Viktor Orbán, Ungarns Ministerpräsident, und Alice Weidel, Co-Vorsitzende der AfD, halten eine gemeinsame Pressekonferenz in Budapest ab. Themen der Konferenz sind unter anderem die europäische Migrationspolitik, wirtschaftliche Zusammenarbeit und die Zukunft der EU. Verfolgen Sie hier die wichtigsten Aussagen und Diskussionen live.
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AfD-Chefin Weidel bei Orbán: „Ungarn ist unser Vorbild“
Weidel und Orbán trafen sich an dessen Amtssitz im früheren Karmeliterkloster auf der Budapester Burg zu einem Gespräch. Am Vorabend gab es dem Vernehmen nach auch ein gemeinsames Abendessen. Der Auftritt bei der Pressekonferenz vor ungarischen und deutschen Fahnen wirkte wie ein Staatsbesuch. Orbán schrieb zuvor auf der Plattform X, er habe heute „die Zukunft Deutschlands“ empfangen. „Es war eine Ehre, Sie in Budapest zu empfangen, Vorsitzende Alice Weidel!“
Mehlwürmer sind Leckerbissen für Hühner. Nun können diese in Pulverform auch in Brot oder Käse für Menschen vorkommen. Foto: Wiland1975 / pixabay.com
Nur die wenigsten Menschen können sich vorstellen, in der RTL-Serie „Dschungelcamp“ mitzumachen, um dort bei Ekel-Prüfungen Kakerlaken oder Körperflüssigkeiten zu kauen und herunterzuschlucken. Die EU bringt jetzt aber ausgerechnet diese Kost auf den Speiseteller.
Mehlwurm-Pulver im Brot
Seit Montag dieser Woche erlaubt die EU nämlich ganz offiziell Mehlwürmer im Essen. Geregelt wird das durch eine neue Verordnung. Ab sofort könnte sich also in Ihrem Brot, Kuchen, Käse oder in Ihren Erdäpfel-Produkten Mehlwurm-Pulver befinden.
Seit 2021 ist der getrocknete, gelbe Mehlwurf auf der Liste der Lebensmittel in der Europäischen Union zugelassen. Jetzt wurde auch das Mehlwurm-Pulver als neuartiges Lebensmittel aufgenommen. Aber Achtung: Wer auf Krebstiere oder Hausstaubmilben allergisch ist, der könnte auf das Mehlwurm-Pulver reagieren.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck wird vom legendären Poptitan Dieter Bohlen während eines Kongresses zerlegt als dieser auf das Thema Politik angesprochen wird.
Die Szene, die von den Videoüberwachungskameras des Lokals aufgenommen wurde, ist von großer Gewalt geprägt. Am Samstag, den 1. Februar, gegen 5 Uhr morgens stürmte eine Gruppe von vier Personen das Bäckerei-Restaurant „Saveurs d’Istanbul“ in der Rue Claude-Chappe in Pontarlier (Foto). Die Männer im Alter von 24 bis 45 Jahren konnten die gesuchte Person nicht finden und griffen eine Gruppe junger Erwachsener, die sich auf der überdachten Terrasse niedergelassen hatten, brutal an. Die Angeklagten beschimpften die Personen aufs Übelste und schlugen sie mit Fäusten und Tritten. Die Angreifer zögerten auch nicht, Stühle auf die Jugendlichen zu werfen. Die Gewalt war so groß, dass einer von ihnen sogar eine Faustfeuerwaffe in Richtung der Opfer richtete. (…)
Die vier der Justiz gut bekannten Beschuldigten wurden am Freitag vor dem Justizgericht in Besançon zu einer unmittelbaren Anklageverlesung vorgeführt. (…)
Die Waffe war von einem Familienmitglied eines der Täter aufbewahrt worden. Es handelte sich in Wirklichkeit um eine gut nachgemachte Luftpistole. (…)
Im Saal wird gelacht, laut geredet und dabei das Sandwich verschlungen. Die Sekunden vergehen, bis ein Mann eintrifft. Es handelt sich um Ali Saritas, den jüngsten der vier Angeklagten. Er stürmt in den Laden, spricht laut und nähert sich einem Tisch. Ibrahim, sein Vater, folgt ihm dicht auf den Fersen. Nach den Worten folgt ein erster Faustschlag.
Am Tisch des Restaurants bleiben die jungen Gäste wie angewurzelt stehen und sind von dem Verhalten der Eindringlinge wie gelähmt. Alexandre Thiesset und Cyril Hochepied tauchen auf, um ihren Kumpanen zur Hilfe zu eilen. Es hagelt Schläge. Hochepied zog eine Handfeuerwaffe und zielte auf die Opfer, bevor er mehrere Schläge mit dem Gewehrkolben ausführte. Die Szene ist surreal. Nach drei Minuten wenden sich die Täter ab. Ali Saritas nimmt sich die Zeit, auf den Besitzer zuzugehen und schreit ihn an: „Du verkaufst an Franzosen, du arbeitest mit Frankreich, du dreckiger Verräter“, bevor er einen Oralsex mimt.
Als die Polizei am Tatort eintrifft, sind die Angreifer bereits geflohen. Dank der Videoüberwachung ist es für die Polizei kein Problem, sie zu identifizieren und in den folgenden Tagen festzunehmen.
Für die Staatsanwältin Alexia Marquis muss das Gericht über „einen gewalttätigen und willkürlichen Angriff“ urteilen. „Wir haben hier vier Personen, die sich als Gangsterbosse aufgespielt haben. Sie sind gekommen und haben sich gesagt: „Wir werden unser Gesetz mitten im Geschäft machen“.“ (…)
Am Ende der Verhandlungen wird Alexandre Thiesset zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, Ali und Ibrahim Saritas Vater und Sohn zu drei Jahren. Dasselbe gilt für Cyril Hochepied. Das Gericht verband diese Verurteilungen mit der Aufrechterhaltung der Haft.
Der aus Königsberg stammende Historiker Heinrich August Winkler, seit mehr als 60 Jahren SPD-Mitglied, fordert in einem Gespräch mit dem Spiegel die Abschaffung des individuellen Asylrechts. Diese Erkenntnis ist weder neu noch bahnbrechend – sie ist die logische Konsequenz aus den Entwicklungen der letzten Jahrzehnte, die die AfD bereits seit ihrer Gründung thematisiert.
Wer die faktische Umwandlung des deutschen Asylrechts in ein Einwanderungsrecht effektiv beenden will, muss das subjektive durch das institutionelle Asylrecht ersetzen.
Was bedeutet das? Statt eines individuellen Anspruchs auf Asyl, den jeder geltend machen kann – ob berechtigt oder nicht – würde Asyl zur staatlichen Entscheidungssache. Der Bundestag könnte dann darüber bestimmen, ob und welche Gruppen in Deutschland aufgenommen werden. Das wäre nichts anderes als das, was die AfD seit Jahren fordert: ein Asylsystem, das tatsächlich Schutz bietet, aber nicht als Vehikel für unkontrollierte Masseneinwanderung missbraucht wird. So könnte Deutschland beispielsweise die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine beschließen, während Anträge aus der Türkei oder dem Nahen Osten konsequent abgelehnt würden. Kein automatisches Bleiberecht mehr für jeden, der es über die Grenze schafft.
Überfällige Debatte, die die Altparteien verschlafen haben
Jahrzehntelang wurde jeder, der eine Rückkehr zur Kontrolle über die eigenen Grenzen forderte, als ‘rechtsextrem’ diffamiert. Der politische Mainstream hielt eisern an der Fiktion fest, Deutschland habe eine historische und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen. Doch Winkler widerspricht nun offen und stellt klar:
Ein Recht auf Asyl in einem bestimmten Land ist den Vätern und Müttern des Grundgesetzes niemals in den Sinn gekommen. Es wäre in der Praxis auf ein allgemeines Recht auf Einwanderung hinausgelaufen.
Diese Aussage bestätigt, was die AfD seit Jahren sagt: Das deutsche Asylrecht war nie als Freifahrtschein für unkontrollierte Migration gedacht. Dass ausgerechnet ein SPD-Historiker jetzt diese Position einnimmt, ist bemerkenswert – nicht, weil es eine revolutionäre Erkenntnis wäre, sondern weil es zeigt, wie lange das politische Establishment die Realität ausgeblendet hat. Winklers späte Erkenntnis mag dabei für das linksliberale Establishment ein Schock sein – für die AfD und ihre Wähler ist sie längst überfällig. Jetzt muss der Bundestag handeln – oder bei der nächsten Wahl die Quittung bekommen.
Auf nichtsahnende Taxifahrer hatte es eine Gruppe von Kindern und Jugendlichen im Dezember in Wien abgesehen. Foto: Krasnevsky / depositphotos.com
Fünf Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren überfielen im vergangenen Dezember in Wien drei Taxis und raubten die Fahrer aus. Jetzt wurden die Tatverdächtigen ausgeforscht, einer von ihnen sitzt bereits in Haft.
Das Landeskriminalamt Wien verkündete heute, Dienstag, den Fahndungserfolg: Ein 15-jähriger Afghane wurde festgenommen. Nach der Einvernahme wurde er in eine Justizanstalt gebracht. Bei den anderen vier Tatverdächtigen handelt es sich um Syrer, Afghanen und österreichische Staatsangehörige. Mit einer Pistole, einem Messer und einer Eisenstange sollen sie bei mindestens zwei ihrer Überfälle auf die arglosen Taxilenker losgegangen sein, verletzt wurde dabei nach Presseberichten niemand.
Die vier anderen Tatverdächtigen sind noch auf freiem Fuß, wurden aber angezeigt. Bei ihnen handelt es sich um strafunmündige, also Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren. Sie legten zwar ein Teilgeständnis ab, bestritten aber, dass sie die Absicht hatten, die Taxilenker auszurauben. Die Tatverdächtigen sind zumindest teilweise bereits amtsbekannt.
Jan Heiko P. [L] und sein Opfer, Ayleen. Fotos Ptivat
HINWEIS ZUM INHALT: Dieser Artikel enthält Schilderungen des sexuellen Missbrauchs und des Mordes an einem Mädchen, wie sie im Strafprozess beschrieben wurden. Der Leser wird um Nachsicht gebeten.
Ein Mann, der wegen des brutalen Mordes an einem 14-jährigen Mädchen verurteilt wurde, könnte aufgrund der Entscheidung der deutschen Bundesregierung, die Strafe für den Besitz von Kinderpornographie herabzustufen, eine Strafminderung erhalten. Der Verurteilte hat erfolgreich argumentiert, dass der Teil seiner Strafe, der sich auf die Herstellung von Kinderpornografie bezieht, aufgrund der schockierenden Gesetzesänderung überdacht werden sollte.
Aufgrund der strengen Datenschutzgesetze in Deutschland wurde die Identität des Mörders von der lokalen Presse geheim gehalten, aber Reduxx hat sich entschieden, seine Identität als Jan Heiko P., 32, zu enthüllen. (Der volle Name der Redaktion bekannt. Anm. d. Red.)
Im September 2023 wurde P. wegen Mordes an einer 14-jährigen Schülerin und Beschaffung von Kinderpornografie verurteilt. Damals verurteilte ihn das Gericht nicht nur wegen des Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, sondern erklärte ihn auch zu einem besonders schweren Straftäter und ordnete an, dass er nach Verbüßung der Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt.
Jan Heiko P., Foto: Privat
Nach einer Beschwerde von P. hob der Bundesgerichtshof jedoch die Anordnung der Sicherungsverwahrung auf und ordnete eine teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens an. Ps. Berufung stützte sich auf eine kürzlich erfolgte Änderung in Deutschland, durch die der Besitz und die Beschaffung von Kinderpornografie de facto entkriminalisiert und von einem Verbrechen zu einer Ordnungswidrigkeit herabgesetzt wurde. Infolgedessen erfüllte P. nicht mehr den Schwellenwert für die Sicherungsverwahrung, der voraussetzt, dass ein Gefangener wegen zweier Straftaten verurteilt wurde.
Ps Fall ist besonders grausam. Vor zwei Jahren suchte er im Internet nach Minderjährigen, um sie in die sexuelle Sklaverei zu treiben. Nachdem er in den sozialen Medien auf die 14-jährige „Ayleen“ gestoßen war, begann er mit ihr zu kommunizieren und setzte sie im Laufe vieler Monate und 7.000 ausgetauschter Nachrichten zunehmend sexuellen Diskussionen und Themen aus.
Nach Berichten von Die Welt, die Zugang zu den Ermittlungsakten hatte, bot P. dem Mädchen ein „Sugar Daddy“-Arrangement an und verlangte von ihr Nacktfotos und -videos. Er stellte mehrere Regeln auf, darunter, dass das Kind ihm „bedingungslosen und vollständigen Gehorsam in jeder Hinsicht“ versprechen sollte und dass sie ihm ihren Körper „jederzeit und überall“ zur Verfügung stellen würde. Er bezeichnete sie auch als sein „Eigentum“ und sagte ihr, dass sie ihm „dienen“ und „gehorchen“ müsse.
P. drohte dem 14-jährigen Opfer, wenn sie seinen Forderungen nicht nachkäme, würde er sie bei ihren Eltern anzeigen und sie in Schwierigkeiten bringen oder sogar töten.
Ps Opfer,Ayleen, 14.
Am Tag des Mordes tauchte P. bei Ayleen auf und drohte, ihrem Vater von ihrer „Beziehung“ zu erzählen, wenn sie nicht in sein Auto einsteige. Verängstigt willigte das Mädchen ein. Nachdem er sie entführt hatte, nahm P. Ayleens Telefon an sich und schickte Nachrichten an ihre Mutter und Freunde, in denen er ihnen mitteilte, sie sollten sich keine Sorgen über ihr plötzliches Verschwinden machen. Anschließend brachte er sie in einen Wald in Langgöns-Cleeberg, wo er versuchte, sie zu vergewaltigen und sie zu Tode würgte. Anschließend zog P. Ayleens Körper aus, zerrte sie in sein Auto und fuhr sie zu einem nahe gelegenen See. Dort ließ er sie ins Wasser gleiten. Sieben Tage später wurde Ayleens durchnässte Leiche von der Polizei gefunden.
Während des Prozesses im Jahr 2023 bezeichnete der Richter das Verbrechen als „das volle Spektrum des Grauens“ und verurteilte P. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Eine lebenslange Haftstrafe beträgt in Deutschland normalerweise 19 Jahre.
Aufgrund einer Gesetzesänderung könnte P. nun jedoch die Sicherungsverwahrung ganz umgehen und hat nach Verbüßung von 20 Jahren Anspruch auf eine Entlassungsprüfung.
Wie Reduxx bereits berichtete, hat Deutschland kürzlich die Strafen für den Vertrieb, den Erwerb und den Besitz von Kinderpornografie gesenkt. Der Straftatbestand wurde von einem Schwerverbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr auf ein Vergehen mit einer Mindeststrafe von drei Monaten herabgestuft.
Die Änderung wurde als Reaktion auf seltene Einzelfälle begründet, in denen unschuldige Dritte, die Kinderpornografie gemeldet haben, möglicherweise wegen des Besitzes von Kinderpornografie bestraft werden könnten. Die Befürworter der Änderung erklärten, es handele sich um einen positiven Schritt, der den Gerichten die Möglichkeit gebe, in solchen Fällen auf eine Strafverfolgung zu verzichten. Es handelte sich jedoch um eine weit gefasste Änderung, die keine spezifischen Fälle oder Motivationen nannte, die eine Amnestie rechtfertigen würden.
Die schockierende gesetzgeberische Entscheidung wurde vom ehemaligen Bundesjustizminister Marco Buschmann von der Freien Demokratischen Partei (FDP) initiiert. Die FDP ist auch für die Entwicklung und Umsetzung des radikalen Selbstbestimmungsgesetzes verantwortlich, das Menschen das Recht gibt, ihren Namen und ihr Geschlecht zu ändern, ohne Fragen zu stellen.
Buschmann verteidigte die Gesetzesänderung mit dem Argument, dass die Herabstufung des Straftatbestands ein notwendiger Schritt war, um in bestimmten Fällen Flexibilität zu gewährleisten, wie z.B. bei „jugendlichen Straftätern, die aus Naivität, Neugier, Abenteuerlust oder dem Wunsch, zu beeindrucken, nach Kinderpornografie suchen“.
Die Novelle des § 184b StGB war 2021 gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden. In den Anwendungsbereich der Norm fallen zum Beispiel aber auch sogenannte Warnfälle. Das wollen wir ändern. 1/2https://t.co/dCLD7wMpWB
Legal Tribune Online (LTO) berichtete, Buschmann sei von den 16 Landesjustizministern gebeten worden, einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten, der entweder den Besitz von Kinderpornografie generell zu einem Vergehen herabstuft oder eine Möglichkeit zur Ermessensausübung im Einzelfall formuliert. Buschmann entschied sich laut LTO „ausdrücklich für die erste Variante“ und stufte damit alle Fälle herab. Die Tatsache, dass bei der Neuregelung des Strafmaßes nicht nach der Absicht der potentiellen Täter differenziert wurde, blieb bei Pädophilen-Aktivisten nicht unbemerkt und wurde von ihnen gefeiert.
Dieter Gieseking, der Gründer der pro-pädophilen Aktivistengruppe Krumme-13 (K13), begrüßte die Gesetzesänderung fast sofort und verurteilte die Politiker dafür, dass sie sich nicht bei den „betroffenen Personen“ entschuldigten, die nach dem vorherigen Gesetz verurteilt wurden. Gieseking riet allen Pädophilen, die wegen des Besitzes von Kinderpornographie angeklagt sind, ihre Anwälte zu konsultieren und alle Strafverfahren bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes auszusetzen.
1996 wurde Gieseking wegen des Betriebs eines Kinderporno-Versanddienstes von einem Lieferwagen aus zu achtzehn Monaten Haft verurteilt, die er ein Jahr lang absaß. Im Jahr 2003 erschien Gieseking erneut vor Gericht, weil er im Besitz von Material über sexuellen Kindesmissbrauch war, das er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 erworben hatte. Die Pornografie wurde bei einer Hausdurchsuchung im August 2001 auf Giesekings Computer gefunden. Auf seinen Geräten befanden sich insgesamt 216 Bilddateien mit nackten Kindern, und er wurde zu acht Monaten Haft verurteilt. Gieseking setzt sich seit mehreren Jahren bei der Bundesregierung für eine Änderung der Gesetzgebung ein. Im Jahr 2023 nahm der Bundestag eine von Gieseking verfasste Petition zu den Kinderrechten an, die Artikel 6 des Grundgesetzes um Aussagen zu den Kinderrechten ergänzt und besagt, dass „Kinder als Rechtssubjekte mit eigenen Rechten zu betrachten sind“.
Robert Habeck gibt sich gerne als Intellektueller. Einmal nahm der Spitzenkandidat der Grünen für die Bundestagswahl am 23. Februar in Anlehnung an Kants „kategorischen Imperativ“ offenkundig für sich einen „intellektuellen Imperativ“ in Anspruch. Doch mit der Intellektualität des ehemaligen Kinderbuchautors dürfte es nicht so weit hergeholt sein. Zumindest, wenn es nach einem Bericht der Nachrichtenseite „Nius“ geht.
Wie das investigative Portal berichtet, erhebt der bekannte Salzburger Plagiatsgutachter Stefan Weber schwere Vorwürfe gegen Habeck. Konkret soll der Grünen-Spitzenpolitiker in seiner Dissertation es mit den Zitierregeln nicht genau genommen und damit vorgetäuscht haben, Werke weltbekannter Geistesgrößen im Original gelesen zu haben – was aber nicht der Fall gewesen sein dürfte.
„Es finden sich in der Dissertation von Robert Habeck mannigfaltige Quellen- und Zitatsplagiate sowie Textplagiate. Die Quellenarbeit von Robert Habeck ist in Summe als verfehlt und unwissenschaftlich zu bezeichnen“, zitiert „Nius“ Weber, der bereits Annalena Baerbock Plagiate nachweisen konnte, woraufhin deren Kanzlerkandidatur scheiterte.
Bei den sogenannten Quellenplagiaten wird die Recherchearbeit eines anderen Wissenschafters plagiiert, indem dessen Literaturangaben übernommen und somit als die eigenen ausgegeben werden.
In Sachsen wurden im zweiten Halbjahr 2024 insgesamt 1.892 Straftaten mit Waffen registriert. Etwa die Hälfte dieser Delikte wurde mit Messern begangen, wie aus einer Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der AfD hervorgeht. Unter den ermittelten Tatverdächtigen waren 593 Ausländer und 875 Deutsche, darunter 27 mit einer zweiten Staatsangehörigkeit.
Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Sebastian Wippel, kritisiert diese Zahlen scharf: „Über 40 Prozent der Straftaten mit Waffen gehen auf das Konto von Ausländern. Diese Straftaten wären vermeidbar, wenn CDU-Innenminister Armin Schuster ausländische Straftäter konsequent abschieben würde.“ Besonders problematisch sei, dass die Regierung die Herkunft der Tatverdächtigen nur unzureichend erfasse.
Der AfD-Politiker vermutet zudem, dass ein erheblicher Teil der als Deutsche erfassten Tatverdächtigen einen Migrationshintergrund hat. „Um diesen Verdacht aufzuklären, hatte ich die Regierung 2023 gebeten, mir die Vornamen von 116 ausgewählten Tatverdächtigen zu nennen“, erklärt Wippel. Während andere Bundesländer ähnliche Anfragen beantwortet hätten, habe die sächsische Regierung die Auskunft verweigert. „Das trägt nicht gerade dazu bei, Vertrauen aufzubauen.“
Wippel kritisierte zudem den Umgang der Justiz mit bestimmten Fällen, insbesondere im Zusammenhang mit „Messermännern“. Ein prominentes Beispiel sei der Fall des Syrers Alaa S., der 2018 in Chemnitz den Deutschen Daniel H. erstochen hatte. „Ich kann zum Beispiel nicht nachvollziehen, warum der Syrer Alaa S., der 2018 Daniel H. in Chemnitz erstochen hat, vorzeitig freikommt und nicht abgeschoben wird“, so Wippel.
Die AfD fordert in diesem Zusammenhang eine konsequentere Abschiebepolitik sowie eine detailliertere Erfassung des Migrationshintergrundes bei Tatverdächtigen, um ein realistischeres Lagebild zu erhalten.
Wie Medien in der vergangenen Woche berichteten, hat der Syrer Alaa S., der 2018 gemeinsam mit einem Mann aus dem Irak den Deutsch-Kubaner Daniel H. am Rande des Stadtfestes in Chemnitz getötet hatte, die Justizvollzugsanstalt Waldheim verlassen.
Der Mann war wegen Totschlags und Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe wurde er nun entlassen. Die Entscheidung zur vorzeitigen Haftentlassung beruhe auf einer positiven Sozialprognose, hieß es.