Jena: Fahndung nach Serienvergewaltiger “arabischen Phänotyps”

Phantombild. Landespolizeiinspektion Jena

Die Kriminalpolizei Jena bittet im Zusammenhang mit zwei sexuellen Übergriffen auf Frauen um die Mithilfe der Bevölkerung. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen konnte inzwischen mit Unterstützung der Geschädigten ein Phantombild des bislang unbekannten Tatverdächtigen erstellt werden.

Am 10. März 2024 gegen 06:45 Uhr näherte sich der Mann in der Jahnstraße in Jena einer damals 22-jährigen Frau. Er umarmte sie unvermittelt von hinten und berührte sie zwischen den Beinen.

Nur wenige Tage später, am 13. März 2024 gegen 06:00 Uhr, kam es im Jenaer Stadtzentrum im Bereich Engelplatz bis Neugasse zu einem ähnlich gelagerten Übergriff auf eine damals 56-jährige Frau. Auch sie wurde von hinten umarmt und im Brust- sowie Intimbereich angefasst. Anschließend flüchtete der Mann in Richtung Paradiesbahnhof.

Aufgrund des zeitlichen und räumlichen Zusammenhangs sowie des ähnlichen Vorgehens gehen die Ermittler derzeit davon aus, dass für beide Taten derselbe Mann verantwortlich sein könnte.

Der Zeuginnen beschreiben den mutmaßlichen Täter als arabischen Phänotypen, mit folgenden Merkmalen:

   - männlich
   - etwa 25 bis 35 Jahre alt
   - etwa 1,80 Meter groß
   - dunkle, kurze, leicht krause Haare
   - schmales Gesicht und kleiner Kopf
   - schlanke Statur
   - dunkle Bekleidung
   - möglicherweise fein gestutzter Bart
   - sprach gebrochen Deutsch
   - führte bei zumindest einer Tat eine Bierflasche in der rechten 
     Hand

Die Kriminalpolizei fragt: Wer erkennt den auf dem Phantombild dargestellten Mann oder kann Hinweise zu seiner Identität oder seinem Aufenthaltsort geben? Wer hat im Zusammenhang mit den beiden Taten verdächtige Beobachtungen gemacht?

Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Jena (03641 – 81 0) unter Angabe des Aktenzeichens ST/0063913/2024 entgegen.

Presseportal

Heidelberg: Afrikanischer Serienvergewaltiger festgenommen

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 24-jährigen Mann aus Gambia wegen des Verdachts des Versuchs des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Belästigung und anderem erlassen.

Am Dienstag, den 18.08.2026, hielt sich der Tatverdächtige zu Fuß im Feldgebiet am Friedhof Pfaffengrund auf.

Eine ihm unbekannte Frau war gegen 10 Uhr ebenfalls zu Fuß mit ihrem Hund im Feldgebiet unterwegs gewesen. Als sich der 24-Jährige der Frau näherte, soll er ihr zunächst an die Brust gefasst haben. Im weiteren Verlauf des Geschehens habe der Mann versucht, die Frau in ein nahegelegenes Maisfeld zu ziehen. Aufgrund der lautstarken Gegenwehr der Frau, gelang es ihr, sich vom Tatverdächtigen loszureißen und davonzulaufen.

Zwischen 10:25 Uhr und 10:30 Uhr soll der 24-Jährige zwei weitere Spaziergängerinnen, unabhängig voneinander, an den Händen bzw. Handgelenken gepackt und ebenfalls versucht haben, diese gewaltsam in das Maisfeld zu zerren. Die Frauen leisteten jedoch vehementen Widerstand, woraufhin der Tatverdächtige in beiden Fällen letztendlich von seinen Opfern abgelassen habe.

Zur Hilfe eilende Passanten informierten den Notruf der Polizei, wonach der 24-Jährige nach umgehend eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen bereits kurze Zeit später festgenommen werden konnte. Bei der Festnahme soll er einer weiblichen Polizeibeamtin in den Schritt gegriffen haben.

Der 24-Jährige wurde am Folgetag der Haft- und Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl wegen des Verdachts des Versuchs des sexuellen Übergriffs, der sexuellen Belästigung und anderem erließ.

Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt. Er wurde im Anschluss in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zu diesen Taten und weiteren Vorfällen im Zusammenhang mit dem Beschuldigten dauern weiter an.

Presseportal

Zwei Asylanten nach Diebstählen in Bozen festgenommen

In Bozen haben die Beamten der Ordnungskräfte am Dienstag gleich zweimal wegen versuchter oder vollendeter Diebstähle eingreifen müssen. Ein Algerier und ein Tunesier wurden festgenommen.

Am Dienstag gegen 3:45 Uhr hörten Streifenbeamte in der Schlachthofstraße das Geräusch einer zerbrechenden Autoscheibe. Kurz darauf sehen sie einen etwa 50-jährigen Algerier, der durch das eingeschlagene linke vordere Fenster in ein geparktes Auto kletterte. Der Wagen gehört deutschen Touristen.

Der Mann, ein Asylant mit polizeilichen Vorakten wegen Eigentums- und Drogendelikten, hatte bereits drei große Taschen aus dem Auto genommen. Darin befanden sich unter anderem ein SUP-Board, ein Glätteisen und weitere persönliche Gegenstände. Die Beamten griffen sofort ein und nahmen den Algerier wegen schweren Diebstahls fest.

Am Dienstagnachmittag gegen 15:30 Uhr mussten die Ordnungskräfte erneut ausrücken – diesmal zur Notaufnahme. Dort hatte ein 27-jähriger Tunesier, ebenfalls ein Asylant mit zahlreichen polizeilichen Vorakten, für Unruhe gesorgt und war aus dem Krankenhaus gebracht worden.

Kurz darauf versuchte er, ein vor dem Krankenhaus abgestelltes Elektrofahrrad zu stehlen. Mit dem Fahrradsattel versuchte er, das Sicherheitsschloss aufzubrechen. Die Beamten griffen ein, bevor er das Fahrrad mitnehmen konnte, und nahmen den Tunesier wegen versuchten schweren Diebstahls fest.

UnserTirol24

OGH-Klatsche für „Omas gegen Rechts“: „Exxpress“ siegt gegen Salzer-Klage

Der juristische Erfolg des Online-Mediums Exxpress gegen die „Omas gegen Rechts“ ist nun rechtskräftig (Symbolbild).
Foto: Haeferl / wikimediacommmons.org (CC BY-SA 3.0)

Der Oberste Gerichtshof hat dem Rechtsstreit ein Ende gesetzt: Der Exxpress gewinnt das Verfahren gegen Monika Salzer und die von ihr vertretene Plattform „Omas gegen Rechts“ endgültig.

Foto-Streit um Stasi-Vorwürfe

Ausgangspunkt war ein Artikel des Exxpress über die Berliner Aktivistin Maja Wiens, die eine deutsche „Oma gegen Rechts“-Gruppe leitet und der vorgeworfen wird, als inoffizielle Mitarbeiterin der DDR-Staatssicherheit („IM Marion“) tätig gewesen zu sein. Zur Illustration hatte das Medium ein Agenturfoto verwendet, auf dem die österreichische Obfrau Monika Salzer bei einer Kundgebung in Wien zu sehen ist.

Salzer, vertreten durch Medienanwältin Maria Windhager, klagte die Web eXXpress Medien Holding auf Unterlassung und 2.000 Euro Schadenersatz. Sie argumentierte, das Bild erwecke den falschen Eindruck einer Verbindung zu Wiens und deren Initiative. Eine solche Verbindung bestehe nicht. Die Werte und Geschichte der deutschen Gruppe widersprächen den Grundsätzen, für die sie und der österreichische Verein eintreten würden.

Instanzenweg und endgültige Niederlage

Das Handelsgericht Wien hatte zunächst eine einstweilige Verfügung zugunsten Salzers erlassen. Das Oberlandesgericht Wien hob diese Entscheidung jedoch auf und erklärte die Verwendung des Fotos für zulässig. Nun hat der Oberste Gerichtshof auch den außerordentlichen Revisionsrekurs Salzers zurückgewiesen. Damit ist der Erfolg des Exxpress rechtskräftig.

Unzensuriert

Kündigung nach 15 Jahren: Diakonie wirft AfD-Kandidatin aus dem Hospiz

Quelle Screenshot X

Und wieder ein Beispiel dafür, wie die Amtskirchen und kirchliche Einrichtungen Menschen schikaniert, die für die AfD sind. Nun trifft es eine Mitarbeitern aus einem Hospiz der Diakonie.

Martina Müller arbeitete 15 Jahre in einem diakonischen Hospiz, war sogar Vorsitzende der Mitarbeitervertretung. Alles lief jahrelang gut.

Dann kandidierte sie für die AfD bei der Kommunalwahl. Prompt flog sie fristlos raus. Die AfD ist bei der Diakonie ein Tabu.

Der Träger beruft sich auf “christliche Werte” und die “Einstufung” der Partei. Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Grenzen kirchlicher Sonderrechte und die Frage, wie weit politische Gesinnung am Arbeitsplatz bestraft werden darf. passt das zum Bild einer freiheitlichen Demokratie, wenn Menschen aufgrund ihrer Parteizugehörigkeit aus kirchlichen Einrichtungen geworfen werden? Zumal große Teile der AfD offen christlich sind und für christliche Werte eintreten?

Der konkrete Fall: Nur weil sie für die AfD kandidiert, wurde sie rausgeworfen

Martina Müller ist seit 2011 in einem Hospiz der Mission Lebenshaus gGmbH in Jever (Friesland) tätig. Die Einrichtung gehört als Tochter zur Bremer Inneren Mission und betreibt mehrere Hospize. 

Müller kandidiert bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 als Spitzenkandidatin der AfD für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland.

Laut eigenen Angaben erhielt sie zunächst eine Abmahnung mit der Aufforderung, die Kandidaturen innerhalb einer Woche schriftlich zurückzuziehen. 

Als sie das nicht tat, folgte die fristlose Kündigung. Müller machte den Vorgang über soziale Medien öffentlich und kündigte an, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen. “Nur, weil ich kandidiere”, lautet ihr Vorwurf.

Ist das überhaupt erlaubt?

Der Fall ist juristisch und politisch heikel. Die AfD ist nicht verboten. Kandidieren für eine zugelassene Partei gehört zum Kern demokratischer Teilhabe. Eine fristlose Kündigung nach 15 Jahren und nachweislich guter Arbeit (einschließlich Mitarbeitervertretung) wirkt wie eine Bestrafung politischer Gesinnung.

Ob die Kündigung vor Gericht Bestand hat, ist offen. Arbeitsrechtler halten sie für angreifbar, solange die Partei legal ist und keine konkreten dienstlichen Pflichtverletzungen vorliegen.

Christlich ist das Verhalten der Diakonie jedenfalls nicht.

FREIE WELT

„Sichere Grenzen, sichere Zukunft“ – und der Staat reagiert mit Sprengstoff-Vorwürfen

Aktivisten der Jungen Tat entrollten am 1. Mai 2022 auf einem Baukran in Zürich ein Banner mit der Aufschrift „Denkst du global, dienst du dem Kapital! Sichere Grenzen, sichere Zukunft“. (Bild: Junge Tat)

Am 4. September 2026 beginnt vor dem Bezirksgericht Zürich die Hauptverhandlung gegen sechs Aktivisten des identitären Kollektivs „Junge Tat“, darunter Co-Leiter Manuel Corchia. Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl fordert für Corchia unter anderem eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten, eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten sowie finanzielle Sanktionen von mehr als 40.000 Euro (FREILICH berichtete). Im Zentrum des Verfahrens stehen mehrere politische Protestaktionen und damit verbundene Vorwürfe. Einer davon betrifft eine Aktion auf einem Baukran in Zürich am 1. Mai 2022.

An diesem Tag stieg Corchia gemeinsam mit zwei anderen Aktivisten der Gruppe gegen 10.30 Uhr auf einen umzäunten Baukran an der Molkenstraße 6. Um auf das Gelände zu gelangen, sollen sie das Vorhängeschloss des Baustellenzauns mit einem Werkzeug aufgetrennt haben. Wie aus der Anklage hervorgeht, fällt der dabei entstandene Sachschaden mit rund 20 Schweizer Franken äußerst gering aus.

Im Rahmen der Aktion entrollten die Aktivisten auf dem Kran ein großes Transparent mit der Aufschrift „DENKST DU GLOBAL / DIENST DU DEM KAPITAL! / SICHERE GRENZEN SICHERE ZUKUNFT“. Zudem zündeten sie mehrere Rauchpetarden und ließen diese in den Händen haltend abbrennen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft handelte es sich dabei um bewilligungspflichtige pyrotechnische Gegenstände, für deren Verwendung keine Genehmigung vorlag. Die Protestform – das Besteigen eines öffentlichkeitswirksamen Ortes und das Präsentieren eines weithin sichtbaren Banners – ist dabei weder neu noch auf die Junge Tat beschränkt. Vergleichbare Banneraktionen und Besetzungen gehören auch bei linken und klimapolitischen Gruppen seit Jahren zum Repertoire des politischen Protests.

Die Staatsanwaltschaft wirft Corchia im Zusammenhang mit der Aktion Verstöße gegen das Bundesgesetz über explosionsgefährliche Stoffe, Hausfriedensbruch sowie geringfügige Sachbeschädigung vor. Er habe gewusst, dass ihm das Betreten des Geländes und das Besteigen des Krans nicht gestattet gewesen seien. Für die Beschuldigten gehören diese Vorwürfe allerdings nicht zum eigentlichen Kern des Verfahrens. Hausfriedensbruch und die unberechtigte Verwendung von Pyrotechnik räumen sie grundsätzlich ein, stufen sie jedoch als Begleiterscheinungen aktivistischer Aktionen und als vergleichsweise geringfügige Delikte ein. Sie gehen davon aus, dass diese voraussichtlich mit Geldstrafen geahndet werden. Zudem seien zwei Vorwürfe des Hausfriedensbruchs nach ihren Angaben von den jeweiligen Klägern bereits zurückgezogen worden.

Mit öffentlichkeitswirksamen Aktionen will die Junge Tat gesellschaftliche und politische Debatten anstoßen und ihre Positionen zur ethnokulturellen Identität in den öffentlichen Diskurs einbringen, wie sie erklärt. Bei der Aktion auf dem Baukran verbanden die Aktivisten Globalisierungs- und Kapitalismuskritik mit der Forderung nach sicheren Grenzen.

FREILICH Magazin

Pipeline-Anschlag auf Nord Stream 2: Zweiter ukrainischer Taucher in Kroatien gefasst

GROK

Die Ermittlungen zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines nehmen neue Fahrt auf. Heute, Mittwoch, wurde in der kroatischen Hafenstadt Pula ein weiterer Verdächtiger festgenommen. Bei dem Mann handelt es sich um den Ukrainer Wladimir Z. (auch: Wolodymyr Z.), einen ausgebildeten Taucher.

Festnahme auf Grundlage europäischen Haftbefehls

Die Festnahme erfolgte durch lokale Polizeikräfte in Kroatien, koordiniert von der Generalpolizeidirektion Zagreb, auf Basis eines Europäischen Haftbefehls des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof vom Juni 2024. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe bestätigte die Festnahme noch am Vormittag. Deutschland wird nun die Auslieferung des Beschuldigten beantragen.

Gegen Wladimir Z. besteht dringender Tatverdacht auf gemeinschaftliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, verfassungsfeindliche Sabotage sowie Zerstörung von Bauwerken. Ermittler gehen davon aus, dass er zu einem siebenköpfigen Kommando gehörte, das im September 2022 mit der gemieteten Segelyacht „Andromeda” von Rostock aus in die Ostsee fuhr und in rund 80 Metern Tiefe Sprengsätze an den Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 nahe der dänischen Insel Bornholm platzierte.

Ukrainischer Diplomat half bei der Flucht

Für Wladimir Z. ist es bereits die zweite Festnahme im Nord-Stream-Verfahren. Im August 2024 war er in Polen festgenommen worden, konnte jedoch im Auto eines ukrainischen Diplomaten in die Ukraine fliehen. Nun wurde er erneut gefasst – diesmal in Kroatien.

Zuvor war bereits im August 2025 ein weiterer Verdächtiger, der ukrainische Geheimdienstoffizier Serhij K., in Italien festgenommen und im November 2025 nach Deutschland überstellt worden. Gegen Serhij K., der als mutmaßlicher Anführer des Sabotage-Teams gilt, wurde im Juni 2026 Anklage erhoben. Der Prozess soll in den kommenden Wochen vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg beginnen.

Wer gab den Auftrag?

Trotz der Fortschritte bei der Aufklärung der Tatausführung bleibt die zentrale Frage weiterhin offen: Wer hat den Anschlag beauftragt? Die Bundesanwaltschaft ermittelt weiter. Die Identifizierung und Festnahme weiterer Mitglieder des Taucher-Kommandos gilt als wahrscheinlich.

Unzensuriert

Brandbrief von Bernd Prange sorgt für weiteres CDU-Beben und Sorgenfalten bei Merz

{YouTube CC-BY 4.0}

18 Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sorgt eine exklusive NIUS-Meldung für ein politisches Beben: Bernd Prange, amtierender CDU-Ortsbürgermeister der Altmärkischen Höhe und Kreistagsmitglied in Stendal, hat 10.000 Euro an die AfD gespendet und ruft in einem offenen Brandbrief öffentlich zur Wahl von Ulrich Siegmund auf.

In seinem Brief begründet Prange den Schritt mit tiefer Sorge um sein Land: Seine konservativen Werte finde er in der CDU immer weniger vertreten, die Partei rücke Schritt für Schritt nach links. Er fordert das Ende der Brandmauer, die Absetzung von Ministerpräsident Sven Schulze und von Friedrich Merz. Chefredakteur Julian Reichelt, dem der Brief exklusiv vorliegt, liest ihn live vor und ist sichtlich fassungslos für ihn eine Bombe, die weit über Magdeburg hinaus in Berlin einschlägt.

NIUS

Vor Wahl in Sachsen-Anhalt: CDU-Bürgermeister spendet AfD 10.000 Euro

Bernd Prange. Foto:ScreenshotX

Mit einem offenen Brief sorgt Bernd Prange, der CDU-Bürgermeister der Altmärkischen Höhe, für Aufregung: Er bekräftigt, Geldbeträge an die AfD gespendet zu haben, und kündigt an, wie er bei der Wahl abstimmen wird. Bernd Prange, der CDU-Bürgermeister in der Altmärkischen Höhe, hat in einem offenen Brief zwei Spenden an die AfD in Höhe von insgesamt 10.000 Euro bestätigt. Er gibt außerdem bekannt, bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt die AfD zu wählen. Dadurch hofft er, dass die AfD mit absoluter Mehrheit die Wahl gewinnt.

Prange erklärt in dem Brief, der unter anderem der „Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung“ vorliegt, seinen Schritt folgendermaßen: „Nicht aus Trotz, sondern damit die CDU endlich aufwacht. Um die Brandmauer zu durchbrechen. Um der Partei eine Abwehr ihres Linkskurses zu ermöglichen. Und damit wird Friedrich Merz als Symbol einer Führung, die den konservativen Kern der Union opfert, abgesetzt. Nach eigenen Angaben wechselt Prange nicht zur AfD, fordert jedoch einen radikalen Kurswechsel in seiner CDU. In dem Schreiben übt Prange Kritik an „einer Partei, die sich schrittweise nach links orientiert, ihre Brandmauer zur AfD immer weiter erhöht und gleichzeitig eine Kooperation mit linken und linksradikalen Kräften akzeptiert oder gar vorantreibt.“ Ich mache mir mit Recht Sorgen, dass gewisse Teile der CDU dieses Land sowie ihre eigene Partei den Linken verraten und

Wien: Afrikaner nach mehreren Raub-und Sexualdelikten festgenommen

Nachdem das Landeskriminalamt Wien, Außenstelle Süd, eine interne Fahndung nach einem 35-jährigen nigerianischen Staatsangehörigen veranlasst hatte, gelang es Polizisten der Bereitschaftseinheit Wien, den Tatverdächtigen im Bereich des Wiener Hauptbahnhofes festzunehmen.
Der 35-Jährige steht im Verdacht, einer Frau das Mobiltelefon geraubt, eine weitere Frau mit dem Umbringen bedroht und drei weitere Frauen sexuell belästigt zu haben.
Da bekannt war, dass sich der Tatverdächtige vorwiegend im Bereich des Hauptbahnhofes aufhalten dürfte, hielten Polizisten der Bereitschaftseinheit Wien dort gezielt nach dem Mann Ausschau. In der Gertrude-Fröhlich-Sandner-Straße erkannten die Beamten den Gesuchten anhand der im Zuge der internen Fahndung übermittelten Lichtbilder wieder. Aufgrund einer bestehenden Festnahmeanordnung der Staatsanwaltschaft Wien wurde der 35-Jährige festgenommen.
Der Tatverdächtige befindet sich derzeit in Haft. Eine Vernehmung ist noch ausständig.

Presseaussendungen LPD Wien