Der Angriff auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt forderte sechs Menschenleben und hunderte Verletzte – doch der Generalbundesanwalt will darin keinen Terror erkennen. Seine Begründung sorgt für Empörung und wirft Fragen zum Umgang mit extremistischer Gewalt auf.
Kurz vor Weihnachten war der 50-jährige Terrorist Taleb Al-Abdulmohsen mit einem Auto über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast. Sechs Menschen starben, ein neunjähriger Junge sowie fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren. Darüberhinaus gab es Hunderte Verletzte.
Es ist schlichtweg unfassbar, dass der Generalbundesanwalt in diesem abscheulichen Angriff, bei dem sechs unschuldige Menschen ihr Leben verloren, keinen Terror erkennen will. Die Relativierungen und juristischen Spitzfindigkeiten, mit denen Jens Rommel argumentiert, wirken auf viele Beobachter wie ein Versuch, den Fall kleinzureden und Verantwortung abzugeben.
Zahlreiche Medienberichte, unter anderem jene von SWR und dpa, beleuchten zwar die juristischen Hintergründe seiner Entscheidung, doch die Argumentation erscheint zynisch. Insbesondere die Einschätzung, die Tat sei eine „Amokfahrt aus persönlicher Frustration“, ignoriert die erschreckende Symbolik eines Anschlags auf einen Weihnachtsmarkt, ein kulturell und religiös aufgeladener Ort. Gerade Weihnachtsmärkte stehen für westliche, traditionelle Werte – ein Angriff auf sie kann und muss daher als Angriff auf unsere Gesellschaft interpretiert werden.
Generalbundesanwalt Jens Rommel fehle Medienberichten zufolge der „spezifische Staatsschutzhintergrund“. Der Beschuldigte habe zwar viele Kontakte mit staatlichen Stellen gehabt, aber er habe eben auch „mit ganz vielen anderen Stellen und Personen im Clinch gelegen“, so Rommel im SWR.
Andere Anschläge auf Weihnachtsmärkte als Terrorakt eingestuft
Andere ähnliche Taten, wie etwa der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt 2016, wurden von der Bundesanwaltschaft als Terrorismus eingestuft, obwohl die genaue Motivation der Täter oft ebenfalls in Frage stand. Dass bei einer solch schweren Tat in Magdeburg nicht einmal die Möglichkeit eines terroristischen Hintergrunds ernsthaft geprüft wird, hinterlässt bei vielen ein Gefühl der Ungerechtigkeit und des staatlichen Versagens.
Zurecht. Wenn selbst ein Angriff dieser Dimension angeblich „nicht ausreicht“, um eine überregionale Ermittlung einzuleiten, muss die Frage erlaubt sein: Wo liegt die Grenze? Wann beginnt für den Generalbundesanwalt ein Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung?
Keine Gnade mit den Tätern
Die Opfer und ihre Angehörigen verdienen mehr als juristische Ausreden – sie verdienen eine konsequente Aufklärung und ein klares Signal, dass solche Angriffe in Deutschland – und ganz generell in Europa – nicht geduldet werden, unabhängig von der mutmaßlichen Motivation der Täter.
Und ganz gewiss solle man sich bei solch augenscheinlichen Angriffen auf unsere freiheitliche Demokratie nicht einreden lassen, dass dies alles nur aus „persönlicher Frustration“ passiere. Eine solche Relativierung ist ein Hohn für die Opfer.
Weihnachtsmarkt-Anschlag: Generalbundesanwalt sieht keinen Terror – UnserTirol24