Ein deutscher Rentner aus Niedersachsen ist vom Amtsgericht Celle zu einer Geldstrafe von 800 Euro verurteilt worden, nachdem er über das Online-Kontaktformular des Auswärtigen Amtes einen satirischen Kommentar über Außenministerin Annalena Baerbock veröffentlicht hatte. Das Gericht entschied, dass seine Äußerungen diffamierend waren und die Ehre der Ministerin untergruben.
In dem Online-Beitrag stellte der Rentner, der sich als Helmut K. ausgab, die Reife der linken Grünen-Politikerin in Frage und fragte, ob sie jemals erwachsen werden würde.
„Böse Zungen behaupten: nie, weil sie beim Trampolinspringen zu oft an die Decke geht“. Unterschrieben hat er den Kommentar mit dem Satz „Helmut K., intern emigrierter Steuersklave“.
Wie Apollo News zuerst berichtete, führten die Äußerungen vom 5. Dezember letzten Jahres zu einem Strafbefehl wegen übler Nachrede nach dem deutschen Strafgesetzbuch. Das Gericht argumentierte, dass die Äußerung des Rentners „die verletzte Annalena Baerbock in ihrer Ehre herabsetzte“ und stellte fest, dass er diese Konsequenz „zumindest in Kauf genommen“ habe.
Der Rentner wurde zu einer Geldstrafe von 800 € verurteilt, die in 40 Tagesraten von 20 € zu zahlen ist. Zusätzlich muss er etwa 77 Euro an Gebühren zahlen, eine erhebliche Belastung für den Rentner, dessen monatliches Einkommen nur 1 500 Euro beträgt.
Der Angeklagte beharrte darauf, dass seine Äußerungen lediglich als Satire gedacht waren, und behauptete, das Gericht habe sie fälschlicherweise als verleumderisch und nicht als humorvoll interpretiert.
Das Auswärtige Amt hat nicht klargestellt, ob Ministerin Baerbock persönlich Anzeige erstattet hat, und verwies auf ihre häufige Erfahrung als Zielscheibe von kriminellen Drohungen, Beleidigungen und Hassreden. „In solchen Fällen wird Anzeige erstattet“, sagte eine Sprecherin, ohne auf die konkrete Situation einzugehen.
Der Fall hat in Deutschland eine breitere Debatte über die Grenzen von Satire und freier Meinungsäußerung neu entfacht, insbesondere wenn sie sich gegen Personen des öffentlichen Lebens richtet. Das deutsche Strafgesetzbuch erlaubt eine strafrechtliche Verfolgung nach Paragraph 188, der sich mit der Verleumdung von Personen des politischen Lebens befasst. Dies kann in schweren Fällen zu Geld- oder sogar Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren führen, aber viele sind der Meinung, dass diese Vorschrift inzwischen häufig missbraucht wird, um die Meinungsfreiheit einzuschränken.
Remix News hat über mehrere andere Fälle berichtet, in denen normale Deutsche wegen harmloser Online-Beleidigungen von Politikern zu strafrechtlichen Verurteilungen und Geldstrafen verurteilt wurden.
Ein in Niedersachsen lebender Bauingenieur wurde inhaftiert, nachdem er eine wütende E-Mail an Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geschickt hatte, in der er sie als „Geschichtenerzählerin“ bezeichnete und ihr vorwarf, „dummes Zeug“ zu reden.
In ähnlicher Weise wurde das Haus eines pensionierten Soldaten in Bayern durchsucht, weil er Wirtschaftsminister Robert Habeck einen „Idioten“ genannt hatte, während ein 69-jähriger Rentner aus Biberach zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt wurde, weil er auf Facebook Memes geteilt hatte, in denen hochrangige deutsche Politiker als „inkompetent“, „unehrenhaft“, „gierig“ und „Lügner“ bezeichnet wurden.
Kritiker argumentieren, dass Satire nicht mit gesetzlichen Strafen belegt werden sollte, insbesondere wenn sie sich gegen Beamte richtet, die an die öffentliche Meinung gewöhnt sind, und dass strafrechtliche Verurteilungen für solche Handlungen völlig unverhältnismäßig sind.