Mitgliedern der Bundespolizei, die in der rechtsgerichteten Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) aktiv sind, drohen Disziplinarverfahren und die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses, wie aus durchgesickerten internen Dokumenten hervorgeht.
„Kandidatur für eine Rechtspartei? Keine gute Idee für Bundesbeamte“, lautete der Titel eines Dokuments im Intranet der Bundespolizei, wie die Zeitung Junge Freiheit berichtet.
Das Dokument warnte Polizeibeamte davor, der AfD beizutreten, „aktiv zu arbeiten“ oder für sie zu kandidieren – die Umfragen zufolge bei den Wahlen im Februar in Deutschland 22 Prozent der Stimmen erhalten könnte.
„Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung […] bildet die Grundlage für die Gesinnung und das Verhalten aller Polizeibediensteten“, heißt es in dem Dokument.
„Der Rechtsstaat kann daher keine Beamten dulden, die rechtsextremistische, rassistische oder sonstwie menschenverachtende Positionen vertreten“, heißt es weiter.
Das Intranet-Dokument verwies dann auf einen internen Erlass des Innenministeriums vom 29. August 2024. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) ist für die Bundespolizei zuständig.
In diesem Erlass heißt es, dass jeder Polizeibeamte, der für die AfD kandidiert, mit einem obligatorischen Disziplinarverfahren rechnen muss.
Das Innenministerium verwies auf Entscheidungen der Landesämter für Verfassungsschutz (LfV) in Thüringen und Sachsen, die die AfD als „eindeutig rechtsextremistisch“ charakterisierten.
„Die Mitgliedschaft in einer als ‘eindeutig rechtsextrem’ eingestuften Partei lässt Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten aufkommen“, heißt es in dem Polizeidokument.
Keines der anderen 14 Bundesländer oder die Bundesregierung haben die AfD als „eindeutig rechtsextremistisch“ eingestuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird noch in diesem Jahr einen Bericht über die AfD veröffentlichen.
Dem Chef des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) in Thüringen, einem der beiden Bundesländer, in denen die AfD dieses Etikett trägt, wurde inzwischen Parteilichkeit vorgeworfen.
Polizeibeamte, denen ein Disziplinarverfahren droht, könnten entlassen werden.
Alice Weidel, die Kanzlerkandidatin der AfD für die Wahl im Februar, bezeichnete das obligatorische Disziplinarverfahren als „Nancys große Säuberung“.
Andere Kommentatoren haben Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme geäußert. Das deutsche Grundgesetz sieht vor, dass niemand wegen seiner politischen Überzeugung benachteiligt oder verfolgt werden darf.
Brussels Signal hat das deutsche Innenministerium um eine Stellungnahme gebeten, die bei Redaktionsschluss jedoch noch nicht vorlag.
Police officers who join Alternative for Germany face ‘termination’ – Brussels Signal