Die LGBTQ-Ideologie wird der Gesellschaft regelrecht aufgezwungen. Doch durch ihr aggressives Vorgehen, das sich bis in Kindergärten hinein erstreckt, wächst auch die Zahl ihrer Kritiker. Ein Schweizer wurde nun für einen nüchternen, kritischen Kommentar auf Facebook zu einer saftigen Strafe verurteilt. Regenbogen-Propagandisten wollen Kritik an ihrer Agenda mit Maulkorbparagraphen kriminalisieren.
Der Fall wurde auf X bekannt. Ein User veröffentlichte dort einen offiziellen Strafbefehl der Schweizer Behörden. Auslöser für das darauffolgende einmonatige Verfahren bildete folgender Kommentar: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne Psychische Krankheit die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“
Gesinnungsjustiz eröffnet Verfahren
Der Kommentar bezog sich auf einen Post des Schweizer SVP-Nationalrats Andreas Glarner. Da der Kommentator im sozialen Netzwerk mit seinem Klarnamen angemeldet war, witterte die Meinungspolizei leichte Beute um ein Exempel zu statuieren. Der Verfasser erhielt einen Strafbefehl mit der Aufforderung, auf der Polizeiwache für eine Aussage zu erscheinen.
„Da steh ich dazu„
Das Verfahren wurde durch die Solothurner Staatsanwaltschaft aufgrund von „Diskriminierung und Aufruf zu Hass“ eingeleitet. Als die Polizisten dem Verfasser den Kommentar vorlasen, antwortet dieser selbstbewusst „Ja, das habe ich geschrieben. Da steh ich dazu“. Auf Nachfrage der Beamten, was er damit gemeint habe, stellt der Verfasser klar, dass es eben nur die Geschlechter Mann und Frau gibt. Alles andere sei für ihn eine psychische Krankheit. Weiter führte der Mann aus: „Das Gender Zeug ist eine pädophile Krankheit.“ Diese Aussage stütze das darauffolgende Urteil. Dabei ist diese – sicherlich überspitzte – Annahme nicht völlig unbegründet, wenn man sich das Treiben sogenannter Dragqueens verdeutlicht oder sich die Wurzeln der Genderideologie vergegenwärtigt.
Verurteilung für «Hassverbrechen»
Am Ende des Verhörs sagt der Verfasser: „Ich sehe einfach nicht, warum ich wegen diesen Sätzen angeklagt werde. Wenn ich vor einem Linken oder Grünen Richter lande, werde ich sicher verurteilt deswegen.“ Die Prophezeiung sollte sich bewahrheiten. Ein Berner Richter erklärte den Verfasser für obigen Kommentar für „Aufruf zu Hass und Diskriminierung“ schuldig. Die Strafe: 2.500 Franken Buße, auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt. Verbindungsbuße und Verfahrensgebühren setzte der Richter auf 1.300 Franken an, die der Verurteilte zu zahlen hat.
Fälle von Gesinnungspolizei häufen sich
Der User, der den Fall auf X publik machte, ließ im Post anklingen, dass gegen ihn selbst ebenfalls ein Verfahren hängig ist. Auf Nachfrage des Heimatkuriers bezog er Stellung: Gemäß Eigenaussage wurde er für Tweets, die mit obigem vergleichbar sind und Kritik an der Regenbogenideologie äußerten, ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Lausanne auf einen Polizeiposten zitiert. Auch bei ihm lautete die absurde Begründung: Rassistische Diskriminierung und Aufruf zu Hass. Derartige Gummiparagraphen, deren Definition von „Hass“ in der Luft schwebt und der völlig subjektiven Auslegung von Richtern unterliegen, sind ein repressives Instrument im Dienst linker Ideologie. Die Ausweitung solcher Meinungsgesetze verfolgt den Zweck die Gesellschaft ideologisch umzubauen. Bereits in der Vergangenheit kam es zu absurden Verurteilungen, als beispielsweise eine Schweizerin ihrer Wut über afroarabische Gruppenvergewaltiger in einer Kommentarspalte Luft machte.