Folgen“. Damit die Einwilligungserklärung „wirksam“ wird müsse vorab eine umfangreiche Aufklärung stattfinden. Sämtliche Risiken und möglichen Folge- und Nebenwirkungen müssten genau erklärt werden und auch mögliche Alternativen angeboten werden. Komme ein Arzt dieser Aufklärungsverpflichtung nicht nach, so könne er „schadenersatzrechtlich zur Haftung herangezogen werden“.

Jeder Arzt wäre daher gut beraten, die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einzuholen und entsprechend aufzuklären. Sie weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die EMA die Impfung nur bedingt zugelassen hat. Eine generelle Empfehlung auszusprechen wäre nicht die Aufgabe der EMA, was oft falsch dargestellt würde. Es gebe für Eltern allerdings kaum Möglichkeiten die Impfung zu verhindern. Die Anwältin empfiehlt den Eltern daher die Kinder zur Impfung zu begleiten. Man solle erklären, dass die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich ist und nicht erteilt wird. Der Arzt solle dann schriftlich bestätigen, dass das Risiko-Nutzen-Verhältnis auf das konkrete Kind bezogen, positiv ist, meint Mag. Steindl.

Dass dieses Risiko-Nutzen-Verhältnis bei Kindern keinesfalls positiv ist, darauf haben u.a. Ärzte der Initiative für evidenzbasierte Corona-Inforation (ICI) hingewiesen, wie Wochenblick berichtete. Aus diesem Grund stellte auch die Bozener Rechtsanwältin Dr. Renate Holzeisen in einem Videobeitrag im neuen Format von WB-Chefredakteurin Elsa Mittmannsgruber „AUFrecht“ kürzlich fest, dass aus ihrer Sicht Eltern keine Zustimmung zur Impfung ihrer Kinder geben dürften, da kein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis bestehe und gab zu bedenken, dass alle Erwachsenen, die sich an der Kinder-Impfung beteiligen würden, auch rechtlich belangt werden könnten, falls ein Kind dadurch zu Schaden komme.

https://www.wochenblick.at/anwaeltin-ohne-umfassende-aufklaerung-haftet-arzt-bei-impf-schaden/

Israel stuft Wirksamkeit von Corona-Impfung drastisch herunter

In Israel, Vorreiterland in Sachen Corona-Impfung, sind aktuell 63 Prozent der Bevölkerung einmal, 57 Prozent bereits zweimal gegen Covid-19 geimpft. Und trotzdem treten immer wieder Corona-Infektionen auf, und zwar auch bei Geimpften.

Versprechen der Notzulassung wird nicht eingehalten

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums hätte die Wirksamkeit der Biontech/Pfizer-Impfung deutlich nachgelassen. In nur noch 64 Prozent der Fälle wird eine Corona-Infektion durch die Impfung verhindert. Gleiches gilt für die Wahrscheinlichkeit, an Covid-19 zu erkranken. Mehr als jeder dritte Mensch erkrankt trotz Impfung.

Dass die Corona-Impfung nicht vor einer Ansteckung schützt, besagt auch die Notzulassung der Corona-Präparate durch die EU-Kommission. Allerdings besagt die Notzulassung, dass die Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson&Johnson Covid-19-Erkrankungen verhindern würden. Was sie offenbar nicht tun, wie die Zahlen aus Israel zeigen. Gemildert ist allerdings eine schwere Form der Erkrankung sowie Krankenhausaufenthalte.

Absturz bei Wirksamkeit

Im Februar hatte Israels Gesundheitsministerium noch eine Wirksamkeit von 95,8 Prozent für das Biontech/Pfizer-Präparat angegeben. Was für ein herber Absturz.

Die EU hat erst vor zwei Monaten den Kauf von etwa 1,8 Milliarden weiteren Dosen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs fixiert. Für Österreich bedeute das einen Anteil von 18 Millionen Dosen pro Jahr, jubilierte damals Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) – auf eine Bevölkerung von 8,8 Millionen und einer Impfrate von 57 Prozent einmaliger und 42 Prozent zweimaliger Impfung.

https://www.unzensuriert.at/content/131447-israel-stuft-wirksamkeit-von-corona-impfung-drastisch-herunter/

Afghane hackt in Hamburg mit Messer um sich

Wieder hat ein Afghane mit einem Messer um sich gehackt, dieses Mal wurden Menschen zum Glück nur verletzt. Der 20-Jährige hatte am vergangenen Sonntag Streit mit einem 29-jährigen und löste den in der aus seiner Heimat bekannten archaischen Art: mit dem Messer.

Am vergangenen Sonntag erfolgte in Hamburg wieder ein Messerangriff eines jungen Mannes aus Afghanistan, der offensichtlich im Umfeld eines archaischen Weltbildes sozialisiert wurde. Er bekam Streit mit einem 29-Jährigen und wollte diesen Streit dann in der ihm bekannten Art lösen: er folgten seinem Kontrahenten durch mehrere Kneipen der Stadt, stellte ihn dann in einem Lokal in der »Bremer Reihe«, griff zum Messer und hackte auf seinen Kontrahenten ein.

Drei weitere in dem Lokal anwesende Gäste wurden Augenzeugen der Szene und griffen beherzt ein. Der 20-Jährige Afghane hackte auch auf sie ein, wurde aber letztlich von den drei Männern überwältigt. Sie entwaffneten den Afghanen und hielten ihn fest, bis die alarmierte Polizei eintraf und den Messermann festnahm.

Zum Glück für die Beteiligten hatte sich der Afghane für seine Angriffe kein Rambo-Messer ausgewählt, sondern lediglich ein Taschenmesser zur Verfügung gehabt. Dennoch wurden sowohl der 29-Jährige wie auch die beherzt einschreitenden Männer verletzt, zwei von ihnen mussten ihr Wunden in einem Krankenhaus versorgen lassen.

Bei dieser Messerattacke ist zum Glück kein Todesopfer zu beklagen. Dennoch stellt auch dieser Angriff einmal mehr unter Beweis, dass gewisse archaische Weltbilder nicht zu unserer offenen, freiheitlich-demokratischen Gesellschaftsordnung passen. Wer sich den Gepflogenheiten hierzulande nicht anpassen kann oder will und wer bewusst gegen Recht und Gesetz verstößt, der gehört in seine Heimat abgeschoben; ohne Wenn und Aber.

https://www.freiewelt.net/nachricht/afghane-hackt-in-hamburg-mit-messer-um-sich-10085602/

Einmal mehr: Aspirin wirkt gegen COVID-19: Harmlose Medikamentöse Lösung anstelle von gefährlicher Impfung [Meta-Studie]

Einmal mehr: Aspirin wirkt gegen COVID-19: Harmlose Medikamentöse Lösung anstelle von gefährlicher Impfung [Meta-Studie] – ScienceFiles

Warum mit einem Impfstoff impfen, dessen Nebenwirkungen erheblich und dessen Langzeitfolgen unbekannt sind, wenn es auch möglich ist, SARS-CoV-2 und COVID-19 medikamentös zu Leibe zu rücken?

Vor einiger Zeit haben wir darüber berichtet, dass die britische Regierung eine medikamentöse Lösung für COVID-19 anstrebt. Eine eigens eingesetzte Antiviral Task Force soll bis zum Spätjahr die Medikamente identifizieren, die als Mittel gegen COVID-19 zum Einsatz kommen können.

Die Liste der Substanzen und Medikamente, die gegen SARS-CoV-2 und COVID-19 wirken, ist schon recht lang. Eine Stichprobe vergangener Beiträge auf ScienceFiles zeigen die Vielfalt der Mittel, die gegen SARS-CoV-2 wirksam sind:

Hydroxychloroquine war schon früh als Medikament in der Diskussion. Die Ergebnisse, die eine Meta-Analyse einer Reihe von Studien zu Hydroxychloroquine erbracht hat, sind vielversprechend und weisen Hydroxychloroquine als Mittel aus, dass zur Prophylaxe und zur frühen Intervention geeignet ist.
Ivermectin wird in vielen Ländern bereits als Mittel gegen SARS-CoV-2 eingesetzt. Auch hier zeigen eine Vielzahl von Studien, die in Meta-Analysen zusammengefasst sind, dass Ivermectin wirksam ist, wenn es frühzeitig im Verlauf einer Infektion mit SARS-CoV-2 eingesetzt wird.
Schon im April 2020 haben wir eine Übersicht veröffentlicht, die die damals aussichtsreichsten Medikamente gegen SARS-CoV-2 zusammengestellt hat.
Zur Bekämpfung von COVID-19 in fortgeschrittenem Stadium hat sich zwischenzeitlich Dexamethazone als wirksames Medikament etabliert.
Hinzu kommen Substanzen, von denen man auf den ersten Blick nicht erwartet hätte, dass sie gegen SARS-CoV-2 wirken, wie z.B. Mundwasser. Welche Mundwasser SARS-CoV-2 den Garaus machen, das haben wir hier zusammengestellt.
Ebenfalls vor Monaten haben wir bereits über eine Arbeit berichtet, in der Forscher von der Wirksamkeit Aspirins, also von Acetylsalicylsäure gegen SARS-CoV-2 berichten.

Dass das gute alte Aspirin anti-virale Eigenschaften hat, das ist schon seit einiger Zeit bekannt.

So zeigt die Studie von Glatthaar-Saalmüller, Mair und Saalmüller (2019), dass Aspirin RNA-Viren, die sich in Atemwegen festsetzen wollen, daran hindert, selbiges zu tun. Die Fähigkeit von Aspirin, Infektionen zu verhindern oder doch zumindest zu erschweren, beruht wohl darauf, dass Aspirin die Produktion von Type I Interferon (IFN) anregt. IFN ist zentral, um Zellen in einen “anti-viralen Kampfmodus” zu bringen, wie Lazear, Schoggins und Diamond (2019) zeigen können. Aspirin ist somit mit dafür verantwortlich, dass es RNA-Viren nicht gelingt, die IFN -Verteidigung des Immunsystems zu umgehen. Ein weiterer Weg, auf dem Aspirin RNA-Viren daran hindert, IFN zu unterdrücken, um leichter Zellen infizieren zu können, verläuft über Prostagladin E2 (PGE2). Mehr PGE2 reduziert die Bildung von IFN, ergo versuchen RNA-Viren die Bildung von PGE2 anzuregen. Aspirin wirkt dem entgegen und hemmt die Bildung von PGE2 (Boutaud et al. 2016).

Staufenberg: Iraker sticht auf Ex-Freundin ein und stößt sie aus dem Auto

Wegen des Verdachts des versuchten Totschlags fahndet die Polizei aktuell nach einem 34-jährigen Mann. Er soll am späten Freitagabend (09.07.2021) bei Staufenberg eine 28-Jährige mit einem Messer schwer verletzt haben. Nach der Tat flüchtete der Verdächtige. Drei Kinder im Alter von 2, 11 und 13 Jahren sollen sich bei dem Tatverdächtigen, nach dem aktuell gefahndet wird, befinden.

Am Freitag gegen 21:25 Uhr teilte eine Zeugin der Polizei mit, dass ihr auf der Landesstraße 3146 zwischen Staufenberg und Treis ein PKW entgegengekommen sei. Aus dem BMW, der in Richtung Staufenberg unterwegs war, sei eine Frau von der Beifahrerseite aus auf die Straße gefallen. Die Zeugin verständigte Polizei und Rettungskräfte. Ein Rettungshubschrauber brachte die schwer verletzte Frau in eine Klinik.

Bei den eingeleiteten Ermittlungen stellte es sich heraus, dass es sich bei der Frau um eine 28-jährige Irakerin handelt. Es wurden mehrere Stichverletzungen an ihrem Körper festgestellt. Die Ermittlungen ergaben in der Folge einen Tatverdacht gegen ihren ehemaligen Lebensgefährten, einen 34-jährigen irakischen Staatsangehörigen aus dem Landkreis Gießen. Offenbar hatte der Tatverdächtige die 28-Jährige während der Fahrt mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Das zweijährige Kind soll sich währenddessen in dem Fahrzeug befunden haben. Noch am gleichen Abend flüchtete der Beschuldigte mit den gemeinsamen Kindern im Alter von 2, 11 und 13 Jahren in einem PKW. Um die ersten Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen nicht zu gefährden, wurde zunächst auf eine Pressemeldung verzichtet.

Die Polizei sucht Zeugen, die am Freitag gegen 21:30 Uhr auf der Landstraße zwischen Staufenberg und Treis etwas von der Tat mitbekommen haben oder sonstige sachdienliche Beobachtungen gemacht haben. Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Gießen unter der Rufnummer 0641 – 7006 2555.

Die Ermittlungen dauern derzeit an.

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43559/4966538