Politische Forderung „Kriminelle Ausländer abschieben!“ ist zulässig

Das Landesgericht Bozen hat über eine Klage gegen die Süd-Tiroler Freiheit im Zusammenhang mit einer umstrittenen Plakataktion aus dem Landtagswahlkampf 2023 entschieden. Im Zentrum der Auseinandersetzung stand das Wahlplakat mit der Aufschrift „Kriminelle Ausländer abschieben!“. Die Bewegung sieht sich durch das Urteil in ihrer politischen Linie bestätigt – insbesondere im Hinblick auf die Legitimität der zentralen Aussagen ihrer Kampagne.

Wie aus der Entscheidung hervorgeht, wertet das Gericht die Parolen „Kriminelle Ausländer abschieben!“, „Einwanderungsstopp!“ und „Süd-Tirol wieder sicher machen!“ nicht als diskriminierend.

Vielmehr erkennt es diese Aussagen als zulässige politische Positionierungen innerhalb der demokratischen Auseinandersetzung an. Die Forderung nach Maßnahmen gegen ausländische Straftäter sei damit Teil einer sicherheitspolitischen Debatte, nicht jedoch Ausdruck pauschaler Verurteilungen.

Ein Kläger, Diaby Bassamba, hatte gegen die Plakataktion geklagt, wurde jedoch vom Gericht als nicht klageberechtigt eingestuft, da er die italienische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die Bewegung sieht darin eine weitere Bestätigung, dass sich die Kampagne explizit auf ausländische Staatsbürger mit kriminellem Hintergrund bezogen habe.

Anders fiel die Bewertung der bildlichen Gestaltung des Plakats aus. Die Klage der Antidiskriminierungsorganisation ASGI richtete sich insbesondere gegen die Abbildung eines dunkelhäutigen Mannes mit Messer, der einer weißen Frau gegenübersteht. Das Gericht bewertete diese Darstellung als diskriminierend und sah darin eine „Belästigung im Sinne der Antidiskriminierungsrichtlinie“.

Die Süd-Tiroler Freiheit kritisiert diese Auslegung als einseitig und weist darauf hin, dass das Bild ein Symbol für reale Gewalt sei, nicht jedoch zur Stigmatisierung einzelner Bevölkerungsgruppen gedacht war. Die Bewegung stellt die Frage in den Raum, ab wann eine bildliche Darstellung diskriminierend sei – und ob ein hellhäutiger Täter auf dem Plakat dieselbe Kritik hervorgerufen hätte.

Trotz der Kritik an der Bildsprache ordnete das Gericht lediglich die Entfernung noch vorhandener Plakate sowie die Abdeckung des Bildes auf der Webseite der Bewegung an.

Weitere Forderungen der ASGI, etwa ein umfassender „Plan zur Beseitigung der Diskriminierung“ oder eine Veröffentlichungspflicht des Urteils, wurden nicht berücksichtigt. Auch der Schadenersatz wurde auf 3.000 Euro beschränkt – weit weniger als die geforderten 15.000 Euro.

Die Süd-Tiroler Freiheit wertet das Urteil als Bestätigung ihrer politischen Forderungen. Die Bewegung kündigt an, sich weiterhin klar für die Sicherheit der Südtiroler Bevölkerung einzusetzen und notwendige Diskussionen rund um Zuwanderung und Kriminalität nicht scheuen zu wollen.

Gleichzeitig wolle man der gerichtlichen Anordnung zur Bildabdeckung nachkommen, betont jedoch: Die politische Botschaft bleibe bestehen.

Politische Forderung „Kriminelle Ausländer abschieben!“ ist zulässig – UnserTirol24

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