Syrer für Gutheißen von Terror zu einem Jahr Haft verurteilt

Ein 39-jähriger Syrer ist am Freitag am Wiener Landesgericht wegen Gutheißung terroristischer Straftaten und gefährlicher Drohung zu einem Jahr unbedingter Haft verurteilt und aufgrund einer nachhaltigen und schwerwiegenden psychischen Störung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Der Mann legte dagegen Rechtsmittel ein. Er akzeptiere das Urteil nicht, er wolle „mehr Strafe“, sagte er.

Die Verhandlung verlief ausgesprochen turbulent. Wie die Staatsanwältin zu Beginn ausführte, hatte der Angeklagte nach dem Terror-Anschlag im deutschen Solingen, bei dem ein Anhänger der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ (IS) im August 2024 drei Menschen getötet hatte, ein Foto des Attentäters auf TikTok gepostet. Das versah er mit dem Kommentar „Nur aus Gottes Gnade kamen wir mit dem Abschlachten (…), sodass ihr keine Sünden mehr macht“.

Unterlegt war der Beitrag mit einem Nasheed (islamischer Sprechgesang, Anm.), in dem es hieß: „Ihr Moslems haltet euch bereit, denn die Ungläubigen haben sich gewendet, und an jedem Ort der islamischen Welt, in jedem islamischen Land sickern die Ungläubigen durch bzw. sind schon durchgesickert. Sie haben euch sich mit ihrer Denkweise eingeschlichen.“

Darauf angesprochen, bekräftigte der Angeklagte, das geschrieben zu haben: „Ich bin stolz drauf.“ Der Attentäter sei „brav“. In Richtung des vorsitzenden Richters bemerkte der Angeklagte dagegen: „Sie sind ein Verbrecherland, mein Herr.“

Er sei „von der FSA (Freie Syrische Armee, Anm.)“ hielt der Angeklagte fest. Österreich sei „ein Naziland“ und habe den seinerzeitigen, inzwischen gestürzten syrischen Machthaber Assad unterstützt und den syrischen Kindern „Milliarden weggenommen“.

„Ich mach Österreich kaputt“, gab der 39-Jährige zu Protokoll. Zu diesem Zweck seien er „und meine Männer“ nach Europa gekommen: „Wir hören nicht auf, bis Europa kaputt ist“.

Von der Anklage mitumfasst waren Drohungen, die der Mann gegen insgesamt sieben Prostituierte per WhatsApp ausgestoßen hatte. Auf die Frage, ob er den Frauen Angst habe machen wollen, erwiderte der 39-Jährige: „Ich möchte sie umbringen.“ Der Syrer war 2017 von einem Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, nachdem er Feuer gelegt und eine Bäckerei abgefackelt hatte. Damals war er von einem psychiatrischen Sachverständigen aufgrund einer psychischen Störung als zurechnungsunfähig und damit als nicht schuldfähig eingestuft worden. 2023 wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt, so genannte Experten kamen zum Schluss, dass von ihm keine Gefahr mehr ausging.

Die nunmehrige psychiatrische Sachverständige bezeichnete den 39-Jährigen jetzt als „brandgefährlich“, hielt ihn jedoch für zurechnungsfähig. Er leide an einer paranoid-sensitiven Störung, sei eine „schwierige, strukturschwache Persönlichkeit“. Sein Auftritt bei Gericht – der Angeklagte betonte unter anderem mehrfach „Ich bin Terror!“ – erklärte sie damit: „Er braucht diese Bühne.“ Sie habe den Mann aber zwei Mal „eingehend untersucht“ und sei zum Schluss gekommen, dass Zurechnungsfähigkeit gegeben sei.

Dessen ungeachtet sprach sich die Sachverständige für den Fall einer Verurteilung nach §21 Absatz 2 StGB für die – zeitlich unbefristete – Unterbringung des 39-Jährigen im Maßnahmenvollzug aus. Ohne haftbegleitende therapeutische Behandlungen wären ansonsten schwere Körperverletzungen und sonstige Delikte mit schweren Folgen zu erwarten.

Syrer für Gutheißen von Terror zu einem Jahr Haft verurteilt – UnserTirol24

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