Niemand hat die Absicht, einen Impfzwang einzuführen, könnte man das inhaltlich gleichlautende Versprechen der Kanzlerin nach einem berühmten Vorbild abwandeln. Die Politik macht in diesem Sommer klar: Corona soll bleiben, koste es, was es wolle. Trotz niedriger Inzidenzzahlen, die, das kann man nicht oft genug wiederholen, eben keine Neuinfektionen anzeigen, sondern nur die Anzahl der Virusträger, auch die der nicht ansteckenden, anzeigt, bleiben die Corona-Regeln nicht nur in Kraft, sondern es wird mit ausgeweiteter Testpflicht dafür gesorgt, dass die Inzidenz im August steigen wird. Alle Reiserückkehrer sollen sich nun einem Test unterziehen. Es ist nur noch unklar, wie man die Grenzen, die angeblich nicht gegen illegale Einwanderung zu sichern sind, zum Kontrollgebiet umwandeln möchte.
Zur Erinnerung: Es ist noch keine zwei Wochen her, dass das Robert Koch-Institut in einem Papier eine Wende in der Corona-Politik vorgeschlagen hatte. Es sollten nicht mehr allein der Inzidenzwert berücksichtigt, sondern die Hospitalisierung als zusätzlichen Leitindikator eingeführt werden. Es seien „weiterhin mehrere Indikatoren zur Bewertung notwendig, aber die Gewichtung der Indikatoren untereinander ändert sich“, steht in dem RKI-Papier.
Prompt besuchte Kanzlerin Merkel das RKI und gab auf der anschließenden Pressekonferenz bekannt, dass sie am Inzidenzwert festhalten will. Erwartbar erfolgte die Rolle rückwärts des RKI wenig später. Mit dem reißerischen Titel „Geheimpapier“ wurde diese Woche in der Öffentlichkeit eine Stellungnahme von RKI-Chef Wieler für die Ministerpräsidenten lanciert, in der die Inzidenz wieder als das entscheidende Kriterium benannt wird. Damit ist dieser willkürlich festgelegte Wert, erzeugt durch einen für medizinische Diagnostik nicht geeigneten PCR-Test, endgültig als politisches Machtinstrument entlarvt.
Gleichzeitig wird der Druck auf Nicht-Geimpfte fast pausenlos erhöht. Hier setzt sich neben Wolfgang Schäuble auch der notorische Ministerpräsident Söder an die Spitze und fällt damit dem Kanzlerkandidaten der Union Laschet, der sich deutlich gegen einen Impfzwang ausgesprochen hat, in den Rücken.
Aber der unverzeihlichste Schachzug der Politik wird in Sachsen vorbereitet. Das Bundesland hat als einziges eine Impfkommission eingerichtet. Die hat nun, entgegen der Staatlichen Impfkommission des RKI, die bisher trotz massiven politischen Drucks, daran festgehalten hat, keine Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ohne Vorerkrankung auszusprechen, eine solche Impfung empfohlen hat. Schon ab August sollen alle sächsischen Kinder ab 12 Jahren geimpft werden. Es ist absehbar, dass der Betreib von Schulen an einen Impfzwang gekoppelt werden wird.
Die sächsische Impfkommission hat ihre Entscheidung auf Grund amerikanischer Studien geändert, die eine „positive individuelle und antipandemische Nutzen-Risiko-Einschätzung für Zwölf-bis Fünfzehnjährige“ zeigen sollen.
Die Gefahr für Nebenwirkungen sei geringer als der Verlauf einer schweren Covid-Infektion. Auch das Risiko für eine Myokarditis sei geringer als bisher angenommen. Myokarditis ist eine Herzmuskelentzündung mit Symptomen wie: Abgeschlagenheit und Erschöpfung, Appetitlosigkeit, Atemnot (vor allem bei Anstrengung), Kopfschmerzen, Schmerzen hinter dem Brustbein, Herzklopfen oder -stolpern.
Das Kinder und Jugendliche eher selten an Covid 19 erkranken und bei einer Erkrankung ein eher leichter Verlauf typisch ist, fällt ebenso unter den Tisch, wie die Tatsache, dass im durchgeimpften Malta oder auch Israel die Inzidenzen weit über denen in unserem Land liegen.
Das wirft die Frage auf, was die Politik bezweckt, wenn sie einen Impfzwang einführt.
Die naheliegende Antwort wäre, dass mit den mit viel propagandistischem Aufwand lancierten verschärften Corona-Regeln, Test- und Impfzwang, vom schmachvollen Versagen der Behörden und staatlichen Institutionen wie jüngst im Flutkatastrophengebiet ablenken soll.
Es kommt nicht darauf an, was die Politik diktiert, sondern daran, was sich die Bevölkerung gefallen lässt. Diese Erkenntnis ist unverzichtbar für die Bewahrung eines freiheitlichen Rechtsstaates.
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