Berliner CSD-Attentat zeigt Versagen der Migrationspolitik

FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann fordert einen rigorosen Kurswechsel. Foto: Andreas Ruttinger / FPÖ

Ein Todesopfer und 16 Verletzte forderte die Amokfahrt eines mutmaßlichen Islamisten in Berlin. Die Polizei fahndet öffentlich nach dem 21-jährigen Abdul B., der am gestrigen Samstag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in eine Menschenmenge gefahren sein soll.

2015 brachte islamistische Terror-Welle

FPÖ-Sicherheitssprecher Gernot Darmann sieht die Ursache in der gescheiterten Asyl- und Migrationspolitik. Seit der Grenzöffnung 2015 befinde sich Europa „nach wie vor in der Geiselhaft des islamistischen Terrors“.

FPÖ warnt seit Jahren

Er sprach von einer gescheiterten Zuwanderungspolitik, kritisierte den Umgang mit illegaler Migration, ausbleibende Abschiebungen sowie den politischen Islam und warnte vor zunehmender Kriminalität und Parallelgesellschaften. Auch der Verlierer-Ampel warf er Untätigkeit vor: „Was wir nun in Berlin leider erleben mussten, ist die bittere Realität einer völlig gescheiterten Migrationspolitik.“

Zugleich bekräftigte Darmann die Forderungen der FPÖ nach einem Asylstopp, strengem Grenzschutz, konsequenten Abschiebungen sowie einem Verbotsgesetz gegen den politischen Islam. Die Freiheitlichen würden schon seit Jahren vor genau dieser Entwicklung warnen, so Darmann.

Unzensuriert

Trier: Syrer belästigt und nötigt 16-Jährige im Zug sexuell und versucht sie nach Ausstieg in einen anderen Zug zu zerren

Bereits am 20. Juli 2026 gegen 10:20 Uhr soll es in der Regionalbahn 12114 (bei Einfahrt in den Hbf Trier) zu einer sexuellen Belästigung und Nötigung einer 16-Jährigen gekommen sein.

Ein 64-jähriger Syrer steht im Verdacht, gegen den Willen der Jugendlichen, ihre Hand gehalten und sie umklammert zu haben. Zudem strich er ihr mehrfach über ihre Brust und Haare. Darüber hinaus versuchte er sie nach Ausstieg in einen anderen Zug zu zerren.

Nachdem Zeugen das Geschehen beobachteten und der Jugendlichen zur Hilfe eilten, entfernte sich der 64-Jährige in Richtung Busbahnhof, wo er von einer Streife der Bundespolizei vorläufig festgenommen wurde.

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der in der Eifel wohnhafte Mann die Dienststelle wieder verlassen. Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung und Nötigung wurden eingeleitet.

Presseportal

Wien: Türke droht seiner Lebensgefährtin mit dem Umbringen

Beamte des Stadtpolizeikommandos Döbling wurden aufgrund einer gefährlichen Drohung zu einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus gerufen. Ein Mann soll per Kurzmitteilung gegenüber einer Angehörigen seine Lebensgefährtin mit dem Umbringen bedroht haben. Weiters soll sich die Frau bei ihrem Lebensgefährten in der Wohnung aufhalten.
Die Beamten hielten an der Wohnadresse des 48-Jährigen (StA.: Türkei) Nachschau. Dieser öffnete nach mehrmaligem Klopfen die Türe und verneinte, dass sich seine Freundin in der Wohnung befindet. Die 30-Jährige konnte schlussendlich in der Wohnung unter einem Bett, unter dem sie sich versteckte, aufgefunden werden.
Der 48-Jährige wurde aufgrund des Verdachts der gefährlichen Drohung und Körperverletzung vorläufig festgenommen. Ein Betretungs- und Annäherungsverbot sowie ein vorläufiges Waffenverbot wurden ausgesprochen.
Über Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der Mann auf freiem Fuß angezeigt.

Presseaussendungen LPD Wien

Islamistischer Terror-Anschlag in Berlin: Die Polizei fahndet nach Abdul Ballout

Abdul Ballout. Foto: Polizei Berlin

Im Zuge der Ermittlungen leitete die Polizei eine öffentliche Fahndung ein. Gesucht wird der 21-jährige Abdul Ballout, der die Tat gegen 22 Uhr im Bereich des Tiergartens verübt haben soll. Eine Frau starb bei der Attacke. Der Gesuchte wird als schlank und rund 1,90 Meter groß beschrieben, er habe schwarze Haare und trage einen schwarzen Hoodie sowie eine weiße Hose.

Die Polizei warnt eindringlich davor, die Person bei einer möglichen Sichtung anzusprechen oder mit ihr in Kontakt zu treten, da Abdul B. möglicherweise bewaffnet und gefährlich sei. Wer ihn sichtet, solle umgehend den Notruf 110 verständigen.

unsertirol24

CSD-Anschlag Berlin: Habt ihr wirklich geglaubt, ihr bleibt verschont?

{YouTube CC-BY 4.0}

CSD-Anschlag Berlin: Habt ihr wirklich geglaubt, ihr bleibt verschont?
Habt ihr ernsthaft gemeint, dass man euch nichts tut, wenn man elf Jahre lang Europa zur Schneise islamistischen Terrors macht – und ihr euch derweil die Regenbogenfahne ins Gesicht malt, „Vielfalt“ und „Toleranz“ predigt und jedem, der vor der Gefahr warnt, den „rechten“ Stempel aufdrückt?
Gestern Abend ist in Berlin am Rande des CSD ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gerast. Eine Frau tot, sechzehn Verletzte, einige schwer. Der Tatverdächtige: ein 21-jähriger Abdul B., der den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt ist. Er ist auf der Flucht. Die Ermittler sprechen vom „Verdacht eines Anschlags“.

Remigration oder Untergang! Es kann nur eine Devise geben: Ab nach Hause!

Auto-Jihad in Berlin ! Polizeibekannter Islamist soll in Menschenmenge des Christopher Street Day (CSD) gerast sein-UPDATE- Täter soll mit Messer auf die CSD-Teilnehmer losgehen – eine Tote

UPDATE2

Die Ermittler haben einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert und bereits erste Maßnahmen gegen ihn eingeleitet. Laut Polizei ist der derzeit tatverdächtige Mann als Angehöriger des islamistischen Milieus bekannt. Die Fahndung nach ihm läuft derzeit mit Hochdruck.

BILD.de

UPDATE

Nach BILD-Informationen soll der Tatverdächtige das Fahrzeug mit einer Stichwaffe verlassen und auf Menschen losgegangen sein.

BILD.de

Screengrab youtube

Am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist offenbar ein Auto in eine Menschenmenge gefahren und hat mehrere Menschen verletzt. “Möglicherweise ist ein Fahrzeug durch den Großen Tiergarten gefahren”, sagte ein Polizeisprecher.

Wegen einer Polizeilage ist der Christopher Street Day in Berlin abgebrochen worden. Sie behandelten mehrere verletzte Personen, sagte Polizeisprecher Florian Nath in einem veröffentlichten Video bei X. Die Polizei sei mit zahlreichen Polizisten und Rettungskräften im Einsatz. Alle Besucherinnen und Besucher wurden gebeten, den Bereich zu verlassen.

br.de

Überfall auf AfD-Infostand und Polizei kapituliert vor der SAntifa in Göttingen! (Video)

Screengrab youtube

In Göttingen 2026 belagern und terrorisieren linksradikale Antifa-Sturmtruppen einen legalen AfD-Infostand, kippen Tische um, blockieren den Zugang und verletzen Polizisten – doch die Polizei verharmlost den Straßenterror als bloße „Störaktionen“, stellt keine Anzeigen wegen der Angriffe auf die Opposition und macht sich damit gemein mit den Schlägern.

{YouTube CC-BY 4.0}

Genau wie die SA der NSDAP 1930–33 den politischen Gegner einschüchterte, um die Demokratie als schwach erscheinen zu lassen, treiben heute Antifa, Staatsanwaltschaften und Politik mit Parteiverbotsfantasien und linker Doppelmoral Deutschland sehenden Auges in das 4. Reich.

Politics with Insight

Aus „Bergbauernbuam“ wird „Nazis“: KI-Panne bei Schlagersängerin Naschenweng

Wikimedia Commons, Stefan Brending / Lizenz: Creative Commons CC-BY-SA-3.0 de

Eine automatische Untertitelung hat aus einem harmlosen Schlagertext eine Falschaussage gemacht. Für Tirols Sprachdienstleister ist der Fall ein deutliches Warnsignal.

Wie die Wirtschaftskammer Tirol berichtet, erzeugte die automatische Untertitelung von Meta bei einem auf Facebook veröffentlichten Video aus der Liedzeile „I steh auf Bergbauernbuam“ den falschen Untertitel „Ich steh auf die Nazis“. Das Management der Schlagersängerin reagierte umgehend und deaktivierte die automatische Untertitelfunktion. Für die Berufsgruppe der Sprachdienstleister in der Wirtschaftskammer Tirol macht der Vorfall deutlich: „Künstliche Intelligenz ist ein hilfreiches Werkzeug, ersetzt aber keine professionelle Qualitätskontrolle.“

KI sei ein wertvolles Werkzeug, ersetze aber weder sprachliche Kompetenz noch Verantwortung, erklärt Hermann Covi, Berufsgruppensprecher der Sprachdienstleister in der WK Tirol und Bundesvorsitzender in der WKÖ. Professionelle Sprachdienstleister wüssten, wie KI sinnvoll eingesetzt werde und prüften jedes Ergebnis fachlich. Genau diese Qualitätskontrolle habe im aktuellen Fall gefehlt. Die Branche arbeite seit vielen Jahren erfolgreich mit KI-Systemen, so Covi. Entscheidend sei jedoch das Zusammenspiel von Technologie und menschlicher Expertise. Nur so seien Präzision, Haftung und Qualität gewährleistet.

In sensiblen Bereichen wie Justiz, Gesundheitswesen, Behörden oder Wirtschaft könnten fehlerhafte Übersetzungen noch weitreichendere Folgen haben. Da KI keine Verantwortung für ihre Ergebnisse übernehme, fordert die Berufsgruppe, bei öffentlichen Vergaben stärker auf qualitätsgesicherte Sprachdienstleistungen nach den internationalen Normen ISO 17100 und ISO 18587 zu setzen.

Auch Bernhard-Stefan Müller, Obmann der Fachgruppe der Gewerblichen Dienstleister in der WK Tirol, sieht ein deutliches Warnsignal. Der Fehler zeige, wie schnell aus einem harmlosen Satz ein folgenschweres Missverständnis entstehen könne, das ein über Jahre sorgfältig gemanagtes Image beschädige. Wer bei Sprache ausschließlich auf KI setze, spare an der falschen Stelle.

Covi appelliert daher an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber, KI nicht als Ersatz, sondern als Werkzeug zu verstehen. Die Zukunft gehöre nicht der KI allein, sondern jenen, die Technologie professionell einsetzten und ihre Ergebnisse fachlich absicherten.

UnserTirol24

Der Patient möchte weiterleben, doch die Ärzte sehen das anders – ein Paradoxon in der Debatte um die Sterbebegleitung in Frankreich

Medforth AI

Kaum hatte Frankreich sein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe verabschiedet, tauchte in der Presse bereits ein Grenzfall auf, der die tödliche Abwärtsspirale verdeutlicht, in die das Land hineingezogen wird. Er verdeutlicht zweifellos die Befürchtungen derjenigen, die vor einer schrittweisen Verlagerung der Entscheidungsgewalt hin zur Ärzteschaft gewarnt hatten.
Im Krankenhaus Pitié-Salpêtrière in Paris bekräftigt Rémi, ein Mann, der nach einem schweren Unfall aus dem Koma erwacht ist, nun immer wieder, dass er weiterleben möchte. Seine Ärzte sind jedoch der Ansicht, dass die ihn am Leben erhaltenden Behandlungen eine „unangemessene hartnäckige Beharrung“ darstellen, und haben ein Verfahren eingeleitet, um deren Einstellung zu erwirken. Der Staatsrat hat soeben zu ihren Gunsten entschieden – in einer Entscheidung, die einen erschreckenden Satz enthält: „Der Wille des Patienten endet mit dem Gesetz.“

Der Fall ist beispielhaft für die Debatten der vergangenen Wochen über die Zustimmung zum Sterben. Hier stehen wir vor dem gegenteiligen Szenario: Wenn ein Patient bei Bewusstsein ist, klar den Wunsch äußert zu leben und die Unterstützung seiner Familie hat – wer sollte das letzte Wort haben?

Rémis Geschichte ist außergewöhnlich. Nach einem Unfall, der schwere neurologische Schäden verursachte, fiel er ins Koma. Entgegen allen Erwartungen erwachte er, doch sein Zustand bleibt äußerst ernst: Er ist auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen und leidet an einer schweren Behinderung. Dennoch kann er kommunizieren und erklärt unmissverständlich, dass er weiterleben möchte.

Seine Familie teilt diesen Wunsch und weigert sich, einer Beendigung der Behandlung zuzustimmen. Die Ärzte des Pitié-Salpêtrière-Krankenhauses sind jedoch der Auffassung, dass die Fortsetzung der Behandlung eine unangemessene therapeutische Verbissenheit im Sinne des Claeys-Leonetti-Gesetzes darstellt, das bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vom 15. Juli über die Sterbehilfe den medizinischen und rechtlichen Rahmen für Patienten am Lebensende festlegte. Ihrer Ansicht nach würde die Fortsetzung der Behandlung lediglich ein Dasein ohne Aussicht auf eine wesentliche Besserung künstlich verlängern.

Diese Meinungsverschiedenheit veranlasste die Familie, einen Rechtsstreit einzuleiten, um die Umsetzung der ärztlichen Entscheidung zu verhindern. Nach Ausschöpfung der internen Krankenhausverfahren legte die Familie beim Staatsrat einen Eilantrag ein, um die Entscheidung über den Abbruch der Behandlung auszusetzen.

Mit der Berufung wurde die medizinische Beurteilung angefochten, wonach die rechtlichen Kriterien für „unangemessene Hartnäckigkeit“ erfüllt seien. Insbesondere argumentierte die Familie, dass Rémi nun in der Lage sei, seine Wünsche zu äußern, dass er ausdrücklich darum bitte, weiterleben zu dürfen, und dass diesem Wunsch Vorrang eingeräumt werden müsse.

Der Staatsrat folgte diesem Argument nicht. Er bestätigte die Beurteilung der Ärzte und stellte fest, dass die im Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen festgelegten Voraussetzungen für die Genehmigung des Behandlungsabbruchs erfüllt seien.

In diesem Zusammenhang stellt das oberste Gericht fest, dass „die Wünsche des Patienten dem Gesetz unterliegen“ – ein Satz, der die zugrunde liegende Philosophie auf den Punkt bringt: Die Willensbekundung des Patienten reicht für sich genommen nicht aus, wenn die gesetzlichen Kriterien für die Beendigung der Behandlung als erfüllt gelten.

Dieser Fall verdeutlicht ein Paradox, das in der Debatte über Sterbehilfe nur selten erwähnt wird.

Monatelang haben Befürworter der Legalisierung der Euthanasie die Autonomie der Patienten und die uneingeschränkte Achtung ihres Willens betont, wenn sie sterben möchten. Im Fall von Rémi geschieht jedoch das Gegenteil: Ein Patient bittet darum, weiterleben zu dürfen, doch dieser Wunsch reicht nicht aus, um den Abbruch der Behandlung zu verhindern.

Nach französischem Recht liegt die Entscheidung tatsächlich beim Arzt, und zwar nach einem kollegialen Verfahren, das beurteilen soll, ob die Behandlung aussichtslos, unverhältnismäßig geworden ist oder keinem anderen Zweck dient als der künstlichen Verlängerung des Lebens. Die Familie wird konsultiert, hat jedoch kein Vetorecht. Ihre Rolle besteht im Wesentlichen darin, den zuvor geäußerten Willen des Patienten zu bezeugen, wenn dieser sich nicht mehr selbst äußern kann.

Der Fall Rémi verdeutlicht somit die Grenzen der Einflussmöglichkeiten von Angehörigen, wenn sie mit einer medizinischen Entscheidung konfrontiert sind. Selbst wenn sie sich einstimmig gegen den Abbruch der Behandlung aussprechen, reicht ihr Widerspruch nicht aus, um diesen zu verhindern, sofern die Gerichte zu dem Schluss kommen, dass das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren eingehalten wurde.

Der Zeitpunkt verleiht dieser Entscheidung eine besondere politische Bedeutung. Nur wenige Tage nach der Verabschiedung des Gesetzes, das ein Recht auf assistiertes Sterben begründet, prangern viele Gegner an, was sie als ein zunehmendes Ungleichgewicht zugunsten der Ärzteschaft wahrnehmen. Ihrer Ansicht nach zeigt der Fall Rémi, dass die während der parlamentarischen Debatten hervorgehobenen Schutzmechanismen nicht alle Bedenken ausräumen. Ein System, in dem der Wunsch eines bei Bewusstsein befindlichen Patienten, weiterzuleben, auf Grundlage einer medizinischen Beurteilung außer Acht gelassen werden kann, macht deutlich, wie weitreichend die den Ärzten bei Entscheidungen am Lebensende eingeräumte Macht ist.

Grégor Puppinck, Direktor des Europäischen Zentrums für Recht und Gerechtigkeit, betont, dass „dies das erste Mal ist, dass Ärzte beschlossen haben, eine Behandlung gegen den ausdrücklich geäußerten Willen eines ‚bei Bewusstsein‘ befindlichen Patienten abzubrechen und dadurch seinen Tod herbeizuführen.“ Vor einigen Jahren sorgte der Fall Vincent Lambert für Schlagzeilen, weil Ärzte beschlossen hatten, das Leben eines Mannes im vegetativen Zustand gegen den Willen seiner Familie zu beenden. Doch die Situation war, so umstritten sie auch war, ganz anders: Vincent Lambert hatte das Bewusstsein nicht wiedererlangt und hatte – anders als Rémi – seinen Lebenswillen nie klar zum Ausdruck gebracht.

Was wir hier beobachten, ist eine äußerst schwerwiegende Umkehrung des Autonomieprinzips: Der individuelle Wille wird herangezogen, wenn er zu einem Wunsch nach Tod führt, kann jedoch außer Acht gelassen werden, wenn es um den Wunsch nach fortgesetzter Pflege geht.

europeanconservative