Steuergeld für Gattin: Van der Bellens Auskunftsverweigerung wird Fall für Gericht

Bundespräsident Alexander Van der Bellen genießt mit Gattin Doris Schmidauer seine Stellung in vollen Zügen. Will das Volk wissen, was sein „Hofstaat“ kostet, zeigt er die kalte Schulter.
Foto: Peter Lechner / HFB

Die Linke hat sich den Staat zur Beute gemacht. Hemmungslos bedienen sich ihr Proponenten am Steuergeld.

Festspielbesuche auf Kosten der Steuerzahler

So auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Wenn er auf Reisen geht, nimmt er seinen „Hofstaat“ mit, was den Steuerzahler sehr teuer kommt. Denn allein 2023 fuhr er um 56.923 Euro zu Kulturveranstaltungen nach Salzburg, Bregenz, Erl und Mörbisch.

Fragt der Bürger nach, wie sich diese horrende Summe zusammensetzt, zeigt ihm der Bundespräsident die kalte Schulter.

Kein Wille zu Transparenz

Daher fragte die FPÖ im Parlament nach und erhielt als Antwort, dass die Teilnahme an den Salzburger Festspielen 39.991 Euro verschlungen hatte, während die Seefestspiele im burgenländischen Mörbisch den Steuerzahler nur 20 Euro gekostet hatten. Schuldig blieb Van der Bellen die Information, wie viel Geld dem Steuerzahler abgenommen wurde, damit ihn seine Gattin Doris Schmidauer begleiten konnte.

Die Präsidentschaftskanzlei argumentierte, dass diese Kosten unter anderem aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und aus Sicherheitsgründen nicht bekanntgegeben werden könnten. „Geradezu hanebüchen“ meinten die Freiheitlichen. Wo soll es denn Sicherheitsbedenken geben, wenn Kosten mehr als ein halbes Jahr nach einer Veranstaltung offengelegt würden?

Messen mit zweierlei Maß bei Grünen

Die Freiheitlichen packten Van der Bellen bei der Ehre. FPÖ-Kultursprecher Thomas Spalt sagte im März:

Es sind ja die Grünen, die ihr angebliches Eintreten für Informationsfreiheit, Transparenz und Anstand wie eine Monstranz vor sich hertragen.

Dass daher ausgerechnet der Bundespräsident als ehemaliger Grünen-Bundessprecher den Steuerzahlern gegenüber „derartig mauere und ihnen Auskünfte verweigere, die ihnen zustehen, sei entlarvend“.

Fall für das Bundesverwaltungsgericht

Die FPÖ brachte folglich im März eine Beschwerde gegen den entsprechenden Antwortbescheid ein. Und auch diese ließ Van der Bellen an sich abperlen: nicht einmal ignoriert. Daher wird der Fall jetzt seinen Weg der Instanzen gehen: Spalt hat am Freitag den Fall mit einem Vorlage-Antrag vor das Bundesverwaltungsgericht gebracht. Er betonte erneut:

Es waren und sind die Grünen, die immer blitzschnell mit dem erhobenen moralischen Zeigefinger zur Stelle sind und so gerne von ‚Anstand‘ und ‚Transparenz‘ reden – aber offenbar nur bei anderen, nicht bei sich selbst!

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