„Unabhängige Justiz“: Deutsche Verfassungsrichter flogen mit Regierungsflugzeugen

Um die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Gerichten war es in Deutschland nie schlechter bestellt: Spätestens seit der Corona-Krise, aber auch in Bereichen wie Klima und Migration winkten insbesondere die Karlsruher Bundesverfassungsrichter wunsch- und erwartungsgemäß fragwürdigste und übergriffigste Beschlüsse der Merkel-Regierung durch. Kein Wunder bei der personell-parteilichen Verfilzung der Richterämter. Da überrascht es nicht, dass die höchsten Richter dankbar und schamlos zugreifen – und Annehmlichkeiten der Regierung annehmen. Wie etwa die Nutzung der Flugbereitschaft.

Wie weit die Verrottung und Gleichgültigkeit der Eliten in diesem Land fortgeschritten ist, zeigt sich mittlerweile täglich. Politiker des Parteienstaates haben sich den Staat voll und ganz zur Beute gemacht. Sie nutzen ihre von Steuerzahlergeld finanzierten Privilegien hemmungslos aus, wobei sie sich einbilden, dass ihnen all das selbstverständlich zusteht, um ihr segensreiches Wirken verrichten zu können. Dies zeigt sich nicht nur an den unzähligen völlig überflüssigen, aber hochbezahlten Versorgungsposten, die Politiker sich zuschanzen und der Unterstützung für ebenso überflüssige NGOs und sonstige Organisationen, die erfundene Probleme bekämpfen, sondern auch in der bedenkenlosen Nutzung von Dienstleistungen wie der Flugbereitschaft der Bundeswehr.

Wie die Berliner Zeitung kürzlich enthüllte, gehören nicht nur Politiker, sondern auch Bundesverfassungsrichter zu dem erlauchten Personenkreis, der zur Beanspruchung von Bundeswehrflugzeugen befugt ist. Ihren Recherchen zufolge flogen der Präsident des Bundesverfassungsgericht, Stephan Harbarth und weitere Richter zwischen 2017 und 2021 nicht weniger als 38-mal (!) mit der Deutschen Flugbereitschaft. Harbarth nahm per steuerfinanzierten Shuttleflügen gar an Konferenzen im Senegal und in Georgien teil, weitere Flüge der Höchstrichter gingen zu ihren Kollegen in Israel und Großbritannien.

Die meisten Flüge gingen jedoch aus Karlsruhe ins nur 676 Kilometer entfernte Berlin. Während die gesamte politisch-mediale Kaste, einschließlich des Bundesverfassungsgerichts, mit seinem ebenso absurden wie katastrophalen Klimaschutzurteil vom 24. März 2021, das alle staatlichen Maßnahmen dem Klimaschutz unterordnet, Verzicht auf Flugreisen, zur Minderung des Co2-Ausstoßes predigen, fliegen die Richter, wie der Rest des Politapparates und die zahllosen selbsternannten „Klimaschützer“, hemmungslos in der Welt umher – nicht zuletzt, um auf zahllosen Konferenzen die Einschränkung des Flugverkehrs zu fordern!

Zu den so wichtigen Anlässen, die Harbarth und Konsorten in die Hauptstadt führten, zählten ein Neujahrsempfang beim Bundespräsidenten, zwei Treffen mit der früheren Kanzlerin Angela Merkel sowie ein weiteres mit „Mitgliedern der Bundesregierung“. Dies war offenbar so dringend, dass etwa eine Reise mit der Bahn nicht möglich war, die normalen Bürgern bei jeder Gelegenheit nahegelegt wird. Auch zu einer früheren Anreise mit einem Linienflugzeug, sahen sich die vielbeschäftigten Richter, die sich gerne Monate und Jahre für ein Urteil nehmen, außerstande. Das Gericht begründete dies folgendermaßen:

„Bei der Nutzung von Linienflügen für den Hin- und Rückflug wäre die Wahrnehmung des Termins bei der Bundesregierung nicht bzw. nur mit erheblichem Zeitverlust möglich. Von den Flughäfen Karlsruhe Baden-Airpark und Mannheim aus gibt es am 30. Juni 2021 keine Linienflugverbindungen nach Berlin. Gleiches gilt für den Rückflug. Ein Linienflug ab Frankfurt oder Stuttgart kommt angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit und der langen Anfahrtszeiten – auch aufgrund häufiger Verkehrsstörungen – nicht in Betracht.“

Weiter heißt es in der Akte, die der Berliner Zeitung vorliegt: „Zu berücksichtigen ist im Übrigen auch, dass die Delegation des BVerfG bei der Nutzung der Luftwaffe einem weitaus geringeren Infektionsrisiko im Vergleich zur Nutzung einer Linienflugverbindung, ausgesetzt sein wird.“ Im Klartext: Für ein an sich schon skandalöses Essen mit der Kanzlerin, während das Gericht darüber zu entscheiden hatte, ob die von ihrer Regierung verhängten Corona-Beschränkungen, vor allem die „Bundesnotbremse“, rechtmäßig waren, wollten die Richter keine unnötigen Zeitverzögerungen oder gar die Gefahr auf sich nehmen, mit Corona infiziert zu werden!

Wie die Berliner Zeitung darlegt, läge der Kostenpunkt der Flüge, würden sie bei einem Privatunternehmen gebucht, für 13 Personen in einer Challenger 604 Maschine bei 35.000 bis 40.000 Euro – pro Stunde, ohne die 19 Prozent Mehrwertsteuer. Das Blatt verweist auch auf den Umstand, dass nicht sicher sei, ob das Infektionsrisiko für geimpfte Maskenträger bei Kurzstreckenflügen größer sei, als in Flugzeugen des Staates.

Zudem gingen die Richter bei gemeinsamen Flügen das Risiko ein, dass das gesamte Gericht bei einem Unglück zu Tode käme. Laut der Richtlinien der Deutschen Flugbereitschaft gilt: Die „durch den Flug verursachten Kosten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung und Dringlichkeit des Amtsgeschäfts und den damit verbundenen Bundesinteressen“ stehen. Das Gericht erläutert dazu: „Die Dienstgeschäfte des Präsidenten, der Vizepräsidentin und weiterer Verfassungsrichter ließen die Nutzung anderer Verkehrsmittel nicht zu (u. a. aufgrund der Bearbeitung von Senatsverfahren).”

Und weiter : „Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat an den beiden Tagen 30. Juni 2021 und 1. Juli 2021 insgesamt 38 anhängige Verfahren durch Beschluss entschieden; die 1. Kammer, der der Präsident vorsitzt, hat hiervon 13 Fälle entschieden.“

Der Anwalt und Verfassungsrechtsexperte Arne Heinze bezeichnet diese Zahlen als „relativ“. „Ein Beschluss kann zunächst lediglich eine Zwischenentscheidung oder eine endgültige Entscheidung sein. Eine unbedeutende Zwischenentscheidung kann oft mit minimalem Aufwand erfolgen. Eine endgültige Entscheidung durch Beschluss kann trotz der Kürze eines Beschlusses aber erheblichen Aufwand bedeuten – unterstellt, die Akte wurde umfassend gelesen“, erklärt er dazu. Rückschlüsse über den persönlichen Arbeitsaufwand der Verfassungsrichter ließen sich aus der genannten Zahl nicht ableiten, weil viele Rechtsprüfungen und Entscheidungen mittels der Kammern erfolgen würden. Zudem übernähmen wissenschaftliche Mitarbeiter einen Teil der Arbeit.

Der Fall bestätigt einmal mehr die ungute Nähe zwischen Regierung und Justiz. Der Parteienstaat unterwandert die für einen funktionierenden Rechtsstaat essentielle Gewaltenteilung, indem er nicht nur verdiente Parteisoldaten, wie den Merkel-Intimus und früheren CDU-Bundestagsabgeordneten Harbarth, an die Spitze des höchsten deutschen Gerichts bugsiert, es finden auch noch freundschaftliche Abendessen mit der Regierung statt, während das Gericht über Klagen zu entscheiden hat, die die Kanzlerin betreffen, der sein Vorsitzender seine Position zu verdanken hat.

Man betrachtet sich als selbstverständlichen Teil des politischen Establishments, dessen Privilegien und Annehmlichkeiten man gerne und bedenkenlos in Kauf nimmt, ohne einen Gedanken an die dringend gebotene Distanz zwischen den Verfassungsorganen zu verschwenden.

Ehemalige Politiker, wie etwa auch der frühere saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU), werden, in diesem Fall nur vier Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt und ohne die geringste nachgewiesene Qualifikation, selbstverständlich zu Verfassungsrichtern, als handele es sich hier um eine gewöhnliche Anschlussverwendung für Berufspolitiker. Dies zeigt, die völlige Respektlosigkeit der Parteien vor den staatlichen Organen, die sie als bloße Verfügungsmasse für ihre Personalpolitik betrachten, wie  sich seit vielen Jahren etwa auch an den Kungeleien bei der Wahl des Bundespräsidenten zeigt. Dieselben Leute echauffieren sich jedoch voller Inbrunst über die angeblich von der Politik gegängelte Justiz in Polen oder Ungarn. Im Grunde ist es Deutschland, dessen mangelnde Trennung zwischen Exekutive und Judikative eine Untersuchung der EU erfordern würde.

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