Willkür der Staatsmacht: 8 Hausdurchsuchungen wegen Weimar-Urteil

Am gestrigen Dienstag fanden in Deutschland zumindest acht Hausdurchsuchungen mehr oder weniger zeitgleich statt. Grund ist das sensationelle Kindeswohl-Urteil des Weimarer Richters Christian Dettmar aus dem April. Ihm wird Rechtsbeugung vorgeworfen. Neben Computern, Handys und Speichermedien sollen auch Original-Gerichtsakten beschlagnahmt worden sein. Ein politisches Motiv wird vermutet, Beweismittelvernichtung befürchtet.

Die Repression durch die Staatsmacht nimmt in Deutschland immer groteskere und beängstigendere Züge an. Allein die Tatsache, jemanden zu kennen, reichte den Staatsorganen als Vorwand, um Räumlichkeiten von am Verfahren völlig Unbeteiligten zu durchsuchen. Die Wohnungen und fallweise auch die Büroräume von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der betroffenen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Ulrich Masuth, Prof. Dr. Christian Kuhbandner und Prof. Dr. Ines Kappstein sind seitens der Staatsanwaltschaft Erfurt durchsucht worden, wird auf 2020news.de berichtet. Handys, Computer, Festplatten, USB-Sticks wie auch diverse Unterlagen wurden beschlagnahmt.

Als offizieller Grund für die Durchsuchungen wurde der Rechtsbeugeverdacht gegen Richter Dettmar genannt. Dieser hatte am 8. April ein unter Maßnahmen-Kritikern umjubeltes Urteil gefällt, das Schulen in Weimar mit sofortiger Wirkung untersagte, die Schüler zum Maskentragen, Abstandhalten und Testen zu zwingen (Wochenblick berichtete). Am 26. April schlug die repressive Staatsmacht dann zum ersten Mal bei Richter Dettmar zu. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wurden Büro und Auto durchsucht und sein Handy beschlagnahmt, wie Wochenblick berichtete.

Der Vorwurf der Rechtsbeugung stehe juristisch auf äußerst wackeligen Beinen, heißt es im Bericht. Es geht um die Frage, ob Richter Dettmar als Familienrichter für den Fall überhaupt zuständig war. Das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich in einem ähnlichen Fall entschieden, dass dieser Rechtsweg zulässig ist, somit habe sich Richter Dettmar zu Recht als zuständig angesehen.

„Es mag hier im Detail noch juristischen Klärungsbedarf geben, eine Rechtsbeugung ist aber ausgeschlossen, wenn sich ein Richter einer vertretbaren Rechtsauffassung anschließt“, wird die Situation im Bericht beurteilt. Im vorliegenden Fall „dürfte diese sogar die einzige sein, die dem hohen Gut der Kindswohlsicherung Rechnung trägt.“

Dettmars Anwalt Dr. Gerhard Strate beurteilte das massive und unverständliche Vorgehen der Staatsanwaltschaft Erfurt mit den Worten: „Die Entwicklung dieses Verfahrens macht um den Rechtsstaat Angst und Bange. Sein Effekt ist die Einschüchterung einer unabhängigen Richterschaft.” Der Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich meinte bei der gestrigen Ad-hoc-Sitzung des Corona-Ausschusses, dass die Gefahr einer „Beweismittelvernichtung“ oder „Strafvereitelung im Amt“ im Raum stehe, jedenfalls aber ein Interessenkonflikt vorliege. Im Zuge der Durchsuchung beim Anwalt, der die Kinder vertritt, wurde eine noch ungeöffnete Original-Gerichtsakte beschlagnahmt, die sich der Anwalt hatte zukommen lassen.

Die Biologin Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, sie hatte das Gutachten über die mangelnde Aussagekraft der PCR-Tests für das Verfahren erstellt, musste ebenfalls eine Durchsuchung ihrer privaten und Büroräumlichkeiten über sich ergehen lassen.Sie sprach von einem „ausgesprochen ungewöhnlichen Vorgang“ und meinte: „Es ist unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz auch in meiner Eigenschaft als Spitzenkandidatin der Partei dieBasis für die Bundestagswahl verschafft.“ Sie stellt den Verdacht in den Raum, dass möglicherweise ihre Kandidatur für die Bundestagswahlen im September der Hintergrund für die Durchsuchung sein könnte, da das Gutachten „im vollen Wortlaut veröffentlicht“ sei und „von jedermann eingesehen werden“ kann.

Auch bei einem weiteren Kandidaten der Partei dieBasis, Ulrich Masuth, wurde eine Durchsuchung durchgeführt. „Grund der Durchsuchung in unserer Ehewohnung ist laut richterlichem Beschluss die Frage, ob meine Ehefrau ein ‚Kennverhältnis‘ zu Richter Dettmar unterhalte. Auf Nachfrage hätte meine Frau jederzeit mitgeteilt, dass sie Richter Dettmar nicht nur kennt, sondern dass wir seit vielen Jahren befreundet sind.“ Masuth fragt sich, was die Freundschaft mit dem Verfahren zu tun haben soll und gibt an, dass von insgesamt neun beschlagnahmten Geräten nur ein einziges seiner Frau gehöre und, dass diese nicht hätten „beschlagnahmt werden dürfen“.

„Es kann nicht sein, dass sich eine staatliche Entität ohne Grund in den Besitz von Gegenständen und Dokumenten der Opposition bringt, noch dazu in Wahlkampfzeiten. Interessant in diesem Zusammenhang: die Polizei wollte sich sogar noch Zugang zu unserem ‚Basis-Auto‘ verschaffen, was kann das mit einem möglichen ‚Kennverhältnis‘ zu tun haben?”

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