Wahlskandal in Sachsen: Mysteriöse 45.000 Stimmen werfen Fragen auf

Wikimedia Commons, LennBr, CC-BY-SA-4.0

Ein brisanter Fall von möglicher Wahlmanipulation erschüttert den Freistaat Sachsen. Bei der Landtagswahl im September 2024 tauchten in den späten Abendstunden der Stimmenauszählung plötzlich merkwürdige Unstimmigkeiten auf. Besonders pikant: Diese dubiosen Verschiebungen verhalfen ausgerechnet den Grünen über die wichtige Fünf-Prozent-Hürde.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Bis 23:20 Uhr dümpelten die Grünen bei mageren 3,7 Prozent. Doch dann geschah das scheinbar Unmögliche – innerhalb weniger Minuten schnellte ihr Stimmenanteil auf 4,5 Prozent hoch und erreichte am Ende sogar 5,1 Prozent. Ein IT-Experte aus Dresden hat diese merkwürdigen Sprünge analysiert und kommt zu einem alarmierenden Ergebnis: Mathematisch sind diese Verschiebungen schlichtweg nicht erklärbar.

Insgesamt fehlt die Erklärung für sage und schreibe 45.069 Stimmen – eine Dimension, die das gesamte Wahlergebnis in Frage stellt. Allein bei den Grünen beträgt die Diskrepanz 5.518 Stimmen. Diese Zahlen sind keineswegs Kleinkram, sondern könnten massive Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Landtag haben. Die Grünen müssten im schlimmsten Fall bis zu sechs Mandate abgeben und würden ihren Fraktionsstatus verlieren.

Doch statt diese schwerwiegenden Vorwürfe lückenlos aufzuklären, versucht der Wahlprüfungsausschuss die Angelegenheit offenbar unter den Teppich zu kehren. Mit einer erstaunlich dürftigen Begründung sollen alle Einsprüche gegen die Wahl zurückgewiesen werden. Die fadenscheinige Erklärung: Die Zwischenstände auf der Website des Landeswahlleiters hätten keinen Einfluss auf das amtliche Endergebnis gehabt.

Inzwischen hat ein Kurzgutachten von Prof. Dr. Raphael Volz von der Hochschule Pforzheim die Berechnungen des Dresdner IT-Experten bestätigt. Der Informatiker hat mittlerweile Klage beim Verwaltungsgericht Dresden eingereicht. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Demokratie, dass der Rechtsweg beschritten werden muss, um simple Fragen zur Wahlaufsicht beantwortet zu bekommen.

Der Fall wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer demokratischen Institutionen. Statt penibel jeden Verdacht der Wahlmanipulation aufzuklären, werden kritische Nachfragen abgebügelt. Die 120 Abgeordneten im Sächsischen Landtag täten gut daran, die Beschlussvorlage des Wahlprüfungsausschusses zurückzuweisen – wenn ihnen ihre demokratische Legitimation noch etwas wert ist.

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