Die Basilika kurz nach dem Anschlag. Foto: twitter.com/CatholicArena
Katholische Sakralbauten in Brüssel sind häufig Ziel von Vandalismus. Zwischen 2019 und 2022 wurden in der gesamten Region nicht weniger als 53 Beschädigungen von Kirchen oder Kapellen festgestellt. Im Vergleich dazu war im selben Zeitraum nur eine einzige Moschee das Ziel von Vandalen. Mit anderen Worten: Religiöse Gebäude in Brüssel sind 53-mal häufiger das Ziel von Vandalismus als Moscheen. Nach Ansicht des Vlaams Belang machen diese Zahlen etwas deutlich, was leider lieber verschwiegen wird, nämlich dass ein Teil der Brüsseler Bevölkerung unser kulturelles und spirituelles Erbe verabscheut, wahrscheinlich aus religiösen Gründen, und diesen Hass sogar in Taten umsetzt.
Der Fraktionsvorsitzende des Vlaams Belang im Brüsseler Parlament, Dominiek Lootens, forderte Ministerpräsident Rudi Vervoort in einer schriftlichen Anfrage auf, die Höhe der Schäden an diesen religiösen Gebäuden mitzuteilen. Die Zahlen sprechen Bände: Im Zeitraum 2019–2022 waren nicht weniger als 53 Kirchen und Kapellen, 12 Friedhöfe, 2 Abteien und 1 Kloster Ziel von Vandalen. Im selben Zeitraum wurde nur eine Moschee beschädigt. Religiöse Gebäude in Brüssel sind also 53-mal häufiger das Ziel von Vandalen als Moscheen.
In Brüssel sprechen die linken Parteien von Rassismus und Diskriminierung. Doch diese Zahlen zeigen, dass der Hass nicht dort ist, wo manche glauben, dass er sich einnistet. Das medial-politische Binom weigert sich, das Thema des antiweißen, antichristlichen und antiwestlichen Rassismus im Allgemeinen anzusprechen. Dabei gibt es ihn sehr wohl und er ist sogar quantifizierbar. „Die Tatsache, dass im selben Zeitraum nur eine Moschee beschädigt wurde, während 53 Kirchen beschädigt wurden, beweist dies“, betont der Vorsitzende des Vlaams Belang in Brüssel, Senator Bob De Brabandere.
Bekanntlich leitete die Fälschung der Kommunalwahlen im Mai 1989 in der DDR den Zerfall des Arbeiter- und Bauernstaates ein. Zwar war allen Insassen (Joachim Gauck) des Landes klar, dass die 98,9% für die Liste der Nationalen Front, die regelmäßig als Wahlausgang gemeldet wurden, ein Phantasieprodukt waren, aber diesmal hatte man Beweise dafür in der Hand. Tausende Wähler waren damals zu den abendlichen Auszählungen gegangen und hatten sich die lokalen Ergebnisse notiert. Die wurden noch in der Nacht zu von der Opposition eingerichteten Sammelstellen gebracht und von dort in den Westen geschickt. Das Ergebnis ist bekannt.
Leider ist nicht zu hoffen, dass die Wahlfälschungen bei der Landtagswahl in Berlin eine ähnlich wachrüttelnde Wirkung haben werden. Trotz des Wahlchaos, Ausgabe falscher Stimmzettel, ihr zeitweiliges Fehlen, weil die Transporter im Berlin-Marathon feststeckten, frühzeitiges Schließen von Wahllokalen, blieb die Reaktion der Bevölkerung verhalten. Es gab einen kurzen Aufschrei in den Medien und jede Menge Einsprüche, das wars dann. Die Prüfung der Wahl wird erfolgreich auf die lange Bank geschoben, die Regierungskoalition hat trotz erheblicher berechtigter Bedenken, was ihre Rechtmäßigkeit betrifft, ihre Arbeit aufgenommen und seitdem wird durchregiert, als wäre nichts gewesen.
Nur einer gibt nicht auf: der ehemalige Abgeordnete und heutige Chef der neu gegründeten Good Governance-Gewerkschaft Marcel Luthe.
Er streitet nach wie vor aktiv für die Aufarbeitung des Skandals. Dabei findet er immer neue Beweise für Wahlfälschung.
Aus einem Von Luthe verschickten Wahlprotokoll geht hervor, dass im Wahllokal 20512 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg für die Zweitstimme zum Berliner Abgeordnetenhaus die falschen Stimmzettel vorlagen – die für Charlottenburg-Wilmersdorf. Natürlich stehen auf diesem Wahlzettel andere Kandidaten als für Friedrichshain-Kreuzberg. Wer also die Liste einer Partei ankreuzte, wählte die Liste mit Kandidaten des Nachbarwahlkreises. Der Wahlvorstand im Wahlbüro bemerkte den Fehler bei den Wahlzetteln ziemlich früh.
Im Protokoll steht: „Der Fehler wurde gegen 8:15 vom Wahlvorstand dem Bezirkswahlamt gemeldet“. Und weiter: „Von dort kam zunächst die Weisung, mit der Wahl mit den falschen Wahlzetteln fortzufahren“.
Das heißt, das Bezirkswahlamt gab die Anweisung, die Wahl mit den
falschen Stimmzetteln einfach fortzusetzen.
„Etwa 2 Stunden später bekamen wir die Information, dass die ‚Charlottenburg-Wilmersdorf‘-Wahlzettel als ungültig zu behandeln sind. Bis dahin hatten 82 Personen diese Wahlzettel genutzt“, steht weiter im Protokoll.
Das heißt in diesem Fall: Fast jede fünfte abgegebene Stimme in diesem Wahllokal wurde für ungültig erklärt! Offensichtlich ist das kein Einzelfall, denn in sehr vielen Wahllokalen lagen falsche Stimmzettel aus. Wenn auch da die abgegebenen Stimmen im Nachhinein für ungültig erklärt wurden, potenziert sich der Fehler.
Die Berliner Bezirksämter sind zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Was die Entscheidung über die Behandlung der falschen Stimmzettel betrifft, hat das Bezirksamt entschieden, dass die Wahl weiter geführt wird, Wähler und Öffentlichkeit über diesen Vorfall getäuscht werden.
Nur einer gibt nicht auf: Marcel Luthe führt bereits eine Wahlprüfungsbeschwerde vor dem Berliner Landesverfassungsgerichtshof. Zusätzlich erstattete er am Samstag Strafanzeige gegen die Verantwortlichen beim Bezirkswahlamt.
„Die Hemdsärmeligkeit, mit der die zuständigen Beamten im Bezirkswahlamt agiert haben, ist erschütternd und offenbar bar jedes Respekts vor dem Souverän. Vorsätzlich falsche Stimmzettel ausgeben zu lassen, weil man sich vorher schon keine Mühe gegeben hat, ist kein Lapsus. Meines Erachtens hat man hier 80 Menschen vorsätzlich um ihr Wahlrecht gebracht – und auch das dürfte nur die Spitze des Eisberges sein!“.
Bleibt zu hoffen, dass Luthe genügend Unterstützung von der Öffentlichkeit erfährt, damit uns künftige Wahlmanipulationen erspart bleiben.
Er will verhindern, dass der Burkini Einzug in die Schwimmbecken seiner Stadt hält. Nachdem das Bürgermeisteramt von Éric Piolle in Grenoble grünes Licht dafür gegeben hat, islamische Badeanzüge in Schwimmbädern zuzulassen, ergreifen einige Politiker bereits die Initiative, um zu verhindern, dass sich das Phänomen ausbreitet. Dies gilt auch für den Bürgermeister von Marignane, Éric Le Dissès. Am Freitag, den 20. Mai, erließ er einen Gemeinderatsbeschluss für ein Burkini-Verbot in den städtischen Schwimmbädern der Gemeinde im Departement Bouches-du-Rhône. In einer Erklärung, die La Provence am Samstag, den 21. Mai, wiedergab, erinnerte der Bürgermeister von Marignane daran, dass das Verbot auch für “Bermudas, Shorts und dergleichen” gelte: “Nur Badeanzüge sind erlaubt”, erinnerte er.
Im selben Brief forderte Eric Le Dissès die anderen Bürgermeister Frankreichs auf, “dem Druck von Pro-Burkini-Verbänden nicht nachzugeben”, denen er vorwarf, “die extreme Islamisierung Frankreichs, die viele französische Muslime nicht gutheißen”, durchsetzen zu wollen. Er zögerte nicht, den Bürgermeister von Grenoble, Éric Piolle, zu kritisieren, der für die Zulassung des Burkinis in der Stadt im Département Hérault verantwortlich ist. Der Bürgermeister von Europe Écologie-Les Verts (EELV) wurde von Éric Le Dissès als “Apostel des islamischen Rechts” bezeichnet, wie La Provence berichtete. Ein Apostel, der “absichtlich vergisst, dass die Vorschriften für Schwimmbäder der Einhaltung von Hygienevorschriften und spezifischen Sicherheitsstandards, die die öffentliche Gesundheit gewährleisten, gehorchen”.
Am selben Tag, Freitag, den 20. Mai, kündigte der RN-Bürgermeister von Fréjus, David Rachline, seine Absicht an, die entsprechenden Verordnungen der städtischen Schwimmbäder zu ändern, um den Burkini “explizit zu verbieten”. Seiner Meinung nach wäre die Entscheidung von Eric Piolle eine “Entgleisung”, die “gegen unser republikanisches Grundprinzip der Laizität” verstoße.
Die Bürger einer Wohnsiedlung im Viertel Oulad Ziane in Casablanca brachten ihre große Empörung über die Anarchie zum Ausdruck, die von Migranten aus Subsahara-Afrika auf einem verlassenen Friedhof namens “Al Maqbara Al Mansiya” in der Nähe ihrer Wohnhäuser verursacht wurde.
In mehreren Erklärungen gegenüber Le Site info beklagten die Bewohner der Wohnanlage, dass sich zahlreiche Migranten aus der Subsahara, die sich illegal in Marokko aufhalten, auf dem Friedhof zusammengedrängt hätten und eine echte Gefahr für die Anwohner darstellten. Dies liegt daran, dass diese Besetzer Drogen und Alkohol konsumieren und Diebstähle begehen, zusätzlich zu den Lagern, die sie auf dem Friedhof errichten, wo sie ihre Mahlzeiten zubereiten.
Die Anwohner erklärten, dass die Täter manchmal Feuer machen, ohne sich um die Heiligkeit des Ortes zu kümmern, und forderten, dass die zuständigen Behörden dringend gegen solche Verhaltensweisen einschreiten und Beamte der Hundestaffel der nationalen Sicherheit hinzuziehen sollten.
Die meisten von ihnen kommen aus Richtung des Busbahnhofs Oulad Ziane, so die Bewohner des Viertels.Le Site Info
Ungeimpfte Genesene sind in Zukunft nicht mehr “Immunisiert” Bild: Land Vorarlberg
Laut neuester „Empfehlung“ des österreichischen nationalen Impfgremiums (NIG), oder gerne der „Einfachheit halber“ von den Regierenden, Experten genannt, dürfen Genesene nicht mehr als immunisiert betrachtet werden.
Es wird somit eine überstandene Covid-Infektion nicht mehr quasi als „eine Dosis“ anerkannt. Als grundimmunisiert gelten in Zukunft ausnahmslos 3‑fach Geimpfte.
Vorbereitungen für den nächsten „Corona-Winter“ laufen bereits
Offenbar ist man in Österreich mit den gezielten „Vorbereitungen“ für die nächste Corona-Winter-Saison in Österreich schon mitten in der konkreten „Planung“. Der zuhauf bestellte, erwiesener Maßen wirkungslose Impfstoff muss ohne Wenn und Aber „in die Menschen“.
In der aktuellen Anwendungsempfehlung des NIG, der man ja erfahrungsgemäß von Seiten der Politik unhinterfragt und blind vertraut, ist für eine (gesetzlich festgelegte) Grundimmunisierung gegen Sars-CoV‑2, drei „Stiche“, zwei initiale Impfungen plus eine weitere nach sechs Monaten, nötig. Durchgestandene Corona-Infektionen würden laut NIG, „die einzelnen Impfungen keineswegs ersetzen“.
Die unglaubliche, kuriose Begründung für diese „Empfehlung“, soll die völlig harmlose Omikron-Variante sein. Die, an den Haaren herbei gezogen erscheinende Erklärung des NIG, unter Federführung von „Obersanitätsbeamtin“ Katharina Raich, lautet wie folgt, „die Infektion mit einer Omikron-Variante hat andere immunologische Eigenschaften als Infektionen mit vorangegangenen Varianten. Deshalb ersetzt eine Infektion keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung“, heißt es. „Respiratorische Infektionen hinterlassen keine dauerhafte systemische Immunität“, wird zudem argumentiert.
Die „Empfehlung“ des NIG und somit die „Änderung“ des Genesenen-Status erfolgte bereits im April. Selbstredend darf auch der Hinweis nicht fehlen, dass „eine Infektion nur dann im Impfschema „zählt“, wenn sie mittels PCR-Test bestätigt wurde.
3‑fach-Impfung ab dem 5.Lebensjahr erforderlich
Für Genesene ab dem 5.Lebensjahr werden also insgesamt drei Impfungen für die Grundimmunisierung notwendig. „Es sei anzunehmen, dass weitere „Untervarianten“ von Omikron entstehen, würden, so die „vorausschauenden Experten“.
Die aktuellen Daten aus Österreich würden aber eine „gute“ Schutzwirkung auch gegen Infektion nach drei Impfungen belegen, erklären die Experten des NIG. „Bei der Vermeidung von Hospitalisierungen und Todesfällen seien Geimpfte gegenüber Ungeimpften sowieso weiterhin im Vorteil“, wird weiter begründet.
Im Fall von „Genesung und danach Impfung“ soll die erste der drei Impfungen ab rund vier Wochen nach abgelaufener Infektion erfolgen. Kommt es im Intervall zwischen dem ersten und zweiten „Stich“ zu einer PCR-Test-bestätigten Infektion, wird die zweite Impfung ab vier Wochen nach Genesung empfohlen, sechs Monate später dann die dritte.
Kommt es mindestens 21 Tage nach den ersten beiden Impfungen zur Ansteckung, wird eine dritte Impfung für alle ab fünf Jahren ab sechs Monate nach der Genesung empfohlen. Somit wird also der „Impfabstand“ ab der letzten Infektion gerechnet.
Infiziert man sich nach der dritten Impfung, ist derzeit keine weitere empfohlen. Es ist aber davon auszugehen, dass auch diese Personen vor den „prophezeiten“, nächsten Infektionswellen im Spätsommer/Herbst 2022 einen weiteren „Stich“ benötigen werden, erklärt man offenbar zu tiefst überzeugt.
Ab Herbst soll bei Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren die dritte Impfung ab sechs Monate nach der zweiten, spätestens aber zu Schulbeginn erfolgen. Ob künftig weitere Impfdosen bzw. Booster-Impfungen mit den derzeitig verfügbaren Vakzinen oder aber mit speziellen, auf Omikron zielenden notwendig sein werden, „sei Gegenstand laufender Untersuchungen“ erklärt man seitens des NIG.
Dem ist eigentlich nicht viel hinzu zu fügen, außer, dass man sich im Kreise dieser Experten scheinbar von jeglichen medizinischen Erkenntnissen und Untersuchungsberichten der letzten Monate bewusst fern zu halten scheint. Fehler einzugestehen ist dieser Tage nicht mehr „state of the art“ und die Wahrheit scheut man offenbar wie der sprichwörtliche „Teufel das Weihwasser“.
In den USA setzten die Republikaner ein wichtiges Zeichen gegen die um sich greifenden kulturmarxistischen Umtriebe. Wie der Sender Fox News berichtet, bringen im Kongress die Republikaner einen Gesetzesentwurf für eine „Women’s Bill of Rights“ (Gesetz für die Rechte der Frauen) ein, um den Schutz von Frauen aufgrund ihres biologischen Geschlechts gesetzlich zu verankern. Die Bezeichnung „Women’s Bill of Rights“ ist angelehnt an die „Bill of Rights“ aus dem Jahr 1791, die den Einwohnern der damals jungen Vereinigten Staaten unveräußerliche Rechte garantierte und bis heute Gültigkeit hat.
Die republikanische Kongressabgeordnete Debbie Lesko aus Arizona, die den Gesetzesantrag Donnerstagmorgen formal eingebracht hat, erklärt: „Ich bin stolz darauf, die ‚Women’s Bill of Rights‘ einzubringen, um zu bekräftigen, wie wichtig es ist, Frauen und ihre einzigartigen und besonderen Eigenschaften und Beiträge zu unserer Nation anzuerkennen. Während die Linke weiterhin versucht, Frauen auszulöschen, müssen wir für Frauen und ihren Platz in unserer Gesellschaft kämpfen. Ob es darum geht, das Wort ‚Mutter‘ im geschriebenen Recht zu erhalten oder sicherzustellen, dass Frauenhäuser für häusliche Gewalt keine biologischen Männer aufnehmen müssen – wir müssen uns für Frauen einsetzen.“
Der Gesetzesentwurf besagt unter anderen, dass aufgrund biologischer Unterschiede nur Frauen in der Lage sind, „schwanger zu werden, Kinder zu gebären und zu stillen“. Auch wird festgehalten, dass Männer aufgrund der Biologie größer und stärker sind als Frauen und dass Frauen besonderer Formen der Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt, ausgesetzt sind.
Der republikanische Abgeordnete Jim Banks sagte Fox News Digital, die heutige Demokratische Partei „hat die Agenda der Linken über die Rechte der Frauen gestellt. Heutzutage weigern sich die Demokraten sogar, zuzugeben, dass es Frauen gibt, oder sie als einzigartige Wesen mit einzigartigen Fähigkeiten anzuerkennen“.
Die französischen Strafverfolgungsbehörden haben zwei Migranten festgenommen, die am 14. Mai 2022 eine 20-jährige schwangere Frau in einer Straßenbahn angegriffen, ihr wiederholt in den Bauch getreten und ihre Begleiterin mit einer abgebrochenen Flasche attackiert haben.
Zwei Migranten, die am 14. Mai 2022 eine im siebten Monat schwangere Frau in einer Straßenbahn in Montepellier angegriffen und ihr unter anderem mehrfach in den Bauch getreten haben, werden wegen versuchten schweren Einbruchs, Morddrohung, Beleidigung und sexueller Zurschaustellung angeklagt.
Der Vorfall begann, als eine schwangere 20-jährige Frau um 22.40 Uhr in einer Straßenbahn in der Nähe des Bahnhofs Tonnelles einen offensichtlich unter Drogeneinfluss stehenden Mann bemerkte, der drei junge Mädchen belästigte. Die schwangere Frau mischte sich ein und wurde so zur neuen Zielscheibe der Wut des Migranten. Der Mann packte sie, aber die schwangere Frau konnte ihn wegstoßen, woraufhin er zu Boden stürzte. Dies verärgerte den Migranten noch mehr. Er stand auf und trat ihr dreimal in den Bauch, während sein Kollege versuchte, der schwangeren Frau die Halskette vom Hals zu reißen.
Der schwangeren Frau gelang es, ihren Begleiter anzurufen, der sie an der nächsten Station abholen sollte. Als der Begleiter der schwangeren Frau in der Straßenbahn ankam, kam es zu einem Streit. Der Begleiter stürzte sich auf den Migranten, der die schwangere Frau trat und sie zu Boden stieß. Der zweite Angreifer griff ihn dann mit einer abgebrochenen Flasche an. Es dauerte nicht lange, bis sich die Polizei einschaltete.
Die beiden Migranten wurden sofort festgenommen. Sie gaben an, unbegleitete Minderjährige zu sein. Der erste Angreifer, der der schwangeren Frau in den Bauch trat, gab an, 2005 in Mostanganem (Algerien) geboren zu sein, während der zweite Angreifer drei verschiedene Identitäten angab. Er wurde also angeblich dreimal geboren. Er wechselte seinen Geburtsort zwischen Mostanganem in Algerien und Casablanca in Marokko. Die beiden Schläger befinden sich derzeit in Jugendhaft. Es gibt jedoch keine Informationen über den Zustand der schwangeren Mutter und ihres Kindes.
Ein Gesetz, das die ÖVP selbst mit beschlossen hat, soll jetzt wieder fallen: Das Kopftuchverbot im Kindergarten. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz spricht von einem „Umfaller, den man nur als Andienerei an die Parallelgesellschaften des politischen Islam sehen kann“.
Von ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführt
Gestern, Donnerstag, hat die APA berichtet, dass in der neuen 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern das geltende Kopftuchverbot in den Kindergärten nicht mehr enthalten sein werde. Dem Vernehmen nach sei der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts zum Schluss gekommen, dass das Kopftuchverbot „nicht mit der Bundesverfassung vereinbar“ sein dürfte. Angeblich wehren sich die Länder gegen das Kopftuchverbot, das von der ÖVP-FPÖ-Regierung eingeführt wurde.
“ÖVP fällt bei eigenen Gesetzen um”
FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sagte in einer Aussendung, dass die ÖVP bei den eigenen Gesetzen umfallen würde. Das Kopftuch stehe eindeutig für die Unterdrückung von Frauen auf der ganzen Welt, wo der politische Islam Fuß gefasst habe. Und Richtung ÖVP meinte Schnedlitz wörtlich:
Das Wort eines ÖVP-Politikers ist ganz einfach nichts wert, genauso wenig, wie ein schwarzer Handschlag oder eine schwarze Unterschrift. Immer mehr ÖVP-Landeshauptleute fordern nämlich den Fall des Kopftuchverbots im Kindergarten – ein Gesetz, das sie selbst beschlossen haben.
Andienerei an Parallelgesellschaften des politischen Islam
Diesen Umfaller könne man als Andienerei an die Parallelgesellschaften des politischen Islam sehen. Keine andere „Religionsform“ würde Frauen derart schäbig und mit Verachtung behandeln. Das dürfte ÖVP-Kanzler Karl Nehammer und Co. allerdings komplett egal sein, sonst könne man sich das Verhalten seiner Partei nicht erklären. Das Kopftuchverbot an Kindergärten und Schulen diene den Mädchen und Frauen mehr als jedes Gendersternchen oder Binnen-I und stehe als Beitrag für Selbstbestimmung und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern, so Schnedlitz.
Wochenblick berichtete Anfang Mai über eine Studie der Berliner Charité, die zum Ergebnis kam, dass die Zahl der Nebenwirkungen 40 Mal höher ist als vom Paul-Ehrlich-Institut angegeben. Für Deutschland gingen die Forscher von zumindest einer halben Million Fälle aus und forderten die Schaffung einer Ambulanz für Impfschäden. Doch dem Corona-Regime und seinen Erfüllungsgehilfen passen diese Ergebnisse offenbar nicht ins Bild: die Studie wurde vom Netz genommen – wieder einmal ganz offene Zensur.
Das hat sich Prof. Dr. Harald Matthes bestimmt etwas anders vorgestellt. Denn die Reaktion auf seine Studie hätte eher Bestürzung über die hunderttausenden Betroffenen sein sollen. Man hätte seiner Forderung nach eigenen Impf-Ambulanzen für Geschädigte der Gentechnik-Injektionen folgen sollen, um das Leiden dieser Menschen zu lindern. Doch stattdessen löschte die Charité die Studie zu den Corona-Nebenwirkungen einfach. Offenbar war der Widerspruch zu den Aussagen des Chef-Virologen Christian Drosten dann doch zu groß. Denn Drosten ist glühender Verfechter der Gen-Spritzen. Risiken dergefährlichen Experimental-Injektionen redet er grundsätzlich klein.
Die Universitäts-Klinik will die Studie jetzt angeblich einer Qualitätsprüfung unterziehen, distanziert sich allerdings gleichzeitig von Prof. Matthes‘ Arbeit, wie der Berliner Linken-Abgeordnete Tobias Schulze laut einem Medienbericht erklärte. Ihm zufolge will die Charité nicht mehr, dass diese Ergebnisse unter dem Namen der Klinik verbreitet werden. Drostens Rolle in dem Fall ist derzeit unklar. Jedenfalls muss der mediengeile Virologe dadurch nicht mehr erklären, warum sein Haus eine so kritische Studie veröffentlicht hat.
Dr. Matthes ist Professor für Integrative und Anthroposophische Medizin an der Charité und Präsident der Deutschen Akademie für Homöopathie und Naturheilkunde. Seine Studie umfasste rund 40.000 Teilnehmer. Rund 8 von 1.000 Geimpften hätten mit schweren Nebenwirkungen zu kämpfen. Auch die Impfstoffhersteller seien in ihren Studien zu ähnlichen Werten gekommen, erklärte Matthes.
Bei herkömmlichen Impfstoffen, wie sie bisher gegen Polio oder Masern verwendet werden, sei die Zahl schwerer Nebenwirkungen deutlich geringer. “Angesichts von etwa einer halben Million Fällen mit schweren Nebenwirkungen nach Covid-Impfungen in Deutschland, müssen wir Ärzte tätig werden”, so Matthes. Er forderte daher eigene Spezialambulanzen zur Behandlung der Impf-Opfer und einen offeneren Umgang mit dem Thema. Doch die Reaktion des Corona-Regimes und seiner Getreuen ist genau gegensätzlich. Weil es eben nicht um die Gesundheit geht.
Die Universitätsklinik Marburg hat bereits vor einiger Zeit eine Spezialambulanz für Impf-Opfer eingerichtet (Wochenblickberichtete). Und auch andere Kliniken in Deutschland arbeiten bereits an Therapiemöglichkeiten – etwa mittels Blutwäsche – für die Behandlung schwerer Impfnebenwirkungen. Doch dieses Angebot sei bei weitem nicht ausreichend. Zudem sei es auch ein Problem, dass zwar Maßnahmen zur Behandlung von Long-Covid mittlerweile von den Krankenkassen bezahlt würden, nicht jedoch die Behandlungen von Kompllikationen durch die Corona-Spritzen. Hier müsse unbedingt nachgebessert werden, erklärte Matthes.
Unlängst stellte der FPÖ-NAbg. Mag Gerald Hauser eine parlamentarische Anfrage an den grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch. In dieser wollte der Freiheitliche wissen, wann bzw. ob auch in Österreich derartige Spezialambulanzen eingerichtet werden (Wochenblickberichtete). Eine Antwort liegt derzeit allerdings noch nicht vor.