Klimasteuer kommt trotz Teuerungslawine!

Das Leben der Menschen in Österreich wird abermals wesentlich teurer. Vor allem die Treibstoffpreise werden dank dieses CO2-Belastungspakets nochmals angehoben. Bürger die auf ein Auto angewiesen sind, müssen sich trotzt allem, dem asozialen und ideologisch getriebenen Druck beugen.

“Statt in den Markt einzugreifen, um die Menschen zu entlasten, greift man ein, um eine politisch gewollte Teuerung herbeizuführen“, kritisierte heute FPÖ-Umweltsprecher Walter Rauch.

Der in Aussicht gestellte Klimabonus in der Höhe von 100 bis 200 Euro jährlich, ist ein schlechter Scherz – oder eigentlich sogar blanker Hohn. Die Mehrkosten für Energie, Heizen können dabei nicht ansatzweise gedeckt werden.

Für Gewessler ist es auch nicht von Bedeutung, ob und inwiefern die ländliche Bevölkerung, die zumeist auf das eigene KFZ angewiesen ist, ein öffentliches Verkehrsnetz als Alternative zur Verfügung steht. Lieber scheint man zuerst die Teuerung ins Rollen zu bringen als konkrete Alternativen zu präsentieren.

„Die FPÖ wird einen Initiativantrag einbringen, der die Abschaffung der CO2-Steuer ab Juli 2022 vorsieht. Dann kann vor allem der ÖVP-Koalitionspartner zeigen, wie ernst er es mit raschen Entlastungsmaßnahmen hat. Eines steht aber fest: Der von Ideologie und Klimahysterie getriebene Teuerungstrip der grünen Umweltministerin muss umgehend gestoppt werden“, so der FPÖ-Umweltsprecher.

https://zurzeit.at/index.php/klimasteuer-kommt-trotz-teuerungslawine/

Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz

Gestern, als ich schrieb, Corona soll eine Endlos-Geschichte werden, weil der Beschluss, die Pandemie nicht mit medizinischen, sondern mit politischen Mitteln zu bekämpfen, den Politikern ungeahnte Machtmittel in die Hand gegeben hat, die sie ungern wieder hergeben wollen, ahnte ich nicht, dass unser höchstes Gericht die Politik auf ihrem Weg zu Willkürmaßnahmen stärkt.

Heute kam die Meldung, dass das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz getroffen hat. In den gleichlautenden Meldungen von „Spiegel“ bis „Bild“ heißt es, das höchste deutsche Gericht hätte die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde von mehr als vierzig Klägern zurückgewiesen. Zur Begründung liest man lediglich, zwar greife die einrichtungsbezogene Impfpflicht in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Der Gesetzgeber verfolge den legitimen Zweck, vulnerable Gruppen vor einer Infektion zu schützen. Dies wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für das Pflege- und Gesundheitspersonal.

Um der Politik zu Diensten zu sein, vernachlässigen die Karlsruher Richter, dass es nach wie vor nur bedingt zugelassene Vakzine gibt, die weder vor Ansteckung noch vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Aber auch wenn es bereits einen ordentlich zugelassenen, hochwirksamen Impfstoff gäbe, ist die Argumentation ein schwerer Angriff auf das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit.

Nun kann es immer neue „schwerer“ wiegende Gründe geben, die körperliche Unversehrtheit des Menschen zu missachten, um „vulnerablen“ Gruppen zu helfen.

Was kommt als Nächstes? Denkbar wäre, dass jeder Bürger ein potenzieller Organspender zu sein hat, ob er will, oder nicht.

Mit dem Verfassungsgerichtsbeschluss wird eine der wichtigsten Lehren aus dem Missbrauch der Medizin im Nationalsozialismus kassiert, dass nie wieder Menschen gegen ihren Willen zu medizinischen Zwecken benutzt werden dürfen.

In der politischen Bildung wird nach wie vor gelehrt, dass sich eine Demokratie durch Gewaltenteilung auszeichnet. Politik und Institutionen werden durch unabhängige Medien und eine unabhängige Justiz kontrolliert und damit in ihrer Macht begrenzt. Das schützt vor Willkür und Missbrauch.

Eine Justiz ist aber nicht unabhängig, wenn die Staatsanwaltschaft politischen Weisungen unterliegt und Richterämter von den Parteien nach Proporz besetzt werden.

Nachdem der Favorit von Ex-Kanzlerin Merkel, Stephan Harbarth, zum obersten Verfassungsrichter ernannt wurde, hat sich diese Institution vor unser aller Augen in ein Regierungsschutzgericht verwandelt, das regierungskritische Klagen entweder gar nicht annimmt, oder eben abschmettert, auch wenn das Grundgesetz dabei beschädigt wird.

Wenn es die demokratischen Kontrollinstitutionen nicht mehr tun, wo bleibt der zuverlässige Schutz vor staatlicher Willkür?

https://vera-lengsfeld.de/2022/05/19/das-verfassungsgericht-beugt-das-grundgesetz/#more-6526

Frankreich: Eine Frau wurde unter “Allah Akbar”-Rufen von einem Anhalter in den Hals gestochen, den sie mitgenommen und bei der Suche nach einem Hotelzimmer unterstützt hatte

Am Dienstag, dem 17. Mai 2022, kurz vor Mitternacht, sieht ein Paar, das in der Gegend von Chantilly (Oise) mit dem Auto unterwegs ist, einen Mann per Anhalter fahren. Das Paar hält an, um ihn mitzunehmen. Der Mann sprach kein Französisch und bat sie, ihn zum Hotel Campanile in der Nähe der D1016 zu bringen.

Nachdem sie gegen 00.20 Uhr am Zielort angekommen sind, begleitet das Paar den Mann bis zur Rezeption der Hotelanlage. Da sie keinen Identitätsnachweis haben, findet die Schlüsselübergabe nicht statt.

“Aus noch zu klärenden Gründen griff dieselbe Person dann die junge Frau körperlich an, indem sie ihr ein Messer an den Hals hielt”, erklärt der Staatsanwalt von Senlis. Die Frau flüchtete daraufhin in einen Raum hinter der Bar des Hotelrestaurants.

Ich sah, wie die Frau mit viel Blut zur Tür zurücklief. Als sie die Rezeption betrat, erklärte sie, dass er “Allah Akbar” gerufen habe. Auf dem Boden war überall Blut, wo sie hinlief.

Draußen hätten “Kunden” eingegriffen und dem Angreifer sehr viele Schläge versetzt, woraufhin dieser geflohen sei. Der schwer verletzte Mann wurde 200 Meter vom Ort des Geschehens entfernt von der Gendarmerie festgenommen. Um ihn zu überwältigen, setzten die Gendarmen zweimal eine Elektroschockpistole ein, da er sich bedrohlich verhielt. Zwei Gendarmen wurden bei der Festnahme ebenfalls verletzt.

Opfer und Gendarmen sagten aus, dass der Mann “während der Tat und bei seiner Festnahme Gebete in arabischer Sprache zu sprechen schien. (…) Die nationale Antiterrorismus-Staatsanwaltschaft wurde informiert. Actu Oise

https://www.fdesouche.com/2022/05/19/chantilly-60-une-femme-poignardee-au-cou-aux-cris-d-allah-akbar-par-un-auto-stoppeur-quelle-avait-vehicule-et-aide-a-trouver-une-chambre-dhotel-deux-gendarmes-blesses-lors-de-son-interp/

Coronawahn: Rechtsanwalt trotz Maskenbefreiungs-Attest Zutritt zu Gericht verweigert

Dramatische Szenen sollen sich gestern, Mittwoch, im Straflandesgericht Wien abgespielt haben. Rechtsanwalt Roman Schiessler behauptet in einem Schreiben an die Standesvertretung, dass ihm der Zutritt zum Gerichtsgebäude verweigert worden wäre. Ein Sicherheitsmann habe ihm erklärt, dass der Verdacht einer Ausweisfälschung bestehe. Zudem wurde dem Anwalt, der über Atteste für eine Maskenbefreiung verfügt, das Verstoßen gegen die Hausordnung zum Verhängnis.

Hinter einem anderen Kollegen durch die Schleuse

Wörtlich heißt es im Schreiben an den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag:

…Dabei ist festzuhalten, dass ich den Ausweis mehreren Personen vorwies, zuerst einer weiblichen und dann einer männlichen Person, beide Personen verwehrten mir den Zutritt. Da ich als Staatsbürger und insbesondere als Rechtsanwalt das Recht habe, jederzeit das Gericht zu betreten, entschloss ich mich, hinter einem anderen Kollegen, welcher problemlos die Schleuse durchschreiten konnte, das Gericht zu betreten. Daraufhin stellte sich mir eine weitere Mitarbeiterin in den Weg und hinderte mich gewaltsam, ohne Nennung eines Grundes, zu den Verhandlungssälen zu gehen. Diese behauptete dann, verletzt worden zu sein…

Ohne Maske gegen Hausordnung verstoßen

Der Leiterin der Medienstelle und Vizepräsidentin des Landesgerichts, Christina Salzborn, ist der Vorfall bekannt. Gegenüber unzensuriert sagte sie, dass sie vom Vorwurf eines gefälschten Ausweises nichts wisse, allerdings hätte Anwalt Schiessler keine FFP2-Maske getragen und so gegen die Hausordnung verstoßen.

“Viele gefälschte Atteste unterwegs”

Auf den Hinweis, dass Roman Schiessler aufgrund einer schweren bronchialen Erkrankung vom Tragen der Masken befreit sei und dies auch mit Vorweis von Attesten belegt habe, sagte Salzborn:

Es sind dermaßen viele gefälschte Atteste unterwegs, sodass wir Atteste grundsätzlich nicht anerkennen.

Anwalt von Verhandlung ausgeschlossen

Im Übrigen, so die Leiterin der Medienstelle, habe die Verhandlung dann doch stattgefunden. Nach einem Vorfall, auf den sie nicht näher eingehen könne, habe die Richterin den Rechtsanwalt von der Verhandlung ausgeschlossen. Schiessler meinte in seinem Schreiben, dass dies aufgrund des Vorfalls bei der Eingangskontrolle geschehen sei. Dort habe sich laut Schiessler Folgendes ereignet:

Ich machte den anwesenden Personen deutlich klar, dass ich das Recht habe, das Gericht zu betreten, da ich Rechtsanwalt bin und mich ordnungsgemäß ausgewiesen habe. Es wurde in weiterer Folge die Exekutive hinzugezogen. Dies bewirkte, dass ich schlussendlich trotz mehrerer Debatten, die von mir in aller Deutlichkeit geführt wurden, als Vertreter einer Mandantin doch den Weg zu den Verhandlungssälen fortsetzen konnte.

“Will mich nicht fortwährend für meine Erkrankung rechtfertigen”

Im Schreiben an die Standesvertretung machte Roman Schiessler klar, dass er sich als Mitglied der Rechtsanwaltskammer Steiermark, somit als eingetragener Rechtsanwalt, erwarte, seinen Beruf ungestört, frei von Schikanen, trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung ausüben zu können, „dies unter Einhaltung der üblichen gesellschaftlich anerkannten Verhaltensregeln“. Er lehne es ab, sich fortwährend für seine Maskenbefreiung und somit gleichzeitig für seine Erkrankung rechtfertigen zu müssen und permanent mit unnötigen Schwierigkeiten und Schikanen konfrontiert zu werden.

Gericht will Vorfall “allenfalls” Disziplinarrat melden

Schiessler forderte die Standesvertretung auf, hier einzuschreiten. Möglicherweise bekommt die Rechtsanwaltskammer Steiermark aber auch einen Brief vom Straflandesgericht Wien. Die Leiterin der Medienstelle schloss nicht aus, nach genauer Prüfung des Vorfalls, „allenfalls eine Meldung an den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer“ zu machen.

https://www.unzensuriert.at/content/148370-rechtsanwalt-wurde-trotz-maskenbefreiung-attest-zutritt-zu-gericht-verweigert/

»Impfbefehl« verweigert – Acht Monate Haft!

»Als Soldat muss man gehorchen«, sagte die Vorsitzende Richterin beim Amtsgericht Tiergarten. Und weil ein Stabsgefreiter der Bundeswehr nicht gehorchte, wurde er am Mittwoch zu acht Monaten Haft verurteilt. Auf Bewährung.

Welchen Befehl hat er 26-Jährige verweigert? – Den Befehl, sich impfen zu lassen. Im Dezember 2021 und dann noch einmal im Januar 2022 zur Impfung befohlen, legte er gefälschte Impfpässe vor.

Das Gericht sprach den Soldat daher wegen des Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse für schuldig. Außerdem bestehe bei der Bundeswehr eine Corona-Impfpflicht.

Zur Begründung für seine Taten führte der Soldat unter anderem aus, er habe sich nicht zu einer Corona-Impfung durchringen können, weil er Angst vor erheblichen Nebenwirkungen gehabt hat. Als die Richterin ihn daraufhin fragt, ob er seriöse Quellen zu Rate gezogen oder einen Arzt um Rat gefragt habe, schwieg der Angeklagte.

Die Richterin, die den bedingungslosen Gehorsam eines Soldaten verlangte, gestand dem Verurteilten zwar einen »hohen Grad an Verzweiflung« zu – aber für sie wog der hohe »Grad an krimineller Energie« schwerer. Da das Gericht beim Urteilsmaß berücksichtigte, dass der Mann nun vor dem Nichts steht, ist davon auszugehen: Ohne diese Not, würde das Urteil noch härter ausfallen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bis es rechtskräftig wird, sollte sich der Soldat überlegen, ob er den Richter der nächsten Instanz nicht fragt, ob er noch nicht von den Nebenwirkungen der Impfung gehört hat? Die werden mittlerweile überall in der Welt registriert. Dass eine deutsche Richterin davon nichts wissen will und sich von Amts wegen unwissend stellt, darf dabei nicht verwundern. Den Gesundheitsminister interessieren die Risiken und Nebenwirkungen ja ebenfalls nicht. Was die Frage provoziert, wann über diese Art Politik vor welchem Gericht verhandelt wird? Und welches Urteil dann gefällt wird?

https://www.freiewelt.net/nachricht/impfbefehl-verweigert-acht-monate-haft-10089218/

„Partei der Spaltung und des Hasses“: Tesla-Chef Elon Musk rechnet mit den US-Demokraten ab

Wegen seiner Ankündigung, bei einer Übernahme von Twitter die Meinungsfreiheit im Kurznachrichtendienst wiederherstellen und der Zensur ein Ende bereiten zu wollen, wurde Elon Musk von linker Seite heftig kritisiert. Nun geht der Chef des Autobauers Tesla in die Gegenoffensive und kritisiert seinerseits die Linken scharf.

Konkret richtet sich der Unmut des Multimilliardärs gegen die Demokratische Partei, die er laut eigenem Bekunden bisher meistens gewählt habe, weil sie die freundlichere Partei sei. Doch damit ist jetzt Schluss, denn Musk twitterte: „Aber sie wurde die Partei der Spaltung und den Hasses, deshalb kann ich sie nicht länger unterstützen und werde republikanisch wählen“.  Musk scheint auch zu ahnen, dass die undemokratische Linke die Hetze gegen ihn intensivieren wird, denn er rechnet damit, dass „die politischen Angriffe gegen mich in den kommenden Monaten dramatisch eskalieren werden“.

In einer anderen Twitter-Nachrichten kritisiert Musk die Eliteuniversität Yale scharf. Diese sei das „Epizentrum des geistigen Woke-Virus, das versucht, die Zivilisation zu zerstören“. Die „Wokeness“ ist eine Ausformung des Kulturmarxismus, die sich in erster Linie gegen weiße Männer richtet und greift unter anderem auch an der Yale-Universität immer mehr um sich.

https://zurzeit.at/index.php/partei-der-spaltung-und-des-hasses/

Corona soll nie mehr verschwinden!

Der Strategiewechsel von März 2020, die Corona-Pandemie nicht mit medizinischen, sondern mit politischen Mitteln zu bekämpfen, hat offensichtlich zur Folge, dass aus der Pandemie eine Endlosgeschichte werden soll. Jedenfalls, wenn es nach den Politikern geht.

Kürzlich fand eine Konferenz der Gesundheitsminister der Länder statt, in der auf eine „rechtzeitige Vorbereitung“ für eine neue Corona-Welle in Deutschland ab Herbst gedrungen wurde. Die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Petra Grimm-Benne, wörtlich: “Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Wir dürfen uns nicht von den aktuell rückläufigen Inzidenzen täuschen lassen”. Deshalb müsse der Bund einen “Masterplan”, einschließlich der Anpassung des Infektionsschutzgesetzes ausarbeiten und mit den Ländern abstimmen.

Das derzeitig gültige Infektionsschutzgesetz läuft bis zum 23. September. Allgemeine Maskenpflichten für Veranstaltungen oder beim Einkaufen sowie 2G- und 3G-Regelungen sind damit seit Anfang April weggefallen. Trotzdem sinken die Infektionszahlen täglich weiter, die unter den strengen Corona-Auflagen in nie dagewesene Höhen gestiegen waren. Ungeachtet dessen sollen wir ab Herbst zurück unter die Corona-Maßnahmen-Fuchtel.

Ein wichtiges Detail kam bei dieser Konferenz nicht zur Sprache. Die Aussage der Staatssekretärin Dittmar, dass „…eine differenzierte Bewertung… [der] Wirksamkeit der spezifischen Maßnahmen… nicht möglich sei, …[denn] es mangele offenbar an Quantität und Qualität der Daten.“ bedeutet nichts anderes, als dass die Politiker in den letzten zwei Jahren Maßnahmen verhängt haben, ohne die leiseste Ahnung zu haben, was diese eigentlich bewirken. Nun sollen die Maßnahmen im Herbst wieder in Kraft gesetzt werden, ohne auf Wirksamkeit überprüft worden zu sein.

Ein solches politisches Vorgehen, dem die Menschen in Deutschland und vielen anderen Ländern seit mehr als zwei Jahren ausgesetzt sind, ist nichts anderes als staatliche Willkür. Davor sollten Demokratie und Rechtsstaat die Menschen eigentlich schützen.

Es gibt aber noch ein anderes Detail, das erklärt, warum Corona nicht vergehen darf.

Das Tübinger Unternehmen Curevac wollte den besten Corona-Impfstoff von allen liefern und scheiterte damit komplett. In der finalen Zulassungsstudie erwies sich der Kandidat CVnCoV als wenig wirksam, denn man hatte offenbar auf die falsche Technologie gesetzt. Der Bund hält trotzdem an der Firma fest, wahrscheinlich weil er selbst beteiligt ist. Auch die EU zeigt sich großzügig und verzichtet auf knapp eine halbe Milliarde Euro, die für vereinbarte Lieferungen schon angezahlt worden waren.

Trotz dieser Erfahrungen, die eigentlich ernüchternd wirken sollten, hält die Politik an Curevac fest.

Das Unternehmen hat inzwischen eine klinische Studie seines neuen Impfstoffkandidaten (CV2CoV) gegen Corona begonnen. Partner ist GlaxoSmithKline (GSK). Der Bund hat mit seinem Unternehmen schon Verträge bis 2030 geschlossen.

Honi soit qui mal y pense?

Quellen:
https://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/markt/curevac-darf-halbe-milliarde-behalten/?xing_share=news
https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-magdeburg-minister-fordern-vorbereitung-auf-corona-welle-ab-herbst-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-220516-99-311444

https://vera-lengsfeld.de/2022/05/18/corona-soll-nie-mehr-verschwinden/#more-6525

Ehemalige Journalistin von Charlie Hebdo reagierte nach der Genehmigung des Tragens von Burkinis in Grenoble und sprach von “einem Faschismus, den man nicht bei seinem Namen nennt”

Angesichts von Eric Piolle und dem Burkini häufen sich die Reaktionen. Als die Essayistin Zineb El Rhazoui von Le Figaro zur Erlaubnis, in öffentlichen Schwimmbädern in Grenoble Burkini zu tragen, befragt wurde, meinte sie, dass diese Entscheidung “ein schrecklicher Rückschritt für die französischen Frauen” und auch “ein großer Durchmarsch der islamistischen Ideologie” sei. Sie verurteilte “die Absicht der islamistischen Aktivisten, die sich hinter dieser Initiative verstecken (…), die visuelle Kennzeichnung muslimischer Frauen in allen Räumen durchzusetzen, die noch davon verschont bleiben.”

Die Journalistin Zineb El Rhazoui, die zeitweise als Kandidatin für die Präsidentschaftswahlen gehandelt wurde, vertrat die Ansicht, dass “die Besessenheit, den Körper der Frauen zu bedecken”, bei “muslimischen Fundamentalisten” stark ausgeprägt sei. Als sie aufgefordert wurde, auf die Stellungnahme des Bürgermeisters von Grenoble zugunsten des Burkinis zu reagieren, sagte sie, sie sei “nicht überrascht von einer solchen Entscheidung, denn wenn der separatistische Aktivismus einer Vereinigung wie Alliance citoyenne auf den Wahlkampfklientelismus trifft, den der EELV-Bürgermeister Éric Piolle an den Tag legt, dann geht das Zusammenleben zugunsten des religiösen Kommunitarismus zurück”.

In ihrem Interview mit dem Figaro beklagte die ehemalige Journalistin von Charlie Hebdo außerdem, dass “der Kampf gegen den Islamismus und die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf Überlegungen von politischen Gruppierungen reduziert wird”. Ihrer Meinung nach besteht die Herausforderung im Kampf gegen den Islamismus darin, “diese todbringende und freiheitsberaubende Ideologie zurückzudrängen, ohne die Demokratie zu beeinträchtigen”.

https://www.valeursactuelles.com/societe/pour-lessayiste-zineb-el-rhazoui-le-burkini-est-une-avancee-majeure-de-lideologie-islamiste