Die Festnahme eines Islamisten im rheinland-pfälzischen Römerberg vergangene Woche lieferte einen weiteren Einblick in den ganzen Irrsinn der deutschen Migrations- und Einbürgerungspolitik: Der gebürtige Pakistani ging mit seiner Familie vor 20 Jahren nach Pakistan, um sich in einem islamistischen Terrorcamp zum Terroristen ausbilden zu lassen. Von dort wurde er kurzerhand nach Deutschland abgeschoben – wo er sich später dem „Islamischen Staat“ anschloss. Weil der Mann von den Segnungen der deutschen Staatsbürgerschaft profitiert und formal (Pass)-Deutscher ist, müssen sich Justiz und Steuerzahler mit dem Gefährder seit Jahren herumschlagen.
Dem sechzigjährigen Aleem N. werden die Mitgliedschaft in der Terrorgruppe „Islamischer Staat” (IS) und die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Wie so oft in vergleichbaren Fällen, trieb der Verdächtige, den die Medien als „Deutscher pakistanischer Abstammung“ beschreiben, sein Unwesen direkt vor den Augen der Behörden: Bereits 2007 war er als Terrorist zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt worden, nachdem er aus Pakistan nach Deutschland abgeschoben worden war – weil er nach seiner Heirat mit einer Deutschen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hatte, schnurstracks die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Bei seinem Prozess kam heraus, dass er als eine Art Kurier und Mittelmann der Terrororganisation Al-Kaida in Deutschland fungierte. Dabei hatte er Kontakt zu deren Führungskreis und führte ihm deutschstämmige Terroristen zu. Nach Verbüßung seiner Strafe hielt N. er weiterhin engen und permanenten Kontakt zu islamistischen Kreisen. In den letzten zwei Jahren soll er wiederholt Versuche unternommen haben, zum IS nach Syrien zu reisen, um sich dort militärisch ausbilden zu lassen. Zudem soll er sich als Übersetzer und Propagandist im Internet betätigt und Kontakt mit IS-Anführern gehalten haben. 2021 führte der IS sogar eine telefonische Befragung N.s durch, um seine „Zuverlässigkeit” zu überprüfen.
Der Beschuldigte war den Behörden erstmals aufgefallen, als er an seinem Arbeitsplatz im Kernforschungszentrum (!) Karlsruhe vehemente Zustimmung zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 bekundet hatte. Der Fall hatte sogar den baden-württembergischen Landtag beschäftigt, weil seine radikalen Ansichten schon damals bekannt waren, bei der Sicherheitsüberprüfung am Arbeitsplatz aber nicht vorlagen, weil die Informationen vom Verfassungsschutz in Stuttgart nicht weitergegeben worden waren.
Ein von den Ermittlern als „Top-Gefährder“ eingestufter Ultraradikaler, dessen Gesinnung seit über zwei Jahrzehnten bekannt ist, der auch seit seiner Haftentlassung unverdrossen mit seinen terroristischen Aktivitäten fortfährt und zwischenzeitlich aus seinem eigentlichen Heimatland Pakistan nach Deutschland abgeschoben wurde, gefährdet diesen Staat also munter immer weiter; N. ist dabei kein Einzelfall.
Dass er diesmal wohl gerade noch rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden konnte, bevor er sich dem IS anschließen oder einen Anschlag in Deutschland durchführen konnte, war eher Glück als das Resultat umsichtigen staatlichen Handelns. Hätte sich die Panne aus den frühen 2000er Jahren wiederholt, als der Stuttgarter Verfassungsschutz wichtige Informationen über N. nicht weitergab, hätte Deutschland vielleicht einen viel höheren Preis als die Unsummen von Steuergeld bezahlen müssen, die dafür aufgewandt werden müssen, solche Extremisten – die die wahren Staatsgefährder sind – unter Beobachtung zu halten und ständig juristisch verfolgen zu müssen…