Es ist 1.20 Uhr in der Nacht vom 19. auf den 20. Februar 2024, als die Polizei in der Avenue du Général Leclerc in Le Mans eingreift: Es wurde eine gewalttätige Szene zwischen einem Mann und einer Frau gemeldet, die offensichtlich alkoholisiert sind.
Die Ordnungskräfte finden tatsächlich ein betrunkenes Paar vor und die Frau greift sie verbal an. Der Mann hat offenbar Schläge von seiner Partnerin erhalten.
Die Polizisten versuchen, die Frau zu beruhigen, doch sie weigert sich. Ihr Lebensgefährte greift nun seinerseits die Polizisten an. Der Mann ergreift daraufhin den Gürtel eines Mantels und tut so, als wolle er ihn einem Polizisten um den Hals legen (…).
Zu einem der Beamten sagt er: “wallah du bist tot”; dann ruft er: “Ich werde die Kalach (Anm. d. Ü.: das Kalaschnikow-Gewehr) wie in Marseille herausholen”.
Der Anwohner wehrt sich, als er von der Polizei angehalten wird. Er wurde in Polizeigewahrsam genommen und verhielt sich so, dass ein Protokoll über den Vorfall erstellt wurde. Tatsächlich hatte er unter anderem seine Exkremente an den Wänden der Zelle, in der er sich in Polizeigewahrsam befand, verteilt.
(…) “Ich habe 24 Stunden gebraucht, um mich wieder zurechtzufinden”, erzählte der Angeklagte mit einem Marseiller Akzent. Er war der Justiz bereits bekannt, in seinem Strafregister sind zwei Taten verzeichnet, unter anderem wegen Gewalt mit Waffen (…).
Der Angeklagte wurde wegen der Gewalt gegen seine Freundin und die Polizeibeamten freigesprochen, aber für den Rest der ihm vorgeworfenen Taten schuldig gesprochen. Er wurde zu vier Monaten Haft verurteilt, die vollständig auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. actu.fr