In Sachsen wurden im zweiten Halbjahr 2024 insgesamt 1.892 Straftaten mit Waffen registriert. Etwa die Hälfte dieser Delikte wurde mit Messern begangen, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorgeht. Unter den ermittelten Tatverdächtigen waren 593 Ausländer und 875 Deutsche, darunter 27 mit einer zweiten Staatsangehörigkeit.
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel, kritisiert diese Zahlen scharf: „Über 40 Prozent der Straftaten mit Waffen gehen auf das Konto von Ausländern. Diese Straftaten wären vermeidbar, wenn CDU-Innenminister Armin Schuster ausländische Straftäter konsequent abschieben würde.“ Besonders problematisch sei, dass die Regierung die Herkunft der Tatverdächtigen nur unzureichend erfasse.
Der AfD-Politiker vermutet zudem, dass ein erheblicher Teil der als Deutsche erfassten Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund hat. „Um diesen Verdacht aufzuklären, hatte ich die Regierung 2023 gebeten, mir die Vornamen von 116 ausgewählten Tatverdächtigen zu nennen“, erklärt Wippel. Während andere Bundesländer ähnliche Anfragen beantwortet hätten, habe die sächsische Regierung die Auskunft verweigert. „Das trägt nicht gerade dazu bei, Vertrauen aufzubauen.“
Wippel kritisierte zudem den Umgang der Justiz mit bestimmten Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit „Messermännern“. Ein prominentes Beispiel sei der Fall des Syrers Alaa S., der 2018 in Chemnitz den Deutschen Daniel H. erstochen hatte. „Ich kann zum Beispiel nicht nachvollziehen, warum der Syrer Alaa S., der 2018 Daniel H. in Chemnitz erstochen hat, vorzeitig freikommt und nicht abgeschoben wird“, so Wippel.
Die AfD fordert in diesem Zusammenhang eine konsequentere Abschiebepolitik sowie eine detailliertere Erfassung des Migrationshintergrundes bei Tatverdächtigen, um ein realistischeres Lagebild zu erhalten.
Wie Medien in der vergangenen Woche berichteten, hat der Syrer Alaa S., der 2018 gemeinsam mit einem Mann aus dem Irak den Deutsch-Kubaner Daniel H. am Rande des Stadtfestes in Chemnitz getötet hatte, die Justizvollzugsanstalt Waldheim verlassen.
Der Mann war wegen Totschlags und Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde er nun entlassen. Die Entscheidung zur vorzeitigen Haftentlassung beruhe auf einer positiven Sozialprognose, hieß es.
Waffenkriminalität in Sachsen: Mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer