Schweiz: „Burka-Verbot“ wird ab 1. Januar nächsten Jahres umgesetzt, Verstöße gegen das Gesetz können bis zu 1.100 Euro kosten

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Am 6. November kündigte die Schweizer Regierung an, dass am 1. Januar nächsten Jahres ein „Burka-Verbot“ in Kraft treten wird, das das Tragen von Gesichtsschleiern an öffentlichen Orten verbietet. Nach Angaben des Bundesrats wird das Verbot ab dem festgelegten Datum in Kraft treten, und wer dagegen verstößt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 1.000 Schweizer Franken, also etwa 1.100 EURO. In einem Schweizer Referendum im Jahr 2021 wurde die von muslimischen Organisationen kritisierte Politik knapp angenommen.

51,2 % der Schweizer Wähler hatten für das Verbot gestimmt. Es wurde von der gleichen Gruppe erlassen, die 2009 den Bau neuer Minarette in der Schweiz verhindert hatte.

Die Bestimmung wird durch das Bundesgesetz über das Verbot der Gesichtsverhüllung umgesetzt. Verstöße gegen das Gesetz werden mit einer Verwaltungsstrafe geahndet, um den bürokratischen Aufwand zu minimieren. Die Ordnungsbusse soll 100 Franken betragen und kann vor Ort bezahlt werden. Wird die Busse jedoch angefochten, läuft das normale Verfahren, und die maximale Busse beträgt in diesem Fall 1’000 Schweizer Franken.

Die Schweizer Regierung hat klargestellt, dass das Verbot der Gesichtsverhüllung weder in Flugzeugen noch in diplomatischen und konsularischen Gebäuden durchgesetzt werden wird. Außerdem wird es weiterhin erlaubt sein, das Gesicht in Gotteshäusern und anderen religiösen Stätten zu verhüllen. Nach Angaben der Verwaltung wird die Gesichtsverhüllung aus traditionellen Gründen, aus Gründen der Gesundheit und Sicherheit oder aus witterungsbedingten Gründen erlaubt sein.

Darüber hinaus werden sie zu Werbe-, Kreativ- oder Unterhaltungszwecken erlaubt sein. Wenn die zuständige Behörde eine vorherige Genehmigung erteilt und die öffentliche Ordnung aufrechterhalten wird, können Gesichtsverhüllungen auch zum persönlichen Schutz im Zusammenhang mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit erlaubt werden.

Ein Verbot der Gesichtsverhüllung, einschließlich der Burka, die von muslimischen Frauen getragen wird, wurde im September letzten Jahres vom Schweizer Bundesrat verabschiedet. Mit 151 zu 29 Stimmen verabschiedete der Nationalrat schließlich das Gesetz, das zuvor vom Bundesrat gebilligt worden war. Trotz der Opposition der Grünen und der Zentrumsdemokraten wurde die Maßnahme von der Schweizerischen Volkspartei durchgesetzt. Diese Entscheidung folgt auf ein landesweites Referendum im Jahr 2021, in dem sich die Schweizer Wähler für ein Verbot von Bandannas und Skimasken aussprachen, die häufig von Demonstranten verwendet werden, sowie von Gesichtsverhüllungen wie Burkas und Niqabs, die nur Augenschlitze lassen.

Obwohl das Gesetz das Verhüllen von Mund, Nase oder Augen in öffentlichen Bereichen und privat zugänglichen Gebäuden verbietet, gibt es einige Ausnahmen. Ähnliche Verbote gibt es bereits in zwei Schweizer Kantonen, St. Gallen im Norden und Tessin im Süden. Die Schweiz steht damit auf einer Linie mit Ländern wie Belgien und Frankreich, die solche Beschränkungen aufgrund ihres jeweiligen nationalen Rechts eingeführt haben.

Für eine Initiative zur Verfassungsänderung sind in der Schweiz 100.000 Unterschriften erforderlich, während ein Referendum über Parlamentsgesetze mit 50.000 Unterschriften ausgelöst werden kann. Eine nationale Abstimmung ergibt sich aus der Einleitung eines Referendums. Die Anschaffung neuer Kampfjets und das Burka-Verbot zur Gesichtsverhüllung waren in jüngster Zeit Gegenstand von Referenden.

Switzerland bans burqa, law to take effect from 1st January 2025

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