Würzburger Medizinstudent unterstützt Terror

Der Bundesgerichtshof bestätigt: Der Würzburger Student Abdulhadi B. ist Terrorunterstützer. Er war aufgefallen, weil er seine Freundin geschlagen und mit einem Messer bedroht hatte. Der Weg führte von einer Beziehungstat zum Terrorunterstützer. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat bestätigt, dass der Würzburger Medizinstudent Abdulhadi B. Terror unterstützt habe. Der Syrer ist zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht (OLG) München hatte den Mann wegen Werbens um Unterstützer für eine ausländische terroristische Vereinigung in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum Verbrechen des Totschlags sowie Körperverletzung verurteilt.Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte in den Jahren 2014 bis 2016 bekennender Anhänger, aber kein Mitglied der terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” (IS). In diesem Zeitraum beging er laut Gericht vier Taten: Der Mann versuchte, per Chat-Nachrichten mehrere Syrer in ihrem Heimatland zu einem Selbstmordattentat zu bewegen. Die Chat-Partner hatten sich aber darauf nicht eingelassen.Ferner wollte der Mann aus Syrien den Vater seiner ehemaligen Freundin per Fake-News umbringen lassen. Er nannte im Internet Namen und Anschrift des Mannes und erklärte, er helfe der syrischen und russischen Armee bei Anschlägen auf Syrien. Der Syrer hatte damit sogenannte Exekutivkräfte zum Mord auf den Vater seiner ehemaligen Freundin veranlassen wollen. Später stellte sich heraus, dass der Vater unschuldig war.Schließlich schlug der Angeklagte in seiner Studentenwohnung den Sohn seiner ehemaligen Lebensgefährtin mit einem länglichen, hölzernen Gegenstand auf den Bauch. Der Mann hatte seinem Opfer zuvor erklärt, die Schläge dienten der Abhärtung. Sie seien Vorbereitung auf eine künftige Tätigkeit als Kämpfer. Der Syrer hat mit seiner Revision das Verfahren beanstandet und Rechtsfehler des angefochtenen Urteils geltend gemacht. Die Rügen sind ohne Erfolg geblieben. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
br.de