Jugendliche Migranten-Bande überfiel Taxis: Afghane in Haft

Auf nichtsahnende Taxifahrer hatte es eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen im Dezember in Wien abgesehen.
Foto: Krasnevsky / depositphotos.com

Fünf Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren überfielen im vergangenen Dezember in Wien drei Taxis und raubten die Fahrer aus. Jetzt wurden die Tatverdächtigen ausgeforscht, einer von ihnen sitzt bereits in Haft.

15-jähriger Afghane festgenommen, Komplizen strafunmündig

Das Landeskriminalamt Wien verkündete heute, Dienstag, den Fahndungserfolg: Ein 15-jähriger Afghane wurde festgenommen. Nach der Einvernahme wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Bei den anderen vier Tatverdächtigen handelt es sich um Syrer, Afghanen und österreichische Staatsangehörige. Mit einer Pistole, einem Messer und einer Eisenstange sollen sie bei mindestens zwei ihrer Überfälle auf die arglosen Taxilenker losgegangen sein, verletzt wurde dabei nach Presseberichten niemand.

Die vier anderen Tatverdächtigen sind noch auf freiem Fuß, wurden aber angezeigt. Bei ihnen handelt es sich um strafunmündige, also Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren. Sie legten zwar ein Teilgeständnis ab, bestritten aber, dass sie die Absicht hatten, die Taxilenker auszurauben. Die Tatverdächtigen sind zumindest teilweise bereits amtsbekannt.

Jugendliche Migranten-Bande überfiel Taxis: Afghane in Haft – Unzensuriert

Pädophiler, der ein junges Mädchen tötete, erhält möglicherweise Strafminderung aufgrund der Entscheidung der deutschen Regierung, die Strafen für den Besitz von Kinderpornographie zu senken

Jan Heiko P. [L] und sein Opfer, Ayleen. Fotos Ptivat
HINWEIS ZUM INHALT: Dieser Artikel enthält Schilderungen des sexuellen Missbrauchs und des Mordes an einem Mädchen, wie sie im Strafprozess beschrieben wurden. Der Leser wird um Nachsicht gebeten.

Ein Mann, der wegen des brutalen Mordes an einem 14-jährigen Mädchen verurteilt wurde, könnte aufgrund der Entscheidung der deutschen Bundesregierung, die Strafe für den Besitz von Kinderpornographie herabzustufen, eine Strafminderung erhalten. Der Verurteilte hat erfolgreich argumentiert, dass der Teil seiner Strafe, der sich auf die Herstellung von Kinderpornografie bezieht, aufgrund der schockierenden Gesetzesänderung überdacht werden sollte.

Aufgrund der strengen Datenschutzgesetze in Deutschland wurde die Identität des Mörders von der lokalen Presse geheim gehalten, aber Reduxx hat sich entschieden, seine Identität als Jan Heiko P., 32, zu enthüllen. (Der volle Name der Redaktion bekannt. Anm. d. Red.)

Im September 2023 wurde P. wegen Mordes an einer 14-jährigen Schülerin und Beschaffung von Kinderpornografie verurteilt. Damals verurteilte ihn das Gericht nicht nur wegen des Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern erklärte ihn auch zu einem besonders schweren Straftäter und ordnete an, dass er nach Verbüßung der Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt.

Jan Heiko P., Foto: Privat

Nach einer Beschwerde von P. hob der Bundesgerichtshof jedoch die Anordnung der Sicherungsverwahrung auf und ordnete eine teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens an. Ps. Berufung stützte sich auf eine kürzlich erfolgte Änderung in Deutschland, durch die der Besitz und die Beschaffung von Kinderpornografie de facto entkriminalisiert und von einem Verbrechen zu einer Ordnungswidrigkeit herabgesetzt wurde. Infolgedessen erfüllte P. nicht mehr den Schwellenwert für die Sicherungsverwahrung, der voraussetzt, dass ein Gefangener wegen zweier Straftaten verurteilt wurde.

Ps Fall ist besonders grausam. Vor zwei Jahren suchte er im Internet nach Minderjährigen, um sie in die sexuelle Sklaverei zu treiben. Nachdem er in den sozialen Medien auf die 14-jährige „Ayleen“ gestoßen war, begann er mit ihr zu kommunizieren und setzte sie im Laufe vieler Monate und 7.000 ausgetauschter Nachrichten zunehmend sexuellen Diskussionen und Themen aus.

Nach Berichten von Die Welt, die Zugang zu den Ermittlungsakten hatte, bot P. dem Mädchen ein „Sugar Daddy“-Arrangement an und verlangte von ihr Nacktfotos und -videos. Er stellte mehrere Regeln auf, darunter, dass das Kind ihm „bedingungslosen und vollständigen Gehorsam in jeder Hinsicht“ versprechen sollte und dass sie ihm ihren Körper „jederzeit und überall“ zur Verfügung stellen würde. Er bezeichnete sie auch als sein „Eigentum“ und sagte ihr, dass sie ihm „dienen“ und „gehorchen“ müsse.

P. drohte dem 14-jährigen Opfer, wenn sie seinen Forderungen nicht nachkäme, würde er sie bei ihren Eltern anzeigen und sie in Schwierigkeiten bringen oder sogar töten.

Ps Opfer,Ayleen, 14.

Am Tag des Mordes tauchte P. bei Ayleen auf und drohte, ihrem Vater von ihrer „Beziehung“ zu erzählen, wenn sie nicht in sein Auto einsteige. Verängstigt willigte das Mädchen ein.
Nachdem er sie entführt hatte, nahm P. Ayleens Telefon an sich und schickte Nachrichten an ihre Mutter und Freunde, in denen er ihnen mitteilte, sie sollten sich keine Sorgen über ihr plötzliches Verschwinden machen. Anschließend brachte er sie in einen Wald in Langgöns-Cleeberg, wo er versuchte, sie zu vergewaltigen und sie zu Tode würgte.
Anschließend zog P. Ayleens Körper aus, zerrte sie in sein Auto und fuhr sie zu einem nahe gelegenen See. Dort ließ er sie ins Wasser gleiten. Sieben Tage später wurde Ayleens durchnässte Leiche von der Polizei gefunden.

Während des Prozesses im Jahr 2023 bezeichnete der Richter das Verbrechen als „das volle Spektrum des Grauens“ und verurteilte P. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Eine lebenslange Haftstrafe beträgt in Deutschland normalerweise 19 Jahre.

Aufgrund einer Gesetzesänderung könnte P. nun jedoch die Sicherungsverwahrung ganz umgehen und hat nach Verbüßung von 20 Jahren Anspruch auf eine Entlassungsprüfung.

Wie Reduxx bereits berichtete, hat Deutschland kürzlich die Strafen für den Vertrieb, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie gesenkt. Der Straftatbestand wurde von einem Schwerverbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr auf ein Vergehen mit einer Mindeststrafe von drei Monaten herabgestuft.

Die Änderung wurde als Reaktion auf seltene Einzelfälle begründet, in denen unschuldige Dritte, die Kinderpornografie gemeldet haben, möglicherweise wegen des Besitzes von Kinderpornografie bestraft werden könnten. Die Befürworter der Änderung erklärten, es handele sich um einen positiven Schritt, der den Gerichten die Möglichkeit gebe, in solchen Fällen auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Es handelte sich jedoch um eine weit gefasste Änderung, die keine spezifischen Fälle oder Motivationen nannte, die eine Amnestie rechtfertigen würden.

Die schockierende gesetzgeberische Entscheidung wurde vom ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann von der Freien Demokratischen Partei (FDP) initiiert. Die FDP ist auch für die Entwicklung und Umsetzung des radikalen Selbstbestimmungsgesetzes verantwortlich, das Menschen das Recht gibt, ihren Namen und ihr Geschlecht zu ändern, ohne Fragen zu stellen.

Buschmann verteidigte die Gesetzesänderung mit dem Argument, dass die Herabstufung des Straftatbestands ein notwendiger Schritt war, um in bestimmten Fällen Flexibilität zu gewährleisten, wie z.B. bei „jugendlichen Straftätern, die aus Naivität, Neugier, Abenteuerlust oder dem Wunsch, zu beeindrucken, nach Kinderpornografie suchen“.

Legal Tribune Online (LTO) berichtete, Buschmann sei von den 16 Landesjustizministern gebeten worden, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der entweder den Besitz von Kinderpornografie generell zu einem Vergehen herabstuft oder eine Möglichkeit zur Ermessensausübung im Einzelfall formuliert. Buschmann entschied sich laut LTO „ausdrücklich für die erste Variante“ und stufte damit alle Fälle herab.
Die Tatsache, dass bei der Neuregelung des Strafmaßes nicht nach der Absicht der potentiellen Täter differenziert wurde, blieb bei Pädophilen-Aktivisten nicht unbemerkt und wurde von ihnen gefeiert.

Dieter Gieseking, der Gründer der pro-pädophilen Aktivistengruppe Krumme-13 (K13), begrüßte die Gesetzesänderung fast sofort und verurteilte die Politiker dafür, dass sie sich nicht bei den „betroffenen Personen“ entschuldigten, die nach dem vorherigen Gesetz verurteilt wurden.
Gieseking riet allen Pädophilen, die wegen des Besitzes von Kinderpornographie angeklagt sind, ihre Anwälte zu konsultieren und alle Strafverfahren bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes auszusetzen.

1996 wurde Gieseking wegen des Betriebs eines Kinderporno-Versanddienstes von einem Lieferwagen aus zu achtzehn Monaten Haft verurteilt, die er ein Jahr lang absaß. Im Jahr 2003 erschien Gieseking erneut vor Gericht, weil er im Besitz von Material über sexuellen Kindesmissbrauch war, das er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 erworben hatte. Die Pornografie wurde bei einer Hausdurchsuchung im August 2001 auf Giesekings Computer gefunden. Auf seinen Geräten befanden sich insgesamt 216 Bilddateien mit nackten Kindern, und er wurde zu acht Monaten Haft verurteilt.
Gieseking setzt sich seit mehreren Jahren bei der Bundesregierung für eine Änderung der Gesetzgebung ein. Im Jahr 2023 nahm der Bundestag eine von Gieseking verfasste Petition zu den Kinderrechten an, die Artikel 6 des Grundgesetzes um Aussagen zu den Kinderrechten ergänzt und besagt, dass „Kinder als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten zu betrachten sind“.

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Plagiatsvorwürfe gegen grünen Kanzlerkandidaten Habeck

Robert Habeck gibt sich gerne als Intellektueller. Einmal nahm der Spitzenkandidat der Grünen für die Bundestagswahl am 23. Februar in Anlehnung an Kants „kategorischen Imperativ“ offenkundig für sich einen „intellektuellen Imperativ“ in Anspruch. Doch mit der Intellektualität des ehemaligen Kinderbuchautors dürfte es nicht so weit hergeholt sein. Zumindest, wenn es nach einem Bericht der Nachrichtenseite „Nius“ geht.

Wie das investigative Portal berichtet, erhebt der bekannte Salzburger Plagiatsgutachter Stefan Weber schwere Vorwürfe gegen Habeck. Konkret soll der Grünen-Spitzenpolitiker in seiner Dissertation es mit den Zitierregeln nicht genau genommen und damit vorgetäuscht haben, Werke weltbekannter Geistesgrößen im Original gelesen zu haben – was aber nicht der Fall gewesen sein dürfte.

„Es finden sich in der Dissertation von Robert Habeck mannigfaltige Quellen- und Zitatsplagiate sowie Textplagiate. Die Quellenarbeit von Robert Habeck ist in Summe als verfehlt und unwissenschaftlich zu bezeichnen“, zitiert „Nius“ Weber, der bereits Annalena Baerbock Plagiate nachweisen konnte, woraufhin deren Kanzlerkandidatur scheiterte.

Bei den sogenannten Quellenplagiaten wird die Recherchearbeit eines anderen Wissenschafters plagiiert, indem dessen Literaturangaben übernommen und somit als die eigenen ausgegeben werden.

Plagiatsvorwürfe gegen grünen Kanzlerkandidaten Habeck – Zur Zeit

Waffenkriminalität in Sachsen: Mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer

In Sachsen wurden im zweiten Halbjahr 2024 insgesamt 1.892 Straftaten mit Waffen registriert. Etwa die Hälfte dieser Delikte wurde mit Messern begangen, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorgeht. Unter den ermittelten Tatverdächtigen waren 593 Ausländer und 875 Deutsche, darunter 27 mit einer zweiten Staatsangehörigkeit.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel, kritisiert diese Zahlen scharf: „Über 40 Prozent der Straftaten mit Waffen gehen auf das Konto von Ausländern. Diese Straftaten wären vermeidbar, wenn CDU-Innenminister Armin Schuster ausländische Straftäter konsequent abschieben würde.“ Besonders problematisch sei, dass die Regierung die Herkunft der Tatverdächtigen nur unzureichend erfasse.

Der AfD-Politiker vermutet zudem, dass ein erheblicher Teil der als Deutsche erfassten Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund hat. „Um diesen Verdacht aufzuklären, hatte ich die Regierung 2023 gebeten, mir die Vornamen von 116 ausgewählten Tatverdächtigen zu nennen“, erklärt Wippel. Während andere Bundesländer ähnliche Anfragen beantwortet hätten, habe die sächsische Regierung die Auskunft verweigert. „Das trägt nicht gerade dazu bei, Vertrauen aufzubauen.“

Wippel kritisierte zudem den Umgang der Justiz mit bestimmten Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit „Messermännern“. Ein prominentes Beispiel sei der Fall des Syrers Alaa S., der 2018 in Chemnitz den Deutschen Daniel H. erstochen hatte. „Ich kann zum Beispiel nicht nachvollziehen, warum der Syrer Alaa S., der 2018 Daniel H. in Chemnitz erstochen hat, vorzeitig freikommt und nicht abgeschoben wird“, so Wippel.

Die AfD fordert in diesem Zusammenhang eine konsequentere Abschiebepolitik sowie eine detailliertere Erfassung des Migrationshintergrundes bei Tatverdächtigen, um ein realistischeres Lagebild zu erhalten.

Wie Medien in der vergangenen Woche berichteten, hat der Syrer Alaa S., der 2018 gemeinsam mit einem Mann aus dem Irak den Deutsch-Kubaner Daniel H. am Rande des Stadtfestes in Chemnitz getötet hatte, die Justizvollzugsanstalt Waldheim verlassen.

Der Mann war wegen Totschlags und Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde er nun entlassen. Die Entscheidung zur vorzeitigen Haftentlassung beruhe auf einer positiven Sozialprognose, hieß es.

Waffenkriminalität in Sachsen: Mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen sind Ausländer

Deutsche Kriminelle brüsten sich damit, das neue Gesetz zur Geschlechterselbstidentifizierung zu nutzen, um Identitäten zu verbergen und Strafregister zu verschleiern

Mirko Guth. Screen grab youtube

Verurteilte Straftäter in Deutschland befürworten das neue deutsche Gesetz zur geschlechtlichen Selbstidentifizierung, da es ihnen ermöglicht, ihre Vergangenheit durch Änderung ihrer Identität zu verbergen. Ein Gewaltverbrecher, Mirko Guth, sprach sogar mit der lokalen Presse über seine Pläne, sein rechtliches Geschlecht und seinen Namen zu ändern, indem er behauptete, transsexuell zu sein.
Guth, der wegen Gewaltverbrechen und schwerem Raub mehrere Jahre im Gefängnis verbracht hat, bezeichnete die Nutzung des Gesetzes über die geschlechtliche Selbstbestimmung, um seine Vergangenheit zu verbergen, als ein „ Scheiß auf den Staat “ und beklagte sich darüber, dass er aufgrund seiner langjährigen schweren Straftaten Schwierigkeiten bei der Eröffnung von Bankkonten und der Beantragung von Mobiltelefonen gehabt habe.

Nachdem das Selbstbestimmungsgesetz am 1. November 2024 in Deutschland in Kraft getreten war, konnten Personen ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen durch eine einfache Erklärung beim Standesamt ändern. Das neue Gesetz enthielt auch ein Offenbarungsverbot, das die Weitergabe des wahren Geschlechts und des früheren Namens ohne Zustimmung verbietet und harte Strafen für diejenigen vorsieht, die eine Person, die ihre rechtliche Identität geändert hat, „verwechseln“ oder „tot nennen“.

„Das ist der Paragraph, der meine Vergangenheit auslöscht“, sagte Guth der ‚Welt‘ zum Offenbarungsverbot. „Ich bin bankrott und kann keine Arbeitsverträge mehr bekommen. Wenn ich eine Frau werde, kann ich wieder ein Handy, ein Amazon-Konto und ein Netflix-Konto haben.“

„Man kann mich nicht mit einer Frau verwechseln. Ich glaube, ich habe keine einzige weibliche Eigenschaft“, sagte Guth, der eine Glatze hat und mit Tattoos übersät ist, der ‚Welt‘. „Ich mache das aus Verzweiflung.“

Auf die Idee, das Gesetz auszunutzen, sei er durch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes gekommen, berichtet Guth. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis hatte Guth versucht, seine Dienste als „geläuterter Krimineller“ einer Jugendorganisation namens „Gefangene helfen Jugendlichen e.V.“ anzubieten. Dieser Verein ehemaliger Häftlinge organisierte Gefängnisbesuche, führte Schulpräventionskurse durch und bot Anti-Gewalt-Trainings an, um gefährdete Jugendliche von einem Leben in der Kriminalität abzuhalten.

Der Staat stellte jedoch 2024 die finanzielle Unterstützung für den Verein ein, was Guth entmutigte. Daraufhin bemühte er sich, sein rechtliches Geschlecht und seinen Namen zu ändern.

Guth berichtet, dass viele seiner Freunde mit Vorstrafen auf ähnliche Weise versuchen werden, ihr rechtliches Geschlecht und ihren Namen zu ändern. Aber sie versuchen nicht nur, ihre Vergangenheit auszulöschen, sondern planen auch, absichtlich in Frauenwaschräume und Umkleidekabinen einzudringen, in der Hoffnung, hinausgeworfen zu werden, damit sie wegen Diskriminierung klagen und Schadenersatz erhalten können.

In Deutschland gab es bereits mehrere Fälle, in denen transidente Männer Geld verlangten, nachdem ihnen der Zugang zu reinen Frauenräumen verwehrt worden war. Wie Reduxx bereits berichtete, erhielt ein Mann in Bayern namens Nicolas „Laura“ Holstein 1.000 Euro, nachdem ihm die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nur für Frauen verweigert worden war.

Doris Lange, die Inhaberin des Fitnessstudios Lady’s First, berichtete, dass sie eine Woche nach der Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro von Holsteins Anwälten eine Forderung von weiteren 2.500 Euro erhielt, verbunden mit der Androhung einer Strafe von 5.000 Euro, falls sie ihm in Zukunft den Zugang zum Fitnessstudio nur für Frauen verweigern sollte.

In einem anderen Fall änderte ein Neonazi seinen gesetzlichen Namen und sein Geschlecht und verklagt nun einen Anwalt für Kinderschutz, weil er ihn ohne seine Zustimmung als „Mann“ bezeichnet hatte. Letzten Monat sprach Reduxx exklusiv mit Josefine Barbaric, der Vorsitzenden des Vereins Nein, lass das! e.V. zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, von der „Maria-Svenja“ Lieblich nun 15.000 Euro „Diskriminierungs“-Entschädigung fordert.

Barbaric wird außerdem aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, die Liebich berechtigen würde, eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro von ihr zu verlangen, sollte sie ihn in Zukunft falsch bezeichnen, und sie sammelt Gelder für ihre rechtliche Verteidigung.

Einige Männer haben zugegeben, dass sie nicht nur ihre kriminelle Vergangenheit verbergen und einen leichten Zahltag finden, sondern auch das Selbstbestimmungsgesetz nutzen, um die Wehrpflicht zu umgehen und Bankbetrug zu begehen.

Ein Mann, der mit Die Welt sprach, sagte, dass er hoffte, sich dem Militärdienst zu entziehen, indem er sein rechtliches Geschlecht in „weiblich“ änderte, falls in Deutschland ein Krieg ausbräche. Das Gesetz enthält jedoch eine spezielle Regelung, die plötzliche „Geschlechtsumwandlungen“ inmitten eines drohenden oder aktiven Krieges verbietet.

In anderen Fällen haben Männer geplant, mehrere Bankkonten in verschiedenen Bundesländern zu eröffnen, Kredite aufzunehmen, das Geld abzuheben und dann ihre Geschlechtsidentität und ihren Namen zu ändern.

Sprecher der Commerzbank und des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) bezweifeln, dass dieser Plan aufgeht, da sie nennenswerte Überziehungen und Kredite nur dann gewähren, wenn auf dem Konto ein regelmäßiges Nettoeinkommen, zum Beispiel aus Gehaltszahlungen, vorhanden ist. Allerdings hat ein Krimineller in Berlin im Jahr 2023, also noch vor der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes, einen ähnlichen Betrug begangen.

Die Polizeigewerkschaft hatte zuvor davor gewarnt, dass eine Lockerung der Vorschriften für die Änderung von Rechtsdokumenten Kriminellen Tür und Tor öffnen würde, die versuchen, das Gesetz zu nutzen, um nicht entdeckt zu werden oder weitere Straftaten zu begehen. Standesbeamte und Regierungsbeamte haben auch die Befürchtung geäußert, zur Zielscheibe von Diskriminierungsklagen zu werden, wenn sie Änderungsanträge ablehnen oder deren Beweggründe in Frage stellen.
Seit dem Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes Ende November haben fast 15.000 Personen in Deutschland ihr rechtliches Geschlecht geändert. Diese Zahl übertrifft deutlich die ursprüngliche Schätzung von 4.000 Änderungen pro Jahr.

German Criminals Boast About Using New Gender Self-ID Law To Hide Identities, Obscure Criminal Records – Reduxx

Münster: Syrer belästigt eine Bahnreisende sexuell und schlägt einen Fahrgast der sich schützend vor sie stellte

Wikimedia Commons, Michael SchmalenstroerCC-BY-SA-4.0

Am Montagnachmittag (10. Februar) in der Zeit von 17:24 – 17:33 Uhr soll ein 30-jähriger Mann eine Frau auf der Zugfahrt von Greven nach Münster sexuell belästigt haben.

Ein Reisender, der sich im Zug schützend vor die Frau gestellt hatte und den Täter nach Ankunft des Zuges im Hauptbahnhof Münster verfolgte, informierte eine Streife der Bundespolizei über den Vorfall.

Den Angaben des Münsteraners zufolge, kam es im Zug zudem zu einer kleinen körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und dem Täter, nachdem er der Frau half.

Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung gegen den syrischen Staatsangehörigen ein und sicherten die Videoaufzeichnungen aus dem Zug.

Die Geschädigte hatte den Zug im Hauptbahnhof Münster verlassen und wurde nicht mehr angetroffen. Sie wird gebeten sich mit der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0251-974370 in Verbindung zu setzen.

BPOL NRW: Sexuelle Belästigung – Bundespolizei leitet Ermittlungsverfahren ein und … | Presseportal

Polnische Opposition zeigt Museum bei Staatsanwaltschaft wegen Verkaufs von Kinderpornos an

Screenshots der Grafiken aus dem Buch „Gender Queer“ von TV Republika

Polens wichtigste Oppositionspartei, die Konservativen (PiS), haben das Museum für Moderne Kunst (MSN) in Warschau angezeigt, weil es angeblich Kinderpornografie ausgestellt und verkauft haben soll.

Anlass ist die Graphic Novel „Gender Queer: A Memoir“ der US-Autorin Maia Kobabe. Das Buch, das in den USA und Australien bereits Kontroversen ausgelöst hat, wurde in der Buchhandlung des Warschauer Museums zum Verkauf angeboten.

Die PiS hat das Buch bei der Staatsanwaltschaft und den MSN angezeigt, weil es ihrer Meinung nach in einer für Kinder zugänglichen Form präsentiert wurde.

„Dieses Buch enthält Darstellungen eines Kindes in sexuellen Handlungen“, sagte der PiS-Abgeordnete und ehemalige Justizminister Marcin Warchoł auf einer Pressekonferenz am 7. Februar und fügte hinzu, dass „eine solche moralische Verderbnis von Kindern nicht erlaubt werden kann“.

Kobabes Buch ist ein Erfahrungsbericht über die Auseinandersetzung der Autorin mit ihrer Geschlechtsidentität und Sexualität. Es enthält eine Schilderung ihrer sexuellen Fantasien als 14-Jährige sowie von Masturbation und Oralsex.

Das Buch ist in Polen bereits seit 2021 erhältlich, wurde aber erst im Januar durch einen Bericht des unabhängigen konservativen Senders TV Republika einer breiteren Öffentlichkeit bekannt.

Laut Warchoł: „Kinderpornografie umfasst alle Inhalte – Bücher, Fotos, Comics -, die ein Kind in sexuell expliziten Handlungen zeigen, und das ist es, was wir im Museum gesehen haben. Es ist ein Skandal, dass eine solche Perversion stattfindet.“

Rafał Trzaskowski, Bürgermeister von Warschau und Kandidat der Tusk-Koalition für die Kommunalwahlen im Mai, zerriss während einer seiner jüngsten Wahlkampfveranstaltungen auf der Bühne eine Kopie des Buchcovers.

„Obszöne, gewalttätige Bilder sind in dem Museum zu finden“, sagte er und fügte hinzu, dass ‘Indoktrination und Ideologie die Sensibilität, die Sicherheit und den Schutz der Kindheit unserer Kinder verletzen’.

Trzaskowski hat sich in der Vergangenheit sehr für LGBT-Rechte eingesetzt, hat an Gleichstellungsparaden teilgenommen und LGBT-Gruppen in Warschau unterstützt.

LGBT-Rechte sind in Polen zu einem umstrittenen politischen Thema geworden. Die Förderung der LGBT-Sexualerziehung und der gleichgeschlechtlichen Ehe wurde von der katholischen Kirche und von den beiden rechten Parteien PiS und Konföderation entschieden abgelehnt.

Beide Parteien haben sich gegen die Einführung von Lebenspartnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare ausgesprochen, da sie befürchten, dass solche Zugeständnisse ein Vorläufer der gleichgeschlechtlichen Ehe sein könnten.

Die derzeitige Mitte-Links-Koalition hat es nicht geschafft, ein Gesetz über gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften zu verabschieden, vor allem wegen des Widerstands der zentristischen Polnischen Volkspartei (PSL), aber sie hat zugestimmt, das Gesetz über Hassverbrechen auf Angriffe auf LGBT-Personen auszuweiten.

Die PiS hat argumentiert, dass eine solche Hasskriminalitätsgesetzgebung dazu führen würde, dass Kritik an Ideen, die LGBT-Rechte und -Praktiken fördern, verboten würde.

Polish opposition reports museum to prosecutors for allegedly ‘selling child porn’ – Brussels Signal

Die Lust am Untergang

Wikimedia Commons , Magnus Mertens,CC-BY-SA-2.0-DE

Ob es so etwas wie die Lust am eigenen Untergang gibt wäre eine Frage für Psychologen. Wie die Antwort lauten würde, weiß ich nicht. Aber gäbe es sonst Suizide? Kollektive Selbstmorde kennen wir bisher nur von Lemmingen und Sekten, wobei erstere sich nur nach Massenvermehrung auf der Suche nach Nahrung über die Klippen stürzen, während Sekten Opfer von Weltuntergangsideologien werden.

Mir fällt da nur der Spruch ein: „Nichts ist schwerer zu ertragen, als eine Reihe von guten Tagen.“

Ersetzen wir Tage durch Jahrzehnte, könnte man sich vorstellen, dass es so etwas wie einen kollektiven Überdruss an einer Jahrzehnte andauernden Phase des Wohlstandes und Friedens, wie ihn die Menschheit nach allem, was wir bisher von unserer eigenen Vergangenheit wissen, bisher noch nie durchlebt hat, gibt. Noch nie war es so einfach und bequem, sich den Notwendigen des Überlebens und den Zumutungen des irdischen Daseins zu entziehen.

Anstatt sich dieses Zustandes zu erfreuen und alles zu tun, ihn zu erhalten, greift eine schwer zu erklärende und an Selbstzerstörung grenzende Unzufriedenheit um sich. Alles was diesen Wohlstand erst ermöglicht hat wird hinterfragt, negativ bewertet und als in die Katastrophe führend verdammt.

Statt die auf Aufklärung und Erfindergeist beruhenden Errungenschaften unserer Zivilisation zu achten und weiterzuentwickeln, trachten wir nach ihrer Abschaffung bzw. Zerstörung.

Anders lassen sich die Bilder von Tausenden von Schaulustigen bei den Sprengungen der Kühltürme

der Kernkraftwerke in Grundremmingen oder Grafenrheinfeld und wahrscheinlich demnächst in Landshut nicht erklären. Milliarden an Volksvermögen werden dort ohne Notwendigkeit einer Ideologie geopfert und statt darüber zu trauern, erfreuen wir uns der Zerstörung. Offenbar lassen die Jahrzehnte einer Friedensphase die Sehnsucht nach Zerstörung wachsen. Die täglichen Nachrichten vom Niedergang der Wirtschaft, von Krisen der Automobilbranche oder von Firmenpleiten auf Rekordhöhe scheuchen keinen mehr vom Fernsehsessel auf, eher werden sie mit Schadenfreude zur Kenntnis genommen. Verdächtig auch, wie sanft die Wirtschaftsvertreter mit den Politikern umgehen, hoffen sie doch nur auf weitere Milliarden aus dem Steuertopf.

Wenn gestern war, wie heute ist und morgen sein wird, wenn es keine neuen Herausforderungen gibt, wenn alles so bleibt wie es schon immer war, macht sich offenbar ein Unwohlsein breit und die Sehnsucht nach Veränderung, nach einem plötzlichen Knall der alles verändert, wächst. Vielleicht werden deshalb die Böllerschüsse zu Sylvester immer lauter und zerstörerischer. Vielleicht gaffen wir deswegen und filmen, wenn es auf der Autobahn gekracht hat und andere zu Tode gelkommen sind. Vielleicht wird deshalb in München der Untergang der Titanic virtuell- realistisch für den Besucher erlebbar gemacht. Vielleicht verblasst dadurch über 2 – 3 Generationen der Widerstand gegen Krieg und Zerstörung getreu dem Grundsatz „Nie wieder“ und Krieg wird wieder als eine Handlungsoption erwogen.

Die Lust an der Sensation lenkt ab von dem trübseligen Einerlei der im gleichen Trott dahindämmernden Tage und Jahre. Josef Kraus nennt es in seinem sehr lesenswerten Buch den „Rausch der Dekadenz“.

Da bringt uns doch der überraschend plötzlich angesagte Wahlkampf eine willkommene Abwechslung. Wie sich die Parteien gegenseitig mit unhaltbaren Versprechen zu übertrumpfen versuchen und meinen, ihre Wähler für dumm verkaufen zu können, hat schon einen so manchen Krimi übertreffenden Unterhaltungswert.

Doch es bleibt zu befürchten, dass nach der Wahl sich wenig bis gar nichts ändern wird und sich wieder lähmende Resignation und Lethargie breit machen werden. Denn ohne die SPD oder/und die Grünen wird die CDU diesseits der Brandmauer keine Mehrheit finden und das planwirtschaftliche und schuldenmachende Basteln an den Symptomen unseres überlasteten Sozialstaates, an der alles erdrückenden Bürokratie wird sich nichts grundsätzlich ändern. Nur die Talfahrt als einzig verbleibende Option wird an Tempo zunehmen.

Milei’s mit Kettensägen sehe ich nicht, wie auch, hat doch die Fa. STIHL vorsorglich Deutschland schon verlassen.

Die Lust am Untergang – Vera Lengsfeld

Abschiebung verhindert, da Kind angeblich nur bestimmte Chicken Nuggets isst

Anscheinend ein neuer Grund gegen Abschiebungen: die Fixierung eines Kindes auf bestimmte Chicken Nuggets.
Foto: Jiafei Slay Queen / wikimedia (CC0)

Ein neuer Tiefpunkt in der britischen Migrationspolitik: Während sich Premierminister Keir Starmer weigert, die Einwanderungsgesetze zu verschärfen, zeigt ein skandalöses Gerichtsurteil, wie absurd die aktuelle Lage ist. Ein albanischer Straftäter durfte in Großbritannien bleiben, weil sein Sohn angeblich nur bestimmte Chicken Nuggets isst und nicht auf die Versionen aus seinem Heimatland umsteigen könne.

Ein Urteil, das sprachlos macht

Die Geschichte, über die zuerst der britische Telegraph berichtete, klingt wie aus einem Satire-Buch: Der 39-jährige Albaner Klevis D. lebt bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten illegal in Großbritannien. Er hatte sich als Teenager 2001 das Aufenthaltsrecht erschlichen, indem er sich als Flüchtling aus dem damaligen Jugoslawien ausgegeben hatte. Sein Asylantrag wurde abgelehnt – doch das hielt ihn nicht davon ab, weiterhin im Vereinigten Königreich zu bleiben. 2007 erhielt er auf fragwürdige Weise die britische Staatsbürgerschaft – ebenso seine Frau. Erst Jahre später flog sein Betrug auf. Doch statt ihn endlich des Landes zu verweisen, verhinderte ein Richter seine Abschiebung mit einer Begründung, die man kaum glauben kann: Der zehnjährige Sohn des Straftäters isst nur eine bestimmte Marke Chicken Nuggets. Der Richter befand, dass eine Umstellung auf andere Nuggets eine „übermäßige Härte“ für das Kind bedeuten würde. Das reichte tatsächlich aus, um die Abschiebung auszusetzen!

Krimineller mit erschlichener Staatsbürgerschaft

Dabei handelt es sich bei Klevis D. nicht etwa um einen harmlosen Migranten, sondern um einen schwerkriminellen Betrüger. Die britische Polizei kam seinen Machenschaften 2017 auf die Spur und beschlagnahmte Schwarzgeld im Wert von 300.000 Euro. Wegen Finanzbetrugs wanderte er für zwei Jahre hinter Gitter. Nach seiner Haftstrafe wurde ihm die britische Staatsbürgerschaft aberkannt, und er hätte längst abgeschoben werden müssen – doch stattdessen begann der juristische Kampf um sein Bleiberecht. Ein Gericht entschied zunächst, dass er ausreisen müsse. Doch ein Richter einer eigentlich niedrigeren Instanz hob das Urteil aufgrund der angeblichen Härte für seinen Sohn wieder auf. Selbst ein übergeordnetes Gericht, das die endgültige Entscheidung treffen muss, konnte bisher keine endgültige Lösung herbeiführen – die Verhandlungen laufen immer noch!

Politischer Sprengstoff – Farage fordert härtere Maßnahmen

Die Empörung über den Fall ist gewaltig, nicht nur bei konservativen Politikern. Die Partei Reform UK unter Nigel Farage fordert, dass Großbritannien sich endlich von der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) lossagen soll, da sie es Kriminellen ermöglicht, ihre Abschiebung mit fadenscheinigen Gründen zu verhindern. Die Fakten sind dabei erdrückend. Seit 2022 hat sich die Zahl der offenen Asylanträge in Großbritannien verfünffacht – auch wegen der chronischen Überlastung der Justiz. Die britische Regierung schafft es nicht einmal, verurteilte Schwerkriminelle konsequent auszuweisen. Die Einwanderungsgesetze werden immer dreister ausgenutzt, während die britische Öffentlichkeit fassungslos zusieht. Ein Oppositionspolitiker der Konservativen Torys bringt es auf den Punkt:

Es ist eine Beleidigung für die britische Öffentlichkeit, dass unsere Einwanderungsgesetze auf so ungeheuerliche Weise missbraucht werden. Dieser Fall zeigt, wie ausländische Kriminelle die Menschenrechtsgesetze und schwache Richter rücksichtslos ausnutzen.

Der Fall zeigt erneut, dass es dringend eine harte, patriotische Politik braucht, die sich nicht von naiven linken Ideologien leiten lässt. Nur mit konsequentem Handeln kann Großbritannien verhindern, dass sein Rechtssystem immer weiter ins Lächerliche gezogen wird.

Abschiebung verhindert, da Kind angeblich nur bestimmte Chicken Nuggets isst – Unzensuriert